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Bergische Universität Wuppertal

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Steckbrief

  • Hochschule Bergische Universität Wuppertal
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - Schumpeter School of Business and Economics
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftspädagogik; Wirtschaftspsychologie; Wirtschaftsrecht; Wirtschaftswissenschaften
    Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. oec.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung als Promovendin oder Promovend

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung als Promovendin oder Promovend sind:
      1. ein zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigender (Schul-)Abschluss;
      2. für fremdsprachige Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber (bei Abfassung der Dissertation in deutscher Sprache): Nachweis ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend der Ordnung für die Deutsch...
      § 6 Voraussetzungen für die Zulassung als Promovendin oder Promovend

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung als Promovendin oder Promovend sind:
      1. ein zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigender (Schul-)Abschluss;
      2. für fremdsprachige Promotionsbewerberinnen und Promotionsbewerber (bei Abfassung der Dissertation in deutscher Sprache): Nachweis ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang fremdsprachiger Studienbewerber (DSH) an der Bergischen Universität Wuppertal vom 06.02.2017 (Amtl. Mittlg. 09/17) in der jeweils geltenden Fassung;
      3. a) ein Abschluss nach einem für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
      b) ein Abschluss nach einem für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern von mindestens zwei Semestern oder
      c) ein Abschluss eines für das Gebiet der Dissertation einschlägigen Masterstudienganges i.S.d. § 61 Absatz 2 Satz 2 HG.
      d) Die Einschlägigkeit des vorliegenden Studienabschlusses nach Buchstabe a), b) oder c) für das in
      der Dissertation zu bearbeitende Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft und ihrer angrenzenden
      Disziplinen soll durch die betreuenden Professorinnen bzw. Professoren gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4
      schriftlich dargelegt werden. Diese Darlegung ist durch den Promotionsausschuss zu prüfen.

      (2) Im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 Buchstabe b) ist die Zulassung zusätzlich an den Nachweis folgender Leistungen im Rahmen eines promotionsvorbereitenden Studiums gebunden:
      1. abgeschlossene Studien von sieben Modulen des Masterstudiums sowie
      2. eine wirtschaftswissenschaftliche Studienarbeit, die den Anforderungen an eine Master-Thesis im Rahmen des Masterstudiengangs entspricht.

      Über die Anerkennung der ergänzenden Nachweise entscheidet der Promotionsausschuss.
      (3) Im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 Buchstabe c) prüft der Promotionsausschuss die durch den Abschluss vermittelten forschungsmethodischen Qualifikationen. Sind diese nicht in ausreichendem Maße gegeben, sind zusätzlich drei forschungsmethodisch orientierte Module des Masterstudiengangs mit Abschluss nachzuweisen. Über die Anerkennung der Studien- und Modulabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) Im Fall eines nicht einschlägigen Abschlusses nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a) oder eines nicht einschlägigen forschungsorientierten Abschlusses nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe c), der aber in nicht unerheblichem Umfang auch wirtschaftswissenschaftliche Studieninhalte zum Gegenstand hatte, kann der Promotionsausschuss eine Bewerberin oder einen Bewerber als Promovendin oder Promovend zulassen, wenn:
      1. zwei Prüfungsberechtigte die Promotion befürworten und eine oder einer von ihnen die Betreuung der Dissertation übernimmt und
      2. zusätzlich erfolgreiche Studien in bis zu vier Modulen des Masterstudiengangs in den Fächern Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre erbracht werden.
      Über die Anerkennung der Studien- und Modulabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss.

      § 8 Doktorandenkolloquien und Doktorandenseminare

      (1) Die Promovendin oder der Promovend nimmt regelmäßig an Doktorandenkolloquien teil. Zusätzlich muss die Promovendin oder der Promovend vor Eröffnung des Promotionsverfahrens die erfolgreiche Teilnahme an mindestens drei unterschiedlichen, von der Fakultät ausgewiesenen Doktorandenseminaren nachweisen.

      (2) Die Promovendin oder der Promovend muss ab dem Zeitpunkt der Zulassung (vgl. § 6 und § 7) als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent eingeschrieben sein.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaft behandeln, für das in der Fakultät mindestens eine fachkompetente Gutachterin oder ein fachkompetenter Gutachter zur Verfügung steht. Sie muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag der Promovendin oder des Promovenden zur Forschung darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Über die Zulassung von...
      § 12 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaft behandeln, für das in der Fakultät mindestens eine fachkompetente Gutachterin oder ein fachkompetenter Gutachter zur Verfügung steht. Sie muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag der Promovendin oder des Promovenden zur Forschung darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Über die Zulassung von Dissertationen in anderen Sprachen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Die Dissertation kann auch aus einem wesentlichen Teil einer wissenschaftlichen Gruppenarbeit bestehen. Ist dies der Fall, so muss dieser Teil hinsichtlich der Urheberschaft klar erkennbar und für sich bewertbar sein.

      (4) Die Dissertation kann auch als kumulative Dissertation erfolgen. Eine kumulative Dissertation besteht aus mehreren einzelnen wissenschaftlichen Beiträgen. Diese Fachbeiträge bzw. -artikel sind bei der Einreichung um ein gesondertes Manuskript zu ergänzen, in dem deren wissenschaftlicher Zusammenhang schriftlich dargelegt wird. Eine bereits erfolgte Veröffentlichung dieser Fachbeiträge bzw. -artikel ist möglich, allerdings nicht notwendig. Für den Fall, dass bei unveröffentlichten, bereits veröffentlichten oder in Veröffentlichung befindlichen Beiträgen Ko-Autorinnen und/oder Ko-Autoren mitgewirkt haben, sind die Nachweise gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 5 zu erbringen. Insgesamt muss erkennbar sein, dass von Seiten der Promovendin oder des Promovenden eine besondere wissenschaftliche Qualifikation durch eine selbständige Forschungsleistung (vgl. § 12 Absatz 1) nachgewiesen worden ist. Über die formelle Zulassung einer solchen Dissertation entscheidet der Promotionsausschuss.

      (5) Teile bzw. Teilergebnisse der Dissertation können bereits vorab veröffentlicht sein.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 55/2019, Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal
    • zuletzt geändert am 23.02.2024
  • Hochschulporträt
    „Als Bergische Universität wollen wir konkrete Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen erarbeiten und die Umsetzung begleiten. Wer hier studiert, lehrt oder forscht kann helfen, Zuversicht zu begründen!”
    Univ.-Prof. Dr. Birgitta Wolff
    Präsidentin der Bergischen Universität Wuppertal
    Jung und dynamisch

    Die Bergische Universität ist eine junge, dynamische Universität der kurzen Wege im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals – Deutschlands grünster Großstadt mit reichem Kultur- und Freizeitangebot. Über 22.000 Studierende finden hier ein umfangreiches Studienangebot vor, das sich an den aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Gesellschaft und der Forschung orientiert. 

    Icon: uebersicht
    junge und dynamische Universität im Herzen der Bergischen Region und Wuppertals
    Icon: uebersicht
    Studienangebot orientiert sich an aktuellen Fragen und Anforderungen unserer Zeit
    Universität mit umfangreichen Studienangebot

    Das umfassende Angebot der BUW umfasst neben klassischen, disziplinär ausgerichteten Studiengängen auch die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren, z. B. mit der Perspektive Lehramt. Duale und englischsprachige Programme runden das Profil ab.

    Zahlreiche Unternehmenskooperationen machen es den Studierenden leicht, bereits im Studium ihr künftiges Berufsfeld kennenzulernen und erste Kontakte zu knüpfen. Ein weltweites Netzwerk mit mehr als 220 Partneruniversitäten bietet individuelle Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln.

    Icon: studium
    verfügt über Unternehmenskooperationen und internationale Partneruniversitäten
    Icon: studium
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten auch mit der Perspektive Lehramt
    Forschung am Puls der Zeit

    Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der BUW arbeiten am Puls der Zeit: Sie erforschen den Klimawandel in der Arktis und untersuchen Elementarteilchen am CERN in Genf. Sie beschäftigen sich mit der Gesellschaft und ihrer Entwicklung in einer globalisierten, sich medial rasant verändernden Welt. Sie forschen zu regenerativen Energien, zur Entwicklung und Anwendung von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz, optimieren Produkte und Produktionsverfahren und sind auch mit wirtschaftspolitischen Analysen häufig ihrer Zeit voraus. Sie ergründen Arten und Funktionen der Kommunikation ebenso wie die Möglichkeiten der Textarchivierung und Edition der digitalen Zukunft.

    Verschiedene Servicestrukturen unterstützen Promovierende und Post-Docs bei der Karriereentwicklung. So eröffnet die BUW hervorragende Perspektiven für einen erfolgreichen beruflichen Werdegang.

    Icon: forschung
    beste Perspektiven für erfolgreichen beruflichen Werdegang
    Icon: forschung
    Wissenschaftler:innen arbeiten und forschen am Puls der Zeit
    Foto: Außenansicht eines Hochschulgebäudes der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Luftaufnahme der Hochschulgeländes und des Campus der Bergischen Universität Wuppertal.
    Foto: Außenansicht der Bergischen Universität Wuppertal mit großer Glasfront.

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