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Universität Paderborn

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Paderborn
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsinformatik; Wirtschaftspädagogik; Wirtschaftswissenschaften und angrenzende Fächer
    Betriebswirtschaftslehre; Volkswirtschaftslehre ...
  • Sachgebiet(e) Wirtschaftswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. pol.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zugangsberechtigung

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer neben den weiteren Zugangsvoraussetzungen ein wirtschaftswissenschaftliches Promotionsthema vorgeschlagen hat, das für ein Promotionsvorhaben geeignet ist. Für das Promotionsthema sollte eine Betreuungsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vorliegen. Dem Vorschlag sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den wissenschaftlichen Bildungsgang sowie beglaubigte Nachweise über ...
      § 5 Zugangsberechtigung

      (1) Zum Promotionsstudium hat Zugang, wer neben den weiteren Zugangsvoraussetzungen ein wirtschaftswissenschaftliches Promotionsthema vorgeschlagen hat, das für ein Promotionsvorhaben geeignet ist. Für das Promotionsthema sollte eine Betreuungsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät vorliegen. Dem Vorschlag sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den wissenschaftlichen Bildungsgang sowie beglaubigte Nachweise über das Studium (Zeugnisse und Urkunden) beizufügen. Die Betreuungsvereinbarung erlischt nach Ablauf von sechs Jahren .

      (2) Die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses beschließt die Zugangsberechtigung, wenn ein wirtschaftswissenschaftliches Studium, einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik,
      1. mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird oder
      2. für das der Grad des Master verliehen wird,
      an einer deutschen Hochschule mit mindestens guten Leistungen abgeschlossen wurde.

      (3) Der Promotionsausschuss beschließt die Zugangsberechtigung im Fall eines anderen einschlägigen Hochschulstudiums, sofern dieses jeweils mit insgesamt sehr guten Leistungen abgeschlossen wurde. Er kann die Annahme an geeignete Auflagen binden.

      (4) Der Promotionsausschuss kann auf besonders begründeten Antrag vom Erfordernis der guten Leistungen im Falle des § 5 Abs. 2 und der sehr guten Leistungen im Falle des § 5 Abs. 3 Befreiung erteilen und die Zugangsberechtigung beschließen; er kann die Zugangsberechtigung an geeignete Auflagen binden.

      (5) Im Fall eines ausländischen Studienabschlusses beschließt der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen über die Zugangsberechtigung; er kann den Zugang an geeignete Auflagen binden.

      (6) Keine Zugangsberechtigung kann erhalten, wer bereits einmal ein Promotionsverfahren nicht bestanden hat.

      (7) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses bescheinigt die Zugangsberechtigung.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion wird eine Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen.

      (2) Die Leistungen umfassen die Prüfungen des Promotionsstudiums, eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste wissenschaftliche Abhandlung aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften (Dissertation) und ihre mündliche Verteidigung (Disputation). Die Dissertation kann eine gemeinschaftliche Forschungsarbeit sein, sofern die einzelnen Beiträge...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion wird eine Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen.

      (2) Die Leistungen umfassen die Prüfungen des Promotionsstudiums, eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste wissenschaftliche Abhandlung aus dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften (Dissertation) und ihre mündliche Verteidigung (Disputation). Die Dissertation kann eine gemeinschaftliche Forschungsarbeit sein, sofern die einzelnen Beiträge individuell abgrenzbar und bewertbar sind.

      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein selbständig erarbeiteter und angemessen formulierter Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet eines wirtschaftswissenschaftlichen Themenbereiches sein.

      (2) Der Promotionsausschuss erlässt Richtlinien für kumulative Dissertationen.

      (3) Enthält die Dissertation Arbeiten, die in Koautorenschaft entstanden sind, so ist der jeweilige Eigenanteil darzulegen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 2017
  • Hochschulporträt
    „Die Kombination von Wirtschaft und Wissenschaft setzt bundesweit Akzente. Studierende profitieren von ausgezeichneter Vernetzung und besten Karrierechancen.”
    Prof. Dr. Birgitt Riegraf
    Präsidentin der Universität Paderborn
    Studieren, um etwas zu bewegen

    Regional verwurzelt, national vernetzt und international eingebunden: Mitten in Ostwestfalen-Lippe, einer der stärksten Wirtschaftsregionen Deutschlands, befindet sich die Universität Paderborn (UPB), eine mittelgroße und forschungsstarke Campus-Universität. Sie setzt auf zukunftsweisende Technologien und praxisnahen Wissensaustausch. Besondere Schwerpunkte liegen in der Lehrerausbildung sowie in der angewandten Forschung für die High-Tech- und IT-Branche. Als eine der Top 10 Gründungshochschulen Deutschlands fördert die UPB die Gründungskultur durch ihren eigenen Start-up Campus und bietet Studierenden direkten Zugang zur Start-up-Welt. 
    Als Campus-Universität zeichnet sie sich durch kurze Wege und moderne sowie günstige Studierendenwohnheime direkt am Campus aus.

    Icon: uebersicht
    gehört mit über 20.000 Studierenden zu den mittelgroßen Universitäten in Deutschland
    Icon: uebersicht
    Schwerpunkte Lehrerausbildung und angewandte Forschung für High-Tech- und IT- Branche
    Chancen ergreifen, Innovationen vorantreiben, Verantwortung übernehmen

    Die Universität Paderborn unterstützt ihre Studierenden auf dem Weg, verantwortungsbewusste Expert*innen zu werden. Dies gelingt insbesondere durch die frühe Einbindung der Studierenden in die Forschungspraxis und durch die Ausrichtung der Lehre an aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen. So trägt sie zur Gestaltung einer modernen und vielfältigen Gesellschaft bei und steht für eine offene, innovative und fachübergreifende Lehrkultur.
    An der UPB werden in fünf Fakultäten – Kulturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau, Naturwissenschaften sowie Elektrotechnik, Informatik und Mathematik – rund 70 Studiengänge angeboten. Hinzu kommen bei der Auswahl von fünf Schulformen mehr als 800 Fächerkombinationen im Lehramtsbereich. Auch ein Zwei-Fach-Bachelor mit zwei gleich gewichteten Hauptfächern ist möglich. Dabei schätzen die über 16.000 Studierenden die kurzen Wege auf dem Campus, die eine enge Vernetzung und fachübergreifende Zusammenarbeit fördern.

    Icon: studium
    70 Studiengänge in Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Kulturwissenschaften
    Icon: studium
    Campus-Universität mit kurzen Wegen zwischen Hörsälen und Einrichtungen
    Gemeinsam forschen, gemeinsam Zukunft gestalten

    An der Universität Paderborn geht es nicht nur um das, was erforscht wird, sondern auch darum, wie geforscht wird. Die UPB setzt auf die Einhaltung ethischer Grundsätze, wissenschaftliche Integrität und Chancengerechtigkeit in der Forschung. 
    In interdisziplinären Teams forschen Paderborner Wissenschaftler*innen gemeinsam zu folgenden Schwerpunkten: Intelligente Technische Systeme, Nachhaltige Werkstoffe, Prozesse und Produkte, Transformation und Bildung, Optoelektronik und Photonik und Digital Humanities.
    Ergänzt wird dies durch fünf Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), acht Graduiertenkollegs und -schulen sowie fünfzehn interdisziplinäre Forschungseinrichtungen. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fördert das Wachstum der Region Ostwestfalen-Lippe und eröffnet Studierenden ausgezeichnete Karrierechancen.

    Icon: forschung
    Forscherinnen und Forscher arbeiten hier an den Technologien der Zukunft
    Icon: forschung
    Forschungsaktivitäten zeichnen sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität und Internationalität aus
    Ein starkes Netzwerk rund um den Globus

    Die Universität Paderborn ist in Forschung und Lehre in ein weltweites Netzwerk eingebunden und trägt aktiv dazu bei, Menschen, Kulturen und Wissen zu verbinden. Durch vielfältige Kooperationen mit Unternehmen und Forschungsverbünden ist die UPB exzellent vernetzt. Sie pflegt internationale Partnerschaften mit rund 230 Hochschulen weltweit und bietet ihren Studierenden einen globalen Austausch. Etwa 15 % der über 16.000 Studierenden kommen aus dem Ausland und verteilen sich auf insgesamt zehn internationale Studiengänge, die einen interkulturellen und internationalen Studienaufenthalt ermöglichen.

    Icon: international
    In ein weltweites Netzwerk eingebunden und trägt aktiv dazu bei
    Icon: international
    Vielfältige Kooperationen mit Unternehmen und Forschungsverbünden
    Foto: Luftaufnahme vom Campus der Universität Paderborn.

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