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Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

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Steckbrief

  • Hochschule Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Architektur und Landschaft
  • Promotionsfach / fächer
    ... Architektur; Landschaftsarchitektur und Umweltplanung; Technical Education
    Architektur; Landschaftsarchitektur und Umweltplanung ...
  • Sachgebiet(e) Architektur, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium im Fachgebiet der Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland voraus. Gleichzeitig ist eine qualifizierte Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens in Form eines Exposés unter Nennung des angestrebten Doktorgrads Voraussetzung für die Zulassung.

      (2) Eine Zulassung zur Promotion ist auch dann mög...
      § 2 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium im Fachgebiet der Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland voraus. Gleichzeitig ist eine qualifizierte Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens in Form eines Exposés unter Nennung des angestrebten Doktorgrads Voraussetzung für die Zulassung.

      (2) Eine Zulassung zur Promotion ist auch dann möglich, wenn der zur Promotion qualifizierende Studienabschluss außerhalb des Fachgebiets der angestrebten Dissertation liegt. Der Zulassungskommission ist in diesem Fall ein fachlich begründeter Antrag vorzulegen. Soweit dies fachlich erforderlich erscheint, können Auflagen gemäß Absatz 5 erteilt werden.

      (3) Personen, denen in Deutschland ein Bachelorgrad verliehen wurde, können bei herausragender Befähigung aufgrund einer Eignungsfeststellung zur Promotion zugelassen werden. Außerdem können Auflagen gemäß Absatz 5 erteilt werden, die den Anforderungen eines in der Regel zweisemestrigen, zusätzlichen Studiums an der Leibniz Universität Hannover entsprechen.

      (4) Ist der in Abs. 1 genannte Grad im Ausland erworben worden, sind für die Gleichwertigkeit des Abschlussexamens einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen maßgebend. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen gehört werden. Es können Auflagen gemäß Absatz 5 erteilt werden.

      (5) Bewerberinnen oder Bewerber, denen nach den Absätzen 2, 3 oder 4 Auflagen erteilt werden, haben Kenntnisprüfungen in einem oder mehreren Fächern aus den Fachgebieten der Fakultät abzulegen. Durch die Kenntnisprüfungen soll nachgewiesen werden, dass sie die Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen, wie sie in einem abgeschlossenen Studiengang gemäß Absatz 1 oder in einer Kombination solcher Studiengänge an der Leibniz Universität Hannover erworben werden können. Der Fakultätsrat entscheidet über die Fächer der Kenntnisprüfungen und legt die Prüferinnen und Prüfer fest. Die Entscheidung ist der Be-werberin oder dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet entnommen sein, das an der Fakultät vertreten ist.

      (2) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern. Die Dissertation muss eine selbstständige Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein.

      (3) Wird als Dissertation eine Abhandlung vorgelegt, die aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten besteh...
      § 6 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet entnommen sein, das an der Fakultät vertreten ist.

      (2) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern. Die Dissertation muss eine selbstständige Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein.

      (3) Wird als Dissertation eine Abhandlung vorgelegt, die aus mehreren wissenschaftlichen Einzelarbeiten besteht, so haben diese einen inhaltlichen Zusammenhang aufzuweisen. Die verwendeten Einzelarbeiten einer kumulativen Dissertation müssen zumindest zum Teil bereits veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Sind an den Veröffentlichungen mehrere Autorinnen oder Autoren beteiligt, so sind die eigenen Anteile der Doktorandin oder des Doktoranden darzulegen. Die kumulative Arbeit erfordert – zusätzlich zur Vorlage der zusammengeführten Einzelarbeiten – eine detaillierte Darstellung des Hintergrun-des und – daraus abgeleitet – der Ziele der Arbeit sowie eine zusammenfassende Darstellung und Diskussion der Ergebnisse der vorgelegten Einzelarbeiten.

      (4) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Kumulative Dissertationen können Beiträge in Deutsch und Englisch enthalten.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover unter Beteiligung der Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über...
      § 16 Gemeinsame Promotionsverfahren mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggf. mehreren anderen Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover unter Beteiligung der Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren trifft, können von den Regelungen dieser Ordnung abweichen.

      (3) Im Falle eines einzelnen gemeinsamen Promotionsverfahrens mit einer ausländischen Hochschule wird der Fakultätsrat ermächtigt, Einzelfallregelungen zu treffen. Diese dürfen hinsichtlich der Anforderungen dieser Promotionsordnung nicht nachstehen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 5/2018
  • Hochschulporträt
    „Das Leitmotto „Leibniz leben“ heißt: vorhandene Stärken in Forschung und Lehre auszubauen, interdisziplinäre Projekte zu fördern, ein breites Studienangebot anzubieten und Kooperationen zu leben.”
    Prof. Dr. iur. Volker Epping
    Präsident der Leibniz Universität Hannover
    Foto: Namensteine der Universität vor dem Welfenschloss Hannover
    Leibniz leben – vielfältig und weltoffen

    Die Leibniz Universität Hannover (LUH) ist mit rund 27.200 Studierenden die zweitgrößte Universität in Niedersachsen. In 150 Instituten arbeiten mehr als 3.100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Unser Studienangebot ist breit gefächert. Das Spektrum reicht von Ingenieur- und Naturwissenschaften, Architektur und Umweltplanung, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. 
    Unsere Kernthemen in Forschung und Lehre sind Biomedizinforschung und –technik, Quantenoptik und Gravitationsphysik, Optische Technologien, Produktionstechnik, Energieforschung, Wissenschaftsreflexion und Lehrkräftebildung.
    LUH – mit Freude studieren, lehren und forschen und an der Lösung zentraler Zukunftsaufgaben mitwirken! 

    Icon: uebersicht
    zweitgrößte Hochschule in Niedersachsen
    Icon: uebersicht
    verfügt über ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Lehren und Lernen in zukunftsorientierten Studiengängen

    Die Leibniz Universität Hannover (LUH) bietet ein umfangreiches und interdisziplinäres Studienangebot aus den Ingenieur- und Naturwissenschaften, den Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, sowie den Geisteswissenschaften und der Lehramtsausbildung.

    Die LUH versteht Studium und Lehre als wesentliche Kernaufgabe, die von der gesamten Universität gemeinsam verantwortet und weiter entwickelt wird. Sie setzt sich zum Ziel, forschungsnahe, inhaltlich und hochschuldidaktisch attraktive Studienprogramme zu bieten, die national und international wettbewerbsfähig sind. Beteiligung und Engagement der Studierenden stärken und Gestaltungsspielräume schaffen, ist dabei genauso zentral, wie die Kompetenzentwicklung sowie wissenschaftliche Denkweisen und Methoden auf komplexe Anforderungskontexte anzuwenden, innovative Konzepte und Problemlösungen zu entwickeln und diese sachkundig zu beurteilen.

    Icon: studium
    umfangreiches und interdisziplinäres Studienangebot
    Icon: studium
    forschungsnahe, inhaltlich und hochschuldidaktisch attraktive Studienprogramme
    Exzellente Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben

    Die LUH zählt als Mitglied der TU9 zu den neun führenden technischen Universitäten in Deutschland. Sie sieht sich dabei in der Verantwortung, zur nachhaltigen Lösung zentraler Zukunftsaufgaben beizutragen. Die Kompetenz hierfür erwächst nicht zuletzt aus dem breiten Fächerspektrum. 
    Darüber hinaus beschreibt die disziplinübergreifende Bündelung herausragender Einzelleistungen den Weg der LUH, exzellente Forschung international sichtbar zu machen. Mit ihren eigen geführten Exzellenzclustern PhoenixD und QuantumFrontiers sowie mit dem mitbeantragten Exzellenzcluster Hearing4all (gemeinsam mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Medizinischen Hochschule Hannover) ist die LUH in der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern erfolgreich vertreten.

    Icon: forschung
    ist in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern äußerst erfolgreich vertreten
    Icon: forschung
    Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern
    Foto: Studierende an Arbeitstischen bei gemeinsamer Studienarbeit
    Foto: Blick auf die Front des Welfenschlosses Hannover
    Foto: Studierende auf den Campus der Universität Hannover

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