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Frankfurt University of Applied Sciences

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Di...
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      § 5a Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland, Aufnahme mit Auflagen

      (1) Als promovierende Person kann auch angenommen werden, wer über einen nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltenden, fachlich einschlägigen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule verfügt; stuft der Promotionsausschuss einen dieser alternativ gleichwertigen Studienabschlüsse als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 vergleichbaren Studiums im Ausland sein, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierend Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (3) Erfolgt eine Annahme mit Auflagen, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 liegen soll, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss. Die Auflagen müssen die allgemeine Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und somit die Promotionsbefähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers sicherstellen. Die genauen Vorgaben legt der Promotionsausschuss fest.

      § 5b Ausnahmen, Eignungsfeststellung

      Entspricht das Fachgebiet des Dissertationsthemas nicht dem abgeschlossenen Hochschulstudium, müssen zusätzliche Prüfungsleistungen aus dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet des angestrebten Doktorgrades im Umfang von 15 Leistungspunkten auf Master-Niveau erbracht werden Über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Angemessenheit der Module entscheidet der Promotionsausschuss. Die Modulprüfungen sind mit der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 nachzuweisen, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation).

      § 9 Qualifizierungsprogramm

      Das Promotionszentrum bietet ein Qualifizierungsprogramm für die Promovierenden an. Dieses muss zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis beitragen. Die Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot zur wissenschaftlichen Integrität ist für die promovierende Person verpflichtend; ein Nachweis über die Teilnahme ist spätestens gemeinsam mit dem Gesuch zur Einleitung des Promotionsverfahrens gemäß § 11 vorzulegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden:
      a) Eine Monographie, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss. Mit...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden:
      a) Eine Monographie, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss. Mit dem Einreichen der Dissertation muss mindestens eine Publikation in einer wissenschaftlich anerkannten Zeitschrift zu einzelnen Teilaspekten der Dissertation erfolgt sein. Darauf ist in der Dissertationsschrift explizit hinzuweisen. Die eingereichte Dissertation ist diesbezüglich im Vorwort mit einer Erklärung zu versehen, die Angaben zu den vorab veröffentlichten Teilen mit Publikationsjahr, -ort und Autorenschaft, entsprechend den Vorgaben zur guten wissenschaftlichen Praxis enthält. Die Dissertation soll im Verhältnis zu den Vorabveröffentlichungen ein neues, eigenständiges Werk sein, das sich in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht von diesen deutlich unterscheidet. Diesbezüglich sollen die Betreuenden die promovierende Person beraten.
      b) Eine kumulative Dissertation, stellt in Bezug auf den wissenschaftlichen Beitrag und den Umfang der Forschungsleistung eine gleichwertige Leistung zu einer monographischen Dissertationsschrift dar. Die näheren Voraussetzungen hierfür sind in der Richtlinie für die Durchführung von kumulativen Promotionen im Promotionszentrum Mobilität und Logistik verbindlich festgelegt.

      (3) Die Dissertation ist von der promovierenden Person mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die Arbeit - abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen - selbstständig verfasst hat.

      (4) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (5) In der Dissertation müssen die maßgeblichen Forschungsdaten experimenteller und statistischer Natur, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben, enthalten sein. Sie sollen als Anhang beigefügt werden. Um bestimmte Forschungsdaten vor der Veröffentlichung zu schützen, ist für diese Forschungsdaten ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss zu beantragen. Auch die Einreichung und die Veröffentlichung von Forschungsdaten müssen im Einklang mit den geltenden Satzungen der Partnerhochschulen zum Schutz der guten wissenschaftlichen Praxis und insbesondere den Regelungen zum Datenschutz stehen.

      Anhang
      Richtlinie zur Durchführung von kumulativen Promotionen im Promotionszentrum Mobilität und Logistik vom 03.04.2025
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilung 16-2025 vom 03.04.2025
  • Hochschulporträt
    „Wir bilden Menschen aus, die mit einem von uns geprägten Wertebewusstsein in die Welt hinausgehen. Wir forschen an Neuem, das Teil der nachhaltigen Zukunft sein wird. Wir können als Organisation Vorbild sein.”
    Prof. Dr. Kai-Oliver Schocke
    Präsident der Frankfurt UAS
    Weil wir! die Zukunft gestalten

    Praxisnahe Wissenschaft, Internationalität und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein zeichnen die Frankfurt University of Applied Sciences aus. Mit über 15.200 Studierenden und 1.000 Lehrenden, Forschenden und Mitarbeitenden im Herzen von Frankfurt am Main sind wir eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland.

    An unseren vier Fachbereichen, (1) Architektur, Bauingenieurwesen und Geomatik; (2) Informatik und Ingenieurwissenschaften; (3) Wirtschaft und Recht und (4) Soziale Arbeit und Gesundheit bieten wir über 70 anwendungsorientiere Studiengänge an. Die enge Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis qualifiziert die Absolvent*innen unserer Bachelor-, Master- und Weiterbildungsprogramme, ihre Zukunft und ihren Berufsweg verantwortungsvoll zu gestalten. Nachwuchswissenschaftler*innen können zudem an einem von drei Promotionszentren zu den Themen Soziale Arbeit, Angewandte Informatik und Mobilität und Logistik den nächsten Karriereschritt gehen.

    Icon: uebersicht
    offene Institution und Integrationsmotor der Region
    Icon: uebersicht
    kooperiert mit Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Institutionen
    Weil Praxiserfahrung bei uns! das A und O ist

    Unsere Lehrenden kommen direkt aus der Praxis und geben neben den klassischen Lehrinhalten Einblicke in praktische Sachverhalte. In unseren Seminaren und Übungen setzen wir auf kleine Gruppen und ermöglichen so einen intensiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften bieten wir bereits im Studium die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Fast alle unsere Studiengänge beinhalten Praktika oder ein praktisches Semester. Außerdem können Studierende ihre Abschlussarbeit für ein Unternehmen anfertigen und so wertvolle Kontakte für den späteren Berufseinstieg knüpfen.

    In insgesamt 15 dualen Studiengängen in all unseren Fachbereichen kann man zudem zeitgleich zum Studium eine Ausbildung absolvieren. Das bedeutet, dass Studierende an unserer Hochschule das theoretische Fachwissen erlernen und dieses bei einem Ausbildungsbetrieb direkt anwenden. Für den späteren Berufseinstieg ist das sehr vorteilhaft.

    Icon: studium
    ermöglicht intensiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden
    Icon: studium
    theoretische Fachwissen erlernen, direkt anwenden
    Weil wir! gemeinsam mehr erreichen

    Die Frankfurt UAS steht für anwendungsorientierte, interdisziplinäre Forschung auf höchstem Niveau. Das House of Science and Transfer (HoST) bietet uns viele Möglichkeiten, um interdisziplinär zusammenzuarbeiten und uns mit externen Stakeholdern zu vernetzen. Die Forschungszentren, -institute und -labore im HoST bündeln fachliche und Transferexpertise in zukunftsrelevanten Bereichen, allen voran in unseren drei Forschungsschwerpunkten: Mobilität und Logistik; Care; Gesundheit und Diversität; Digitalisierung und Informations-/Kommunikationstechnologie. 

    Die Hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften haben 2016 das eigenständige Promotionsrecht für ihre forschungsstarken Bereiche erhalten. Dies hat unserer Forschung maßgebliche Impulse gegeben und uns auf dem Weg zu einer modernen Hochschule für Angewandte Wissenschaften weiter vorangebracht. Wir sind an drei Promotionszentren beteiligt und haben für das Promotionszentrum Mobilität und Logistik die Federführung.

    Icon: forschung
    anwendungsorientierte, interdisziplinäre Forschung
    Icon: forschung
    eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarken Bereiche
    Weil Vielfalt Teil unserer! DNA ist

    Zusammen mit unseren 200 Partnerhochschulen in 51 Ländern ermöglichen wir unseren Studierenden, internationale Erfahrungen durch Auslandssemester oder -praktika zu sammeln. Bei allen Fragen rund ums Ausland unterstützt unser International Office: www.frankfurt-university.de/de/studium/international-office. Zur Vorbereitung von Auslandsaufenthalten bietet unser Fachsprachenzentrum kostenfreie Sprachangebote an.

    Icon: international
    200 Partnerhochschulen in 51 Ländern
    Icon: international
    bieten kostenfreie Sprachangebote
    Foto: Gebäude der Frankfurt University of Applied Science.
    Foto: Studierende auf dem Campus der Frankfurt UAS.
    Foto: Studierende der Frankfurt UAS.
    Foto: Studierende der Frankfurt UAS in einer technischen Anlage.

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