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Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

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Steckbrief

  • Hochschule Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Biologie
  • Promotionsfach / fächer Molekulare Medizin
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine; Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zur Promotion setzt das besonders qualifizierte Bestehen der Diplom- oder Masterprüfung im Fach Molekulare Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule voraus.

      § 5 Annahme als Doktorand/Doktorandin

      (1) Wer die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 erfüllt, kann beim Promotionsausschuss die Annahme als Doktorand/Doktorandin schriftlich beantragen. Dies sollte in der Regel vor Ablauf der ersten sechs Monate nach Beginn der Di...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen

      Die Zulassung zur Promotion setzt das besonders qualifizierte Bestehen der Diplom- oder Masterprüfung im Fach Molekulare Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule voraus.

      § 5 Annahme als Doktorand/Doktorandin

      (1) Wer die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 erfüllt, kann beim Promotionsausschuss die Annahme als Doktorand/Doktorandin schriftlich beantragen. Dies sollte in der Regel vor Ablauf der ersten sechs Monate nach Beginn der Dissertation geschehen. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Dem Antrag sind beizufügen:
      - Die Nennung eines in Aussicht genommenen Themas und im Regelfall die Bereitschaftserklärung eines Professors/einer Professorin oder eines Privatdozenten/einer Privatdozentin, den Doktoranden/die
      Doktorandin während der Anfertigung der Dissertation zu betreuen.
      - Die Hochschulzugangsberechtigung.
      - Der Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdeganges des Bewerbers/derBewerberin mit genauer Angabe bestandener akademischer Examina und solcher, denen sich der Bewerber/die Bewerberin ohne Erfolg unterzogen hat, insbesondere vorheriger erfolgloser Promotionsgesuche.
      - Ein Führungszeugnis neueren Datums nach dem Bundeszentralregistergesetz.
      - Das Zeugnis eines Studienabschlusses im Fach Molekulare Medizin.

      (3) Sind die Zulassungsvoraussetzungen des § 4 erfüllt und die erforderlichen Unterlagen vollständig, so wird der Bewerber/die Bewerberin als Doktorand/Doktorandin angenommen. Hierüber erhält er/sie eine Bescheinigung, die ihn/sie nach Maßgabe des LHG zur Immatrikulation und zur Nutzung der Universitätseinrichtungen berechtigt. Im Falle der Annahme als Doktorand/Doktorandin verpflichtet sich die Hochschule gemäß § 38 Absatz 5 Satz 3 LHG zur wissenschaftlichen Betreuung und der/die betreuende Hochschullehrer/ Hochschullehrerin hat dafür zu sorgen, dass der Kandidat/die Kandidatin die Promotionsarbeit selbständig und ohne Zeitverlust durchführt.

      (4) Der Promotionsausschuss kann den Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin ablehnen, wenn das für die Dissertation gewählte Thema ungeeignet ist oder aus einem Fachgebiet stammt, das in den am Studiengang Molekulare Medizin beteiligten Instituten und Kliniken nicht ordnungsgemäß vertreten ist und ferner wenn die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeit nicht gegeben sind.

      (5) Das Annahmegesuch kann ferner aus Gründen zurückgewiesen werden, die nach den gesetzlichen Bestimmungen die Einziehung des Doktorgrades rechtfertigen.

      (6) Die Annahme als Doktorand/Doktorandin kann widerrufen werden, wenn dies von dem betreuenden Professor/der Professorin oder dem Privatdozenten/der Privatdozentin beim Promotionsausschuss beantragt wird (s. auch § 3 Absatz 4).
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein wissenschaftliches Thema aus den fachlichen Arbeitsbereichen der am Studiengang beteiligten Institute beider Fakultäten behandeln. Die Dissertation muss die Befähigung des Doktoranden/der Doktorandin zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zu klarer Darstellung der Ergebnisse nachweisen. Sie muss eine eigene, selbständige Leistung des Doktoranden/der Doktorandin sein und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern.
      ...
      § 6 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss ein wissenschaftliches Thema aus den fachlichen Arbeitsbereichen der am Studiengang beteiligten Institute beider Fakultäten behandeln. Die Dissertation muss die Befähigung des Doktoranden/der Doktorandin zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und zu klarer Darstellung der Ergebnisse nachweisen. Sie muss eine eigene, selbständige Leistung des Doktoranden/der Doktorandin sein und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern.

      (2) Beruht die Dissertation auf einer gemeinschaftlichen Forschungsarbeit, so muss der individuelle Anteil des Doktoranden/der Doktorandin abgrenzbar und vom Doktoranden/von der Doktorandin in eigener Verantwortung selbständig erbracht und einer Einzelarbeit gleichwertig sein.

      (3) Die Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden.

      (4) Die Dissertation kann als geschlossene wissenschaftliche Arbeit verfasst werden. Sie kann aber auch kumulativ sein, d. h. aus einer Übersicht und dazu gebundenen Veröffentlichungen, Manuskripten und ergänzenden Kapiteln bestehen. Die Übersicht soll eine Einführung in die Fragestellung, eine Zusammenfassung der Ergebnisse und deren Diskussion enthalten.

      (5) Auf dem Titelblatt der Dissertation muss angegeben sein, dass die Arbeit zum Zwecke der Erlangung der Doktorwürde eingereicht worden ist. Auf der Rückseite des Titelblatts werden vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden des Promotionsausschusses die Namen der Dekane/Dekaninnen der Fakultät für Biologie und der Medizinischen Fakultät, des Betreuers/der Betreuerin, des Referenten/der Referentin und des Korreferenten/der Korreferentin eingetragen. Dem Doktoranden/Der Doktorandin ist es freigestellt, der Dissertation eine Kurzfassung des Lebenslaufes beizufügen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 37/2006
  • Hochschulporträt
    In Freiburg am Puls der Zeit

    1457 als Volluniversität gegründet, ermöglicht die Albert-Ludwigs-Universität auch heute Studium, Promotion und Habilitation in allen wichtigen Fachbereichen: Geistes-, Wirtschafts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften, sowie Medizin, Jura und Theologie. Ein ideales Umfeld gerade auch für zukunftsweisende, interdisziplinäre Studien.

    Icon: uebersicht
    ermöglicht Studium, Promotion und Habilitation in allen wichtigen Fachbereichen
    Icon: uebersicht
    ein ideales Umfeld für zukunftsweisende und interdisziplinäre Studien
    Studium und Lehre

    Mit aktuell rund 200 Studiengängen, elf Fakultäten, mehr als 7.000 Professor/innen und Lehrkräften und gut 25.000 Studierenden ist die Lehre eine der wichtigsten Aufgaben der Albert-Ludwigs-Universität. Interdisziplinär, zukunftsorientiert und immer am Puls der innovativen Forschung – die Studierende profitieren vom exzellentem Ruf unserer Institution nicht nur während, sondern auch nach dem Studium. 

    Icon: studium
    interdisziplinär, zukunftsorientiert und am Puls der innovativen Forschung
    Icon: studium
    bietet ein vielfältiges Studienangebot und beste Studienbedingungen
    Forschung

    Die Universität Freiburg gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerspektrum verfügt die Universität Freiburg über ein großes Potenzial für innovative Grundlagenforschung - sowohl im Kern einzelner Disziplinen, als auch in der Verbundforschung. Es bestehen intensive Forschungskontakte auf allen Ebenen – lokal bis weltweit – mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie mit der Industrie.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    verfügt über intensive Forschungskontakte auf allen Ebenen
    Foto: Blick auf das Eingangsportal des Hauptgebäudes der Universität Freiburg
    Foto: Innenansicht eines Aufnahmestudios mit Kameras
    Foto: Aufenthaltsmöglichkeiten mit Sitzgelegenheiten in der Universität Freiburg
    Foto: Forschungsprojekt der Universität Freiburg mit kleinen Antennen und Platinen, die an Pflanzen befestigt sind

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