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Universität Witten/Herdecke

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Witten/Herdecke
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Gesundheit
  • Promotionsfach / fächer Pflegewissenschaft; Psychologie
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften; Psychologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil
      Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil. ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, welches eine erkennbare Fachrelevanz für die Psychologie, die Pflegewissenschaft oder angrenzende Fachbereiche der an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Disziplinen besitzt:
      a) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad...
      2.1 Zulassung als Promovendin / Promovend

      2.1.1 Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil
      Voraussetzung für die Promotion zum Dr. phil. ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, welches eine erkennbare Fachrelevanz für die Psychologie, die Pflegewissenschaft oder angrenzende Fachbereiche der an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Disziplinen besitzt:
      a) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als der des „Bachelor" verliehen wurde und das mit einer Gesamtnote „gut" oder besser abgeschlossen wurde oder
      b) Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern, das mit einer Gesamtnote „gut" oder besser abgeschlossen wurde, und daran anschließen­ de angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in dem Promotionsfach, o­der
      c) Masterstudiengang im Sinne § 61 Abs. 2 Satz 2 HG, das mit einer Gesamtnote
      ,,gut" oder besser abgeschlossen wurde.

      2.1.2 Die Bewerberin/ der Bewerber erarbeitet unter Anleitung des Betreuers / der Betreuerin das Promotionsthema durch Erstellung einer standardisierten Promotionsvereinbarung. Die Promotionsvereinbarung enthält ein Expose, das das geplante Forschungsvorhaben (Zielsetzung, voraussichtliche Methodik, erwartete Ergebnisse, Finanzierungsplan und Zeitplan) beschreibt. Die Promotionsvereinbarung stellt die Grundlage für die Verfassung der Dissertation dar. Sie muss von der Betreuerin / von dem Betreuer und von der Promovendin / dem Promovend unterschrieben sein.

      2.1.3 Die Bewerberin / der Bewerber meldet ihr / sein Promotionsvorhaben bei der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses an, indem sie / er die Promotionsvereinbarung einreicht. Die Vorsitzende / der Vorsitzende des Promotionsausschusses prüft innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einreichung der Promotionsvereinbarung, ob die formalen Voraussetzungen des Antrags im Sinne der Absätze 2.1.1 und 2.1.2 erfüllt sind. Ebenso prüft sie / er die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Sie / er kann für die Begutachtung des Expose eine Biometrikerin / einen Biometriker und/oder eine weitere Expertin / einen weiteren Experten hinzuziehen. Der Bewerberin/ dem Bewerber ist eine zweiwöchige Frist zur Überarbeitung der Promotionsvereinbarung einzuräumen. Nach Genehmigung der Promotionsvereinbarung und nach Erhalt des Doktorandenstatus kann die Promotionsstudentin / der Promotionsstudent im Studierendensekretariat immatrikuliert werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      2.2 Erstellung der Dissertation

      2.2.1 Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in der Erstellung einer Dissertationsschrift und muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in einer an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Fachdisziplin liefern sowie den Nachweis erbringen, dass die Promovendin / der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu b...
      2.2 Erstellung der Dissertation

      2.2.1 Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Sie besteht in der Erstellung einer Dissertationsschrift und muss einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft in einer an der Fakultät für Gesundheit vertretenen Fachdisziplin liefern sowie den Nachweis erbringen, dass die Promovendin / der Promovend befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie wird von der Promovendin / dem Promovenden angefertigt und muss den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht werden.

      2.2.2 Untersuchungen am Menschen müssen der jeweils geltenden Novellierung der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes entsprechen und von einer unabhängigen Ethik-Kommission positiv votiert worden sein.

      2.2.3 Die Dissertation muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. Teile der Dissertation dürfen bereits publiziert sein, sofern die Autorenlistung eindeutig eine Ansiedelung der Publikation an der UW/H vorweist.

      2.2.4 Die Möglichkeit zur kumulativen Dissertationsschrift ist gegeben. Als kumulative Dissertationsschrift wird die synoptische Zusammenführung von mindestens drei Zeitschriftenartikeln unter Erstautorenschaft der Promovendin / des Promovenden bezeichnet. In begründeten Ausnahmen erfüllen auch zwei Artikel unter Erstautorschaft und ein weiterer unter Mitautorenschaft die Bedingungen für eine kumulative Promotion. Mindestens zwei Artikel müssen bereits von einer Zeitschrift mit peer review­Verfahren zur Publikation angenommen sein. Das dritte Manuskript muss mindestens bei einer Zeitschrift mit peer-review Verfahren eingereicht sein. Wird seitens der Pro­movendin / des Promovenden eine kumulative Dissertationsschrift beabsichtigt, stellt die Betreuerin / der Betreuer einen entsprechenden Antrag an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Über die Annahme des Antrags entscheidet die Vorsitzende / der Vorsitzende des Promotionsausschusses.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Praxisnahe Wissensvermittlung, Werteorientierung, freie Persönlichkeitsentwicklung – das ist unser Bildungsangebot für alle, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten.”
    Prof. Dr. Martin Butzlaff
    Präsident der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Luftaufnahme der zentralen Hochschulgebäude der Universität Witten/Herdecke
    Privatuniversität mit starkem Praxisbezug

    BEI UNS BIST DU MENSCH UND KEIN NUMERUS – Du kannst Dich irgendwo mit dem Abi einschreiben oder bei uns mit den besten Absichten. Ganz ohne NC.

    Die Universität Witten/Herdecke ist die älteste private Universität Deutschlands. Sie verfügt über drei Fakultäten – die Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft, die Fakultät für Gesundheit und das Witten.Lab Zukunftslabor Studium fundamentale – an denen sie verschiedene Studiengänge anbietet. Neben Bachelor- und Masterabschlüssen besteht auch die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation.

    Die Hochschule zeichnet sich durch kleine Seminargruppen und eine hohe Betreuungsintensität aus. Sie legt in allen Studiengängen vom ersten Semester an großen Wert auf einen starken Praxisbezug. Im Mittelpunkt stehen die Studierenden mit ihren individuellen Persönlichkeiten, ihren Neigungen und Potenzialen.

    Icon: uebersicht
    älteste private Universität Deutschlands mit drei Fakultäten
    Icon: uebersicht
    bietet kleine Seminargruppen und hohe Betreuungsintensität
    Studium fundamentale

    Getreu ihrem Motto „Zur Freiheit ermutigen – nach Wahrheit streben – soziale Verantwortung fördern“, gibt die Universität Witten/Herdecke ihren Studierenden den Raum, sich auszuprobieren, einen offenen Diskurs zu leben und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Mit ihrem Studium fundamentale unterstützt die Hochschule ihre Studierenden dabei, neben der fachlichen auch ihre reflexiven, kommunikativen und künstlerischen Kompetenzen zu erproben. Ziel ist es, durch Perspektivenvielfalt fachliche Eindimensionalität zu vermeiden und ein zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken zu fördern.

    Zulassung und Finanzierung:
    Alle Studiengänge an der Universität Witten/Herdecke sind NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Bewerbungsverfahren.

    Mit einem Umgekehrten Generationenvertrag ermöglicht die Universität Witten/Herdecke ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich entscheiden, ihre Studienbeiträge erst nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen und dann auch nur, wenn sie über ein bestimmtes Mindesteinkommen verfügen.

    Icon: studium
    ermöglicht ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund
    Icon: studium
    fördert durch Perspektivenvielfalt zukunftsorientiertes, weltoffenes Denken
    Foto: Innenansicht der Privaten Universität Witten/Herdecke
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende sitzen in der Cafeteria

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