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Technische Universität Dortmund

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion (§ 67 Abs. 4 HG)

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      a) einen einschlägigen Masterabschluss mit insgesamt 300 Credits (Bachelor und Master) (und einer Gesamtnote von mindestens „gut“), oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor vergeben wird (und einer Gesamtnote von mindestens „gut“), oder
      c) einen Ab...
      § 4 Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion (§ 67 Abs. 4 HG)

      (1) Zur Promotion wird zugelassen, wer
      a) einen einschlägigen Masterabschluss mit insgesamt 300 Credits (Bachelor und Master) (und einer Gesamtnote von mindestens „gut“), oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, für das ein anderer Grad als Bachelor vergeben wird (und einer Gesamtnote von mindestens „gut“), oder
      c) einen Abschluss nach einem einschlägigen Master mit weniger als insgesamt 300 Credits (Bachelor und Master) und einer Note besser oder gleich 2,0 und daran anschließende promotionsvorbereitende Studien, oder
      d) ein einschlägiges Hochschulstudium von mindestens 6 Semestern und einer Note besser oder gleich 2,0 und daran anschließende promotionsvorbereitende Studien nachweist.
      Der Promotionsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen/ Bewerber zulassen, die nicht die in Satz 1 lit. A) bis d) geforderte Mindestnote erreicht haben.

      (2) Einschlägig im Sinne des Absatzes 1 ist ein Studium, wenn der Abschluss in einem Studiengang der Elektrotechnik und Informationstechnik erfolgte. Als einschlägig angesehen wird auch ein Hochschulstudium, wenn Elektrotechnik und Informationstechnik als Nebenfach absolviert wurde. Der Promotionsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auch andere Bewerberinnen/Bewerber ggf. unter Auflage der Erbringung promotionsvorbereitender Studien zulassen.

      (3) Bewerberinnen/Bewerber, die einen Abschluss gem. Abs. 1 lit. C) und lit. D) (und ggf. Abs. 2) nachweisen, müssen vor der endgültigen Zulassung zur Promotion promotionsvorbereitende Studien von mindestens 2 Semestern bzw. von mindestens 60 Credits absolvieren. Der genaue Inhalt und Umfang der promotionsvorbereitenden Studien wird vom Promotionsausschuss festgelegt. Kandidatinnen/Kandidaten mit einem Bachelor-Abschluss gem. Abs. 1 lit. D) müssen zusätzlich ihre Eignung zur Promotion nachweisen. Die Eignung ist in diesem Fall durch einen Bachelorabschluss mit der Gesamtnote „sehr gut“ nachgewiesen.

      (4) Wer seinen Studienabschluss nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben hat, kann zugelassen werden, wenn die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt wird. Die Feststellung erfolgt durch den Promotionsausschuss auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten.
      In Zweifelsfällen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anzurufen.

      § 9 Strukturiertes Promotionsprogramm

      (1) Während des Promotionsverfahrens nimmt die Doktorandin/der Doktorand an einem strukturierten Promotionsprogramm teil.

      (2) Das strukturierte Promotionsprogramm der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik besteht aus einer angemessenen Auswahl von Leistungen aus den folgenden Bereichen, die individuell durch den Betreuer/ die Betreuerin mit dem Doktoranden/der Doktorandin abzustimmen und festzulegen ist:
      a) regelmäßige Teilnahme als Vortragende/Vortragender und Zuhörerin/Zuhörer an Kolloquien der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik und des Lehrstuhls, an dem die Dissertation bearbeitet wird,
      b) Teilnahme an Doktorandinnen/Doktoranden-Workshops der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik und des Lehrstuhls, an dem die Dissertation bearbeitet wird,
      c) Teilnahme an Veranstaltungen von Graduiertenschulen / Forscherinnen- und Forschergruppen/ Sonderforschungsbereichen / Schwerpunktprogrammen oder ähnlichen gemeinsamen Forschungsprojekten bzw. Forschungskooperationen, soweit das Dissertationsthema hierin eingebunden ist,
      d) Teilnahme an nationalen und internationalen wissenschaftlichen Konferenzen einschließlich der Einreichung wissenschaftlicher Veröffentlichungen und der persönlichen Präsentation der eingereichten Veröffentlichung,
      e) Erarbeitung und Einreichung wissenschaftlicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften,
      f) Durchführung von Lehrveranstaltungen für Studierende wie z.B. Übungen, Seminare, Projektgruppen, Praktika zur Erhöhung der Lehrkompetenz der Doktorandin/ des Doktoranden, g) Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen zur Persönlichkeitsbildung zu Themen wie z.B. Didaktik, Rhetorik, Zeitmanagement,
      h) Teilnahme an und Organisation von wissenschaftlichen Exkursionen und Veranstaltungen,
      i) Teilnahme an der Fachgremienarbeit in wissenschaftlichen Verbänden,
      j) Teilnahme an Vorlesungen des Masterkatalogs der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik oder anderer Fakultäten zur Vertiefung und Erweiterung des Fachwissens auf dem Gebiet des Dissertationsthemas.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      Die Doktorandin/der Doktorand muss eine selbständige, beachtliche, schriftliche, wissenschaftliche Arbeit auf dem Wissenschaftsgebieten der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vorlegen, die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin/dem Betreuer.
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      § 10 Dissertation

      Die Doktorandin/der Doktorand muss eine selbständige, beachtliche, schriftliche, wissenschaftliche Arbeit auf dem Wissenschaftsgebieten der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik vorlegen, die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt. Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin/dem Betreuer.

      § 11 Antrag auf Annahme der Dissertation und Einreichung der Dissertation

      (1) Der Antrag der Doktorandin/des Doktoranden auf Annahme der Dissertation und damit zur Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens ist schriftlich an den Promotionsausschuss der Fakultät zu richten.

      (2) Mit dem Antrag einzureichen sind:
      a) die Dissertation in vier gebundenen, maschinenschriftlichen Exemplaren,
      b) eine Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von nicht mehr als einer DIN A4-Seite und eine Auflistung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die ihm Rahmen der Promotion verfasst wurden,
      c) eine schriftliche eidesstattliche Versicherung, dass die Dissertation selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfen in der Dissertation vermerkt wurden,
      d) eine Erklärung darüber, ob die Dissertation in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung an der Technischen Universität Dortmund oder an einer anderen Hochschule im Zusammenhang mit einer staatlichen oder akademischen Prüfung bereits vorgelegt worden ist und
      e) der von der Fakultät geforderte Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des von ihr festgelegten strukturierten Promotionsprogramms durch Bescheinigung des Betreuers / der Betreuerin.

      (3) Ein Rücktritt vom Promotionsprüfungsverfahren ist dem Promotionsausschuss gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist nur zulässig,
      a) solange nicht eine endgültige Ablehnung der Dissertation erfolgt ist, oder
      b) nach Annahme der Dissertation bis zum Beginn der mündlichen Prüfung. In allen anderen Fällen des Rücktritts gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 14 Abs. 8 gilt
      entsprechend.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 20 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer anderen Hochschule

      (1) Der Doktorgrad kann auch im Zusammenwirken mit einer Fakultät einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht aus dem In- oder Ausland vergeben werden. Sofern das Promotionsverfahren in Kooperation mit einer Hochschule ohne Promotionsrecht durchgeführt wurde, kann hierauf in der Promotionsurkunde hingewiesen werden.

      (2) Die Durchführung eines Promotionsverfahrens mit einer Fakultät einer and...
      § 20 Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer Fakultät einer anderen Hochschule

      (1) Der Doktorgrad kann auch im Zusammenwirken mit einer Fakultät einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht aus dem In- oder Ausland vergeben werden. Sofern das Promotionsverfahren in Kooperation mit einer Hochschule ohne Promotionsrecht durchgeführt wurde, kann hierauf in der Promotionsurkunde hingewiesen werden.

      (2) Die Durchführung eines Promotionsverfahrens mit einer Fakultät einer anderen Hochschule setzt den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung voraus, in der die Fakultäten sich verpflichten, eine gemeinsame Promotion zu ermöglichen und Einzelheiten des Zusammenwirkens zu regeln.

      (3) Sehen die jeweils gültigen Promotionsordnungen der beteiligten Fakultäten ein strukturiertes Promotionsprogramm gemäß § 9 vor, so einigen sich die Fakultäten der Hochschulen darüber, wo die Doktorandin/der Doktorand dieses Programm zu absolvieren hat, bzw. welche Teile des Programms der jeweils anderen Hochschule anerkannt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 15/2012, S. 15 ff.
  • Hochschulporträt
    „Auf Basis exzellenter Forschung und regionaler wie internationaler Partnerschaften vermittelt das Studienangebot der TU Dortmund Kernkompetenzen für wissenschafts- wie gesellschaftsrelevante Spitzenleistungen.”
    Prof. Dr. Manfred Bayer
    Rektor der Technischen Universität Dortmund
    Foto: Blick von außen auf die Technische Universität Dortmund
    Dynamisch, Forschungsorientiert, Einzigartig

    Die TU Dortmund ist eine dynamische forschungsorientierte Universität mit 17 Fakultäten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Gesellschafts- und Kulturwissenschaften. Das Studierendenleben findet auf zwei grünen Campus statt, die durch einen kleinen Wald getrennt und mit einer Hängebahn – der H-Bahn – verbunden sind.

    Icon: uebersicht
    Ein Ort, wo Zukunft gedacht und erarbeitet wird
    Icon: uebersicht
    Innovative und interdisziplinäre Studiengänge
    Studium und Lehre

    Das Lehrangebot umfasst rund 80 klassische wie innovative Studiengänge: So ist der Studiengang Bioingenieurwesen deutschlandweit ebenso einzigartig wie die Programme der Raumplanung, der Statistik und der Journalistik. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Lehrerbildung.

    Die TU Dortmund kooperiert mit 365 Hochschulen in der ganzen Welt. Der Länderschwerpunkt USA mit zahlreichen Abkommen zum Studierendenaustausch ist einzigartig in Nordrhein-Westfalen. Auf regionaler Ebene arbeitet die TU Dortmund mit der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Duisburg-Essen eng zusammen.

    Schon seit mehr als 40 Jahren ist die TU Dortmund Vorreiter beim Konzept „Eine Hochschule für alle“ und arbeitet daran, chancengleiche Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende zu schaffen.

    Icon: studium
    das Lehrangebot umfasst rund 80 klassische wie innovative Studiengänge
    Icon: studium
    arbeitet mit dem Konzept „Eine Hochschule für alle“ daran, chancengleiche Studienbedingungen zu schaffen
    Forschung

    Die TU Dortmund ist innovativ und forschungsstark in allen Disziplinen. Zahlreiche wissenschaftliche Auszeichnungen und Preise, über 1.000 Drittmittelprojekte, internationale Kooperationen und große Verbundprojekte wie ein Exzellenzcluster und acht Sonderforschungsbereiche belegen den Erfolg. Die Forschung an der TU Dortmund ist in vier Profilbereichen besonders sichtbar: (1) Material, Produktionstechnologie und Logistik, (2) Chemische Biologie, Wirkstoffe und Verfahrenstechnik, (3) Datenanalyse, Modellbildung und Simulation und (4) Bildung, Schule und Inklusion.

    Ein Kernanliegen der TU Dortmund ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern – etwa durch ein Graduiertenzentrum, ein Tenure-Track-Programm und im Verbund der Research Academy Ruhr.

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    zahlreiche wissenschaftliche Auszeichnungen und Preise, internationale Kooperationen und ein Exzellenzcluster
    Icon: forschung
    Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
    Foto: Studierende auf dem Campus der Technischen Universität Dortmund
    Foto: Blick auf die Bibliothek der Technischen Universität Dortmund
    Foto: Die H-Bahn befördert Fahrgäste im Bereich der Technischen Universität Dortmund

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