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Hochschule RheinMain

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, ein Master-Abschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit nach einem Hochschulstudium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit eine...
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, ein Master-Abschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit nach einem Hochschulstudium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b.
      Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      § 5a Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland, Aufnahme mit Auflagen

      (1) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltender, fachlich einschlägiger Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule sein; stuft der Promotionsausschuss einen dieser alternativ gleichwertigen Studienabschlüsse als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 vergleichbaren Studiums im Ausland sein, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (3) Ist eine Annahme mit Auflagen erfolgt, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss. Die Auflagen müssen die allgemeine Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und somit die Promotionsbefähigung der Bewerber*in sicherstellen. Die genauen Vor- gaben legt der Promotionsausschuss fest.

      § 5b Ausnahmen, Eignungsfeststellung

      (1) Bewerberinnen bzw. Bewerber, die:
      a) ein Hochschulstudium in einem der Sozialen Arbeit verwandten Fachgebiet;
      b) ein Hochschulstudium in der Sozialen Arbeit mit weniger als acht Fachsemestern;
      c) einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss schlechter als 2,0 aber besser als 3,0;
      d) einen ausländischen, nicht gleichwertigen, Studienabschluss nachweisen, können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für eine Promotion verfügen und dies durch ein Eignungs- feststellungsverfahren nachgewiesen haben.

      (2) Das Eignungsfeststellungsverfahren endet mit der Beurteilung „geeignet“ bzw. „nicht geeignet“ durch den Promotionsausschuss. Das Verfahren der Überprüfung der fachlichen und methodischen Kompetenz für die Soziale Arbeit wird durch zwei vom Promotionsausschuss zu bestellende professorale Mitglieder des Promotionszentrums durchgeführt und erfolgt durch die Prüfung der Abschlussarbeit sowie mittels einer schriftlichen Ausarbeitung zu einer Fragestellung der Sozialen Arbeit durch die Bewerberin bzw. den Bewerber. In verbleibenden Zweifelsfällen kann von den bestellten professoralen Mitgliedern ein maximal einstündiges fachliches Gespräch von der Bewerberin bzw. dem Bewerber gefordert und mit dieser oder diesem durchgeführt werden.

      (3) Vom Erfordernis der Eignungsfeststellung kann abgesehen werden, wenn der nachgewiesene Studienabschluss in Verbindung mit dem Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten mit Bezug zur Sozialen Arbeit als hinreichende fachliche Qualifikation für das geplante Promotionsvorhaben angesehen werden kann. Die Entscheidung trifft der Promotionsausschuss.

      (4) Ein Anspruch auf Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens besteht nicht.

      § 9 Qualifizierungsprogramm
      Das Promotionszentrum bietet ein Qualifizierungsprogramm für die Promovierenden an. Dieses muss zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis beitragen. Die Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot zur wissenschaftlichen Integrität ist für die promovierende Person verpflichtend und ein Nachweis über die Teilnahme vorzulegen
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige und wissen- schaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wis- senschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher Sprache oder mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses in einer Fremdsprache einzureichen. Im Falle einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen, die von der/dem Erstbetreuende...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige und wissen- schaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wis- senschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher Sprache oder mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses in einer Fremdsprache einzureichen. Im Falle einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen, die von der/dem Erstbetreuenden zu genehmigen ist.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden:
      a) Eine unveröffentlichte oder in Teilen vorab veröffentlichte Dissertation (Monographie), die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss. Wurden einzelne und ausgewählte Teile der Dissertation bereits vorab veröffentlicht, ist darauf in der Dissertationsschrift explizit hinzuweisen. Die eingereichte Dissertation ist diesbezüglich im Vorwort mit einer Erklärung zu versehen, die Angaben zu den vorab veröffentlichten Teilen mit Publikationsjahr, -ort und Autorenschaft, entsprechend den Vorgaben zur Guten Wissenschaftlichen Praxis enthält. Die Dissertation soll im Verhältnis zu den Vorabveröffentlichungen ein neues, eigenständiges Werk sein, das sich in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht von diesen deutlich unterscheidet. Diesbezüglich sollen die Betreuenden die promovierende Person beraten.

      b) Eine kumulative Dissertation, die in der Richtlinie für die Durchführung von kumulativen Promotionen im Promotionszentrum Soziale Arbeit (siehe Anhang) geregelt ist. Die Richtlinie ist für die Durchführung der kumulativen Promotion verbindlich.

      (3) Die Dissertation ist von der promovierenden Person mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die Arbeit - abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen – selbstständig verfasst hat.

      (4) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (5) In der Dissertation müssen die maßgeblichen Forschungsdaten experimenteller und statistischer Natur, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben, enthalten sein. Sie sollen als Anhang beigefügt werden. Um bestimmte Forschungsdaten vor der Veröffentlichung zu schützen, ist für diese Forschungsdaten ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss zu beantragen. Auch die Einreichung und die Veröffentlichung von Forschungsdaten müssen im Einklang mit den geltenden Satzungen der Partnerhochschulen zum Schutz der guten wissenschaftlichen Praxis und insbesondere den Regelungen zum Datenschutz stehen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Datum aktuelle Fassung 05.06.2024
  • Hochschulporträt
    Hochschule RheinMain

    Über 70 Studienangebote an zwei Studienorten im Rhein-Main-Gebiet – das ist die Hochschule RheinMain (HSRM). Rund 12.600 Studierende studieren in den Fachbe-reichen Architektur und Bauingenieurwesen, Design Informatik Medien, Ingenieurwis-senschaften, Sozialwesen und Wiesbaden Business School in Wiesbaden und in Rüsselsheim am Main.

    Als eine der großen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland forschen, lehren und arbeiten wir in vielen Handlungsfeldern. Kernbereiche sind
    • Architektur, Stadt- und Regionalentwicklung,
    • Bildung, Soziales und Gesundheit,
    • Erneuerbare Energien, Logistik und Mobilität sowie
    • Informatik und Ingenieurwissensch

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    weltoffene Hochschule mit internationalen Kontakten und Partnerhochschulen
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    praxisnahe Ausbildung mit Laboren an allen Standorten sowie duale Studienangebote
    Praxisnahes Studium

    Die HSRM legt großen Wert auf ein praxisnahes Studium. Labore vor Ort, praxiserfahrene Wissenschaftler:innen, Praxisprojekte und Praxisaufenthalte im In- und Ausland sowie berufsbegleitende Studiengänge unterstützen dieses Ziel. Seit Dezember 2022 ist die HSRM institutionell akkreditiert und kann damit zertifiziert ihre eigene Qualitätssicherung in Studium und Lehre durchführen.

    Die HSRM ist Partnerhochschule des Spitzensports und ermöglicht studierenden Spitzensportler:innen, ihre Sportkarriere mit einem Studium zu vereinbaren. Als familiengerechte Hochschule fördert sie die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.

    Icon: studium
    legt großen Wert auf ein praxisnahes Studium
    Icon: studium
    Partnerhochschule des Spitzensports
    Forschung und Transfer

    Die HSRM ist nicht nur anerkannt für ihre berufsqualifizierende Lehre, sondern auch für ihre anwendungsbezogene, interdisziplinäre Forschung. Diese zeigt sich besonders in den vier Forschungszentren AZARE (Anwendungszentrum für alle regenerativen Energieformen zur Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Industrie), FoRM (Forschungszentrum RheinMain für Professionalität Sozialer Arbeit), RITMO (Rhein-Main Institute for Transformative Sciences in Mobility and Logistics) und SSMT (Smarte Systeme für Mensch und Technik). Mit ihrer Mitgliedschaft in der Hochschulallianz für den Mittelstand (HAfM) unterstreicht die HSRM ihre enge Verzahnung mit mittelständischen Unternehmen. Die HSRM sieht sich in der Rolle einer Moderatorin in der Region, die Unternehmen vernetzt, Kooperationen initiiert und dadurch Transfer möglich macht.
    Die HSRM besitzt das Promotionsrecht für die besonders forschungsstarken Bereiche, wie Angewandte Informatik, Mobilität und Logistik, Soziale Arbeit sowie Systemintegrierte Ingenieurwissenschaft.

    Icon: forschung
    anwendungsbezogene, interdisziplinäre Forschung
    Icon: forschung
    Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche
    Gelebte Internationalität

    Als weltoffene, durch viele internationale Kontakte gekennzeichnete Hochschule verfügt die HSRM über Partnerhochschulen auf allen Kontinenten, darunter 80 europäische Partnerhochschulen. Dreh- und Angelpunkt der internationalen Beziehungen der HSRM ist das Büro für Internationales mit zahlreichen Programmen für Wissenschaftler:innen und Studierende. Außerdem werden Studiengänge mit Doppelabschlüssen angeboten, zum Beispiel mit Hochschulen in Thailand, Chile und der Schweiz. Die HSRM heißt internationale Studierende und Gastwissenschaftler:innen herzlich willkommen und ermöglicht so den interkulturellen Austausch vor Ort.

    Icon: international
    hat Partnerhochschulen auf allen Kontinenten
    Icon: international
    zahlreichen Programmen für Wissenschaftler:innen und Studierende
    Foto: Innenräume des RheinMain Campus.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studentin der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.
    Foto: Studierende der Hochschule RheinMain.

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