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Technische Universität Chemnitz

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Steckbrief

  • Hochschule Technische Universität Chemnitz
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzungen

      (1) Für die rechtswissenschaftliche Promotion ist erforderlich, dass der Bewerber ein juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige andere juristische Abschlussprüfung mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden hat.

      (2) Ausnahmsweise kann der Promotionsausschuss auf Antrag eines Hochschullehrers, der auch die Betreuung übernimmt, andere rechtswissenschaftlich hinreichend qualifizierte Bewerber zur Promotion zulassen. Der Promotionsausschuss kann...
      § 3 Voraussetzungen

      (1) Für die rechtswissenschaftliche Promotion ist erforderlich, dass der Bewerber ein juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige andere juristische Abschlussprüfung mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden hat.

      (2) Ausnahmsweise kann der Promotionsausschuss auf Antrag eines Hochschullehrers, der auch die Betreuung übernimmt, andere rechtswissenschaftlich hinreichend qualifizierte Bewerber zur Promotion zulassen. Der Promotionsausschuss kann in diesem Fall bestimmen, dass der Bewerber vor Einreichen der Dissertation weitere wissenschaftliche Leistungen im Rahmen des Graduiertenstudiums zu erbringen hat.

      (3) Bei Zweifeln über die Gleichwertigkeit von Examina und Prüfungsnoten sowie den ausreichenden Bezug eines Studiengangs zu den Rechtswissenschaften entscheidet der Promotionsausschuss; er soll zuvor eine Stellungnahme des Fakultätsrates einholen.

      (4) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz und der deutschen Rektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst bzw. einer von ihm anerkannten Gutachterstelle für ausländische Bildungsnachweise einzuholen.

      (5) Bewerber, bei denen vor ihrem Antrag (§ 7) bereits zweimal ein Promotionsverfahren ohne Erfolg abgeschlossen wurde, können nicht mehr zur Promotion an der Fakultät zugelassen werden.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      III. Dissertation

      § 9 Allgemeines

      (1) Mit der Dissertation muss der Bewerber seine Fähigkeit nachweisen, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die eine Fortentwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien oder Methoden darstellen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 SächsHSG). Bei der Wahl des Dissertationsthemas und bei dessen Bearbeitung soll ein Hochschullehrer der Fakultät als Betreuer mitwirken (Doktorandenverhältnis). Das Thema muss dem wissenschaft...
      III. Dissertation

      § 9 Allgemeines

      (1) Mit der Dissertation muss der Bewerber seine Fähigkeit nachweisen, durch selbstständige wissenschaftliche Arbeit Ergebnisse zu erzielen, die eine Fortentwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien oder Methoden darstellen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 SächsHSG). Bei der Wahl des Dissertationsthemas und bei dessen Bearbeitung soll ein Hochschullehrer der Fakultät als Betreuer mitwirken (Doktorandenverhältnis). Das Thema muss dem wissenschaftlichen Zuschnitt der Fakultät zugeordnet werden können.

      (2) Eine zuvor von einem wissenschaftlichen Gremium bereits abgelehnte oder für andere Prüfungszwecke verwendete Abhandlung kann nicht als Dissertation angenommen werden. Die Dissertation kann jedoch Ergebnisse eigener oder fremder Arbeiten enthalten; diese sind im Quellenverzeichnis anzugeben.

      (3) Bereits ganz oder teilweise veröffentlichte oder zur Veröffentlichung eingereichte eigene Arbeiten können als Dissertation angenommen werden. Die vorveröffentlichten Teile sind zu kennzeichnen.

      (4) Wird eine Dissertation von einem Hochschullehrer betreut, hat dieser bei eigener Verhinderung auf Antrag des Bewerbers für eine Weiterbetreuung zu sorgen. Gelingt dies nicht, so hat der Promotionsausschuss im Rahmen des Möglichen für eine geeignete anderweitige Betreuung Sorge zu tragen.

      (5) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. In diesem Falle ist der Arbeit eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachung der TU Chemnitz Nr. 10/2011, S. 616 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die TU Chemnitz kombiniert Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik mit Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. An den Schnittstellen entstehen einzigartige Studienangebote.”
    Prof. Dr. Gerd Strohmeier
    Rektor der Technischen Universität Chemnitz
    Foto: Blick auf das Portal des Hauptgebäudes der Technischen Universität Chemnitz
    Technische Universität mit Tradition

    In Forschung und Lehre steht die TU Chemnitz insbesondere für die drei Kernkompetenzen "Materialien und Intelligente Systeme", "Ressourceneffiziente Produktion und Leichtbau" sowie "Mensch und Technik". Diese Profilierung hat eine in Deutschland einmalige Konstellation von Kompetenzen über alle acht Fakultäten hinweg hervorgebracht: Chemnitz entwickelt sich zu einem international sichtbaren Forschungsstandort für künftige Wertschöpfungsprozesse und nachhaltige Zukunftssicherung, die eine Basis für attraktive Studienangebote darstellen.

    Icon: uebersicht
    Technische Universität mit acht Fakultäten
    Icon: uebersicht
    Profilierung in drei Kernkompetenzen
    Studium und Lehre

    Forschend zu lernen – das ist das Hauptmerkmal des universitären Studiums an der TU Chemnitz. Den veränderten Ansprüchen von Wissenschaft und Wirtschaft entgegenkommend, werden parallel zu Fachwissen auch berufsrelevante Sozial- und Methodenkompetenzen vermittelt. Besonderer Wert wird auf einen engen Praxisbezug durch Praktika oder ein Auslandsstudium an einer der zahlreichen Partnerhochschulen weltweit gelegt. Darüber hinaus werden nicht nur mehrere interdisziplinäre Studiengänge, sondern auch englischsprachige Masterprogramme angeboten.

    Icon: studium
    Hauptmerkmal des Studiums ist forschendes Lernen
    Icon: studium
    fördert Praxisbezug durch Praktika und Auslandsaufenthalte
    Forschung

    Die TU Chemnitz steht für exzellente Forschung. Die gesellschaftlichen Fragestellungen der Zukunft werden insbesondere in den genannten drei Kernkompetenzen durch Ergebnisse der Grundlagen- und angewandten Forschung zu aussichtsreichen Lösungen geführt.

    Markenzeichen des Chemnitzer Universitätsprofils in der Forschung ist der fächerübergreifende offene und konstruktive Dialog mit besonderer Verpflichtung und Verantwortung für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

    Icon: forschung
    betreibt Grundlagen- und angewandten Forschung
    Icon: forschung
    fördert insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs
    Foto: Eine Studentin bearbeitet und prüft ein Stück Metall
    Foto: Blick auf das Portal des Hauptgebäudes der Technischen Universität Chemnitz
    Foto: Studierende sitzen in einem Hörsaal und hören eine Vorlesung
    Foto: Blick auf das Hörsaalgebäude der Technischen Universität Chemnitz

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