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Philipps-Universität Marburg

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Steckbrief

  • Hochschule Philipps-Universität Marburg
  • Fakultät / Fachbereich Fachbereich Rechtswissenschaften (FB 01)
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5a Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden kann, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer deutschen Universität oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Hochschule im Ausland abgeschlossen hat und
      a) entweder das erste Staatsexamen oder die erste juristische Prüfung sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit der Note von mindestens...
      § 5a Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand angenommen werden kann, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer deutschen Universität oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Hochschule im Ausland abgeschlossen hat und
      a) entweder das erste Staatsexamen oder die erste juristische Prüfung sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit der Note von mindestens vollbefriedigend (9,0 Punkte) bestanden hat oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss mit einer gleichwertigen Note erreicht hat und im Falle eines ausländischen Studienabschlusses zu den besten 20 % seines Prüfungsjahrgangs gehört und
      b) die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar nachgewiesen hat.

      (2) Bewerberinnen und Bewerber mit einem gleichwertigen ausländischen Studienabschluss müssen die nach Absatz 1 b) erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg nachweisen.

      (3) Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Gleichwertigkeit des ausländischen Examens mit dem deutschen ersten Staatsexamen bzw. der ersten juristischen Prüfung fehlt, sind als Doktorandin oder Doktorand anzunehmen, wenn sie
      a) ein Magisterzeugnis der Rechtswissenschaften aus Marburg mit mindestens der Note gut vorlegen sowie
      b) die Fähigkeit zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit durch zwei befürwortende Gutachten von Universitätslehrkräften des Fachbereichs Rechtswissenschaften hinreichend dartun.

      (4) Über die Gleichwertigkeit im Sinne des Absatz 1 und 3 entscheidet der Promotionsausschuss.

      (5) Bewerberinnen und Bewerber, die ein rechtswissenschaftliches Studium an einer deutschen Universität abgeschlossen haben, werden auf Antrag vom Erfordernis eines mit mindestens vollbefriedigend bestandenen ersten Staatsexamens bzw. einer mit einer in beiden Teilen mindestens vollbefriedigend bestandenen ersten juristischen Prüfung befreit, wenn nach dem Studienverlauf, den Nachweisen über die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar, dem vorgelegten Arbeitsplan und nach dem Urteil zweier Professorinnen oder Professoren des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg anzunehmen ist, dass sie für die geplante wissenschaftliche Arbeit geeignet sind.

      (6) Über weitere Ausnahmen in besonderen Fällen, vor allem bei fachfremden Bewerberinnen und Bewerbern, entscheidet der Promotionsausschuss.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Grundsätze zur Ausarbeitung der Dissertation

      (1) 1Die Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Gebiet haben, das im Fachbereich durch Forschung und Lehre vertreten wird. 2Sie muss folgenden Ansprüchen genügen:
      1. einen Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund
      selbstständiger Forschung leisten,
      2. den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht werden,
      3. eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende
      Dokumentation...
      § 7 Grundsätze zur Ausarbeitung der Dissertation

      (1) 1Die Dissertation muss ihren Schwerpunkt in einem Gebiet haben, das im Fachbereich durch Forschung und Lehre vertreten wird. 2Sie muss folgenden Ansprüchen genügen:
      1. einen Beitrag zum Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund
      selbstständiger Forschung leisten,
      2. den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht werden,
      3. eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende
      Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene
      Fachliteratur enthalten und
      4. ihren Gegenstand klar und formal einwandfrei darstellen.

      (2) 1Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen. 2Der Promotionsausschuss kann in besonders begründeten Ausnahmefällen eine andere Sprache zulassen. 3Die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers gilt nicht als ein solcher Ausnahmefall. 4Bei einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache anzufügen. 5Der Sprachwunsch ist im Annahmeantrag anzugeben. 6Nachträgliche Änderungen des Sprachwunsches bedürfen der Genehmigung des Promotionsausschusses.

      (3) Die Verwertung erheblicher Teile einer vorangegangenen wissenschaftlichen Arbeit in der Dissertation ist nur zulässig, wenn sie einen lediglich untergeordneten Bestandteil der neuen Arbeit ausmacht.

      § 8 Kummulative Dissertation 1Eine kummulative Dissertation ist nach dieser Promotionsordnung ausgeschlossen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Nein
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotion und Doktorgrade
      ...
      (3) Eine gleichzeitige Promotion an dem Fachbereich und einer
      ausländischen Universität (binationale Promotion) ist möglich. Näheres hierzu
      ist in einem Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Universitäten mit
      Zustimmung der jeweiligen Fachbereiche zu regeln.
      § 2 Promotion und Doktorgrade
      ...
      (3) Eine gleichzeitige Promotion an dem Fachbereich und einer
      ausländischen Universität (binationale Promotion) ist möglich. Näheres hierzu
      ist in einem Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Universitäten mit
      Zustimmung der jeweiligen Fachbereiche zu regeln.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der Uni Marburg 10/2010
  • Hochschulporträt
    „Die Uni Marburg bietet sehr gute Voraussetzungen für vielseitigen Austausch, auch zwischen den Disziplinen. Denn nur gemeinsam können wir Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit finden.”
    Prof. Dr. Thomas Nauss
    Präsident der Philipps-Universität Marburg
    Foto: Blick auf Marburg und die Neue Universitätsbibliothek
    Universität mit Tradition

    Die Philipps-Universität Marburg ist die traditionsreichste Hochschule Hessens. 1527 gegründet, bietet sie heute rund 22.000 Studierenden exzellente Lehre in einem vielfältigen und breiten Fächerspektrum.

    Studentisches Leben bestimmt die historische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und dem Landgrafenschloss und zieht auch viele ausländische Studierende an.

    International vernetztes Denken und Handeln prägen daher Stadt und Universität. Dieser weite Horizont im Denken verbindet sich in Marburg mit kurzen Wegen. Wer nach Marburg kommt merkt schnell: „Marburg hat keine Uni, Marburg ist eine Uni“.

    Icon: uebersicht
    exzellente Lehre in vielfältigem und breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    geprägt durch international vernetztes Denken und Handeln
    Studieren, was das Herz begehrt

    Die Uni Marburg bietet rund 200 Studiengänge und -fächer in nahezu allen wissenschaftlichen Disziplinen an: Angefangen bei Wirtschaft und Recht über Naturwissenschaften und Mathematik, Kunst, Philosophie und Geschichte, Sprachen und Kulturen, Leben, Gesundheit, Medizin und Sport sowie Gesellschaft und Bildung – in Marburg ist fast alles möglich.

    Studieninteressierte können im Mono-Bachelor eine Fachrichtung intensiv studieren oder im Kombi-Bachelor verschiedene Studienfächer nach ihren Interessen kombinieren. Zu den breit angelegten Bachelor-Angeboten und den großen Staatsexamensfächern wie Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Rechtswissenschaft kommen im Master besondere Studienprogramme hinzu, darunter zum Beispiel Friedens- und Konfliktforschung, Literaturvermittlung in den Medien, Biodiversität und Naturschutz und interdisziplinäre Neurowissenschaften. Künftige Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer können aus 22 Fächern wählen.

    Icon: studium
    bietet Studiengänge in fast allen wissenschaftlichen Disziplinen
    Icon: studium
    verfügt im Masterbereich über besondere Studienprogramme
    Forschung

    Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis, beides ist an der Uni Marburg möglich. Zu den Forschungsschwerpunkten in Marburg gehören z.B. die Forschung an hochpathogenen Viren, an Mikroorganismen, zu neurodegenerativen Erkrankungen, zum Klimawandel, zu internationalen Kriegsverbrecherprozessen oder Fragen zu gesellschaftlichen und politischen Konflikten sowie zur Sicherheit.

    Schon während des Studiums können Studierende Einblicke in verschiedene Forschungsgebiete bekommen. Nach dem Master eröffnen sich zudem zahlreiche Promotionsperspektiven. Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gibt es vielfältige Angebote und Hilfestellungen z.B. in der Akademie für den wissenschaftlichen Nachwuchs (MArburg University Research Academy (MARA)).

    Icon: forschung
    überzeugt mit Nähe zur Forschung und Nähe zur Praxis
    Icon: forschung
    gewährt Forschungseinblicke schon während des Studiums
    Foto: Blick auf die Neue Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Foto: Studierende gehen über den Campus vor dem Hörsaalgebäude der Universität Marburg
    Foto: Blick auf den Eingangsbereich der Neuen Universitätsbibliothek der Universität Marburg
    Blick auf die Alte Universität Marburg

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