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Ihre Suchkriterien : Fachbereich 16 Medizin; Fachbereich 16 Medizin

Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main

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Steckbrief

  • Hochschule Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich 16 Medizin
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften, Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med. sci.; MD/PhD
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Voraussetzungen für die Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium

      (1) Es können nur Bewerber/innen zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zugelassen werden, die folgende Aufnahmekriterien erfüllen:
      a) Es ist ein guter oder sehr guter Abschluss an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule nachzuweisen. Der Abschluss muss in dem Fachbereich/der Fakultät, in dem/r der Abschlu...
      § 2 Voraussetzungen für die Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium

      (1) Es können nur Bewerber/innen zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zugelassen werden, die folgende Aufnahmekriterien erfüllen:
      a) Es ist ein guter oder sehr guter Abschluss an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule nachzuweisen. Der Abschluss muss in dem Fachbereich/der Fakultät, in dem/r der Abschluss erworben wurde, zur Zulassung zur Promotion oder einem PhD-Verfahren berechtigen. Dabei hat der bisherige Werdegang der Bewerber/innen ihr/sein wissenschaftliches Interesse und die Qualifikation für das PhD- bzw. MD/PhD-Studium aufzuzeigen.
      b) Die Bewerber/innen müssen ein Forschungsprojekt von überzeugender wissenschaftlicher Qualität vorschlagen.

      (2) Die in die engere Wahl genommenen Bewerber/innen führen ein Auswahlgespräch mit dem PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss oder einem/er vom Ausschuss benannten Fachvertreter/in, in dem sie ihre berufliche Qualifikation und ihre Motivation darzulegen haben. Eine persönliche Anwesenheit in Frankfurt ist für das Auswahlgespräch nicht erforderlich; dieses kann durch Verwendung telekommunikativer Techniken (z. B. Videokonferenz) mit Beschluss des PhD- bzw. MD/PhD Ausschusses ersetzt werden.

      § 3 Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium

      (1) Für die Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium ist der Nachweis der in § 2 genannten Voraussetzungen erforderlich.

      (2) Der Antrag auf Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium ist an die/den Vorsitzende/n des PhD- bzw. MD/PhD-Ausschusses zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
      a) Eine formlose Bewerbung, in der Eignung, Motivation, wissenschaftliche Interessengebiete und die eigenen Vorstellungen zum Berufsweg erläutert werden sollen,
      b) Lebenslauf mit Lichtbild,
      c) amtlich beglaubigte Kopie der Schul- und Studienzeugnisse (bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern muss es sich um eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch handeln),
      d) ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse für Bewerber/innen mit Bildungsabschlüssen aus Studiengängen, deren Hauptunterrichtssprache nicht Deutsch ist, dabei gilt der Nachweis mit dem Level B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) oder einem anderen gleichwertigem Nachweis als erbracht,
      e) ein Empfehlungsschreiben des/der Betreuers/in mit Themennennung des Forschungsprojektes, einer Zusage der wissenschaftlichen Betreuung, eine Bestätigung der erforderlichen materiellen Voraussetzungen (z.B. Labor-/Arbeitsplatz, Labor-/Arbeitsmittel) und eine Zusage der Finanzierung des Forschungsprojektes,
      f) eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes mit einem Arbeitsplan sowie eine Zusammenfassung des gegenwärtigen Forschungsstandes und dem erwarteten wissenschaftlichen Beitrag durch das Forschungsprojekt,
      g) eine Erklärung in welcher Sprache die Thesis verfasst werden soll (§ 11 Absatz 3),
      h) eine Erklärung, die Grundsätze der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in ihrer jeweils geltenden Fassung erhalten zu haben und einzuhalten (Anlage 2).

      (3) Der PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss entscheidet nach Maßgabe der in § 2 genannten Auswahlkriterien und der Bewerbungsunterlagen nach Absatz 2 über die Zulassung von Bewerbern/innen zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium am Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

      (4) Die Bewerber/innen werden vom/von der Vorsitzenden des PhD- bzw. MD/PhD-Ausschusses (§ 4) schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Der Ablehnungsbescheid ist neben einer kurzen schriftlichen Begründung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      (5) Die Ablehnung des Antrags auf Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium hat insbesondere zu erfolgen, wenn der PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss festgestellt hat, dass
      a) die Voraussetzungen nach § 2 und nach Absatz 2 nicht erfüllt, oder
      b) keine Professorin oder kein Professor im Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main für die Fachrichtung zuständig ist; in Zweifelsfällen entscheidet der PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss nach Anhörung der in Frage kommenden Professoren/innen und des Fachbereichsrates, oder
      c) der/die Bewerber/in im jeweiligen Fach mehr als einmal eine Promotion oder das Erlangen eines PhD- bzw. MD/PhD-Grades erfolglos versucht hat.
      d) der/die Bewerber/in bereits einen akademischen Grad besitzt, der dem angestrebten entspricht,
      e) der/die Bewerber/in sich einer Täuschung oder eines Täuschungsversuchs im Zusammenhang mit den Zulassungsvoraussetzungen schuldig gemacht hat.

      (6) Die zugelassenen Bewerber/innen müssen sich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das PhD- bzw. MD/PhD-Studium am Fachbereich Medizin immatrikulieren.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Thesis

      (1) Die Thesis ist die selbstständige, wissenschaftliche Arbeit über die durchgeführte, experimentelle Forschungsarbeit. Sie muss im gewählten Fachgebiet zu einem wesentlichen Erkenntnisfortschritt beitragen. Sie hat den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht zu werden, die durch die Anforderungen internationaler Fachzeitschriften gegeben sind. Neben einer Gliederung in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je einer Zusammenfassung (Abstract) in deutscher u...
      § 11 Thesis

      (1) Die Thesis ist die selbstständige, wissenschaftliche Arbeit über die durchgeführte, experimentelle Forschungsarbeit. Sie muss im gewählten Fachgebiet zu einem wesentlichen Erkenntnisfortschritt beitragen. Sie hat den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht zu werden, die durch die Anforderungen internationaler Fachzeitschriften gegeben sind. Neben einer Gliederung in Einleitung, Methodik, Resultate, Diskussion und je einer Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache hat die Thesis eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und über die herangezogene Fachliteratur zu enthalten. Untersuchungen am Menschen müssen der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes entsprechen.

      (2) Die Thesis kann als Monografie oder als kumulative Arbeit in publikationsbasierter Form vorgelegt werden. Die Einzelheiten zur Monografie und publikationsbasierten Arbeit insbesondere hinsichtlich Aufbau, Darstellung und Qualitätskriterien sind in Anlage 6 geregelt.
      a) Die publikationsbasierte Arbeit muss mindestens ein zur Veröffentlichung akzeptiertes Manuskript bzw. eine Publikation umfassen.
      b) Zumindest ein/e Gutachter/in der Thesis darf nicht zugleich Koautor/in der/des Manuskripte/s bzw. der Publikation/en sein.

      (3) Die Thesis ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

      (4) Neben der Papierform ist die Thesis zu Überprüfungszwecken in geeigneter, elektronischer Form einzureichen. Die elektronische Fassung der Thesis kann nach Plagiaten überprüft werden.

      (5) Die Thesis kann vor Einleitung des Prüfungsverfahrens ganz oder teilweise veröffentlicht sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle UniReport, Satzungen und Ordnungen, 02.05.2017

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