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Hochschule für Gestaltung Offenbach

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule für Gestaltung Offenbach
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Produktgestaltung
  • Promotionsfach / fächer Designwissenschaft
  • Sachgebiet(e) Kunst
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren, Bewerbung

      (1) Zulassungsvoraussetzung ist ein mit den akademischen Graden Diplom, Magister Artium, Masterof Arts, Master of Fine Arts oder einem Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einem geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen oder einem künstlerisch­ gestalterischen Studiengang, das durch das Zeugnis einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Kunsthochschule oder ein entsprechend gleichwer...
      § 1 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren, Bewerbung

      (1) Zulassungsvoraussetzung ist ein mit den akademischen Graden Diplom, Magister Artium, Masterof Arts, Master of Fine Arts oder einem Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einem geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen oder einem künstlerisch­ gestalterischen Studiengang, das durch das Zeugnis einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Kunsthochschule oder ein entsprechend gleichwertiges Zeugnis nachgewiesen wird. Im Falle eines ausschließlich künstler­ ischen und/oder gestalterischen Abschlusses müssen Kompetenzen im wissen­ schaftlichen Bereich nachgewiesen werden. Der Nachweis der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten kanndurch Scheine in entsprechenden Seminaren oder durch Vorlage etwaiger wissenschaftlicher Publikationen erfolgen. Über die Gleich­ artigkeit und Gleichwertigkeit anderer Studienabschlüsse entscheidet der Promotions­ ausschuss. Bei ausländischen Zeugnissen sind die von der Hochschulrektoren­ konferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen zu beachten.

      (2) Bewerbungen auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind schriftlich an den Promotionsausschuss zu richten.
      Dem Antragsschreiben sind beizufügen:
      a) der Nachweis des bestandenen Hochschulabschlusses in beglaubigter Kopie (liegt dieser Nachweisnicht in deutscher oder englischer Sprache vor, ist zudem eine amtliche Übersetzung beizufügen),
      b) ein Expose, max. 1O Seiten, aus dem der Forschungsstand sowie das eigene Vorhaben ersichtlichwerden,
      c) ein Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache,
      d) eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits ein Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahrenbei einer anderen Hochschule gestellt worden ist und ggf. mit welchem Ergebnis dieses Verfahren abgeschlossen wurde.
      e) Liste bisheriger wissenschaftlicher Publikationen und künstlerisch/gestalterischenProjekte/Ausstellungen

      (3) Erfüllt die_der Bewerber_in_in die Voraussetzungen gemäߧ 1 Abs. 1 und 2 und lassen ihre bzw.seine bisherigen Leistungen erwarten, dass sie bzw. er die in § 24 HHG genannte besondere wissenschaftliche Qualifikation erbringen wird, so wird sie bzw. er vom Promotionsausschuss zum Promotionsverfahren zugelassen, sofern eine_ein Betreuer_in vorgewiesen werden kann. Die Zulassung erfolgt während der

      Vorlesungszeit in der Regel innerhalb eines Monats und ist der_dem Antragsteller_in schriftlich mitzuteilen.

      (4) Die Annahme als Doktorand_in kann nur unter Angabe von Gründen verweigert werden. Ein Anspruch auf Übernahme der Betreuung der Dissertation besteht nur im Rahmen der Kapazität desLehrkörpers.

      (5) Der Promotionsausschuss gewährleistet durch die Annahme einer Kandidatin bzw. einesKandidaten die spätere Begutachtung der Arbeit.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Dissertation

      (1) Zur Erlangung des akademischen Grades der Doktorin, des Doktors in der Philosophie ist eine schriftliche Dissertation zu verfassen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung darstellt. DieDissertation hat den internationalen wissenschaftlichen Standards im jeweiligen Fachgebiet zu entsprechen.

      (2) Das Thema der Dissertation soll einen klaren theoretischen Bezug auf E...
      § 3 Dissertation

      (1) Zur Erlangung des akademischen Grades der Doktorin, des Doktors in der Philosophie ist eine schriftliche Dissertation zu verfassen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen eigenständigen Beitrag zur Forschung darstellt. DieDissertation hat den internationalen wissenschaftlichen Standards im jeweiligen Fachgebiet zu entsprechen.

      (2) Das Thema der Dissertation soll einen klaren theoretischen Bezug auf Entwicklungen in denBereichen Kunst, Medien oder Design erkennen lassen.

      (3) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Sie ist mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass die Arbeit - abgesehen von den in ihrausdrücklich genannten und erlaubten Hilfsmitteln - selbstständig verfasst wurde. Bei Einverständnis der betreuenden Personen kann die Dissertation auch in einer anderen Sprache vorgelegt werden.

      (4) Gemeinschaftlich erstellte Arbeiten werden nicht zugelassen.


      (5) Bis zur Einreichung der Dissertation ist sowohl ein Wechsel der Betreuung als auch eine Veränderung des Themas möglich. Entsprechende Änderungen müssen vom Promotionsausschussgenehmigt werden.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Datum aktuelle Fassung 01.07.2021
  • Hochschulporträt
    „Kunst und Design sind essenzielle Teile der Gesellschaft und durchdringen sich an der HfG Offenbach. Wir sind ein demokratischer Ort des Lernens, Lehrens, Experimentierens, an dem die Zukunft gedacht wird.”
    Prof. Dr. Brigitte Franzen
    Präsidentin der Hochschule für Gestaltung Offenbach
    Foto: Blick über den Campus auf die Hochschulgebäude
    Tradition seit 1832

    Die Hochschule für Gestaltung Offenbach (HfG) ist seit 1970 Kunsthochschule des Landes Hessen mit künstlerisch-wissenschaftlicher Prägung im Universitätsrang. Ihre Tradition reicht zurück bis ins Jahr 1832. Die HfG Offenbach praktiziert eine zeitgenössische und zukunftsorientierte Lehre, die zu großen Teilen auf individuellem Einzelunterricht und einem hohen Maß an Mentorship basiert. Einzigartig macht die HfG auch, dass Theorie und Gestaltung, Experiment und Produkt, neue und alte Bilderzeugungstechniken zusammenwirken.

    Ziel der HfG ist es, Künstler und Designer auszubilden, die den Anforderungen einer sich im ständigen Umbruch befindlichen Landschaft von Tätigkeitsfeldern gewachsen sind. 

    Icon: uebersicht
    Kunsthochschule mit künstlerisch-wissenschaftlicher Prägung im Universitätsrang
    Icon: uebersicht
    bietet zwei Fachbereiche, internationale Vernetzung und Austauschprogramme
    Studium und Lehre

    Das Studium an der HfG Offenbach ist in den Fachbereichen Kunst und Design mit dem Abschluss Diplom-Designer möglich.

    Die Studiengänge im Fachbereich Kunst qualifizieren für künstlerisch-gestalterische Tätigkeiten im Bereich der Bildenden Kunst, des Kommunikationsdesigns, des Bühnenbildes und der modernen Medien. Das Studium konzentriert sich in allen vier Studienschwerpunkten auf die experimentelle Erforschung künstlerisch-gestalterischer Inhalte und die Entwicklung der individuellen Kreativität der Studierenden.

    Die Studieninhalte des Fachbereiches Design bereiten auf die weitreichenden Veränderungen des Berufsfeldes vor. Neben der experimentell gestalterischen Tätigkeit der Entwerferpersönlichkeit müssen Produktgestalter zunehmend auch als prozessorientierte, vernetzt arbeitende Experten für Produktentwicklung und Produktkommunikation wirken. Das Studienangebot vermittelt die nötigen komplexen Kompetenzen des Berufsfeldes.

    Eine wichtige Besonderheit des Studiums ist neben der internationalen Vernetzung und Austauschprogrammen vor allem der hohe Theorieanteil in beiden Fachbereichen.


    Die HfG bietet ein postgraduiertes Studium an und ermöglicht es Graduierten aus den Bereichen Kunst, Design, Medien in einem dreijährigen Programm zum Dr. phil. zu promovieren.

    Icon: studium
    praktiziert zukunftsorientierte Lehre mit individueller Betreuung und Mentorship
    Icon: studium
    die Studiengänge werden durch ein umfassendes Theorie-Angebot ergänzt
    Foto: Eine studentische Arbeit in einer Ausstellung
    Foto: Blick auf ein Ausstellungsstück in einer Ausstellung
    Foto: Studierende auf dem Campus während einer Filmnacht

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