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Frankfurt University of Applied Sciences

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, ein Master-Abschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit nach einem Hochschulstudium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit eine...
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, ein Master-Abschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit nach einem Hochschulstudium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b.
      Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      § 5a Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland, Aufnahme mit Auflagen

      (1) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltender, fachlich einschlägiger Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule sein; stuft der Promotionsausschuss einen dieser alternativ gleichwertigen Studienabschlüsse als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 vergleichbaren Studiums im Ausland sein, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (3) Ist eine Annahme mit Auflagen erfolgt, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss. Die Auflagen müssen die allgemeine Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und somit die Promotionsbefähigung der Bewerber*in sicherstellen. Die genauen Vor- gaben legt der Promotionsausschuss fest.

      § 5b Ausnahmen, Eignungsfeststellung

      (1) Bewerberinnen bzw. Bewerber, die:
      a) ein Hochschulstudium in einem der Sozialen Arbeit verwandten Fachgebiet;
      b) ein Hochschulstudium in der Sozialen Arbeit mit weniger als acht Fachsemestern;
      c) einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss schlechter als 2,0 aber besser als 3,0;
      d) einen ausländischen, nicht gleichwertigen, Studienabschluss nachweisen, können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit über die erforderlichen Fachkenntnisse für eine Promotion verfügen und dies durch ein Eignungs- feststellungsverfahren nachgewiesen haben.

      (2) Das Eignungsfeststellungsverfahren endet mit der Beurteilung „geeignet“ bzw. „nicht geeignet“ durch den Promotionsausschuss. Das Verfahren der Überprüfung der fachlichen und methodischen Kompetenz für die Soziale Arbeit wird durch zwei vom Promotionsausschuss zu bestellende professorale Mitglieder des Promotionszentrums durchgeführt und erfolgt durch die Prüfung der Abschlussarbeit sowie mittels einer schriftlichen Ausarbeitung zu einer Fragestellung der Sozialen Arbeit durch die Bewerberin bzw. den Bewerber. In verbleibenden Zweifelsfällen kann von den bestellten professoralen Mitgliedern ein maximal einstündiges fachliches Gespräch von der Bewerberin bzw. dem Bewerber gefordert und mit dieser oder diesem durchgeführt werden.

      (3) Vom Erfordernis der Eignungsfeststellung kann abgesehen werden, wenn der nachgewiesene Studienabschluss in Verbindung mit dem Nachweis zusätzlicher wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten mit Bezug zur Sozialen Arbeit als hinreichende fachliche Qualifikation für das geplante Promotionsvorhaben angesehen werden kann. Die Entscheidung trifft der Promotionsausschuss.

      (4) Ein Anspruch auf Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens besteht nicht.

      § 9 Qualifizierungsprogramm
      Das Promotionszentrum bietet ein Qualifizierungsprogramm für die Promovierenden an. Dieses muss zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis beitragen. Die Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot zur wissenschaftlichen Integrität ist für die promovierende Person verpflichtend und ein Nachweis über die Teilnahme vorzulegen
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige und wissen- schaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wis- senschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher Sprache oder mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses in einer Fremdsprache einzureichen. Im Falle einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen, die von der/dem Erstbetreuende...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige und wissen- schaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wis- senschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher Sprache oder mit vorheriger Zustimmung des Promotionsausschusses in einer Fremdsprache einzureichen. Im Falle einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen, die von der/dem Erstbetreuenden zu genehmigen ist.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden:
      a) Eine unveröffentlichte oder in Teilen vorab veröffentlichte Dissertation (Monographie), die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss. Wurden einzelne und ausgewählte Teile der Dissertation bereits vorab veröffentlicht, ist darauf in der Dissertationsschrift explizit hinzuweisen. Die eingereichte Dissertation ist diesbezüglich im Vorwort mit einer Erklärung zu versehen, die Angaben zu den vorab veröffentlichten Teilen mit Publikationsjahr, -ort und Autorenschaft, entsprechend den Vorgaben zur Guten Wissenschaftlichen Praxis enthält. Die Dissertation soll im Verhältnis zu den Vorabveröffentlichungen ein neues, eigenständiges Werk sein, das sich in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht von diesen deutlich unterscheidet. Diesbezüglich sollen die Betreuenden die promovierende Person beraten.

      b) Eine kumulative Dissertation, die in der Richtlinie für die Durchführung von kumulativen Promotionen im Promotionszentrum Soziale Arbeit (siehe Anhang) geregelt ist. Die Richtlinie ist für die Durchführung der kumulativen Promotion verbindlich.

      (3) Die Dissertation ist von der promovierenden Person mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die Arbeit - abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen – selbstständig verfasst hat.

      (4) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (5) In der Dissertation müssen die maßgeblichen Forschungsdaten experimenteller und statistischer Natur, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben, enthalten sein. Sie sollen als Anhang beigefügt werden. Um bestimmte Forschungsdaten vor der Veröffentlichung zu schützen, ist für diese Forschungsdaten ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss zu beantragen. Auch die Einreichung und die Veröffentlichung von Forschungsdaten müssen im Einklang mit den geltenden Satzungen der Partnerhochschulen zum Schutz der guten wissenschaftlichen Praxis und insbesondere den Regelungen zum Datenschutz stehen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilung 60-2024 vom 19.11.2024
  • Hochschulporträt
    „Wir bilden Menschen aus, die mit einem von uns geprägten Wertebewusstsein in die Welt hinausgehen. Wir forschen an Neuem, das Teil der nachhaltigen Zukunft sein wird. Wir können als Organisation Vorbild sein.”
    Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke
    Präsident der Frankfurt UAS
    Weil wir! die Zukunft gestalten

    Praxisnahe Wissenschaft, Internationalität und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein zeichnen die Frankfurt University of Applied Sciences aus. Mit über 15.200 Studierenden und 1.000 Lehrenden, Forschenden und Mitarbeitenden im Herzen von Frankfurt am Main sind wir eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland.

    An unseren vier Fachbereichen, (1) Architektur, Bauingenieurwesen und Geomatik; (2) Informatik und Ingenieurwissenschaften; (3) Wirtschaft und Recht und (4) Soziale Arbeit und Gesundheit bieten wir über 70 anwendungsorientiere Studiengänge an. Die enge Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis qualifiziert die Absolvent*innen unserer Bachelor-, Master- und Weiterbildungsprogramme, ihre Zukunft und ihren Berufsweg verantwortungsvoll zu gestalten. Nachwuchswissenschaftler*innen können zudem an einem von drei Promotionszentren zu den Themen Soziale Arbeit, Angewandte Informatik und Mobilität und Logistik den nächsten Karriereschritt gehen.

    Icon: uebersicht
    offene Institution und Integrationsmotor der Region
    Icon: uebersicht
    kooperiert mit Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Institutionen
    Weil Praxiserfahrung bei uns! das A und O ist

    Unsere Lehrenden kommen direkt aus der Praxis und geben neben den klassischen Lehrinhalten Einblicke in praktische Sachverhalte. In unseren Seminaren und Übungen setzen wir auf kleine Gruppen und ermöglichen so einen intensiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften bieten wir bereits im Studium die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Fast alle unsere Studiengänge beinhalten Praktika oder ein praktisches Semester. Außerdem können Studierende ihre Abschlussarbeit für ein Unternehmen anfertigen und so wertvolle Kontakte für den späteren Berufseinstieg knüpfen.

    In insgesamt 15 dualen Studiengängen in all unseren Fachbereichen kann man zudem zeitgleich zum Studium eine Ausbildung absolvieren. Das bedeutet, dass Studierende an unserer Hochschule das theoretische Fachwissen erlernen und dieses bei einem Ausbildungsbetrieb direkt anwenden. Für den späteren Berufseinstieg ist das sehr vorteilhaft.

    Icon: studium
    ermöglicht intensiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden
    Icon: studium
    theoretische Fachwissen erlernen, direkt anwenden
    Weil wir! gemeinsam mehr erreichen

    Die Frankfurt UAS steht für anwendungsorientierte, interdisziplinäre Forschung auf höchstem Niveau. Das House of Science and Transfer (HoST) bietet uns viele Möglichkeiten, um interdisziplinär zusammenzuarbeiten und uns mit externen Stakeholdern zu vernetzen. Die Forschungszentren, -institute und -labore im HoST bündeln fachliche und Transferexpertise in zukunftsrelevanten Bereichen, allen voran in unseren drei Forschungsschwerpunkten: Mobilität und Logistik; Care; Gesundheit und Diversität; Digitalisierung und Informations-/Kommunikationstechnologie. 

    Die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften haben 2016 das eigenständige Promotionsrecht für ihre forschungsstarken Bereiche erhalten. Dies hat unserer Forschung maßgebliche Impulse gegeben und uns auf dem Weg zu einer modernen Hochschule für Angewandte Wissenschaften weiter vorangebracht. Wir sind an drei Promotionszentren beteiligt und haben für das Promotionszentrum Mobilität und Logistik die Federführung.

    Icon: forschung
    anwendungsorientierte, interdisziplinäre Forschung
    Icon: forschung
    eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarken Bereiche
    Weil Vielfalt Teil unserer! DNA ist

    Zusammen mit unseren 200 Partnerhochschulen in 51 Ländern ermöglichen wir unseren Studierenden, internationale Erfahrungen durch Auslandssemester oder -praktika zu sammeln. Bei allen Fragen rund ums Ausland unterstützt unser International Office: www.frankfurt-university.de/de/studium/international-office. Zur Vorbereitung von Auslandsaufenthalten bietet unser Fachsprachenzentrum kostenfreie Sprachangebote an.

    Icon: international
    200 Partnerhochschulen in 51 Ländern
    Icon: international
    bieten kostenfreie Sprachangebote
    Foto: Gebäude der Frankfurt University of Applied Science.
    Foto: Studierende auf dem Campus der Frankfurt UAS.
    Foto: Studierende der Frankfurt UAS.
    Foto: Studierende der Frankfurt UAS in einer technischen Anlage.

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