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Universität Mannheim

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Mannheim
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Sozialwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Politikwissenschaft; Psychologie; Social Data Science and Research Methodology; Soziologie
    Politikwissenschaft; Psychologie ...
  • Sachgebiet(e) Sozialwissenschaften, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. soc.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Voraussetzungen für die Promotion

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand wird in der Regel nur angenommen, wer in der Bundesrepublik Deutschland die Abschlussprüfung
      a) eines Masterstudiengangs oder
      b) eines Studiengangs gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 und 3 des Landeshochschulgesetzes im Promotionsfach mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bestanden hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers von ...
      § 4 Voraussetzungen für die Promotion

      (1) Als Doktorandin oder Doktorand wird in der Regel nur angenommen, wer in der Bundesrepublik Deutschland die Abschlussprüfung
      a) eines Masterstudiengangs oder
      b) eines Studiengangs gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 und 3 des Landeshochschulgesetzes im Promotionsfach mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bestanden hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auf schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers von letzterem Erfordernis absehen.

      (2) Studienabschlüsse, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. Alle für die Anerkennung erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Abschlüsse sind durch die Bewerberin oder den Bewerber bereitzustellen. Über die Anerkennung entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Besonders qualifizierte Absolventinnen oder Absolventen eines Bachelor- Studiengangs oder eines Staatsexamensstudiengangs im Promotionsfach, die nicht unter Absatz 1 fallen, können zum Promotionsstudiengang am CDSS zugelassen werden. Gleiches gilt für besonders qualifizierte Absolventinnen oder Absolventen eines Diplomstudiengangs einer Fachhochschule, einer Berufsakademie und der Notarakademie Baden-Württemberg.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Doktorandin oder der Doktorand hat der Dekanin oder dem Dekan ein schriftliches Promotionsgesuch einzureichen. Dem Gesuch sind beizufügen:
      a) Die in deutscher oder englischer Sprache, bei Doktorandinnen oder Doktoranden des CDSS in englischer Sprache, abgefasste gedruckte Dissertation; es sind je ein gedrucktes Exemplar für das Dekanatsbüro, bei Doktorandinnen oder Doktoranden des CDSS ein Exemplar für das CDSS, die Gutachtenden und d...
      § 9 Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Die Doktorandin oder der Doktorand hat der Dekanin oder dem Dekan ein schriftliches Promotionsgesuch einzureichen. Dem Gesuch sind beizufügen:
      a) Die in deutscher oder englischer Sprache, bei Doktorandinnen oder Doktoranden des CDSS in englischer Sprache, abgefasste gedruckte Dissertation; es sind je ein gedrucktes Exemplar für das Dekanatsbüro, bei Doktorandinnen oder Doktoranden des CDSS ein Exemplar für das CDSS, die Gutachtenden und die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission einzureichen; sofern die erforderliche Anzahl nicht vorab im Dekanatsbüro erfragt werden kann, sind sechs gedruckte Ausfertigungen einzureichen; neben den gedruckten Exemplaren ist die Dissertation in elektronischer Fassung sowie eine schriftliche Bestätigung der Doktorandin oder des Doktoranden einzureichen, dass gedruckte und elektronische Versionen
      übereinstimmen. Die eingereichten Exemplare gehen in das Eigentum der Universität über.
      b) Eine Erklärung über die Art der Dissertation (Monografie bzw. publikationsbasierte Dissertation).
      c) Bei Vorlage von Gemeinschaftsarbeiten im Rahmen einer publikationsbasierten Dissertation eine Erklärung der Doktorandin oder des Doktoranden darüber, welche Beiträge sie oder er in eigener Verantwortung selbstständig geleistet hat sowie eine Bestätigung dieser Erklärung durch die Ko-Autorinnen oder Ko-Autoren.
      ...
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Art der Promotion
      ...
      (3) Wird eine Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt, ist hierfür mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung in Form eines Rahmenvertrages oder eines auf eine Einzeldoktorandin oder einen Einzeldoktoranden bezogenen Kooperationsvertrages zu treffen, welcher von den Rektorinnen oder Rektoren der beiden Hochschulen zu unterzeichnen ist. Der Promotionsausschuss sowie bei Doktorandinnen oder Doktoranden des Cent...
      § 1 Art der Promotion
      ...
      (3) Wird eine Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt, ist hierfür mit der ausländischen Hochschule eine Vereinbarung in Form eines Rahmenvertrages oder eines auf eine Einzeldoktorandin oder einen Einzeldoktoranden bezogenen Kooperationsvertrages zu treffen, welcher von den Rektorinnen oder Rektoren der beiden Hochschulen zu unterzeichnen ist. Der Promotionsausschuss sowie bei Doktorandinnen oder Doktoranden des Center for Doctoral Studies in Social and Behavioral Sciences (CDSS) die Auswahl- und Prüfungskommission des CDSS, müssen dieser Vereinbarung zustimmen. Die Vereinbarung muss Regelungen über Einzelheiten des gemeinsamen Promotionsverfahrens enthalten. Sie hat bestehende Promotionsordnungen und gegebenenfalls die Studienordnungen beteiligter Promotionsstudiengänge beider Hochschulen zu berücksichtigen
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Bekanntmachung des Rektorats 2024
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Mannheim steht für eine erstklassige Ausbildung, die Fachwissen mit gesellschaftlicher Verantwortung verbindet. Wir bereiten Studierende optimal auf Führungsaufgaben in einer komplexen Welt vor.”
    Prof. Dr. Thomas Fetzer
    Rektor der Universität Mannheim
    Führend in den Wirtschafts- und Sozial­wissenschaften

    Profiliert, forschungsstark, international: Die Universität Mannheim ist eine der besten Universitäten im deutschsprachigen Raum. Das belegen zahlreiche Rankings, Auszeichnungen und Umfragen unter Arbeitgebern. Das Markenzeichen ist ihr klares Profil: Es ist geprägt von renommierten Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und ihrer Vernetzung mit leistungsstarken Geistes- und Kulturwissenschaften, der Rechtswissenschaft sowie Mathematik und Informatik.

    Icon: uebersicht
    forschungsstarke und internationale Universität mit sechs Fakultäten
    Icon: uebersicht
    verfügt über wirtschafts- und sozial­wissenschaft­lich geprägtes Profil
    Studium und Lehre

    Zahlreiche Hochschulrankings bestätigen regelmäßig die herausragende Position des gesamten Mannheimer Lehrangebots. Neben klassischen Fächern wie BWL, VWL, Politologie oder Soziologie ist Mannheim für seine interdisziplinären Angebote und bundesweit einmaligen Studiengänge bekannt. Hierzu zählen die Studienfächer Kultur und Wirtschaft, die ein geisteswissenschaftliches mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach verknüpfen oder der Studiengang Unternehmensjurist.
    Im Masterbereich bietet die Universität Mannheim mehrere komplett englischsprachige Studiengänge an.

    Die Universität Mannheim fördert das Engagement ihrer Studierenden über das Studium hinaus. Zahlreiche Initiativen und Vereinigungen an der Universität laden dazu ein, sich einzubringen. Im Rahmen der Lehrmethode „Service Learning“ werden wissenschaftliche Seminarinhalte mit gemeinnützigem Engagement verknüpft. Im Leitbild der Universität verankert ist das Ziel, die Studierenden zu verantwortungsvollen Führungskräften für Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft auszubilden.

    Icon: studium
    interdisziplinäres Angebote mit bundesweit einmaligen Studiengängen
    Icon: studium
    fördert das Engagement der Studierenden über das Studium hinaus
    Forschung

    Die Universität Mannheim hat in der Forschung ein deutlich auf die Empirie und quantitative Ansätze fokussiertes Profil.
    Im Zentrum steht die Erforschung wichtiger Themenfelder und kausaler Zusammenhänge in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur – z.B. Big Data, Decision Making und Wahlen, Governance, Regulierung, Wettbewerb und Innovation, Migration und Mehrsprachigkeit – sowohl mit Blick auf die Generierung von Grundlagen als auch angewandte Lösungen.

    Icon: forschung
    Profil ist auf Empirie und quantitative Ansätze fokussiert
    Icon: forschung
    widmet sich der Erforschung von Zukunftsthemen

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