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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Steckbrief

  • Hochschule Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Biologie
  • Promotionsfach / fächer Biologie
  • Sachgebiet(e) Biologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Zugangsvoraussetzungen

      (1)1Mindestens zwei Jahre vor Einreichung eines Zulassungsantrags gemäß
      § 5 muss die Erteilung einer Promotionsberechtigung bei dem Dekan beantragt werden. 2Zwischen dem Erhalt der Promotionsberechtigung und der Zulassung im Sinn von § 6 müssen mindestens zwei Fachsemester an der Fakultät für Biologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München verbracht worden sein, es sei denn, der Dekan erkennt stattdessen ein Jahr im Gaststudium, einer Tätigk...
      § 3 Zugangsvoraussetzungen

      (1)1Mindestens zwei Jahre vor Einreichung eines Zulassungsantrags gemäß
      § 5 muss die Erteilung einer Promotionsberechtigung bei dem Dekan beantragt werden. 2Zwischen dem Erhalt der Promotionsberechtigung und der Zulassung im Sinn von § 6 müssen mindestens zwei Fachsemester an der Fakultät für Biologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München verbracht worden sein, es sei denn, der Dekan erkennt stattdessen ein Jahr im Gaststudium, einer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Tätigkeit an.

      (2)1Ein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach darf nicht endgültig nicht bestanden sein. 2Es darf auch kein Promotionsverfahren im beantragten Promotionsfach erfolgreich abgeschlossen sein. 3Es dürfen keine Gründe für die Entziehung des Doktorgrades gemäß Art. 69 BayHSchG vorliegen.

      (3)1Für den Zugang zur Promotion ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in Biologie oder einem anderen naturwissenschaftlichen Fachgebiet oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums aus dem Inland oder Ausland mit dem Nachweis von mindestens sechs Semestern eines biologischen oder verwandten naturwissenschaftlichen Fachstudiumstudiums
      1. in einem Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern im Vollzeitstudium und einer schriftlichen Abschlussarbeit an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule;
      2. in einem Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an einer Uni-
      versität oder einer vergleichbaren Hochschule;
      3. in einem Masterstudiengang an einer Universität, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule;
      4. in einem Bachelorstudiengang an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule im Umfang von mindestens 240 ECTS-Punkten;
      5. in einem Diplomstudiengang an einer Fachhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule nachzuweisen.
      2Bei Absolventen eines Studiums nach Satz 1 Nrn. 4 oder 5 ist die Promotion stets von einem Promotionskomitee nach § 12 Abs. 4 zu begleiten, das zu absolvierende Module, Lehrveranstaltungen und Prüfungen bestimmt, in denen während des Promotionsverhältnisses zusätzliche Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten zu erbringen sind.

      (4)1Absolventen eines den unter Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten vergleichbaren fachlich einschlägigen Studienabschlusses in einem nicht verwandten naturwissenschaftlichen Fachgebiet können eine vorläufige Promotionsberechtigung erhalten, wenn
      1. die Promotion von einem Promotionskomitee im Sinn von § 12 Abs. 4 befürwortet wird und
      2. während des Promotionsverhältnisses zusätzliche Prüfungsleistungen nach Vorschlag der Betreuungsperson im Umfang zwischen 15 und 30 ECTS-Punkten erbracht werden.
      2Wenn die während des Promotionsverhältnisses zu erbringenden Prüfungsleistungen gemäß Satz 1 Nr. 2 nach spätestens drei Semestern bei einer Zwischenevaluation durch das Promotionskomitee nicht nachgewiesen und dem Dekan mitgeteilt werden, endet das Promotionsverhältnis.

      (5) Absolventen eines Studiengangs im Sinn von Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3, die eine Gleichwertigkeit der abgelegten, fachlich einschlägigen Abschlussprüfung nicht nachweisen können, sowie Bewerber um eine Promotion im Fachgebiet Didaktik der Biologie, die ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule oder in einem früheren erziehungswissenschaftlichen Fachbereich oder einen Lehramtsstudiengang für das Lehramt an Grundschulen, an Mittelschulen, an Realschulen oder an beruflichen Schulen erfolgreich absolviert haben, können eine Promotionsberechtigung erhalten, wenn sie eine Promotionsvorprüfung gemäß § 4 bestanden haben.

    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      1. Dissertation
      § 11 Allgemeines

      (1) 1Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen, die zu neuen Erkenntnissen geführt hat. 2Die Dissertation besteht aus einer monographischen Dissertationsschrift oder aus mehreren Publikationen (kumulative Dissertation). 3Ergebnisse dürfen vorab publiziert werden. 4Eine Liste der Veröffentlichungen ist der Dissertation beizufügen.

      (2) 1Die Dissertation muss als druckfertiges Manuskript in deutscher oder ...
      1. Dissertation
      § 11 Allgemeines

      (1) 1Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen, die zu neuen Erkenntnissen geführt hat. 2Die Dissertation besteht aus einer monographischen Dissertationsschrift oder aus mehreren Publikationen (kumulative Dissertation). 3Ergebnisse dürfen vorab publiziert werden. 4Eine Liste der Veröffentlichungen ist der Dissertation beizufügen.

      (2) 1Die Dissertation muss als druckfertiges Manuskript in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und zwar im Original in Größe DIN A 4 oder einer Vervielfältigung in der Größe DIN A 4 oder DIN A 5. 2Die Dissertation muss fest gebunden (keine Spiralbindung), paginiert und mit einem Inhaltsverzeichnis versehen sein und eine Zusammenfassung enthalten, die über Problemstellung und Ergebnisse Auskunft gibt. 3Ferner kann die Dissertation einen tabellarischen Lebenslauf enthalten. 4Es ist gestattet, der Dissertation als Einfügung oder als getrennten Anhang Zusätze beizufügen, die nicht zum Druck bestimmt und als solche gekennzeichnet sind. 5Bei einer kumulativen Dissertation sind die Anforderungen des Anhangs II einzuhalten.

      (3) 1Die Dissertation muss ohne unerlaubte Hilfe erarbeitet worden sein. 2Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. 3Wörtlich oder nahezu wörtlich der Literatur entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.

      Anhang II
      Kumulative Dissertation
      I. 1Eine kumulative Dissertation muss aus mindestens zwei Manuskripten bestehen, die in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind. 2Der Bewerber muss bei mindestens einem dieser Fachartikel Erstautor sein.
      II. Die kumulative Dissertation bedarf keiner Genehmigung und muss nicht beantragt werden.

      III. 1Waren an den Publikationen mehrere Autoren beteiligt (Ko-Autorenschaft), muss der Bewerber seinen Beitrag in Bezug auf Inhalt und Umfang in der Dissertation darstellen. 2Diese Darstellung ist von dem Betreuer – soweit sie ihm bekannt oder für ihn feststellbar ist – zu bestätigen und den Unterlagen bei der Abgabe der Dissertation beizufügen. 3Die Einbindung einer Kopie in die Dissertation ist gestattet.

      IV. 1Die Arbeit muss insgesamt kohärent sein. 2Bei einer kumulativen Dissertation sind eine einleitende Zusammenfassung und eine übergreifende ausführliche Einleitung voranzustellen.

      V. Die Publikationen sollen möglichst im Originalformat der jeweiligen Zeitschrift als einzelne Kapitel eingebunden werden, Manuskripte im Format der Dissertation.

      VI. 1Im Anschluss an die übergreifende Einleitung oder an die Publikationen muss eine umfassende, übergreifende Diskussion erstellt werden. 2Ein zusammenfassender Ausblick oder “general conclusions“ sind nicht ausreichend.

      VII. Publikationen mit Erstautorschaft (Originalarbeit in einem Peer Review Journal) müssen einen signifikanten Teil der Promotionsleistung beinhalten.

      VIII. Publikationen, die zu einer kumulativen Dissertation gehören, dürfen keine Review-Artikel (wissenschaftliche Veröffentlichungen, die den Forschungsstand zu einem Thema darstellen) sein.

      IX. Es ist gestattet, der Dissertation zusätzlich noch nicht veröffentliche Manuskripte beizufügen.

      X. Bei geteilter Erstautorenschaft muss eine von beiden Autoren unterschriebene Erklärung über die jeweils durch die Autoren erbrachten Leistungen und deren substantiellen Beitragin der Publikation vorgelegt werden.

      XI. Bei der Verwendung von Abbildungen aus Publikationen, auch aus eigenen Publikationen oder aus Manuskripten, muss die Erlaubnis des jeweiligen Verlages zur Veröffentlichung der Abbildung eingeholt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Akademische Grade

      1Die Fakultät für Biologie verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) auf Grund einer von der Bewerberin / dem Bewerber1 verfaßten Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung. 2Sie verleiht ihn ehrenhalber (Dr. rer. nat. h.c.) als seltene Auszeichnung an Persönlichkeiten, die sich durch besonders hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Biolog...
      § 1 Akademische Grade

      1Die Fakultät für Biologie verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) auf Grund einer von der Bewerberin / dem Bewerber1 verfaßten Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung. 2Sie verleiht ihn ehrenhalber (Dr. rer. nat. h.c.) als seltene Auszeichnung an Persönlichkeiten, die sich durch besonders hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Biologie verdient gemacht haben. 3Der in Satz 1 genannte Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät auf Grund eines nach Maßgabe des Anhangs durchgeführten Promotionsverfahrens verliehen werden.

      Anhang
      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes
      Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität/Fakultät eine Vereinbarung über die
      grenzüberschreitende Betreuung (co-tutelle) der Promotion abgeschlossen
      wird,
      2. die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sowohl an der
      ausländischen Universität/Fakultät als auch nach Maßgabe der §§ 3 bis 7
      dieser Promotionsordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität München
      vorliegen und
      3. der Kandidat sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad, entweder den
      der ausländischen Universität/Fakultät oder denjenigen der Ludwig-
      Maximilians-Universität München, nicht aber beide gemeinsam, zu führen.

      II. 1Die Vereinbarung wird vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses mit der
      ausländischen Universität/Fakultät getroffen. 2Sie ist sowohl von dem Betreuer
      der Dissertation, dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und dem
      Präsidenten bzw. Rektor der ausländischen Universität als auch von dem
      Betreuer, dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses und dem Rektor der
      Ludwig-Maximilians-Universität München zu unterschreiben.

      III. 1Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens erhält der
      Kandidat den Doktorgrad der ausländischen Universität/Fakultät und den Doktor
      der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) der Ludwig-Maximilians-Universität
      München. 2Der Kandidat erhält darüber hinaus einen Bescheid, der die
      gemeinsame Betreuung bestätigt und auf die Verpflichtung nach Nr. I. 3.
      hinweist.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle KWMBl II 1992, S. 80 ff.
    • zuletzt geändert am 29.09.2016
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

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