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Muthesius Kunsthochschule

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Steckbrief

  • Hochschule Muthesius Kunsthochschule
  • Fakultät / Fachbereich Kunst, Raumstrategien, Design
  • Promotionsfach / fächer
    ... Designwissenschaft; Kunstwissenschaft; Medienwissenschaft; Raumstrategien
    Designwissenschaft; Kunstwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Kunst; Medienwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Formale Voraussetzungen für die Zulassung

      (1) Formale Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist in der Regel
      a) ein abgeschlossenes wissenschaftliches, künstlerisches oder gestalterisches Hochschulstudium mit überdurchschnittlicher Abschlussarbeit im angestrebten Promotionsfach oder Forschungsfeld der Dissertation an einer Universität, einer Kunsthochschule oder vergleichbaren Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern und dem Abschluss M...
      § 4 Formale Voraussetzungen für die Zulassung

      (1) Formale Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist in der Regel
      a) ein abgeschlossenes wissenschaftliches, künstlerisches oder gestalterisches Hochschulstudium mit überdurchschnittlicher Abschlussarbeit im angestrebten Promotionsfach oder Forschungsfeld der Dissertation an einer Universität, einer Kunsthochschule oder vergleichbaren Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern und dem Abschluss Magister, Diplom oder einer gleichwertigen Staatsprüfung,
      b) ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit überdurchschnittlicher Abschlussarbeit in einem gestuften Studiengang mit dem Erwerb eines Bachelor- und Master-Grades an einer Kunsthochschule, einer Fachhochschule oder Universität mit einer gesamten Regelstudienzeit von mindestens 10 Semestern im angestrebten Promotionsfach oder Forschungsfeld der Dissertation oder
      c) ein abgeschlossenes künstlerisch-wissenschaftliches, künstlerisches oder gestalterisches Studium an einer Kunsthochschule, Fachhochschule oder vergleichbaren Hochschule mit überdurchschnittlicher Abschlussarbeit und dem Nachweis wissenschaftlicher Studienleistung. Eine fehlende Studienleistung ist studienbegleitend im Promotionsstudium innerhalb eines Jahres zu erbringen. Über Umfang und Art dieser Studienleistung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Studien- und Prüfungsleistungen, die an inländischen oder anerkannten ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn die Hochschule keine wesentlichen Unterschiede zu den Leistungen, die sie ersetzen sollen, nachweist. Dabei sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulkooperationsvereinbarungen anzuwenden. Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten sind in § 51 Absatz 2 HSG auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn ihre Gleichwertigkeit mit den Kompetenzen und Fähigkeiten nachgewiesen ist, die im Studium zu erwerben sind und ersetzt werden sollen; insgesamt bis zu 50 % der für den Studiengang erforderlichen Leistungspunkte können angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt nach Vorlage der Dokumente im Promotionsbüro durch die Promotionskommission. In Einzelfällen ist eine Einstufungsprüfung zulässig.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbständige wissenschaftliche Arbeit und trägt zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis bei. Das spezifische Wissen von Künstlerinnen und Künstlern, Raumstrateginnen und Raumstrategen, Designerinnen und Designer in wissenschaftlicher Form in die Dissertation einzubringen, ist ausdrücklich erwünscht.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst werden. Sie kann auch mit Zustimmung des Promotionsausschusses i...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbständige wissenschaftliche Arbeit und trägt zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis bei. Das spezifische Wissen von Künstlerinnen und Künstlern, Raumstrateginnen und Raumstrategen, Designerinnen und Designer in wissenschaftlicher Form in die Dissertation einzubringen, ist ausdrücklich erwünscht.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst werden. Sie kann auch mit Zustimmung des Promotionsausschusses im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer in englischer Sprache gefertigt werden. In jedem Fall wird die Doktorandin oder der Doktorand verpflichtet, der Dissertation eine Zusammenfassung in deutscher bzw. englischer Sprache beizufügen.

      (3) Die Dissertation ist in Maschinen-/Computerschrift oder gedruckt in vier gebundenen Exemplaren und für die Prüfungsakte als Textdatei auf einem Archivdatenträger beim Prüfungsamt einzureichen. Gegebenenfalls enthaltene elektronische und audiovisuelle Dokumente sind auf einem portablen Speichermedium den gebundenen Exemplaren beizufügen. In begründeten Fällen kann die Dissertation als elektronische Version in sechsfacher Ausfertigung eingereicht werden.

      § 8 Autorschaft

      (1) In die Dissertation ist folgende unterzeichnete Erklärung einzuheften: „Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Dissertation selbstständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt und andere als die in der Dissertation angegebenen Hilfsmittel nicht benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder unveröffentlichten Schriften entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht. Kein Teil dieser Arbeit ist in einem anderen Promotions- oder Habilitationsverfahren verwendet worden.“

      (2) Der Dissertation ist bei der Einreichung ein Curriculum Vitae beizulegen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle NBI. HS MBWK. Schl.-H. 6/2020, S. 56 ff.

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