Auszug aus der Promotionsordnung
§ 6 Dissertation
(1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin liefern. Sie muss eine selbständige Leistung des/der Doktorand/in sein und nachweisen, dass diese/dieser befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie hat de...
§ 6 Dissertation
(1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin liefern. Sie muss eine selbständige Leistung des/der Doktorand/in sein und nachweisen, dass diese/dieser befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen. Sie hat den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht zu werden, die durch die Anforderungen internationaler Fachzeitschriften gegeben sind. Neben einer fachlich klaren und formal korrekten Darstellung hat die Dissertation eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und über die herangezogene Fachliteratur zu enthalten. Untersuchungen am Menschen müssen der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes entsprechen.
(2) Die Fragestellung soll aus dem Bereich der Medizin oder Zahnmedizin entnommen sein; es können jedoch Fragestellungen angrenzender Fachgebiete behandelt werden, wenn der Inhalt der Abhandlung in Beziehung zur Medizin oder Zahnmedizin stehen.
(3) Die Dissertation kann als Dissertationsschrift oder in publikationsbasierter Form vorgelegt werden. Die Einzelheiten zur publikationsbasierten Dissertation regelt der Promotionsausschuss in Anlage 2.
a) Die publikationsbasierte Dissertationsschrift muss mindestens ein zur Veröffentlichung akzeptiertes Manuskript bzw. eine Publikation umfassen.
b) Zumindest ein Gutachter/in der Dissertationsschrift darf nicht zugleich Koautor/in der/des Manuskripte/s bzw. der Publikation/en sein.c) Für den Aufbau der Dissertation als Dissertationsschrift oder in publikationsbasierter Form gilt Anlage 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
(4) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann die Abfassung der Dissertation in einer anderen Sprache gestatten.
(5) Neben der Papierform ist die Dissertation zu Überprüfungszwecken in geeigneter, elektronisch durchsuchbarer Form einzureichen. Die elektronische Fassung der Dissertation kann nach Plagiaten überprüft werden.
(6) Die Dissertation kann vor Einleitung des Prüfungsverfahrens ganz oder teilweise veröffentlicht sein.
Anlage 2 zur Promotionsordnung des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main vom TT.MM.JJJJ
Verfassen und Veröffentlichen der Dissertationsschrift
1. Vorgaben bei der Erstellung der Dissertationsschrift
a) Die Dissertation soll in Maschinenschrift geschrieben sein und im Format DIN A4 vorgelegt werden. Die Beschriftung hat einseitig zu erfolgen mit Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5-fach, Seitenrand 3 cm (rechts und links) bzw. 2,5 cm (oben und unten).
b) Die Dissertation muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache enthalten, die außer der üblichen Inhaltsangabe die Zielrichtung der Arbeit sowie die Bedeutung der erzielten Resultate verständlich darstellt. Die Zusammenfassung sollte in der Regel einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Beide Zusammenfassungen sind Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit und sind mit zu bewerten. Abweichungen von dieser Vorschrift müssen zuvor vom Promotionsausschuss genehmigt sein.
c) Das Titelblatt ist entsprechend Anlage 3 anzufertigen. Nur der Titel wird fett gedruckt. Die Verwendung des Universitätssiegels oder Universitätslogos ist nicht gestattet. Aufzunehmen sind die Institution, in welcher die Doktorarbeit angefertigt wurde entsprechend Struktur laut Anlage 6, sowie der Name der/des Direktor/ in bzw. Leiter/in dieser Institution. Der Titel der Dissertation darf vier Zeilen nicht überschreiten.
d) Auf Seite 2 sind entsprechend Anlage 4 der Dekan, der Referent, der Korreferent und ggf. der zweite Korreferent mit Titel, Vorname und Nachname sowie der Tag der mündlichen Prüfung aufzuführen, soweit bekannt.
e) Das Literaturverzeichnis ist nach den Zitationsregeln des Journal of the American Medical Association anzulegen.
f) Am Ende der Dissertation sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Schriftliche Erklärung gemäß Anlage 5 einzufügen.
g) Die Dissertationsschrift ist in 4-facher Ausfertigung einzureichen und im Format DIN A4, ohne Lochung, in Klemmhefter bzw. Klemmbinder einzufügen.
2. Publikationsbasierte Dissertation
a) Die publikationsbasierte Dissertationsschrift muss mindestens ein zur Veröffentlichung angenommenes Manuskript bzw. eine Publikation umfassen, das/die in einem anonymisierten Peer Review-Verfahren begutachtet wurde. Der/Die Doktorand/in muss bei diesem/r Manuskript/Publikation der/die alleinige Erstautor/in sein.
b) Zumindest ein Gutachter/in der Dissertationsschrift darf nicht zugleich Koautor/in der Publikation/en sein.
c) eine publikationsbasierte Dissertationsschrift besteht aus folgenden Teilen:
- Titelblatt,
- Seite 2,
- Inhaltsverzeichnis,
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, die außer der üblichen Inhaltsangabe die Zielrichtung der Arbeit sowie die Bedeutung der erzielten Resultate verständlich darstellt. Die Zusammenfassung sollte in der Regel einen Umfang von zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Beide Zusammenfassungen sind Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeit und werden bewertet.
Abweichungen von dieser Vorschrift müssen zuvor vom Promotionsausschuss genehmigt sein,
- gegebenenfalls Abkürzungsverzeichnis,
- übergreifende Zusammenfassung in Deutsch oder Englisch (i. d. R. 5 10 Seiten) bestehend aus Einleitung (bezogen auf die übergreifende Fragestellung), Darstellung des/r Manuskripts/e bzw. Publikation/en und Diskussion der Gesamtheit der Ergebnisse und deren Beitrag/Bedeutung für die Beantwortung der Fragestellung,
- Übersicht der zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripte bzw. Publikationen,
- das/die Manuskript(e)/Publikation(en),
- Darstellung des eigenen Anteils an den einzelnen Manuskripten/Publikationen,
- Literaturverzeichnis (entweder nach den Zitationsregeln des Journal of the American Medical Association oder nach dem Vancouver Citation Style) zu den Zitaten der Einleitung und der Diskussion,
- als Anhang evtl. weitere, in den Manuskripten/Publikationen nicht dokumentierte Originaldaten oder Methoden,
- Lebenslauf mit Datum und Unterschrift sowie
- schriftliche Erklärung mit Datum und Unterschrift.