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Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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Steckbrief

  • Hochschule Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Fakultät / Fachbereich Tiermedizin
  • Promotionsfach / fächer Tiermedizin (Veterinärmedizin)
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med. vet.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zugangsbestimmungen

      Voraussetzungen für den Zugang zur Promotion sind:

      (1) ein Abschluss in Tiermedizin in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU
      oder

      (2) ein Abschluss in Tiermedizin an einer Universität, die durch die EAEVE bzw. AAVMC zertifiziert ist
      oder

      (3) ein im Nicht-EU-Ausland erlangter vergleichbarer Abschluss, soweit die Auslandskommission der TiHo diesen anhand einer Positivliste oder Entscheidung im Einzelfall als gleichwertig ...
      § 4 Zugangsbestimmungen

      Voraussetzungen für den Zugang zur Promotion sind:

      (1) ein Abschluss in Tiermedizin in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU
      oder

      (2) ein Abschluss in Tiermedizin an einer Universität, die durch die EAEVE bzw. AAVMC zertifiziert ist
      oder

      (3) ein im Nicht-EU-Ausland erlangter vergleichbarer Abschluss, soweit die Auslandskommission der TiHo diesen anhand einer Positivliste oder Entscheidung im Einzelfall als gleichwertig anerkannt hat. Bestehen bei einem/einer ausländischen Bewerber*in Zweifel, dass das abgelegte Abschlussexamen der Tierärztlichen Prüfung nach der TAppV gleichwertig ist, kann die Auslandskommission der TiHo für die Zulassung zur Promotion entscheiden, dass sie/er eine Eignungsprüfung ablegen muss. Die Prüfung soll drei Fächer gemäß der TAppV umfassen. Die Wahl der drei Fächer erfolgt durch den/die Bewerber*in in Abstimmung mit dem/der Betreuer*in und soll im Zusammenhang mit dem
      Thema der Dissertation stehen. Die Wahl der Fächer ist im Zusammenhang mit der Zulassung zur Promotion durch die Promotionskommission zu genehmigen. Die Eignungsprüfung erfolgt in deutscher oder in Absprache mit dem/der Prüfer*in in englischer Sprache und wird als Kollegialprüfung durch drei Prüfer*innen durchgeführt,
      die von der Promotionskommission bestellt werden. Im Falle des Nichtbestehens ist eine einmalige Wiederholung der Prüfung der nicht bestandenen Fächer vor dem Prüfungskollegium frühestens nach Ablauf eines Semesters möglich. Weitere Einzelheiten regelt die Promotionskommission.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation kann als Monographie klas- sisch aufgebaut sein. Dieser Aufbau umfasst ein Inhaltsverzeichnis, eine Literaturübersicht, einen
      Methodik- und Ergebnisteil sowie eine Diskussion. Weiter müssen ein Literaturverzeichnis sowie eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, jeweils mit dem vorangestellten Namen des/der Doktorand*in und dem Titel der Dissertation, eingefügt werden.

      (2) Die Dissertation kann alternativ als Monograp...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation kann als Monographie klas- sisch aufgebaut sein. Dieser Aufbau umfasst ein Inhaltsverzeichnis, eine Literaturübersicht, einen
      Methodik- und Ergebnisteil sowie eine Diskussion. Weiter müssen ein Literaturverzeichnis sowie eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, jeweils mit dem vorangestellten Namen des/der Doktorand*in und dem Titel der Dissertation, eingefügt werden.

      (2) Die Dissertation kann alternativ als Monographie durch Einbinden mindestens eines Manuskripts (Journal Style) aufgebaut werden. Hier
      gilt der Aufbau nach Abs. 1, mit der Maßgabe, dass das/die Manuskript(e) als Methodik-Ergebnisteil eingefügt wird/werden. Der Diskussionsteil muss im Gesamtkontext gestaltet sein. Als kumulative Dissertation wird hierbei anerkannt, wenn bei mindestens zwei eingebundenen Manuskripten ein oder mehrere Manuskript(e) mit dem/der Doktorand*in als Erstautor*in in (einem) anerkannten Wissenschaftsjournal(en) mit Gutachtersystem (Peer Review) bereits publiziert oder angenommen ist/sind.

      (3) Bei Manuskripten gemeinsam mit anderen Autor*innen hat der/die Doktorand*in den Eigenanteil an der Arbeit darzustellen.

      (4) Hat der/die Doktorand*in Teilergebnisse der Dissertation publiziert, so ist auf einer gesonderten Seite darauf hinzuweisen.

      (5) Das Titelblatt der Dissertation ist nach Anlagen 3a und 3b zu gestalten. Die Umschlagseite muss Titel und Autor der Dissertation enthalten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt 330/2025

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