Suchergebnis

Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien Promotionsmöglichkeiten: Besondere Prom.-Ordnung Rostock U Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik

Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt in der Regel voraus:

      1. den erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums auf Masterniveau (Master Musikwissenschaft bzw. Master Musikpädagogik) oder eines Studiums der Schulmusik mit ausgewiesenem Schwerpunkt in dem zur Promotion vorgesehenen Fach;

      2. ein überdurchschnittliches Prüfungsergebnis, das erkennen lässt, dass der Bewerber zu weiterer ...
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt in der Regel voraus:

      1. den erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums auf Masterniveau (Master Musikwissenschaft bzw. Master Musikpädagogik) oder eines Studiums der Schulmusik mit ausgewiesenem Schwerpunkt in dem zur Promotion vorgesehenen Fach;

      2. ein überdurchschnittliches Prüfungsergebnis, das erkennen lässt, dass der Bewerber zu weiterer wissenschaftlicher Forschungsarbeit befähigt ist;

      3. die schwerpunktmäßige Übereinstimmung des Fachgebiets, das der geplanten Dissertation zugrunde liegt, mit dem Studien-Hauptfach;

      4. ein von einem promovierten Professor oder habilitierten Hochschuldozenten (Betreuer) der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart oder der Universität Stuttgart gestelltes oder gebilligtes Thema für die geplante Dissertation und dessen Bereitschaft, die Betreuung der Arbeit zu übernehmen.

      (2) Bewerber, die ihr Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben, müssen die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem Examen gemäß Abs. 1 Ziff. 1 nachweisen.

      (3) Über Ausnahmen von den in den Abs. 1 und 2 geforderten Nachweisen entscheidet der Promotionsausschuss.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) In der Dissertation muss die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen werden. Sie muss eigene Forschungsergebnisse in angemessener Form und in angemessenem Umfang darlegen.

      (2) Entstand die Dissertation im Rahmen einer gemeinschaftlichen Forschungsarbeit, so muss die individuelle Leistung klar erkennbar und bewertbar und einer üblichen Einzeldissertation gleichwertig sein. Der Doktorand muss den Rahmen der gemeinschaftlichen ...
      § 10 Dissertation

      (1) In der Dissertation muss die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen werden. Sie muss eigene Forschungsergebnisse in angemessener Form und in angemessenem Umfang darlegen.

      (2) Entstand die Dissertation im Rahmen einer gemeinschaftlichen Forschungsarbeit, so muss die individuelle Leistung klar erkennbar und bewertbar und einer üblichen Einzeldissertation gleichwertig sein. Der Doktorand muss den Rahmen der gemeinschaftlichen Arbeit umreißen, die Namen der Mitarbeiter und deren Anteil an dem Gesamtprojekt im Einvernehmen mit diesen angeben und die Bedeutung des eigenen Beitrags für diese Gemeinschaftsarbeit darstellen.

      (3) Der Vorsitzende des Promotionsausschusses leitet den beiden Gutachtern unmittelbar nach der Beschlussfassung gemäß § 8 Abs. 3 je ein Exemplar der Dissertation zu. Die schriftlichen Gutachten werden in der Regel innerhalb von zwei Monaten unabhängig voneinander erstellt. Die Gutachter empfehlen darin dem Promotionsausschuss die Annahme oder die Ablehnung der Dissertation oder ihre vorläufige Rückgabe unter Festsetzung einer Umarbeitungsfrist.

      (4) Wird die Annahme der Dissertation empfohlen, so ist für deren Beurteilung eine der folgenden Noten vorzuschlagen:
      sehr gut (1)
      gut (2)
      befriedigend (3)
      ausreichend (4)
      Durch Zwischennoten (x,3 oder x,7) kann eine Tendenz nach oben oder unten zum Ausdruck gebracht werden; ausgeschlossen sind die Noten 0,7 und 4,3. Wird die Ablehnung der Dissertation empfohlen, so lautet die Note nicht ausreichend (5,0).

      (5) Weichen die Bewertungen der beiden Gutachter um mehr als zwei Notenwerte voneinander ab oder kann hinsichtlich der Annahme der Dissertation keine Einigung erzielt werden, so bestellt der Promotionsausschuss einen Drittgutachter. Das Drittgutachten ist in der Regel innerhalb von zwei Monaten schriftlich vorzulegen.

      (6) Die Dissertation wird nach Eingang der Gutachten für vier Wochen im Akademischen Prüfungsamt ausgelegt. Die Auslagefrist ist bekannt zu machen. Alle Professoren sowie alle Hochschul- und Privatdozenten der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst können bis zum Ende der Auslagefrist dem Promotionsausschuss eine Stellungnahme vorlegen. Über die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (7) Der Promotionsausschuss entscheidet über Annahme und Bewertung der Dissertation. Sofern in allen Gutachten die Annahme empfohlen wird, wird aus den Notenvorschlägen der Durchschnitt (mit maximal einer Stelle hinter dem Komma, ohne Rundung) gebildet. Wird nach Abs. 5 ein drittes Gutachten erstellt, entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage aller Gutachten.

      (8) Der Promotionsausschuss kann die Dissertation mit von den Gutachtern schriftlich formulierten Auflagen zur Umarbeitung zurückgeben. Die Bearbeitungsfrist soll ein Jahr, in begründeten Ausnahmefällen 18 Monate nicht überschreiten. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Dissertation als abgelehnt.

      (9) Die Annahme und die Bewertung der Dissertation werden dem Doktoranden unverzüglich schriftlich mitgeteilt und zugleich ein Termin für die mündliche Prüfung (Disputation) bzw. die Termine für die mündlichen Prüfungen (Rigorosum) festgesetzt.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
    • zuletzt geändert am 29.04.2019
  • Hochschulporträt
    „Ich bin ein obsessiver Besucher von studentischen Veranstaltungen und habe eine ungebrochene Freude und Neugierde daran, was die jungen Menschen lernen und wie sie das umsetzen.”
    Axel Köhler
    Rektor
    Musik · Opernschule · Schauspiel · Sprechkunst/Sprecherziehung · Figurentheater · Performance

    Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart (HMDK Stuttgart) wurde 1857 gegründet und ist die älteste und mit 800 Studierenden die größte Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Baden-Württemberg. In dem attraktiven Hochschulgebäude mit seinem markanten Turm im Zentrum der Landeshauptstadt werden nahezu sämtliche Fächer aus dem Bereich der Musik und der Darstellenden Künste, dazu musiktheoretische, wissenschaftliche und pädagogische Disziplinen unterrichtet. Die Hochschule ist organisatorisch in vier Fakultäten, elf Institute und fünf Studios gegliedert, hinzu kommen das Landeszentrum CAMPUS GEGENWART und das Wilhelma Theater. Als Teil der Stuttgarter Kulturmeile ist sie nicht nur als Hochschule, sondern auch als Konzertveranstalter und kulturelles Zentrum für Stuttgart und die Region von großer Bedeutung.

    Icon: uebersicht
    größte Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Baden-Württemberg
    Icon: uebersicht
    Konzertveranstalter und kulturelles Zentrum für Stuttgart und die Region
    Unsere Studiengänge

    Unsere Hochschule bietet über 50 verschiedene Studiengänge an. Das Fächerangebot ist breit aufgestellt: Neben Klavier, Orgel und Gesang werden alle Orchesterinstrumente, Komposition, Musiktheorie, Dirigieren (Chor und Orchester), Blockflöte, Cembalo, Hammerklavier, Gitarre, Elementare Musikpädagogik sowie Jazz & Pop als Hauptfächer unterrichtet. Wissenschaftliche, künstlerisch-theoretische und musikvermittelnde Fächer ergänzen das musikpraktische Studienangebot. Darüber hinaus stehen die Studiengänge Lehramt Gymnasium mit dem Fach Musik sowie Kirchenmusik zur Auswahl. Im darstellenden Bereich bietet die Hochschule die Studiengänge Schauspiel, Figurentheater, Sprechkunst & Sprecherziehung, Mediensprechen, Rhetorik und Performance sowie den Master Oper an, denen ein eigenes Theatergebäude, das Wilhelma Theater zur Verfügung steht.

    Icon: studium
    Wir bieten neben wissenschaftlichen, künstlerisch-theoretischen und musikvermittelnde Fächern
    Icon: studium
    auch Schauspiel, Figurentheater, Sprechkunst & Sprecherziehung, Mediensprechen, Rhetorik und Performance
    Wissenschaftliche und künstlerisch-wissenschaftliche Forschung

    Zu den zentralen Aufgaben der HMDK Stuttgart gehören die wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Forschung und Lehre. Wissenschaft an der Hochschule vermittelt, erweitert und revidiert „klassische“ Bildungsinhalte, sie bietet der künstlerischen Praxis ein Forum kritischer Reflexion und gibt eigene Impulse, z.B. der Repertoire-Erweiterung oder der historisch-informierten Interpretation. Umgekehrt profitieren die wissenschaftlichen Fächer von der unmittelbaren Nähe zu ihrem „Gegenstand“. An der HMDK Stuttgart ist eine Promotion (Dr. phil.) in Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Philosophie möglich. In Vorbereitung ist das ergänzende Angebot einer künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion.

    „Das wissenschaftliche Spektrum reicht von Vorlesungen & Seminaren bis zur Promotion in Musikwissenschaft und Musikpädagogik. Lehrveranstaltungen im Bereich der künstlerischen Forschung ergänzen das Portfolio.”
    Prof. Dr. Matthias Hermann
    Prorektor für Studium, Lehre und künstlerische Forschung
    Icon: forschung
    künstlerisch-wissenschaftliche Forschung und Lehre
    Icon: forschung
    ein Forum kritischer Reflexion und eigener Impulse
    Internationaler Austausch und Vielfalt

    Die HMDK Stuttgart versteht sich als ein Ort der Vielfalt und des internationalen Austauschs. Mit rund 35% internationalen Studierenden sind im Hochschulalltag vielfältige Gelegenheiten gegeben, ein international geprägtes Netzwerk aufzubauen und „internationalization at home“ zu erleben. Zudem ermöglichen verschiedene Programme, insbesondere Erasmus+, Studienaufenthalte an einer der rund 90 Partnerhochschulen.

    „Es ist uns ein Anliegen, ein Bewusstsein für eine Art von „Weltbürgertum“ zu stärken. Daher unser großes Engagement, uns weltweit zu vernetzen und die Mobilität von Studierenden und Dozierenden zu unterstützen.”
    Prof.in Dr. Hendrikje Mautner-Obst
    Prorektorin für Third Mission und Wissenschaft
    Icon: international
    ein Ort der Vielfalt und des internationalen Austauschs
    Icon: international
    rund 35% internationale Studierende
    Foto: Hock am Turm - Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart.
    Foto: Lichtanlage der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart.
    Foto: Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart.

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns