Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Graduiertenschule für Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Graduate School for Law, Economics and Society)

Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Dritter Abschnitt. Besondere Verfahrensvorschriften
      3. Kapitel: Graduiertenschule für Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Graduate School for Law, Economics and Society)

      § 28
      Zulassung zur Graduiertenschule
      33
      (1) Zur Graduiertenschule kann zugelassen werden, wer die nachfolgenden besonderen Vo-
      raussetzungen erfüllt:
      1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein siebensemestriges ordentliches Studium an
      einer wissenschaftlichen Hochschule oder ...
      Dritter Abschnitt. Besondere Verfahrensvorschriften
      3. Kapitel: Graduiertenschule für Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Graduate School for Law, Economics and Society)

      § 28
      Zulassung zur Graduiertenschule
      33
      (1) Zur Graduiertenschule kann zugelassen werden, wer die nachfolgenden besonderen Vo-
      raussetzungen erfüllt:
      1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss ein siebensemestriges ordentliches Studium an
      einer wissenschaftlichen Hochschule oder in einem wissenschaftlichen Studiengang an ei-
      ner Gesamthochschule oder einen Masterstudiengang an einer Universität oder Fachhoch-
      schule absolviert haben.
      2. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über die Erste Juristische Prüfung oder über das
      Zweite Juristische Staatsexamen oder über den Magister bzw. das Erste Staatsexamen in
      Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften, Soziologie) verfügen oder über das Diplom
      oder einen einschlägigen Master in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Öko-
      nomie, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen ober
      über einen einschlägigen Mastergrad in einem universitären oder Fachhochschulmaster-
      studiengang verfügen. Als Zulassungsvoraussetzung kann die Gemeinsame Promotions-
      kommission auch einen Hochschulabschluss aus einem anderen Fach anerkennen, wenn
      zwischen diesem und dem Fachgebiet des Promotionsvorhabens ein sinnvoller innerer Zu-
      sammenhang besteht. Ein Hochschulabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule
      des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird als Er-
      füllung dieser Zulassungsvoraussetzung anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unter-
      schiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse). In Zweifelsfällen kann
      die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Soll die Anerkennung
      versagt werden, entscheidet die Gemeinsame Promotionskommission; die Entscheidung
      kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
      3. Die Bewerberin oder der Bewerber muss entweder die Erste Juristische Prüfung oder das
      Zweite Juristische Staatsexamen mindestens mit der Note vollbefriedigend (9,00) bestan-
      den haben oder den Magistergrad in Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziolo-
      gie) oder das Diplom in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Ökonomie, Wirt-
      schaftsmathematik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen oder einen ein-
      schlägigen Mastergrad in einem universitären oder Fachhochschulmasterstudiengang mit
      der Mindestnote gut (2,50) bestanden haben oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt
      an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit den Unterrichtsfächern Politikwissenschaft,
      Soziologie oder Wirtschaftswissenschaften mit der Mindestnote gut (2,50) abgelegt haben.
      4. Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber sollen ausreichende Kenntnisse der deut-
      schen und englischen Sprache besitzen.
      (2) 1
      Mit der Zulassung zur Graduiertenschule gemäß § 8 wird das Promotionskomitee gemäß
      § 4 bestellt. 2
      Dem Promotionskomitee soll grundsätzlich ein Mitglied einer der an der Graduier-
      tenschule beteiligten Fakultäten angehören, dessen Fachgebiet mit dem Promotionsvorhaben
      in einem sinnvollen inneren Zusammenhang steht.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      Dritter Abschnitt. Besondere Verfahrensvorschriften
      3. Kapitel: Graduiertenschule für Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Graduate School for Law, Economics and Society)

      § 30
      Dissertation
      (1) 1
      Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung in einem in der Graduiertenschule
      vertretenen Fach, durch welche die oder der Promotionsstudierende ihre oder seine Fähigkeit
      nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch einwandfrei ...
      Dritter Abschnitt. Besondere Verfahrensvorschriften
      3. Kapitel: Graduiertenschule für Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Graduate School for Law, Economics and Society)

      § 30
      Dissertation
      (1) 1
      Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung in einem in der Graduiertenschule
      vertretenen Fach, durch welche die oder der Promotionsstudierende ihre oder seine Fähigkeit
      nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch einwandfrei bearbeiten zu
      können. 2
      Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen und darf nicht in gleicher
      oder ähnlicher Form bereits in einem anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben.
      (2) 1
      Die Dissertation soll als maschinengeschriebenes Manuskript in einer zur Vervielfältigung
      geeigneten Qualität im Format DIN A 4 in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
      2
      Sie muss fest gebunden und mit Seitenzahlen, mit einem Muster-Titelblatt, mit einem Inhalts-
      verzeichnis, mit einem Literaturverzeichnis und mit einem Lebenslauf der oder des Promotions-
      studierenden versehen sein. 3
      Außerdem muss sie einen Titel und eine Zusammenfassung in
      deutscher oder englischer Sprache enthalten. 4
      Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquel-
      len sind vollständig anzugeben. 5
      Wörtliche oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene
      Stellen sind kenntlich zu machen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (4) 1Durch die ordentliche Promotion wird die Fähigkeit zu vertiefter, eigenständiger, wissenschaftlicher Arbeit auf dem gewählten Wissenschaftsgebiet nachgewiesen. 2Der gleiche Doktorgrad kann einer Person durch ordentliche Promotion nur einmal verliehen werden. 3Auch bei bi-nationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ei...
      § 1 Allgemeine Grundlagen
      ...
      (4) 1Durch die ordentliche Promotion wird die Fähigkeit zu vertiefter, eigenständiger, wissenschaftlicher Arbeit auf dem gewählten Wissenschaftsgebiet nachgewiesen. 2Der gleiche Doktorgrad kann einer Person durch ordentliche Promotion nur einmal verliehen werden. 3Auch bei bi-nationalen Promotionsverfahren, die durch entsprechende Kooperationsverträge mit Universitäten anderer Länder zustande kommen, kann gemeinsam mit der ausländischen Universität nur ein Doktorgrad verliehen werden.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Ordnung für Promotionsverfahren an den Graduiertenschulen der Julius-Maximilian-Universität Würzburg
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Würzburg ist dem Motto "Wissenschaft für die Gesellschaft" verpflichtet. Unseren Studierenden bieten wir exzellente Forschung und Lehre; sie lernen hier aktuelles Wissen und kritisches Denken.”
    Prof. Dr. Paul Pauli
    Präsident der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Allgemeines

    Forschung und Lehre an der JMU beruhen auf sechs Schwerpunkten: Moleküle, Zellen und Organismen / Molekulare Chemie, Neue Materialien und Quanteneffekte / Digitalität, Datenwissenschaften und Algorithmen / Globale Herausforderungen / Kulturelle Sphären / Institutionen, Normen und Verhalten. In all diesen Bereichen legt die JMU großen Wert auf Kooperationen mit der Wirtschaft und auf den Transfer von Wissen in die Gesellschaft – ganz im Sinne ihres Leitspruchs „Science for Society“.

    Icon: uebersicht
    Kooperationen mit der Wirtschaft und Transfer von Wissen in die Gesellschaft
    Icon: uebersicht
    moderne Lehre mit neuen Formaten wie "Invertred Classrooms"
    Studium und Lehre

    Neben Klassikern wie Jura, Medizin, Philosophie und Theologie gibt es an der JMU viele innovative Studiengänge, etwa Informatik und Nachhaltigkeit oder KI und Data Science. Dazu kommen Lehramtsstudiengänge für fast alle Schularten. Ihre Lehre entwickelt die JMU mit neuen Formaten laufend weiter. Damit das Studium glatt anlaufen kann, bietet die JMU in den Naturwissenschaften Vorkurse in Informatik, Mathematik und Physik, Biologie und Chemie an. Auch in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wird niemand allein gelassen: Hier werden die Lehrveranstaltungen oft von Tutorien begleitet, in denen ältere Studierende mit den Erstis in Kleingruppen arbeiten.

    Icon: studium
    bietet vielfältige und innovative Studiengänge
    Icon: studium
    in der Studieneingangsphase werden Uni-Neulinge intensiv unterstützt
    Forschung

    Ihre Forschungserfolge verdankt die JMU ihren hochkarätigen und weltweit vernetzten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie ihren fächerübergreifenden Forschungszentren in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften und der Medizin. Im bundesweiten Wettbewerb „Exzellenzstrategie“ 2018 hat die JMU mit der TU Dresden einen Exzellenzcluster in Physik eingeworben. Internationale Rankings bestätigen die Spitzenstellung der Uni Würzburg immer wieder aufs Neue. Regelmäßig gehen renommierte Auszeichnungen an die JMU – etwa Leibniz-Preise der DFG oder Grants des Europäischen Forschungsrates. In den vier Graduiertenschulen der Universität promovieren junge Leute aus über 60 Nationen.

    Icon: forschung
    strebt nach neuen Erkenntnissen in zukunftsrelevanten Forschungsbereichen
    Icon: forschung
    das breitgefächerte Forschungsspektrum bietet WissenschaftlerInnen viele Möglichkeiten zu fruchtbarer Zusammenarbeit
    Foto: Studierende vor dem Gebäude der Alten Universität in der Neubaustrasse
    Foto: Studierende unterhalten sich im zentralen Hörsaalgebäude
    Foto: Studierende bei der Konstruktion des Mini-Satelliten UWE-2 im Reinraum

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns