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Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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Steckbrief

  • Hochschule Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Humanwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Anglistik; Berufs-, Wirtschafts- und Betriebspädagogik; Germanistik; Geschichte; Musik; Pädagogik; Philosophie; Politikwissenschaft; Psychologie; Slawistik; Soziologie; Sportwissenschaft
    Anglistik; Berufs-, Wirtschafts- und Betriebspädagogik ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. pol.; Dr. rer. soc.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Kandidatin oder der Kandidat
      1. ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges wissenschaftliches Studium an einer ausländischen Universität oder Hochschule nachweisen kann und
      2. dieses Studium mit einem akademischen Grad (Diplom, Magister, Master bzw. andere gleichwertige Abschlüsse) oder einer äquivalenten Staatsprüfung (1. Staatsexamen) abgeschloss...
      § 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Kandidatin oder der Kandidat
      1. ein Studium an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges wissenschaftliches Studium an einer ausländischen Universität oder Hochschule nachweisen kann und
      2. dieses Studium mit einem akademischen Grad (Diplom, Magister, Master bzw. andere gleichwertige Abschlüsse) oder einer äquivalenten Staatsprüfung (1. Staatsexamen) abgeschlossen hat. Der Abschluss muss ein mit mindestens der Note „gut“ bewertetes Ergebnis aufweisen. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat.

      (2) Über Fragen der Äquivalenz ausländischer Studienabschlüsse entscheidet der Fakultätsrat. Dabei sind die Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Bonn, zu beachten. Eine Überprüfung der Äquivalenz ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten rechtzeitig vor dem Zulassungsantrag bei der Fakultät zu beantragen. Das Ergebnis ist der Kandidatin oder dem Kandidaten vom Dekan bzw. der Dekanin schriftlich bekannt zu geben. Eine Ablehnung ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      (3) Wer die vorstehenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann unter Angabe seines/ihres in Aussicht genommenen Themas und Einreichung der Zustimmungserklärung der Betreuerin oder des Betreuers bei der Fakultät die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand beantragen. Über den Antrag entscheidet der Fakultätsrat durch Beschluss. Mit der Zulassung wird die grundsätzliche Bereitschaft ausgedrückt, eine solche Dissertation als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten und die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Erstellung der Arbeit zu unterstützen. Der Fakultätsrat legt vor Beginn des Promotionsverfahrens fest, welche zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen gegebenenfalls zu erbringen sind, wenn von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller die Hochschulprüfung nicht in hinreichendem Umfang in einem fachwissenschaftlichen Studiengang des gewählten Promotionsfaches nachgewiesen wurde. Diese Leistungen sind bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Promotionsverfahrens nachzuweisen.

      § 20 Promotion von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen

      Die Regelungen dieser Promotionsordnung gelten mit Bezug auf § 18 Abs. 5 HSG LSA auch für die Promotion von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist der Nachweis der Befähigung der Kandidatin oder des Kandidaten im Sinne von § 1 Abs. 1 zu erbringen. Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit. Sie stellt eine auf selbstständiger Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Die Dissertation darf als Ganzes nicht schon vor dem Abschluss des Verfahrens veröffentlicht sein.

      (2) Als Dissertation kann in Ausnahmefällen, z. B. bei interdisziplinären...
      § 5 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist der Nachweis der Befähigung der Kandidatin oder des Kandidaten im Sinne von § 1 Abs. 1 zu erbringen. Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit. Sie stellt eine auf selbstständiger Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Die Dissertation darf als Ganzes nicht schon vor dem Abschluss des Verfahrens veröffentlicht sein.

      (2) Als Dissertation kann in Ausnahmefällen, z. B. bei interdisziplinären Arbeiten und geeigneter Themenstellung, auch ein Teil einer wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Teil als individuelle wissenschaftliche Leistung substantiell, deutlich abgrenzbar und bewertbar ist.

      (3) Eine kumulative Dissertation ist möglich. Sie enthält mindestens drei thematisch zusammengehörige Beiträge, die in Allein- oder Erstautorschaft erstellt worden sind und von denen mindestens zwei in begutachteten bzw. renommierten Zeitschriften zur Veröffentlichung angenommen sein müssen. Bei Ko-Autorenschaft muss die Zuordnung von Autorinnen bzw. Autoren zu den Textteilen eindeutig ausgewiesen und der eigene Anteil als individuelle wissenschaftliche Leistung substantiell, deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Der Zeitpunkt jeder Publikation darf bei der Einreichung der Dissertation nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Alle Beiträge müssen in einem konzeptionellen Rahmen zusammengefügt sein. Zu diesem Rahmen gehören eine aussagekräftige Einführung in die den Publikationen zugrundeliegenden wissenschaftlichen Fragestellungen sowie eine abschließende Reflexion, in der die eigenen Ergebnisse in den aktuellen fachlichen Kontext eingeordnet werden, und ein Literaturverzeichnis. Die kumulative Dissertation ist gebunden vorzulegen.

      (4) Eine früher abgelehnte Dissertation darf nicht erneut vorgelegt werden; es sei denn, die Zurückweisung erfolgte aus Gründen der Nichtzuständigkeit einer anderen wissenschaftlichen Hochschule bzw. Fakultät.

      (5) Die Dissertation muss in der Regel in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Fakultätsrat. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen.

      (6) Das Titelblatt der einzureichenden Dissertation ist nach Anlage 1 zu gestalten.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Grundsätze
      ...
      (7) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung getroffen worden ist, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis darauf,...
      § 1 Grundsätze
      ...
      (7) Promotionsverfahren können in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Fakultät durchgeführt werden, wenn mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung getroffen worden ist, welcher der Fakultätsrat zugestimmt hat. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung gelten die Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Die Promotionsurkunde enthält den Hinweis darauf, dass es sich um eine Promotion in gemeinsamer Betreuung handelt (Anlage 3c).
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.F. vom 02.05.2018, Amtliche Bekanntmachung der Otto-von-Guericke-Universität Magdebur 82/2018
  • Hochschulporträt
    Weiterkommen an der Universität Magdeburg

    Die OVGU ist eine Profiluniversität. Sie strebt eine scharf konturierte und schlanke Struktur an, die in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin einen traditionellen Schwerpunkt hat und in den Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften für eine moderne Universität unerlässliche Disziplinen sieht. Die Universität umfasst 9 Fakultäten, die Universitätsverwaltung, das Rektorat und zentrale Einrichtungen.
    Entsprechend dem Leitbild der OVGU ist es die vorrangige Aufgabe, den Stand der Bildung und Wissenschaft durch Lehre und Forschung voranzutreiben. Gemäß dem Namen fühlt sich die Universität der Person Otto von Guericke verpflichtet. Sein Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für heutige und künftige Generationen.

    Icon: uebersicht
    traditioneller Schwerpunkt in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin
    Icon: uebersicht
    Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen
    Technische, soziale, kulturelle und politische Entfaltung und Gestaltung von Lebensräumen

    Die Lehre an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg orientiert sich an dem Ziel, Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen auszubilden, sie mit Problemlösungskompetenz, Teamfähigkeit, interkulturellem Wissen und Verantwortungsbewusstsein auszustatten. Der Freiheit der Lehre verpflichtet, legt sie den Fokus auf eine wissenschaftliche Fundierung von Lösungen und eine damit verbundene kritische und dauerhaft lernbereite Haltung.
    Die Lehre der Universität ist geprägt von vielfältigen Formen der Kommunikation, die selbständigen Wissenserwerb und Umgang mit Problemen und Aufgaben möglich macht und herausfordert. Als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt bietet die Universität Magdeburg Leistungssportlerinnen und -sportlern ideale Studienbedingungen.

    Icon: studium
    Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen ausbilden
    Icon: studium
    als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt für ideale Studienbedingungen
    Forschung & Transfer

    Die OVGU setzt sich mit der Vielfalt sowohl nationaler, aber auch globaler gesellschaftlicher Herausforderungen auseinander. Das betrifft technische, gesundheitliche und ökologische Fragestellungen; aber auch ethische, kulturelle, soziale und ökonomische Probleme sind Gegenstand wissenschaftlich-methodischer Betrachtung, Konzeptionierung und Reflexion.
    Als Vorreiter technologischer Entwicklung wird die Universität Magdeburg mehr und mehr zur Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beraten und unterstützen mit ihrer Expertise wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen. Sie sind als Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler, Soziologen, Mediziner oder Informatiker mit ihrem Wissen unverzichtbare Partner in regionalen und überregionalen Netzwerken und so an der gedeihlichen Entwicklung der Landeshauptstadt maßgeblich beteiligt.

    Icon: forschung
    die Universität Magdeburg ist Vorreiter technologischer Entwicklung
    Icon: forschung
    unterstützt wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen
    Weltoffene Universität

    Im Geist einer weltoffenen Universität unterhält die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern auf Universitäts-, Fakultäts- und Institutsebene. Die Universität Magdeburg verfolgt das Ziel, ihre internationale Sichtbarkeit und Attraktivität zu erhöhen, um für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Studierende aus aller Welt ein attraktiver Lern- und Arbeitsort zu bleiben. Die Universität Magdeburg liegt mit einem Anteil rund einem Viertel an ausländischen Studierenden aus mehr als 100 Nationen über dem Bundesdurchschnitt. Auch ein Teil der Lehrenden kommt aus dem Ausland.

    Icon: international
    über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern
    Icon: international
    ein attraktiver Lern- und Arbeitsort für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
    Universität Magdeburg (Foto: OVGU / Hannah Theile)
    Studierende der OVGU Magdeburg (Foto: OVGU / Jana Dünnhaupt)

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