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Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten

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Steckbrief

  • Hochschule Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
  • Fakultät / Fachbereich Promotionszentrum Transformation und nachhaltige Entwicklung
  • Promotionsfach / fächer
    ... Energie; Mobilität; Produktion und Soziale Innovationen
    Energie; Mobilität ...
  • Sachgebiet(e) Ingenieurwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzung für die Promotion

      (1) Den Doktorgrad kann erwerben, wer
      a. die erforderliche Vorbildung gemäß §§ 4 oder 5 besitzt,
      b. das gemäß Anlage 4 an dem Promotionszentrum der Hochschule Kempten vorgegebene Qualifizierungsprogramm absolviert hat,
      c. durch eine von ihm individuell angefertigte wissenschaftliche Arbeit (Dissertation gemäß §.1) seine Befähigung darlegt, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und die Ergebnisse klar darzustellen,
      d. in einer D...
      § 3 Voraussetzung für die Promotion

      (1) Den Doktorgrad kann erwerben, wer
      a. die erforderliche Vorbildung gemäß §§ 4 oder 5 besitzt,
      b. das gemäß Anlage 4 an dem Promotionszentrum der Hochschule Kempten vorgegebene Qualifizierungsprogramm absolviert hat,
      c. durch eine von ihm individuell angefertigte wissenschaftliche Arbeit (Dissertation gemäß §.1) seine Befähigung darlegt, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und die Ergebnisse klar darzustellen,
      d. in einer Disputation fundierte Kenntnisse auf den Fachgebieten nachweist, denen die Dissertation dem Inhalt nach angehört gemäß § 17 Abs. 1,
      e. würdig ist, im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über die Führung der akademischen Grade, d. h. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung mit Wissenschaftsbezug vorliegt, die den Bewerber unwürdig erscheinen lässt,
      f. den angestrebten Doktorgrad noch nicht führt,
      g. nicht in einem früheren Promotionsverfahren für denselben Doktorgrad, oder für dieselbe Dissertation an der Hochschule Kempten oder an einer anderen Hochschule endgültig gescheitert ist.

      (2) Der Erwerb des Doktorgrades bei Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittlung oder -beratung ist untersagt; die Belehrung darüber ist durch Abgabe der Erklärung gemäß Anlage 3 zu bestätigen.

      § 4 Zulassung aufgrund eines inländischen Hochschulabschlusses

      1 Die erforderliche Vorbildung besitzt, wer mit einer überdurchschnittlichen Leistung nach einem Studium eine Masterprüfung abgelegt hat oder eine vergleichbare
      Qualifikation nachweist. 2Eine überdurchschnittliche Leistung liegt vor, wenn die Masterprüfung mit der Gesamtnote besser als 2,5 oder mindestens mit dem Prädikat „Gut bestanden" abgelegt wurde. 3In Ausnahmefällen kann die Oberdurchschnittlichkeit der Leistungen auch durch herausragende wissenschaftliche Leistungen, wie z. B. einschlägige Veröffentlichungen, die nach Abschluss des Studiums erbracht wurden, nachgewiesen werden; hierüber entscheidet der Promotionsausschuss.

      § 5 Zulassung aufgrund eines ausländischen Hochschulabschlusses

      (1) 1Studienabschlüsse, die an einer ausländischen Hochschule erworben wurden, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie einer der in § 4 Satz 1 genannten Prüfungen gleichwertig sind. 2Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der für das Promotionsverfahren zuständige Promotionsausschuss. 3Die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzabkommen sind zu berücksichtigen. 4Soweit der Promotionsausschuss nach diesen Unterlagen keine Feststellung über die Gleichwertigkeit treffen kann, ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz zur Frage der Gleichwertigkeit zu hören; deren Stellungnahmen sind zu berücksichtigen und eine davon abweichende Entscheidung zu begründen.

      (2) 1Der Promotionsausschuss entscheidet ferner, ob überdurchschnittliche Leistungen im Sinne von § 4 Satz 3 vorliegen. 2Zur Feststellung, ob die ausländische
      Studienabschlussprüfung die Forderung nach Überdurchschnittlichkeit erfüllt, wird das Ergebnis der ausländischen Prüfung in entsprechender Anwendung der Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14./15. März 1991 i. d. F. vom 12.09.2013) in das deutsche Notensystem umgerechnet.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung der oder des Promovierenden gemäß § 2 Abs. 1 nachweisen.

      (3) 1Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen ...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation besteht aus einer Monografie oder aus in wissenschaftlichen Kontext gesetzten veröffentlichten Aufsätzen (publikationsbasierte Dissertation).

      (2) Die Dissertation muss unabhängig von ihrer Form die Befähigung der oder des Promovierenden gemäß § 2 Abs. 1 nachweisen.

      (3) 1Bei einer publikationsbasierten Dissertation sind das wissenschaftliche Problem, die verwendeten Lösungsansätze, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie die in Bezug stehende Literatur so darzustellen, dass die Verortung und Einordnung in einen übergreifenden wissenschaftlichen Kontext und der Mehrwert über die verwendeten Publikationen hinaus zum Ausdruck kommen. 2Hierzu verabschiedet die Leitung des Promotionszentrums im Benehmen mit dem Lenkungskreis eine Richtlinie, die den Umfang des Textteils und Anzahl, Art, Anforderungen und Gewichtung der Publikationen festlegen und sicherstellen, dass bei gemeinsamen Publikationen die individuellen Beiträge der oder des Promovierenden deutlich werden und entsprechende Bestätigungen der Mitautorinnen oder Mitautoren gemäß Anlage 7 vorliegen. 3Im Rahmen der Richtlinie stellt der Promotionsausschuss sicher, dass die Einbindung von mindestens drei akzeptierten Veröffentlichungen erfolgt, die federführend durch die oder den Promovierenden erstellt und ein Peer ReviewVerfahren durchlaufen haben. 4Die zur Publikation angenommenen und im Druck oder in elektronischen Zeitschriften erschienenen Veröffentlichungen sind der Dissertation als Appendix beizufügen.

      (4) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.

      (5) 1 Die Dissertation muss selbstständig angefertigt sein. 2Sie muss eine Zusammenfassung des Inhalts und ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur sowie weiterer Informationsquellen enthalten.

      (6) 1Vorveröffentlichungen von Teilen der Dissertation sind als solche anzugeben. 2Eigene Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, dürfen nicht als Dissertation eingereicht werden; Ergebnisse daraus können aber für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten als solche im Text kenntlich zu machen sowie im Literaturverzeichnis zu kennzeichnen sind.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Datum aktuelle Fassung 02.12.2024
  • Hochschulporträt
    „Die Hochschule Kempten ist in den letzten 40 Jahren zu DER Allgäuer Institution für akademische Bildung und Technologietransfer geworden. Und zu einem starken Motor für das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leben der Region.”
    Prof. Dr. Wolfgang Hauke
    Präsident der Hochschule Kempten
    Foto. Luftaufnahme der Hochschule Kempten
    Hochschule Kempten – Praxisnah vom Bachelor bis zum Master

    Die Hochschule Kempten bietet als einzige staatliche Hochschule im Allgäu eine hochwertige akademische Ausbildung in den Studienfeldern Ingenieurwissenschaften, Informatik & Multimedia, Betriebswirtschaft & Tourismus sowie Soziales & Gesundheit. Praxisorientiert, international, technisch und räumlich auf dem neuesten Stand herrschen beste Studienbedingungen. Mit den Alpen vor der Haustür und der herrlichen Allgäuer Landschaft ergeben sich zudem unzählige Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung mit unvergesslichen Erlebnissen.

    Icon: uebersicht
    praxisorientiert, international, technisch und räumlich auf dem neuesten Stand
    Icon: uebersicht
    Studierende profitieren von vielfältigen Wirtschaftskooperationen
    Vier Studienfelder, sechs Fakultäten, 45 Studiengänge

    Zum besonderen Profil der Hochschule Kempten gehört eine breite, fundierte Ausbildung in wenigen grundständigen Studiengängen mit einer maßvollen Spezialisierung im Hauptstudium sowie in modernen Masterstudiengängen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Praxisbezug und der Internationalisierung. Vielfältige Wirtschaftskooperationen und duale Studienmodelle bilden die Basis für ein anwendungsorientiertes Studium. Rund 110 Partnerhochschulen auf der ganzen Welt ermöglichen es, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren.

    Icon: studium
    ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Praxisbezug und Internationalisierung
    Icon: studium
    rund 110 Partnerhochschulen auf der ganzen Welt
    Forschungszentrum Allgäu an der HS Kempten

    Das Forschungszentrum Allgäu (FZA) an der Hochschule Kempten koordiniert die zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die im Rahmen öffentlich geförderter Forschungsprogramme und im Auftrag von Industrie und Wirtschaft durchgeführt werden.
    Die Aufgabenstellungen der verschiedenen Projekte betreffen alle aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit in den Bereichen Energie, Mobilität, Produktion und Soziale Innovationen. Die Querschnitts-Kompetenzen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie Künstliche Intelligenz (KI) verstärken dabei jeweils die fachspezifische Expertise aus den verschiedenen Fakultäten der Hochschule.

    „Als Vizepräsidentin für WTT möchte ich die Partnerschaft von Hochschule und Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung weiter stärken. Außerdem liegt mir die Verknüpfung von Forschung und Lehre am Herzen.”
    Prof. Dr.-Ing. Regina Schreiber
    Vizepräsidentin für Wissens- und Technologietransfer
    Icon: forschung
    betreibt Forschung kompetent und anwendungsorientiert
    Icon: forschung
    engagiert sich im Wissens- und Technologietransfer
    Foto: Studierende der Hochschule Kempten
    Foto: Studierende auf dem Campus der Hochschule Kempten
    Foto: Foto: Studierende der Automatisierungstechnik und Robotik programmieren einen Roboter

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