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Ruhr-Universität Bochum

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Steckbrief

  • Hochschule Ruhr-Universität Bochum
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik
  • Promotionsfach / fächer Informatik; Mathematik
  • Sachgebiet(e) Informatik; Mathematik
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. nat.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium der Mathematik, der Informatik oder eines zur Mathematik oder Informatik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium der Mathematik oder eines zur Mathematik affinen Faches mit einer Regelstudienze...
      § 5 Voraussetzungen der Promotion

      (1) Zur Promotion hat Zugang, wer
      a) einen Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium der Mathematik, der Informatik oder eines zur Mathematik oder Informatik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium der Mathematik oder eines zur Mathematik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern (affine Fächer sind unter anderem Mathematik, Statistik, Informatik oder Physik), und ein daran anschließendes Vorbereitungsstudium zur Promotion oder zum Vorbereitungsstudium gleichwertige, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) einen Abschluss eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG
      nachweist.

      (2) Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Alle Bewerberinnen und Bewerber gemäß Abs. 1 Buchstabe a müssen sowohl ihr Studium als auch die schriftliche Abschlussarbeit mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen haben. Alle Bewerberinnen und Bewerber gemäß Abs. 1 Buchstabe b müssen Leistungen in Mathematik im Umfang von 120 CP auf dem Niveau eines B.Sc. in Mathematik und einer Abschlussnote nicht schlechter als „sehr gut (1,3)“ oder einer äquivalenten Note nachweisen. Das Vorbereitungsstudium zur Promotion muss innerhalb eines Studienjahres absolviert werden und darf nicht schlechter als mit der Note „sehr gut (1,3)“ erfolgreich abgeschlossen worden sein. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschul- und Universitätsabschluss sind beim Zugang zur Promotion gleich zu behandeln.

      (3) Wenn statt der Auflage des Vorbereitungsstudiums andere auf die Promotion vorbereitende Studien festgelegt werden sollen, werden diese nach individueller Feststellung des Kenntnisstandes nach Rücksprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber und den Betreuerinnen oder Betreuern vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuss im Einzelfall beschlossen. Diese vorbereitenden Studien sollen eine Dauer von zwei Semestern nicht überschreiten und müssen beim Antrag auf die Zulassung zur Promotion gemäß § 9 nachgewiesen werden.

      (4) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleich-wertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

      (5) Für die Aufnahme des Promotionsstudiums an der Ruhr-Universität Bochum muss der Promotionsausschuss festgestellt haben, dass die Bewerberin oder der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in deutscher oder englischer Sprache verfügt.

      § 6b Voraussetzungen zum Vorbereitungsstudium und Annahme

      (1) Einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsstudium und den Status einer bzw. eines Qualifizierungsstudierenden kann nur stellen, wer einen Abschluss eines Hochschulstudiums der Mathematik oder eines zur Mathematik affinen Faches mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern vorweisen kann. Affine Fächer sind unter anderem Mathematik, Statistik, Informatik oder Physik. Der Ausbildungsstand muss hierbei dem eines Bachelor der Ruhr-Universität Bochum entsprechen und es müssen Leistungen in Mathematik im Umfang von 120 CP auf dem Niveau eines B.Sc. in Mathematik nachgewiesen werden. Die Abschlussprüfung darf nicht schlechter als mit der Note „sehr gut (1,3)“ oder einer äquivalenten Note bewertet worden sein.

      (2) Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss in Ländern außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, gelten die gleichen Voraussetzungen, soweit die Gleich-wertigkeit des Abschlusses festgestellt worden ist. Über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss auf der Grundlage von zwischenstaatlichen Abkommen, der Einstufung der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, und aufgrund von Abkommen mit Partnerhochschulen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. (3) Näheres zum Vorbereitungsstudium regelt die jeweils gültige Studienordnung des Vorbereitungsstudiums der Fakultät für Mathematik an der Ruhr-Universität Bochum.

      (4) Ein Antrag auf Annahme als Qualifizierungsstudierende bzw. Qualifizierungsstudierender und Zulassung zum Vorbereitungsstudium zur Promotion ist schriftlich an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu richten.

      (5) Dem Antrag sind mindestens beizufügen:
      1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bildungsweges,
      2. ein Abschlusszeugnis nach § 5 Abs. 1,
      3. ein zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigendes Zeugnis oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung,
      4. eine Erklärung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers an der Fakultät für Mathematik, dass sie bzw. er den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsstudium unterstützt und bereit ist, nach Abschluss des Vorbereitungsstudiums die Doktorarbeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu betreuen,
      5. eine Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, ob und ggf. mit welchem Ergebnis sie bzw. er sich schon an einer anderen Hochschule einem Promotionsverfahren zum Erwerb des gleichen Grades (Dr. rer. nat., Dr. math. o.ä.) unterzogen hat.

      (6) Die Annahme zum Vorbereitungsstudium ist mit der Verpflichtung zur Immatrikulation zum Zweitstudium in dem zugehörigen Masterstudiengang verbunden.

      (7) Der Status einer bzw. eines Qualifizierungsstudierenden verfällt,
      a) falls das Vorbereitungsstudium nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen wurde, oder
      b) falls das Vorbereitungsstudium mit einer Note schlechter als „sehr gut (1,3)“ abgeschlossen wurde, oder
      c) durch Verzicht.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Mathematik oder Informatik nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss in druckre...
      § 11 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation muss die Doktorandin oder der Doktorand die Befähigung zu selbstständiger Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Mathematik oder Informatik nachweisen. Die Dissertation muss eigene neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten, die in ihrer Darstellung wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Die Dissertation muss in druckreifer Form eingereicht werden. Sämtliche Quellen und verwendete Hilfsmittel sind anzugeben.

      (2) Die Dissertation, auch keins ihrer Teile, darf in keinem anderen Promotionsverfahren oder vergleichbaren Verfahren an einer Hochschule im In- oder Ausland verwendet worden sein oder werden, soweit sich aus dieser Ordnung nichts anderes ergibt.

      (3) Entstand die Dissertation aus gemeinschaftlicher Forschungsarbeit, so muss der individuelle Beitrag der Bewerberin oder des Bewerbers entsprechend dokumentiert oder herausgearbeitet werden.

      (4) Die Dissertation kann von der Doktorandin oder dem Doktoranden zurückgezogen werden, solange noch kein Gutachten vorliegt. In diesem Fall gilt die Dissertation als nicht vorgelegt und das Promotionsverfahren als nicht eröffnet. Zieht die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation zu einem späteren Zeitpunkt zurück, so ist das Promotionsverfahren erfolglos beendet.

      (5) Ein Exemplar der Dissertation bleibt stets bei der Promotionsakte und wird gemäß der „Richtlinien über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten“ der Ruhr-Universität Bochum verwahrt, auch wenn das Verfahren erfolglos beendet wird.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der Fakultät für Mathematik zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
      § 18 Hochschulübergreifende Promotionsverfahren

      Der Promotionsausschuss kann mit anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren bzw. die gemeinsame Verleihung eines Doktorgrads vereinbaren. Entsprechende Verträge sind von der Fakultät für Mathematik zu verabschieden; in ihnen kann von den Regelungen dieser Ordnung abgewichen werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1403/2021
  • Hochschulporträt
    „Umdenken anregen, Veränderung ermöglichen, Fortschritt unterstützen - an der Ruhr-Universität ist es vor allem in diesen Feldern möglich, sich und andere zu bewegen.”
    Prof. Dr. Martin Paul
    Rektor der Ruhr-Universität Bochum
    Built to change

    Die Ruhr-Universität weiß, wie Wandel geht: Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion. Ihr Reformgeist bietet akademischer Tradition die Stirn. Das Motiv: Bildung für alle!

    Die Ruhr-Uni wurde gebaut, damit sich etwas ändert: Sie ist angetreten, um Grenzen zu überwinden zwischen Menschen, zwischen Fächern und zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die denkmalgeschützte Campus-Architektur sorgt für kurze Wege, flache Hierarchien und vielfältige Begegnungen für fast 50.000 Menschen aus aller Welt, sodass hier immer wieder Neues entsteht. Keine Uni hat so viele Erstakademiker*innen hervorgebracht wie die Ruhr-Uni. Sie ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region, die heute die dichteste und spannendste Wissenschaftsregion Europas ist. Ein Reallabor für gesellschaftlichen Wandel. Ein Paradies für Pioniere und innovationsgetriebene Menschen aller Art.

    Icon: uebersicht
    Seit 1965 ist sie Triebfeder des Wandels vom Bergbaurevier zur Wissensregion
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    Die Ruhr-Universität ist Motor für Aufstieg und Wandel einer Region
    Studieren, was und wie es Dir gefällt

    Ob Japanologie oder Jura, Physik oder Psychologie, Maschinenbau oder Medizin: Mit ihrer großen Vielfalt an Fächern und Fakultäten eröffnet die Ruhr-Universität Bochum als vielfältigste Campus-Universität Deutschlands fast grenzenlose Studienmöglichkeiten. Doch keine Sorge: Es gibt viele Angebote zur Beratung, Orientierung und Begleitung, insbesondere beim Studienstart. Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen dabei, ihren Weg zu finden und ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland und bekommen regelmäßig Bestnoten in den CHE-Rankings. Wer gern mal über die eigene Scholle hinausblickt, ist in Bochum genau richtig: Durch den Zusammenschluss mit benachbarten Universitäten lässt es sich hier sogar standortübergreifend studieren. Für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland bietet die Ruhr-Universität kompetente Unterstützung.

    Icon: studium
    Die Studieneingangsangebote der Ruhr-Uni gehören zu den besten in Deutschland
    Icon: studium
    Mit einer individuellen Talentförderung hilft die Ruhr-Universität jungen Menschen ihren Weg zu finden
    Exzellente Forschung made in Bochum

    Die Forschungsschwerpunkte der Ruhr-Universität sind in interdisziplinären und international vernetzten Research Departments organisiert. Ausweis der Bochumer Forschungsstärke sind unter anderem 12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“ in der Lösungsmittelchemie und „CASA – Cybersicherheit im Zeitalter großskaliger Angreifer“ in der IT-Sicherheit.

    Um im internationalen Wettbewerb noch größer und erfolgreicher werden zu können, kooperiert die Ruhr-Universität Bochum mit ihren Nachbaruniversitäten, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern und einem geistes- und sozialwissenschaftlichen College. Diese gebündelte Exzellenz zieht wiederum Topwissenschaftler*innen aus aller Welt an, insgesamt entstehen hier 50 neue Professuren. Ein ideales Umfeld auch für außeruniversitäre Forschungsein

    „Die räumliche Nähe unserer Campus-Universität fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Basis für die wissenschaftlichen Erfolge unserer Forschenden ist.”
    Prof. Dr. Günther Meschke
    Prorektor für Forschung und Transfer
    Icon: forschung
    12 Sonderforschungsbereiche sowie die Exzellenzcluster „RESOLV – Ruhr Explores Solvation“
    Icon: forschung
    Unter dem Dach der Universitätsallianz Ruhr vereinen die drei Hochschulen ihre Spitzenforschung in vier neuen Research Centern
    Zuhause an der Ruhr - vernetzt mit der Welt

    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community und profitieren von vielfältigen Verbindungen. Aktuell stehen viele Regionen vor der Herausforderung, den postindustriellen Wandel zu bewältigen. Diesem Thema widmet sich der europäische Universitätsverbund UNIC (European University of Cities in Post-Industrial Transition). Als einzige deutsche Hochschule im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“, die junge Menschen europaweit vernetzt. Ihr Profil als Netzwerkuniversität stärkt sie zudem als Mitglied des international führenden Worldwide Universities Network (WUN), dessen Fokus auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen liegt.

    „Die Ruhr-Universität Bochum zählt mehr als 6.000 internationale Studierende, Forschende und Mitarbeitende. Sie bietet spezielle Angebote für Geflüchtete. BUILT TO CHANGE – gebaut, um Türen zu öffnen.”
    Prof. Dr. Kornelia Freitag
    Prorektorin für Lehre und Studium
    Icon: international
    Alle Mitglieder der Ruhr- Universität sind Teil der globalen Community
    Icon: international
    Im Verbund wirkt die Ruhr-Universität mit am Konzept einer „European University“
    Foto: Blick von außen auf das Audimax der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Studierende auf dem Sommerfest der Ruhr-Universität Bochum
    Foto: Luftbild vom Audimax der Ruhr-Universität Bochum

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