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Universität Siegen

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Siegen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät I: Philosophische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Allgemeine Literaturwissenschaft; Angewandte Sprachwissenschaft; Anglistik/Amerikanistik; Anglistik/Englische Literatur- und Kulturwissenschaft; Anglistik/Fachdidaktik Englisch; Anglistik/Sprachwissenschaft; Evangelische Theologie; Germanistik/Ältere deutsche Literaturwissenschaft; Germanistik/Didaktik der deutschen Sprache; Germanistik/Germanistische Sprachwissenschaft; Germanistik/Neuere deutsche Literaturwissenschaft; Germanistik/Theaterpädagogik; Geschichte; Katholische Theologie; Kulturwissenschaft; Medienethnographie; Medienwissenschaft; Philosophie; Politikwissenschaft; Romanistik/Romanistische Fachdidaktik; Romanistik/Romanistische Literaturwissenschaft; Romanistik/Romanistische Sprachwissenschaft; Sozialwissenschaften; Soziologie
    Allgemeine Literaturwissenschaft; Angewandte Sprachwissenschaft ...
  • Sachgebiet(e) Medienwissenschaften; Philosophie, allgemeine; Politikwissenschaften; Sozialwissenschaften, allgemeine; Sprach- und Kulturwissenschaften; Theologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Dr. rer. soc.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion und Annahme als Promovendin oder Promovend

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer – unbeschadet der weiteren Voraussetzungen dieser Ordnung –
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern in dem Fach nachweist, aus dessen Themenbereich die vorgelegte Dissertation stammt, oder in einem das Promotionsfach einschließenden Fach. Ausgenommen sind Studienabschlüsse, für die ei...
      Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion und Annahme als Promovendin oder Promovend

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer – unbeschadet der weiteren Voraussetzungen dieser Ordnung –
      a) einen Abschluss nach einem Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern in dem Fach nachweist, aus dessen Themenbereich die vorgelegte Dissertation stammt, oder in einem das Promotionsfach einschließenden Fach. Ausgenommen sind Studienabschlüsse, für die ein Bachelor-Grad verliehen wird. Hat die Bewerberin oder der Bewerber das Promotionsfach bzw. das Fach, welches das Promotionsfach einschließt, nicht als Hauptfach/Kernfach studiert, so erläutert die Betreuerin oder der Betreuer gegenüber dem Promotionsausschuss, inwiefern die Kandidatin oder der Kandidat die fachlichen Voraussetzungen für das Dissertationsvorhaben erfüllt, und legt ggf. einen ergänzenden Studienplan zum Erwerb notwendiger Kompetenzen vor; oder
      b) den Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 HG in dem Fach nachweist, aus dessen Themenbereich die vorgelegte Dissertation stammt (Promotionsfach gemäß § 1 Absatz 3), oder in einem das Promotionsfach einschließenden Fach;
      oder
      c) einen Abschluss nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern im Promotionsfach nachweist. Diese Bewerberin oder dieser Bewerber hat im Promotionsfach zusätzlich ein auf die Promotion vorbereitendes Studium nach Absatz 2 nachzuweisen. Umfang und Inhalt dieses Studiums orientieren sich an den Bestimmungen der einschlägigen Prüfungsordnungen der Fakultät I – Philosophische Fakultät in der jeweils geltenden Fassung und bemessen sich an dem Zweck, die Promotionsreife herbeizuführen;
      oder
      d) einen Abschluss nach Absatz 1a oder 1b in einem anderen Fach als dem Promotionsfach nachweist. In diesen begründeten Ausnahmefällen erläutert die Betreuerin oder der Betreuer gegenüber dem Promotionsausschuss, inwiefern die Kandidatin oder der Kandidat die fachlichen Voraussetzungen für das Dissertationsvorhaben erfüllt, und legt ggf. einen ergänzenden Studienplan zum Erwerb notwendiger Kompetenzen vor.

      (2) Falls weitere Studienleistungen zu erbringen sind (Absatz 1a Satz 3, Absatz 1c oder Absatz 1d Satz 2), legt der Promotionsausschuss im Benehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer Art und Umfang dieser Studienleistungen fest.

      (3) Ausländische Examina werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschlussexamen gemäß Absatz 1 entsprechen. Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina wird nach den von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenz-
      Vereinbarungen festgestellt. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen zu hören.

      (4) Die Gesamtnote des Studienabschlusses gemäß Absatz 1 und die Note der schriftlichen Abschlussarbeit sollen in der Regel mindestens 2,5 oder besser betragen. Ausnahmen kann der
      Promotionsausschuss auf der Grundlage einer schriftlichen Begründung der Betreuerin oder des Betreuers gewähren.

      (5) Je nach Promotionsfach hat die Kandidatin oder der Kandidat zusätzlich Sprachkenntnisse nachzuweisen. Diese Anforderungen sind in Anhang 1 festgehalten. Sind die Anforderungen bei
      der Zulassung zum Promotionsverfahren noch nicht erfüllt, hat die Kandidatin oder der Kandidat die Nachweise beim Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens einzureichen.

      (6) Zwischen der Kandidatin oder dem Kandidaten und der Betreuerin oder dem Betreuer wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen.

      (7) Wenn das Betreuungsverhältnis zwischen der Kandidatin oder dem Kandidaten und der Betreuerin oder dem Betreuer unter Zuhilfenahme einer gewerblichen Vermittlung zustande gekommen ist, wird die Kandidatin oder der Kandidat nicht zur Promotion zugelassen. Sollte sich die gewerbliche Vermittlung zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, kann die Kandidatin oder der Kandidat nachträglich von der Liste der Promovendinnen und Promovenden gestrichen und ggf. exmatrikuliert werden.

      (8) Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät I – Philosophische Fakultät auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten. Der Antrag ist an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten. Der Antrag muss den Arbeitstitel der geplanten Dissertation und das angestrebte Promotionsfach nennen. Beizufügen sind:
      a) eine Erklärung der Betreuerin oder des Betreuers, dass sie bzw. er das Vorhaben betreuen will, ggf. unter Angabe der für das Vorhaben notwendigen Sprachkenntnisse;
      b) beglaubigte Kopien der Zeugnisse über Hochschulabschlüsse (ggf. übersetzt in Deutsch oder Englisch);
      c) ein Lebenslauf;
      d) ggf. Nachweise der für das Vorhaben notwendigen Sprachkenntnisse.
      Mit der Zulassung zur Promotion ist die Kandidatin oder der Kandidat in die Promovendinnen- und Promovendenliste der Fakultät I – Philosophische Fakultät aufgenommen. Über die Zulassung zur Promotion und die Aufnahme in die Promovendinnen- und Promovendenliste ergeht ein schriftlicher Bescheid.

      (9) Die Zulassung als Doktorandin oder als Doktorand setzt die vollständige Erfassung aller Angaben nach § 5 des Hochschulstatistikgesetzes voraus.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbstständiger weiterführender Forschungsbeitrag sein. Sie muss die Fähigkeit der (alleinigen) Autorin oder des (alleinigen) Autors erkennen lassen, ein
      wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis angemessen darzustellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Andere Sprachen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. In diesem Fall ist ihr eine Zus...
      § 4 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbstständiger weiterführender Forschungsbeitrag sein. Sie muss die Fähigkeit der (alleinigen) Autorin oder des (alleinigen) Autors erkennen lassen, ein
      wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis angemessen darzustellen.

      (2) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Andere Sprachen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. In diesem Fall ist ihr eine Zusammenfassung von 20 bis 30 Seiten Umfang in deutscher oder englischer Sprache beizufügen, welche die Fragestellung, den methodischen Ansatz und die wesentlichen Ergebnisse der Dissertation darlegt. Ein entsprechender Antrag ist vor Beginn der Niederschrift an den Promotionsausschuss zu stellen.

      (3) Die Dissertation darf als Ganze noch nicht veröffentlicht worden sein. In Teilen darf die Dissertation nur im Umfang von etwa 25 % der Arbeit vor der Einreichung veröffentlicht worden sein.

      (4) In manchen Promotionsfächern kann die Dissertation kumulativ erfolgen. Näheres wird in Anhang 2 geregelt. Wenn die Dissertation kumulativ erfolgt, gilt § 4 Absatz 3 nicht. Im Falle von Mehrautorschaft hat die Promovendin oder der Promovend ihren oder seinen maßgeblichen Beitrag kenntlich zu machen und in der Einleitung zu beschreiben, um die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bewertbar zu machen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor...
      § 17 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion beider Hochschulen müssen erfüllt werden.

      (2) Das gemeinsame Promotionsverfahren muss in einer Vereinbarung zwischen der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen und der ausländischen Hochschule geregelt werden. Vereinbarungen über einzelne Promotionsverfahren sind durch den Promotionsausschuss zu genehmigen, Vereinbarungen über ständige Verfahren (internationale Promotionsprogramme) durch den Fakultätsrat. Die Vereinbarung regelt insbesondere die Prüfungsleistungen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, den weiteren Ablauf der Prüfung, die Benotung und die Art der Beurkundung. In der Vereinbarung kann eine Abweichung von dieser Promotionsordnung bestimmt werden. Sie soll sich an den Bestimmungen zur Promotion an der Fakultät I – Philosophische Fakultät der Universität Siegen orientieren, kann aber in Details davon abweichen. Sie kann zusätzliche Anforderungen stellen, wie etwa zu erbringende Studienleistungen. Im Übrigen gilt diese Promotionsordnung auch für gemeinsame Promotionsverfahren.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 12/2023
  • Hochschulporträt
    Zukunft menschlich gestalten

    Die Universität Siegen ist eine mittelgroße, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsuniversität. Sie ist in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt. Mit ihrer Forschung und Lehre möchte sie zu einer Zukunft beitragen, die am Menschen ausgerichtet und von Verantwortung für die Gesellschaft geprägt ist. Dies drückt sich in der Leitidee der Universität Siegen aus: Zukunft menschlich gestalten.

    Icon: uebersicht
    in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt
    Icon: uebersicht
    Studienangebot mit individueller Betreuung und Möglichkeit, Gelerntes zu erproben
    Studium und Lehre

    An der Universität Siegen können Sie aus einem breiten Fächerspektrum von Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudiengängen wählen, das durch exzellente Lehre, eine starke Forschung und herausragende Kooperationen bereichert wird. Für Ihr Studium bedeutet dies ein spannendes Lernen durch forschungs- und praxisnahe Lehre.

    Es gehört zum Selbstverständnis der Universität Siegen, ihre Studierenden optimal auf eine wissenschaftliche Karriere und auf den außeruniversitären Arbeitsmarkt vorzubereiten.

    Als international ausgerichtete Hochschule bietet die Universität außerdem eine Reihe englischsprachiger Studiengänge an.

    Wir wollen Sie daher ermutigen, sich für ein Studium an der Universität Siegen zu entscheiden.

    Icon: studium
    bietet ein breites Fächerspektrum mit forschungs- und praxisnaher Lehre
    Icon: studium
    bereitet auf wissenschaftliche Karriere und außeruniversitären Arbeitsmarkt vor
    Forschung

    Exzellente Kultur- und Medienforschung hat in Siegen seit vielen Jahren Tradition. Im DFG-Sonderforschungsbereich „Medien der Kooperation“ wird untersucht, wie und mit welchen gesellschaftlichen Konsequenzen digitale Entwicklungen unseren Alltag bestimmen.

    Ein weiteres Kompetenzfeld ist die Sensorik- und Nanoforschung. Im Graduiertenkolleg „Imaging New Modalities“ wird an der bildgebenden Sensorforschung gearbeitet, zentrales Anwendungsgebiet ist die zivile Sicherheit.

    Seit einigen Jahren hat sich die Mittelstandsforschung als Schwerpunkt etabliert. In interdisziplinärer Zusammenarbeit werden die Auswirkungen einer digitalisierten, globalisierten Welt auf mittelständische Unternehmen untersucht.

    Das Thema Inklusion wird an der Universität Siegen multiperspektivisch erforscht: Über kulturelle Bildung, mittels Förderpädagogik und als (sozial-) räumliche Strategie, zum Beispiel in der Stadtentwicklung. 

    Icon: forschung
    verfügt über vier thematisch fokussierte Profilbereiche
    Icon: forschung
    Forschungsschwerpunkte sind interdisziplinär ausgerichtet
    Livable and Lovable - eine international vernetzte Universität im Herzen Deutschlands

    Die Universität Siegen bietet vielfältige Möglichkeiten, sowohl Auslandsaufenthalte als auch internationales Engagement vor Ort zu realisieren. Mit über 250 Partnerschaften im Erasmus-Raum und weltweit haben Studierende und Promovierende viele Optionen für Studium, Praktikum, Kurzzeitprogramme oder Forschung im Ausland. Das International Office (IO) unterstützt und berät ausführlich zu Stipendien. Zudem ist Siegen im Rahmen von ATHENA an den Europäischen Hochschulen beteiligt und baut, für eine besonders enge Zusammenarbeit, ein Netzwerk an fokussierten Partnerschaften auf.

    Mit einem Dutzend englischsprachiger Masterstudiengängen hat Siegen ein internationales Veranstaltungsangebot, ein Sprachenzentrum sowie exzellente Betreuungsstrukturen, die die Internationalization@home mit vielen Aktivitäten und Formaten wie Stammtischen, Buddy-Programmen und dem jährlich stattfindenden International Day unterstützen.
    Die Universität ist zudem mit NRW-Allianzbüros in China und in Ghana aktiv.

    Icon: international
    unterhält viele Partnerschaften und ist international stark vernetzt
    Icon: international
    bietet vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende diskutieren über eine Versuchsanordnung
    Foto: Blick auf den Campus Adolf-Reichwein-Straße der Universität Siegen

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