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Hochschule Fulda - University of Applied Sciences

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Di...
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      § 5a Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland, Aufnahme mit Auflagen

      (1) Als promovierende Person kann auch angenommen werden, wer über einen nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltenden, fachlich einschlägigen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule verfügt; stuft der Promotionsausschuss einen dieser alternativ gleichwertigen Studienabschlüsse als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 vergleichbaren Studiums im Ausland sein, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierend Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (3) Erfolgt eine Annahme mit Auflagen, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 liegen soll, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss. Die Auflagen müssen die allgemeine Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und somit die Promotionsbefähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers sicherstellen. Die genauen Vorgaben legt der Promotionsausschuss fest.

      § 5b Ausnahmen, Eignungsfeststellung

      Entspricht das Fachgebiet des Dissertationsthemas nicht dem abgeschlossenen Hochschulstudium, müssen zusätzliche Prüfungsleistungen aus dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet des angestrebten Doktorgrades im Umfang von 15 Leistungspunkten auf Master-Niveau erbracht werden Über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Angemessenheit der Module entscheidet der Promotionsausschuss. Die Modulprüfungen sind mit der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 nachzuweisen, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation).

      § 9 Qualifizierungsprogramm

      Das Promotionszentrum bietet ein Qualifizierungsprogramm für die Promovierenden an. Dieses muss zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis beitragen. Die Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot zur wissenschaftlichen Integrität ist für die promovierende Person verpflichtend; ein Nachweis über die Teilnahme ist spätestens gemeinsam mit dem Gesuch zur Einleitung des Promotionsverfahrens gemäß § 11 vorzulegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden:
      a) Eine Monographie, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss. Mit...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation (schriftliche Promotionsleistung) muss als selbstständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.

      (2) Als schriftliche Promotionsleistung kann vorgelegt werden:
      a) Eine Monographie, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthalten muss. Mit dem Einreichen der Dissertation muss mindestens eine Publikation in einer wissenschaftlich anerkannten Zeitschrift zu einzelnen Teilaspekten der Dissertation erfolgt sein. Darauf ist in der Dissertationsschrift explizit hinzuweisen. Die eingereichte Dissertation ist diesbezüglich im Vorwort mit einer Erklärung zu versehen, die Angaben zu den vorab veröffentlichten Teilen mit Publikationsjahr, -ort und Autorenschaft, entsprechend den Vorgaben zur guten wissenschaftlichen Praxis enthält. Die Dissertation soll im Verhältnis zu den Vorabveröffentlichungen ein neues, eigenständiges Werk sein, das sich in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht von diesen deutlich unterscheidet. Diesbezüglich sollen die Betreuenden die promovierende Person beraten.
      b) Eine kumulative Dissertation, stellt in Bezug auf den wissenschaftlichen Beitrag und den Umfang der Forschungsleistung eine gleichwertige Leistung zu einer monographischen Dissertationsschrift dar. Die näheren Voraussetzungen hierfür sind in der Richtlinie für die Durchführung von kumulativen Promotionen im Promotionszentrum Mobilität und Logistik verbindlich festgelegt.

      (3) Die Dissertation ist von der promovierenden Person mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die Arbeit - abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen - selbstständig verfasst hat.

      (4) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (5) In der Dissertation müssen die maßgeblichen Forschungsdaten experimenteller und statistischer Natur, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben, enthalten sein. Sie sollen als Anhang beigefügt werden. Um bestimmte Forschungsdaten vor der Veröffentlichung zu schützen, ist für diese Forschungsdaten ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss zu beantragen. Auch die Einreichung und die Veröffentlichung von Forschungsdaten müssen im Einklang mit den geltenden Satzungen der Partnerhochschulen zum Schutz der guten wissenschaftlichen Praxis und insbesondere den Regelungen zum Datenschutz stehen.

      Anhang
      Richtlinie zur Durchführung von kumulativen Promotionen im Promotionszentrum Mobilität und Logistik vom 03.04.2025
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilung 16-2025 vom 03.04.2025
  • Hochschulporträt
    „Die Hochschule Fulda steht bundesweit ganz besonders für die Themen Lebensqualität und Gesundheit. Gemeinsam arbeiten wir an praxisnahen Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.”
    Prof. Dr. Karim Khakzar
    Präsident der Hochschule Fulda
    Zentral, praxisnah, persönlich

    Wer einen Campus der kurzen Wege mit persönlicher Atmosphäre schätzt, ist bei uns richtig. Wir bieten rund 60 Studiengänge und Weiterbildungen in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel, Gesundheit, Recht, Soziales und Interkulturelles, Technik sowie Wirtschaft.

    Wir zählen zu den forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften, besonders in den Schwerpunkten „Gesundheit, Ernährung, Lebensmittel“, „Interkulturalität und soziale Nachhaltigkeit“ sowie „Informatik und Systemtechnik“.
    In Studienprojekten sammeln die Studierenden früh Praxiserfahrung, auch in der Lehre liegt der Fokus auf anwendungsorientierten Fragestellungen.

    Neben dem klassischen Vollzeitstudium bieten wir duale und berufsbegleitende Studiengänge sowie Studienmöglichkeiten in Teilzeit an. Auslandssemester und -praktika lassen sich in viele Studiengänge integrieren. 2016 wurde der Hochschule Fulda als erster Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deutschland das eigenständige Promotionsrecht verliehen.

    Icon: uebersicht
    zählt zu den forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften
    Icon: uebersicht
    verfügt über einen Campus mit kurzen Wegen und persönlicher Atmosphäre
    Theorie + Praxis = Wissen

    Unsere ausgezeichnete Lehre lebt von der Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden, dem gemeinsamen Arbeiten und Lernen. Hierzu tragen maßgeblich die kleinen Gruppen und der seminaristische Unterricht bei - hervorzuheben ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis.

    Der grüne Campus mit modern ausgestatteten Räumlichkeiten und Laboren bietet eine hervorragende Lernumgebung. Gut erreichbar direkt auf dem Campus stehen unseren Studierenden auch zahlreiche Beratungsangebote zur Verfügung, die das Studium unterstützen.

    Icon: studium
    unterstützt Studierende mit zahlreichen Beratungsangeboten
    Icon: studium
    Studierende arbeiten und lernen in kleinen Gruppen
    Angewandte Forschung zu Lebensqualität und Gesundheit

    Lebensqualität und Gesundheit prägen das Forschungsprofil an der Hochschule Fulda. Dies wird in drei Forschungsschwerpunkten umgesetzt:
    1. Gesundheit, Ernährung, Lebensmittel
    2. Interkulturalität und soziale Nachhaltigkeit
    3. Informatik und Systemtechnik

    Die angewandte Forschung an der Hochschule Fulda entwickelt in ihren Themenfeldern praxisrelevante Lösungen zu aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen - auch unter Einbindung von Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
    Unsere Forschungsaktivitäten finden Raum in unseren wissenschaftlichen Zentren und Forschungsverbünden. Hier werden die Forschungsschwerpunkte mit Leben gefüllt.

    Seit 2016 übt die Hochschule Fulda als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht aus. In unseren fünf Promotionszentren setzt sich der wissenschaftliche Nachwuchs in den Promotionsprojekten auf höchstem Niveau mit aktuellen Forschungsfragen auseinander.

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    verfügt über ein eigenständiges Promotionsrecht mit fünf Promotionszentren
    Icon: forschung
    entwickelt praxisrelevante Lösungen zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen
    Foto: Studierende sitzen auf einer Bank auf dem Campus der Hochschule Fulda und lernen gemeinsam
    Foto: Studentinnen in weißen Kitteln stehen an einer Kochstation in einem Labor und arbeiten mit Lebensmitteln
    Foto: Zwei Studentinnen und ein Student sitzen an einem Tisch auf dem Campus der Hochschule Fulda und blicken in einen Laptop
    Foto: Drei Studentinnen und ein Student des Bereichs Physiotherapie studieren die Knochen eines Skeletts

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