Auszug aus der Promotionsordnung
§ 4 Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion (§ 67 Abs. 4 HG)
(1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
a) einen einschlägigen Masterabschluss mit insgesamt 300 Credits (Bachelor und Master) (und einer Gesamtnote von mindestens gut), oder
b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor vergeben wird (und einer Gesamtnote von mindestens gut), oder
c) einen Ab...
§ 4 Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion (§ 67 Abs. 4 HG)
(1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
a) einen einschlägigen Masterabschluss mit insgesamt 300 Credits (Bachelor und Master) (und einer Gesamtnote von mindestens gut), oder
b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor vergeben wird (und einer Gesamtnote von mindestens gut), oder
c) einen Abschluss nach einem einschlägigen Master mit weniger als insgesamt 300 Credits (Bachelor und Master) und einer Note besser oder gleich 2,0 und daran anschließende promotionsvorbereitende Studien, oder
d) ein einschlägiges Hochschulstudium von mindestens 6 Semestern und einer Note besser oder gleich 2,0 und daran anschließende promotionsvorbereitende Studien nachweist.
Der Promotionsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen/ Bewerber zulassen, die nicht die in Satz 1 lit. A) bis d) geforderte Mindestnote erreicht haben.
(2) Einschlägig im Sinne des Absatzes 1 ist ein Studium, wenn der Abschluss in einem Studiengang der Elektrotechnik und Informationstechnik erfolgte. Als einschlägig angesehen wird auch ein Hochschulstudium, wenn Elektrotechnik und Informationstechnik als Nebenfach absolviert wurde. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auch andere Bewerberinnen/Bewerber ggf. unter Auflage der Erbringung promotionsvorbereitender Studien zulassen.
(3) Bewerberinnen/Bewerber, die einen Abschluss gem. Abs. 1 lit. C) und lit. D) (und ggf. Abs. 2) nachweisen, müssen vor der endgültigen Zulassung zur Promotion promotionsvorbereitende Studien von mindestens 2 Semestern bzw. von mindestens 60 Credits absolvieren. Der genaue Inhalt und Umfang der promotionsvorbereitenden Studien wird vom Promotionsausschuss festgelegt. Kandidatinnen/Kandidaten mit einem Bachelor-Abschluss gem. Abs. 1 lit. D) müssen zusätzlich ihre Eignung zur Promotion nachweisen. Die Eignung ist in diesem Fall durch einen Bachelorabschluss mit der Gesamtnote sehr gut nachgewiesen.
(4) Wer seinen Studienabschluss nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben hat, kann zugelassen werden, wenn die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt wird. Die Feststellung erfolgt durch den Promotionsausschuss auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten.
In Zweifelsfällen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anzurufen.
§ 9 Strukturiertes Promotionsprogramm
(1) Während des Promotionsverfahrens nimmt die Doktorandin/der Doktorand an einem strukturierten Promotionsprogramm teil.
(2) Das strukturierte Promotionsprogramm der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik besteht aus einer angemessenen Auswahl von Leistungen aus den folgenden Bereichen, die individuell durch den Betreuer/ die Betreuerin mit dem Doktoranden/der Doktorandin abzustimmen und festzulegen ist:
a) regelmäßige Teilnahme als Vortragende/Vortragender und Zuhörerin/Zuhörer an Kolloquien der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik und des Lehrstuhls, an dem die Dissertation bearbeitet wird,
b) Teilnahme an Doktorandinnen/Doktoranden-Workshops der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik und des Lehrstuhls, an dem die Dissertation bearbeitet wird,
c) Teilnahme an Veranstaltungen von Graduiertenschulen / Forscherinnen- und Forschergruppen/ Sonderforschungsbereichen / Schwerpunktprogrammen oder ähnlichen gemeinsamen Forschungsprojekten bzw. Forschungskooperationen, soweit das Dissertationsthema hierin eingebunden ist,
d) Teilnahme an nationalen und internationalen wissenschaftlichen Konferenzen einschließlich der Einreichung wissenschaftlicher Veröffentlichungen und der persönlichen Präsentation der eingereichten Veröffentlichung,
e) Erarbeitung und Einreichung wissenschaftlicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften,
f) Durchführung von Lehrveranstaltungen für Studierende wie z.B. Übungen, Seminare, Projektgruppen, Praktika zur Erhöhung der Lehrkompetenz der Doktorandin/ des Doktoranden, g) Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen zur Persönlichkeitsbildung zu Themen wie z.B. Didaktik, Rhetorik, Zeitmanagement,
h) Teilnahme an und Organisation von wissenschaftlichen Exkursionen und Veranstaltungen,
i) Teilnahme an der Fachgremienarbeit in wissenschaftlichen Verbänden,
j) Teilnahme an Vorlesungen des Masterkatalogs der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik oder anderer Fakultäten zur Vertiefung und Erweiterung des Fachwissens auf dem Gebiet des Dissertationsthemas.