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Hochschule Fulda - University of Applied Sciences

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule Fulda - University of Applied Sciences
  • Fakultät / Fachbereich Promotionszentrum Sozialwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität; Kommunikationswissenschaft; Politologie; Soziologie
    Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität; Kommunikationswissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Kommunikationswissenschaften; Politikwissenschaften; Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; Soziologie
  • Doktorgrad(e) Dr*in rer. soc.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorand*in

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorand*in ist an den Vorsitz des Promotions-ausschusses zu richten. Dem Annahmegesuch ist beizufügen:
      a) beglaubigte Abschriften der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium gemäß Abs. (3); ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen,
      b) eine Übersicht des Lebens- und Bildungsgangs,
      c) Kopie des Personalausweises oder Reisepas...
      § 5 Annahme als Doktorand*in

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorand*in ist an den Vorsitz des Promotions-ausschusses zu richten. Dem Annahmegesuch ist beizufügen:
      a) beglaubigte Abschriften der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium gemäß Abs. (3); ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen,
      b) eine Übersicht des Lebens- und Bildungsgangs,
      c) Kopie des Personalausweises oder Reisepasses,
      d) falls vom Promotionsausschuss angefordert, ggfls. ein aktuelles Führungszeugnis mit dem Verwendungszweck Promotion,
      e) ein ausführliches, schriftliches Exposé für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben; das Exposé soll sich zusammensetzen aus dem Themen-vorschlag, dem Stand der Forschung, den Zielen und dem Beitrag der Arbeit zusammen mit der Beschreibung der Vorgehensweise und der vorgesehenen Methoden sowie der durch die Betreuer*innen zugestimmten Ressourcenplanung zusammen mit der Erklärung, in welcher Sprache die Dissertation verfasst werden soll,
      f) die schriftliche Zusage der Betreuung in Form der Betreuungsvereinbarung, in der auch die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis gem. der entsprechenden Satzung der Hochschule Fulda zugesichert wird,
      g) Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an einer anderen Hochschule die Annahme als Doktorand*in beantragt wurde, oder ein vergleichbares Eignungsfest-stellungsverfahren oder Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde,
      h) wenn die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst werden soll, bedarf es eines entsprechenden begründeten Antrags der Doktorand*in beim Promotionsausschuss.
      Nach Prüfung und Feststellung der Vollständigkeit und Korrektheit wird das Gesuch an den zuständigen Promotionsausschuss weitergegeben.

      (2) Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorand*in. Die Annahme kann nur unter Angabe von Gründen verweigert werden. Ein Anspruch auf Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens und auf Annahme besteht nicht. Die Entscheidung des Promotionsausschusses wird den Bewerber*innen in einem schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt.
      Der Antrag ist insbesondere abzulehnen, wenn
      a) eine ausreichende fachliche Betreuung der Dissertation oder die Zurverfügungstellung der erforderlichen Ressourcen nicht gesichert ist oder
      b) die Hochschule Fulda für die Fachrichtung des vorgeschlagenen Themas der Promotion nicht über ein eigenes Promotionsrecht verfügt oder
      c) Tatsachen vorliegen, die nach Landesrecht eine Entziehung des Doktorgrads rechtfertigen würden.

      (3) Bedingung für die Annahme als Doktorand*in ist:
      a) ein fachlich einschlägiger Masterabschluss nach einem Studium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis im Regelfall mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B.
      oder
      b) ein nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltender Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer deutschen Hochschule; stuft der Promotionsausschuss einen alternativ gleichwertigen Studienabschluss oder ein Studium als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann der Promotionsausschuss Auflagen für die Annahme als Doktorand*in erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise)
      oder
      c) ein Abschluss eines mit der Qualifikation nach Punkt 1 vergleichbaren Studiums im Ausland, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als Doktorand*in erteilen.
      Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      (4) Bewerber*innen die:
      a) ein Hochschulstudium in einem den Sozialwissenschaften verwandten Fachgebiet;
      b) ein Hochschulstudium in den Sozialwissenschaften mit weniger als acht Fachsemestern abgeschlossen haben;
      c) einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss schlechter als 2,0 aber besser als 3,0 nachweisen;
      d) sich als besonders qualifizierte Diplom (FH)-Absolvent*innen ausweisen
      können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Sozialwissenschaften über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und dies durch ein Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen haben. Das Verfahren der Eignungsfeststellung besteht in der Überprüfung der fachlichen und methodischen Kompetenz. Dies erfolgt in der Regel durch die Prüfung der Abschlussarbeit sowie einer schriftlichen Ausarbeitung zu einer Fragestellung der Sozialwissenschaften durch zwei vom Promotionsausschuss zu bestellende professorale Mitglieder des Promotionszentrums. In Zweifelsfällen kann von diesen ein maximal einstündiges fachliches Gespräch gefordert und durchgeführt werden. Als den
      Sozialwissenschaften fachverwandt wird ein Studium anerkannt, wenn es bestimmte, vom Promotionsausschuss allgemein festzulegende Inhalte enthält. Der Promotionsausschuss kann einen Katalog der in Frage kommenden Studiengänge zur groben Orientierung erstellen.

      (5) Über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen sowie bei ausländischen Zeugnissen entscheidet der Promotionsausschuss, gegebenenfalls mit Unterstützung der entsprechenden internen Stellen. Bei der Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse werden die Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder herangezogen. Bei der Prüfung ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

      (6) Der Promotionsausschuss kann die Annahme mit Auflagen und einer Frist zu ihrer Erfüllung verbinden. Die Auflagen müssen spätestens bei Einreichung der Dissertation erfüllt sein.

      (7) Stimmt der Promotionsausschuss dem Annahmeantrag zu, ist die Betreuung, Begutachtung und spätere Durchführung des Verfahrens gemäß dieser Promotionsordnung gewährleistet.

      (8) Angenommene Doktorand*innen können sich ab dem Zeitpunkt der Annahme bis zum Abschluss des Verfahrens als Doktorand*innen an der Hochschule Fulda immatrikulieren, sofern sie nicht an der Hochschule beschäftigt sind.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache, mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses bei der Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in auch in einer weiteren Fremdsprache, einzureichen. Das Recht, diesen Antrag später zu stellen, bleibt unbenommen. Im Falle einer englischen oder w...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache, mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses bei der Entscheidung über die Annahme als Doktorand*in auch in einer weiteren Fremdsprache, einzureichen. Das Recht, diesen Antrag später zu stellen, bleibt unbenommen. Im Falle einer englischen oder weiteren fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen, die von der erstbetreuenden Person zu genehmigen ist.

      (2) Die Dissertation ist von der promovierenden Person mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie die Arbeit – abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen – selbständig verfasst hat.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugebensind.

      (4) Teile der Dissertation dürfen vorab veröffentlicht sein. Die Veröffentlichung, die später in die Dissertation aufgenommen werden soll, darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Dissertation nicht älter als fünf Jahre sein. Im Vorwort der eingereichten Dissertation müssen die Teile nach guter wissenschaftlicher Praxis genannt werden, die vorab veröffentlicht worden sind (mit Angabe des Orts der Publikation). Die Dissertation soll gegenüber den vorab veröffentlichten Teilen in ihrer Gesamtheit quantitativ und qualitativ einen eigengearteten Neuigkeitswert von Gewicht besitzen.

      (5) Die Dissertation ist einzureichen mitsamt der maßgeblichen Forschungsdaten experimenteller und statistischer Natur, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben. Sie sollen als Anhang beigefügt werden. Um bestimmte Forschungsdaten vor der Veröffentlichung zu schützen, ist für diese Forschungsdaten ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss zu beantragen. Auch die Einreichung und die Veröffentlichung von Forschungsdaten müssen im Einklang mit der geltenden Satzung der Hochschule Fulda zum Schutz der guten wissenschaftlichen Praxis und insbesondere den Regelungen zumDatenschutz stehen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Promotionsausschuss
      ...
      (8) Der Promotionsausschuss soll Vereinbarungen mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen über die Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens initiieren. Hierfür sind entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden. Der Doktortitel wird gemeinsam vergeben.
      § 4 Promotionsausschuss
      ...
      (8) Der Promotionsausschuss soll Vereinbarungen mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen über die Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens initiieren. Hierfür sind entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden. Der Doktortitel wird gemeinsam vergeben.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Die Hochschule Fulda steht bundesweit ganz besonders für die Themen Lebensqualität und Gesundheit. Gemeinsam arbeiten wir an praxisnahen Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.”
    Prof. Dr. Karim Khakzar
    Präsident der Hochschule Fulda
    Zentral, praxisnah, persönlich

    Wer einen Campus der kurzen Wege mit persönlicher Atmosphäre schätzt, ist bei uns richtig. Wir bieten rund 60 Studiengänge und Weiterbildungen in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel, Gesundheit, Recht, Soziales und Interkulturelles, Technik sowie Wirtschaft.

    Wir zählen zu den forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften, besonders in den Schwerpunkten „Gesundheit, Ernährung, Lebensmittel“, „Interkulturalität und soziale Nachhaltigkeit“ sowie „Informatik und Systemtechnik“.
    In Studienprojekten sammeln die Studierenden früh Praxiserfahrung, auch in der Lehre liegt der Fokus auf anwendungsorientierten Fragestellungen.

    Neben dem klassischen Vollzeitstudium bieten wir duale und berufsbegleitende Studiengänge sowie Studienmöglichkeiten in Teilzeit an. Auslandssemester und -praktika lassen sich in viele Studiengänge integrieren. 2016 wurde der Hochschule Fulda als erster Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deutschland das eigenständige Promotionsrecht verliehen.

    Icon: uebersicht
    zählt zu den forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften
    Icon: uebersicht
    verfügt über einen Campus mit kurzen Wegen und persönlicher Atmosphäre
    Theorie + Praxis = Wissen

    Unsere ausgezeichnete Lehre lebt von der Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden, dem gemeinsamen Arbeiten und Lernen. Hierzu tragen maßgeblich die kleinen Gruppen und der seminaristische Unterricht bei - hervorzuheben ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis.

    Der grüne Campus mit modern ausgestatteten Räumlichkeiten und Laboren bietet eine hervorragende Lernumgebung. Gut erreichbar direkt auf dem Campus stehen unseren Studierenden auch zahlreiche Beratungsangebote zur Verfügung, die das Studium unterstützen.

    Icon: studium
    unterstützt Studierende mit zahlreichen Beratungsangeboten
    Icon: studium
    Studierende arbeiten und lernen in kleinen Gruppen
    Angewandte Forschung zu Lebensqualität und Gesundheit

    Lebensqualität und Gesundheit prägen das Forschungsprofil an der Hochschule Fulda. Dies wird in drei Forschungsschwerpunkten umgesetzt:
    1. Gesundheit, Ernährung, Lebensmittel
    2. Interkulturalität und soziale Nachhaltigkeit
    3. Informatik und Systemtechnik

    Die angewandte Forschung an der Hochschule Fulda entwickelt in ihren Themenfeldern praxisrelevante Lösungen zu aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen - auch unter Einbindung von Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
    Unsere Forschungsaktivitäten finden Raum in unseren wissenschaftlichen Zentren und Forschungsverbünden. Hier werden die Forschungsschwerpunkte mit Leben gefüllt.

    Seit 2016 übt die Hochschule Fulda als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht aus. In unseren fünf Promotionszentren setzt sich der wissenschaftliche Nachwuchs in den Promotionsprojekten auf höchstem Niveau mit aktuellen Forschungsfragen auseinander.

    Icon: forschung
    verfügt über ein eigenständiges Promotionsrecht mit fünf Promotionszentren
    Icon: forschung
    entwickelt praxisrelevante Lösungen zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen
    Foto: Studierende sitzen auf einer Bank auf dem Campus der Hochschule Fulda und lernen gemeinsam
    Foto: Studentinnen in weißen Kitteln stehen an einer Kochstation in einem Labor und arbeiten mit Lebensmitteln
    Foto: Zwei Studentinnen und ein Student sitzen an einem Tisch auf dem Campus der Hochschule Fulda und blicken in einen Laptop
    Foto: Drei Studentinnen und ein Student des Bereichs Physiotherapie studieren die Knochen eines Skeletts

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