Auszug aus der Promotionsordnung
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium
(1) Es können nur Bewerber/innen zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zugelassen werden, die folgende Aufnahmekriterien erfüllen:
a) Es ist ein guter oder sehr guter Abschluss an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule nachzuweisen. Der Abschluss muss in dem Fachbereich/der Fakultät, in dem/r der Abschlu...
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium
(1) Es können nur Bewerber/innen zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zugelassen werden, die folgende Aufnahmekriterien erfüllen:
a) Es ist ein guter oder sehr guter Abschluss an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule nachzuweisen. Der Abschluss muss in dem Fachbereich/der Fakultät, in dem/r der Abschluss erworben wurde, zur Zulassung zur Promotion oder einem PhD-Verfahren berechtigen. Dabei hat der bisherige Werdegang der Bewerber/innen ihr/sein wissenschaftliches Interesse und die Qualifikation für das PhD- bzw. MD/PhD-Studium aufzuzeigen.
b) Die Bewerber/innen müssen ein Forschungsprojekt von überzeugender wissenschaftlicher Qualität vorschlagen.
(2) Die in die engere Wahl genommenen Bewerber/innen führen ein Auswahlgespräch mit dem PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss oder einem/er vom Ausschuss benannten Fachvertreter/in, in dem sie ihre berufliche Qualifikation und ihre Motivation darzulegen haben. Eine persönliche Anwesenheit in Frankfurt ist für das Auswahlgespräch nicht erforderlich; dieses kann durch Verwendung telekommunikativer Techniken (z. B. Videokonferenz) mit Beschluss des PhD- bzw. MD/PhD Ausschusses ersetzt werden.
§ 3 Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium
(1) Für die Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium ist der Nachweis der in § 2 genannten Voraussetzungen erforderlich.
(2) Der Antrag auf Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium ist an die/den Vorsitzende/n des PhD- bzw. MD/PhD-Ausschusses zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
a) Eine formlose Bewerbung, in der Eignung, Motivation, wissenschaftliche Interessengebiete und die eigenen Vorstellungen zum Berufsweg erläutert werden sollen,
b) Lebenslauf mit Lichtbild,
c) amtlich beglaubigte Kopie der Schul- und Studienzeugnisse (bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern muss es sich um eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch handeln),
d) ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse für Bewerber/innen mit Bildungsabschlüssen aus Studiengängen, deren Hauptunterrichtssprache nicht Deutsch ist, dabei gilt der Nachweis mit dem Level B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) oder einem anderen gleichwertigem Nachweis als erbracht,
e) ein Empfehlungsschreiben des/der Betreuers/in mit Themennennung des Forschungsprojektes, einer Zusage der wissenschaftlichen Betreuung, eine Bestätigung der erforderlichen materiellen Voraussetzungen (z.B. Labor-/Arbeitsplatz, Labor-/Arbeitsmittel) und eine Zusage der Finanzierung des Forschungsprojektes,
f) eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes mit einem Arbeitsplan sowie eine Zusammenfassung des gegenwärtigen Forschungsstandes und dem erwarteten wissenschaftlichen Beitrag durch das Forschungsprojekt,
g) eine Erklärung in welcher Sprache die Thesis verfasst werden soll (§ 11 Absatz 3),
h) eine Erklärung, die Grundsätze der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in ihrer jeweils geltenden Fassung erhalten zu haben und einzuhalten (Anlage 2).
(3) Der PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss entscheidet nach Maßgabe der in § 2 genannten Auswahlkriterien und der Bewerbungsunterlagen nach Absatz 2 über die Zulassung von Bewerbern/innen zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium am Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
(4) Die Bewerber/innen werden vom/von der Vorsitzenden des PhD- bzw. MD/PhD-Ausschusses (§ 4) schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Der Ablehnungsbescheid ist neben einer kurzen schriftlichen Begründung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
(5) Die Ablehnung des Antrags auf Zulassung zum PhD- bzw. MD/PhD-Studium hat insbesondere zu erfolgen, wenn der PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss festgestellt hat, dass
a) die Voraussetzungen nach § 2 und nach Absatz 2 nicht erfüllt, oder
b) keine Professorin oder kein Professor im Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main für die Fachrichtung zuständig ist; in Zweifelsfällen entscheidet der PhD- bzw. MD/PhD-Ausschuss nach Anhörung der in Frage kommenden Professoren/innen und des Fachbereichsrates, oder
c) der/die Bewerber/in im jeweiligen Fach mehr als einmal eine Promotion oder das Erlangen eines PhD- bzw. MD/PhD-Grades erfolglos versucht hat.
d) der/die Bewerber/in bereits einen akademischen Grad besitzt, der dem angestrebten entspricht,
e) der/die Bewerber/in sich einer Täuschung oder eines Täuschungsversuchs im Zusammenhang mit den Zulassungsvoraussetzungen schuldig gemacht hat.
(6) Die zugelassenen Bewerber/innen müssen sich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das PhD- bzw. MD/PhD-Studium am Fachbereich Medizin immatrikulieren.