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Universität Hildesheim

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Hildesheim
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 4 Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik
  • Promotionsfach / fächer
    ... Angewandte Informatik; Betriebswirtschaft; Biologie; Chemie; Didaktik der Biologie; Didaktik der Chemie; Didaktik der Geographie; Didaktik der Informatik; Didaktik der Mathematik; Didaktik der Physik; Geographie; Mathematik; Physik; Technik; Wirtschaftsinformatik
    Angewandte Informatik; Betriebswirtschaft ...
  • Sachgebiet(e) Informatik; Mathematik, Naturwissenschaften; Pädagogik und Bildung, allgemeine; Technik; Wirtschaftswissenschaft
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. nat.; Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Annahmeantrag

      (1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist Voraussetzung für die Immatrikulation und die spätere Zulassung zur Promotion.

      (2) 1Für den Doktorgrad Dr. rer. nat. soll das Thema der Dissertation einen fachbezogenen Schwerpunkt im Bereich der Mathematik, in einem der am Fachbereich vertretenen naturwissenschaftlichen Fächer, in der Informatik oder der Technik haben.2Für den Doktorgrad Dr. phil. soll das Thema der Dissertation einen fachdidaktischen, erz...
      § 3 Annahmeantrag

      (1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist Voraussetzung für die Immatrikulation und die spätere Zulassung zur Promotion.

      (2) 1Für den Doktorgrad Dr. rer. nat. soll das Thema der Dissertation einen fachbezogenen Schwerpunkt im Bereich der Mathematik, in einem der am Fachbereich vertretenen naturwissenschaftlichen Fächer, in der Informatik oder der Technik haben.2Für den Doktorgrad Dr. phil. soll das Thema der Dissertation einen fachdidaktischen, erziehungs-, geistes- oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt mit Bezug auf die Mathematik, die am Fachbereich vertretenen naturwissenschaftlichen Fächer, die Informatik, die Wirtschaft oder die Technik oder die Didaktik dieser Fächer haben. 3Für den Doktorgrad Dr. rer. pol. soll der Studienabschluss in Studiengängen der Wirtschaftswissenschaften (insbesondere Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Handelslehre und Wirtschaftsinformatik) oder an die Wirtschaftswissenschaften angrenzenden Studiengänge (insbesondere Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsingenieurswesen, Versicherungsmathematik, Informationsmanagement/Informationstechnologie (IMIT) sowie Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlicher Schwerpunktsetzung) erfolgt sein und das Thema der Dissertation einen wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt haben. 4Über Ausnahmen entscheidet der Fachbereichsrat.

      (3) Der Annahmeantrag ist in Textform an die Dekanin oder den Dekan zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
      1. der Nachweis des Abschlusses eines Diplom-, Magister- oder Master-Studiums oder das erste Staatsexamen Lehramt im Umfang von insgesamt mindestens 300 ECTS-Punkten bzw. ein dieser Punktezahl vergleichbarer Studienumfang. Wurde das Studium mit einer schlechteren Note als 2,5 oder „gut“ abgeschlossen, bedarf es zusätzlich einer Ausnahmegenehmigung und einer Entscheidung des Fachbereichsrats, ob und welche Nachqualifikationen erforderlich sind. Die Nachqualifikationen sollen dem Nachweis über die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit dienen.
      2. eine Versicherung über etwaige frühere Promotionsversuche (sofern zutreffend, dabei sind Zeitpunkt, Universität und Fachbereich, bei der/dem der Promotionsversuch unternommen wurde, sowie das Thema der abgelehnten Abhandlung zu nennen),
      3. eine Erklärung darüber, durch wen die Dissertation betreut wird,
      4. eine zwischen der oder dem Hauptbetreuenden und der oder dem Antragstellenden geschlossene Betreuungsvereinbarung nach Vorgabe des Dekanats,
      5. einen Vorschlag der oder des Hauptbetreuenden für die Besetzung des Promotionskomitees mit Zustimmung der oder des Antragstellenden,
      6. eine Übersicht über gegebenenfalls geplante Nachqualifikationen in Absprache mit der oder dem Hauptbetreuenden.
      7. Angaben zum wissenschaftlichen Vorhaben:
      - Vorläufiger Titel der Dissertation (sofern bekannt) oder Themenbereich der Arbeit,
      - Angabe zum begehrten Doktorgrad (Dr. rer. nat., Dr. phil. oder Dr. rer. pol.)
      - Schwerpunkt der geplanten Abhandlung gemäß Abs. 2 bei Dr. rer. nat. und Dr. phil.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation)

      (1) 1Mit der Dissertation ist die Befähigung der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbstständiger vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. 2Die wissenschaftliche Abhandlung wird in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst. 3Bei einer Promotion Dr. rer. nat. oder Dr. phil. muss in der Abhandlung der Schwerpunkt der Arbeit nach § 3 Abs. 2 angegeben sein.

      (2) 1Die eingereichte wissenschaftliche Abhandl...
      § 6 Wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation)

      (1) 1Mit der Dissertation ist die Befähigung der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbstständiger vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. 2Die wissenschaftliche Abhandlung wird in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst. 3Bei einer Promotion Dr. rer. nat. oder Dr. phil. muss in der Abhandlung der Schwerpunkt der Arbeit nach § 3 Abs. 2 angegeben sein.

      (2) 1Die eingereichte wissenschaftliche Abhandlung darf weder in ihrer Gesamtheit noch in wesentlichen Teilen einer Hochschule vorgelegt oder von einer solchen abgelehnt worden sein. 2Die vorherige Veröffentlichung von Teilergebnissen der Dissertation ist kein Hindernis.

      (3) Bei geeigneter Themenstellung, insbesondere bei einem interdisziplinären Thema, ist auch eine gemeinschaftlich erstellte Abhandlung zulässig, sofern der eigene Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden eindeutig gekennzeichnet und als individuelle wissenschaftliche Leistung im Sinne von Abs. 1 bewertbar ist.

      (4) 1Bei einer nicht gemeinschaftlich erstellten Abhandlung kann diese auch aus einer vertieften Zusammenfassung und Einordnung mehrerer wissenschaftlicher Veröffentlichungen bestehen. 2Es ist klar abzugrenzen, welchen eigenständigen Beitrag die Doktorandin oder der Doktorand geleistet hat.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Einzelfall zwischen der Universität Hildesheim und der betreffenden Einrichtung.

      (2) 1Die Vereinbarung kann von den §§ 1 bis 19 abweichen. 2In diesem Fall bedarf der Zustimmung des Fachbereichsrates.
      § 20 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Einzelfall zwischen der Universität Hildesheim und der betreffenden Einrichtung.

      (2) 1Die Vereinbarung kann von den §§ 1 bis 19 abweichen. 2In diesem Fall bedarf der Zustimmung des Fachbereichsrates.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 193 - Nr. 8/2024, S. 55 ff.
  • Hochschulporträt
    „Forschungsorientierung, Praxisbezug und Persönlichkeitsbildung als Einheit kennzeichnen unser Studienprofil.”
    Prof. Dr. May-Britt Kallenrode
    Präsidentin der Universität Hildesheim
    Profiluniversität – Stiftungsuniversität – Studierendenuniversität

    An der Universität Hildesheim – im Herzen Niedersachsens – lässt es sich in persönlicher Atmosphäre studieren. Die überschaubare Größe der Universität mit 8.700 Studierenden erleichtert die Orientierung und bietet viel Spielraum für ein individuelles Studium.

    Icon: uebersicht
    Studieren in persönlicher Atmosphäre
    Icon: uebersicht
    Spielraum für ein individuelles Studium
    Abgerundetes Fächerspektrum

    Vier Fachbereiche prägen das Studienangebot der Universität Hildesheim. Die Psychologie, die Erziehungswissenschaft und die sozialpädagogischen Studienangebote sind im Fachbereich 1 verortet. Der Fachbereich 2 mit den Studiengängen Kulturwissenschaften, Kreatives Schreiben oder Szenische Künste ist auf dem Kulturcampus Domäne Marienburg beheimatet. Um Sprache und Kommunikation geht es im Fachbereich 3, z.B. im Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen. Zu den Studienangeboten des Fachbereichs 4 zählen die zwei Bereiche IT und Umwelt.

    Abgerundet wird das Profil durch die Lehramtsausbildung für Grund-, Haupt- und Realschule, die in allen vier Fachbereichen zu Hause ist. Mit 18 Fächern kann die Universität Hildesheim eines der größten Fächerspektren Niedersachsens anbieten.

    Icon: studium
    bietet eines der größten Fächerspektren Niedersachsens
    Icon: studium
    das Studienangebot ist auf vier Fachbereichen verteilt
    Forschung

    Zusammen leben und lernen – am Zentrum für Bildungsintegration der Universität Hildesheim wird rund um Demokratie und Diversität in Migrationsgesellschaften geforscht.

    Die Sprachwissenschaften untersuchen, wie Kinder mehrsprachig aufwachsen, das Centrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung verbindet Schulpraxis mit Unterrichtsforschung.

    Am Institut für Psychologie befassen sich Arbeitsgruppen mit der lebenslangen Entwicklung des Menschen und der Stressforschung.

    Im Bereich IT wird an Themen wie Software Engineering, Maschinelles Lernen und Data Analytics, intelligente Informationssysteme und Information Retrieval gearbeitet.

    Das Center for World Music bewahrt die Vermächtnisse weltweiten Musikschaffens und untersucht die Rolle von Musik in der Einwanderungsgesellschaft.

    Foto: Blick über den Campus auf das Neubaugebäude der Universität Hildesheim.
    Foto: Studierende stehen vor dem Logo der Universität Hildeheim und blicken in ein Buch.
    Foto: Studierende sitzen zusammen auf dem Campus und unterhalten sich.

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