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Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

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Steckbrief

  • Hochschule Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Fakultät / Fachbereich Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Zulassungsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist grundsätzlich:
      a) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Masterstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes und als Abschlussergebnis mindestens die Note "gut" oder
      b) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit der Abschlussnote „sehr gut“ und der Nachweis ...
      § 7 Zulassungsverfahren

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist grundsätzlich:
      a) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Masterstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes und als Abschlussergebnis mindestens die Note "gut" oder
      b) ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit der Abschlussnote „sehr gut“ und der Nachweis der besonderen Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme an drei Modulen mit insgesamt 18 ECTS-Credits des Masterprogramms an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) mit mindestens der Durchschnittsnote „gut“. Die Module werden durch den Promotionsausschuss festgelegt.

      (2) Besitzt der Bewerber oder die Bewerberin einen anderen Studienabschluss einer inländischen Hochschule als den in Abs. 1, Buchstabe a) bzw.
      b) vorgeschriebenen, kann er oder sie zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn die Qualifikation für das Fachgebiet, dem das Dissertationsvorhaben
      angehört, gewährleistet ist. Der Promotionsausschuss kann den Bewerber oder die Bewerberin unter der Auflage zum Promotionsverfahren zulassen, innerhalb einer bestimmten Frist Leistungsnachweise zu erbringen, deren Erwerb
      zur Ergänzung der von dem Bewerber oder der Bewerberin nachgewiesenen Kenntnisse für die angestrebte Promotion erforderlich ist.

      (3) Entspricht das Abschlussergebnis eines Bewerbers oder Bewerberin nach Abs. 1, Buchstabe a) nicht der dort genannten Note, kann er oder sie
      zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn seine oder ihre Qualifikation für das Fachgebiet, dem das Dissertationsvorhaben angehört, gewährleistet ist.

      (4) Ein Bewerber oder eine Bewerberin, der oder die entsprechende Hochschulabschlüsse im Ausland bestanden hat, wird zum Promotionsverfahren zugelassen, wenn der Promotionsausschuss feststellt, dass das erlangte Prädikat der in Abs. 1, Buchstabe a) bzw. b) genannten Abschlussnote entspricht und die Gleichwertigkeit des Abschlusses gewährleistet ist. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.

      (5) Der Bewerber oder die Bewerberin ist von der Zulassung ausgeschlossen, wenn er oder sie an einer promotionsberechtigten Hoch-schule zum Doktor bzw. Doktorin der Wirtschaftswissenschaften promoviert worden ist und dieser Titel in
      Deutschland geführt werden darf oder eine wirtschaftswissenschaftliche Doktorprüfung endgültig nicht bestanden hat.

      (6) Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist von dem Bewerber oder der Bewerberin an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Promotionsausschusses zu richten und unverzüglich nach Abschluss der Promotionsvereinbarung zu stellen.

      (7) Dem Antrag auf Zulassung zur Promotion sind Unterlagen beizufügen, durch die in geeigneter Weise das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 4 nachgewiesen werden kann. Daneben sind Arbeitstitel und Beschreibung des Dissertationsvorhabens vorzulegen. Das Dissertationsvorhaben muss einem Fachgebiet entstammen, das zumindest von einem Professor oder einer Professorin oder Juniorprofessor oder Juniorprofessorin gemäß § 3 Abs. 2 S. 2, Privatdozenten oder Privatdozentin, vertreten wird, oder im Ruhestand befindlichen Professor oder Professorin an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die auf diesem Fachgebiet ausgewiesen sind. Leiterinnen oder Leiter von Nachwuchsforschergruppen der Fakultät können auf Antrag und nach Genehmigung durch den Promotionsausschuss als Betreuerin oder Betreuer fungieren. Der Bewerber oder die Bewerberin muss aus diesem Personenkreis des Satzes 3 und 4 einen Betreuer oder eine Betreuerin vorschlagen, der oder die das Fachgebiet vertritt und zur Übernahme dieser Funktion bereit ist. Gleiches gilt bei einer kooperativen Promotion, bei der zusätzlich ein promovierter Professor oder eine promovierte Professorin der Kooperationseinrichtung benannt wird und zur Übernahme der Betreuung bereit ist.

      (8) Die Zulassung kann versagt werden wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer nach § 21 Abs. 2 ein erworbener Doktorgrad entzogen werden könnte.

      (9) Über Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss. Ablehnungen sind schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Regelsprachen einer Dissertation sind Deutsch oder Englisch. Die Dissertation kann in einer anderen Sprache verfasst werden, wenn die Betreuung, Berichterstattung und Einsichtnahme gewährleistet sind. Eine andere Sprache muss beim Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 7 angegeben werden. Eine kumulative Dissertation kann Arbeiten in unterschiedlichen Sprachen enthalten.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie muss ein wirtschaftswi...
      § 11 Dissertation

      (1) Regelsprachen einer Dissertation sind Deutsch oder Englisch. Die Dissertation kann in einer anderen Sprache verfasst werden, wenn die Betreuung, Berichterstattung und Einsichtnahme gewährleistet sind. Eine andere Sprache muss beim Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gemäß § 7 angegeben werden. Eine kumulative Dissertation kann Arbeiten in unterschiedlichen Sprachen enthalten.

      (2) Die Dissertation in Form einer Monographie muss ein wirtschaftswissenschaftliches Thema behandeln und eine selbständige wissenschaftliche Leistung des Doktoranden oder der Doktorandin darstellen.

      (3) Die schriftliche Promotionsleistung kann auch durch eine Serie von mindestens drei thematisch zusammenhängenden Fachartikeln erbracht werden
      (kumulative Dissertation), die wirtschaftswissenschaftliche Themen behandeln und die durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sind,
      aus der das Thema der Dissertation entstammt. Die Fachartikel müssen publikationswürdig sein und eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
      a) Mindestens einer der Fachartikel ist in einer anerkannten referierten internationalen Fachzeitschrift zur Publikation angenommen.
      b) Mindestens zwei der Fachartikel sind in anerkannten referierten Fachzeitschriften zur Publikation angenommen.

      Fachartikel, die vor Abschluss der Promotionsvereinbarung publiziert wurden, können auf Antrag beim Promotionsausschuss und mit Zustimmung des Betreuers angerechnet werden, sofern sie nicht Inhalt eines anderen Prüfverfahrens waren.

      (4) Mit der Dissertation ist auch der Nachweis zur empirischen Datenerhebung durch Einreichung einer elektronischen Version dieses vollständigen Materials zu führen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen der Europa-
      Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Solche Vereinbarungen können von der Promotionsordnung der Fakultät abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise nicht ...
      § 6 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen der Europa-
      Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Solche Vereinbarungen können von der Promotionsordnung der Fakultät abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise nicht zu erreichen ist. Die vorgesehene Abweichung muss dem Fakultätsrat vor Abschluss des Kooperationsvertrages angezeigt und begründet werden. Der Promotionsausschuss gibt eine befürwortende oder ablehnende Stellungnahme dazu ab.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1/2016, S. 1 ff.
    • zuletzt geändert am 10.04.2020
  • Hochschulporträt
    „Die Viadrina ist eine besondere Universität an einem besonderen Ort. In der deutsch-polnischen Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice lebt sie als Stätte attraktiver Lehre, innovativer Forschung und internationaler Kooperation die europäische Idee im Alltag.”
    Prof. Dr. Eduard Mühle
    Präsident der Europa-Universität Viadrina
    Foto: Studierende auf dem Campus der Europa-Universität Viadrina
    Mitten in Europa

    An der Viadrina Rechts-, Wirtschaft- Sozial- oder Kulturwissenschaften studieren – das bedeutet sich an einer Universität der kurzen Wege, der direkten Begegnungen und des engen Kontakts von Studierenden und Lehrenden für eine erfolgreiche berufliche Zukunft vorbereiten. Auf einem Campus zu beiden Seiten der Oder lässt sich grenzüberschreitend aufregend Neues entdecken, kann inspiriert gelernt, innovativ geforscht und günstig gelebt werden. Die Nähe und Vertrautheit der überschaubaren Universität lässt sich mit einem vielfältigen Unterhaltungsangebot der nahegelegenen Hauptstadt Berlin und der Abwechslung einer spannenden polnischen Nachbarschaft verbinden.

    Icon: uebersicht
    kleine Lehrveranstaltungen und direkter Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden
    Icon: uebersicht
    grenzüberschreitender Campus in der deutsch-polnischen Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice
    Studium und Lehre mit gesellschaftlicher Relevanz

    Wie beeinflussen internationale Konflikte die europäische Wirtschaft? Welche Rolle spielen Social Media in der Verbreitung kultureller Trends über Grenzen hinweg? Welche rechtlichen Lösungen braucht es für globale Umweltprobleme oder den Einsatz von KI? An der Viadrina setzen sich Studierende kritisch und reflektiert mit den komplexen Anforderungen der Gegenwart auseinander und gehen optimistisch die Herausforderungen der Zukunft an. In interdisziplinären, projektbasierten und teamorientierten Lehrveranstaltungen lernen sie, Lösungen für aktuelle Probleme zu entwickeln und zur Gestaltung einer gelingenden Zukunft beizutragen.

    Icon: studium
    kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit komplexen Anforderungen der Gegenwart
    Icon: studium
    lösungsorientierte Mitgestaltung von Zukunftsfragen
    Forschung und Transfer zum Wohl der Gesellschaft

    Forschung und Transfer an der Viadrina sehen sich in der Verantwortung für die Gestaltung einer friedlich-kooperativen europäischen Zukunft in globalem Kontext. Sie stellen die Vielfalt, Transformation und den Wandel der europäischen Gesellschaft ins Zentrum und betrachten die besondere Beschäftigung und intensive Kooperation mit dem östlichen Europa als einen zentralen Teil der Mission der Viadrina als Europa-Universität. Daher nehmen europäische und internationale Aspekte von Recht und Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auch im Studium an der Viadrina eine besondere Rolle ein.

    Icon: forschung
    Fokus auf Vielfalt, Transformation und Wandel der europäischen Gesellschaft
    Icon: forschung
    Europäische und internationale Aspekte von Recht, Wirtschaft und Kultur als Teil des Studiums
    International mitten in Europa

    Ob Englisch, Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Türkisch – eine gelebte Internationalität und mehrsprachige Alltagskultur sind fester Bestandteil des Campuslebens und des Studienprogramms der Viadrina. Das Erlernen von Sprachen ist in das Studium integriert und ihre Anwendung kann bei einem Anteil von 40% internationaler Studierender alltäglich praktiziert werden. Auslandssemester an einer der über 280 Partnerhochschulen weltweit bieten die Möglichkeit, die internationalen Erfahrungen des Campusleben in der Welt zu vertiefen und mit zusätzlichen interkulturellen Kompetenzen zu bereichern. Dies stärkt und festigt nicht nur die erworbenen Sprachkenntnisse, sondern erweitert auch das persönliche und berufliche Netzwerk auf globaler Ebene.

    Icon: international
    Wertvolle Sprachkenntnisse dank integrierter Sprachenausbildung
    Icon: international
    Auslandssemester an einer von über 280 Partnerhochschulen weltweit
    Foto: Studierende der Europa-Universität Viadrina vor dem Gräfin-Dönhoff-Gebäude, Europaplatz 1
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina

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