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Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

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Steckbrief

  • Hochschule Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie
  • Promotionsfach / fächer Bauingenieurwesen; Vermessungswesen
  • Sachgebiet(e) Bauingenieurwesen, allgemeines; Vermessungswesen, allgemeines
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Annahme und Zulassung zur Promotion

      (1) Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Diplom- oder Master-Abschluss in einem fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang an einer Universität oder in einem einschlägigen Studiengang an einer Hochschule nachweisen.

      (2) Abweichend von § 3 Abs.1 können auch Personen, die in einem Studiengang nach Absatz1 einen Bachelor-Abschluss mit hervorragendem Prädikat erworben haben, nach einer Eignungsfeststellung zur Promotion zugel...
      § 3 Annahme und Zulassung zur Promotion

      (1) Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Diplom- oder Master-Abschluss in einem fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang an einer Universität oder in einem einschlägigen Studiengang an einer Hochschule nachweisen.

      (2) Abweichend von § 3 Abs.1 können auch Personen, die in einem Studiengang nach Absatz1 einen Bachelor-Abschluss mit hervorragendem Prädikat erworben haben, nach einer Eignungsfeststellung zur Promotion zugelassen werden.

      (3) Das Dekanat überprüft auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Der Antrag ist dem Dekanat vor Beginn der Arbeiten an der Dissertation einzureichen.
      Dem Antrag ist beizufügen:
      a) der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Absatz 1 bzw. Absatz 2,
      b) die Angabe des in Aussicht genommenen Themas der Dissertation sowie eine Zusage der Betreuung,
      c) Ein Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
      d) eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche.
      Die dem Fakultätsrat angehörigen Mitglieder der Hochschullehrergruppe entscheiden unter dem Vorsitz der Dekanin oder des Dekans, ob und in welcher Form der Nachweis genügender Kenntnisse für eine Promotion an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie erbracht werden muss. Dazu kann der Fakultätsrat Prüfungen zum Nachweis des Kenntnisstands der Bewerberin oder des Bewerbers auferlegen. Bei Auflagen zum Nachweis dieser Kenntnisse wird eine Zulassung mit Auflagen ausgesprochen. Die Auflagen sind spätestens bis zur Vorlage des Promotionsgesuchs zu erfüllen. Zur Festlegung der Nachweise sind die Empfehlungen der betreuenden Professorinnen oder der betreuenden Professoren angemessen zu berücksichtigen. Das Dekanat überprüft die Erfüllung dieser Auflagen, die der Bewerberin oder dem Bewerber bei erfolgreichem Abschluss bescheinigt wird. Eine Betreuungsvereinbarung (vgl. §5, (2), 5.) ist innerhalb eines Jahres nach Zulassung dem Dekanat vorzulegen.

      (4) Eignungsprüfungen für Bewerber mit Bachelor-Abschluss gemäß Abs. 2 bestehen aus ausgewählten Modulprüfungen, die den Anforderungen eines mindestens zweisemestrigen, zusätzlichen Studiums in der Fakultät entsprechen.

      (5) Ausländische Studienabschlüsse bedürfen der Anerkennung. Die Anerkennung setzt die Gleichwertigkeit des Studiums nach Art und Inhalt voraus. Bei der Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit soll die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen gehört werden. Erforderlichenfalls werden Auflagen gemäß den Vorgaben von Abs. 3 erteilt.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      Die im Promotionsverfahren zu erbringenden Promotionsleistungen sind:
      1. eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) im druckfertigen Zustand, die die Befähigung zu selbständiger und vertiefter wissenschaftlicher Arbeit sowie einen Fortschritt im Erkenntnisstand des gewählten Fachgebietes erkennen lässt. Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet innerhalb eines Studienganges der Fakultät oder der...
      § 2 Promotionsleistungen

      Die im Promotionsverfahren zu erbringenden Promotionsleistungen sind:
      1. eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation) im druckfertigen Zustand, die die Befähigung zu selbständiger und vertiefter wissenschaftlicher Arbeit sowie einen Fortschritt im Erkenntnisstand des gewählten Fachgebietes erkennen lässt. Das Thema der Dissertation muss einem Fachgebiet innerhalb eines Studienganges der Fakultät oder der QUESTLeibniz- Forschungsschule zugeordnet werden können. Die Dissertation darf mit Ausnahme der Veröffentlichung von Teilergebnissen weder veröffentlicht noch als Diplom- oder Master- oder andere Prüfungsarbeit verwendet worden sein. Die Vorlage einer Gemeinschaftsarbeit als Grundlage für die Promotion ist bei einer geeigneten Themenstellung, insbesondere bei interdisziplinären Arbeiten, zulässig; der einzelne Beitrag muss als individuelle wissenschaftliche Leistung im Sinne von Satz 1 bewertbar sein. Die Vorlage kumulativer Arbeiten ist zulässig, wenn insgesamt die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit im Sinne von Satz 1 nachgewiesen wird. Die kumulierten Arbeiten müssen unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung entstanden sein. Es ist eine ausführliche Darstellung voranzustellen, die eine kritische Einordnung der Forschungsthemen und wichtigsten Erkenntnisse aus den Publikationen in den Kontext der wissenschaftlichen Literatur zum Thema sowie die Würdigung des individuellen eigenen Beitrags sowie ggfs. des Beitrags der weiteren Autoren an den jeweiligen Publikationen vornimmt.

      2. ein öffentlicher halbstündiger Vortrag über das Thema der Dissertation.

      3. eine mindestens einstündige mündliche Prüfung, die sich an den Vortrag anschließt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 18 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggfs. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über gemeinsame Promo...
      § 18 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggfs. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Leibniz Universität Hannover und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Leibniz Universität Hannover mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren trifft, können von den §§ 1 - 16 abweichen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 10/2020
  • Hochschulporträt
    „Das Leitmotto „Leibniz leben“ heißt: vorhandene Stärken in Forschung und Lehre auszubauen, interdisziplinäre Projekte zu fördern, ein breites Studienangebot anzubieten und Kooperationen zu leben.”
    Prof. Dr. iur. Volker Epping
    Präsident der Leibniz Universität Hannover
    Foto: Namensteine der Universität vor dem Welfenschloss Hannover
    Leibniz leben – vielfältig und weltoffen

    Die Leibniz Universität Hannover (LUH) ist mit rund 27.200 Studierenden die zweitgrößte Universität in Niedersachsen. In 150 Instituten arbeiten mehr als 3.100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Unser Studienangebot ist breit gefächert. Das Spektrum reicht von Ingenieur- und Naturwissenschaften, Architektur und Umweltplanung, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. 
    Unsere Kernthemen in Forschung und Lehre sind Biomedizinforschung und –technik, Quantenoptik und Gravitationsphysik, Optische Technologien, Produktionstechnik, Energieforschung, Wissenschaftsreflexion und Lehrkräftebildung.
    LUH – mit Freude studieren, lehren und forschen und an der Lösung zentraler Zukunftsaufgaben mitwirken! 

    Icon: uebersicht
    zweitgrößte Hochschule in Niedersachsen
    Icon: uebersicht
    verfügt über ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Lehren und Lernen in zukunftsorientierten Studiengängen

    Die Leibniz Universität Hannover (LUH) bietet ein umfangreiches und interdisziplinäres Studienangebot aus den Ingenieur- und Naturwissenschaften, den Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, sowie den Geisteswissenschaften und der Lehramtsausbildung.

    Die LUH versteht Studium und Lehre als wesentliche Kernaufgabe, die von der gesamten Universität gemeinsam verantwortet und weiter entwickelt wird. Sie setzt sich zum Ziel, forschungsnahe, inhaltlich und hochschuldidaktisch attraktive Studienprogramme zu bieten, die national und international wettbewerbsfähig sind. Beteiligung und Engagement der Studierenden stärken und Gestaltungsspielräume schaffen, ist dabei genauso zentral, wie die Kompetenzentwicklung sowie wissenschaftliche Denkweisen und Methoden auf komplexe Anforderungskontexte anzuwenden, innovative Konzepte und Problemlösungen zu entwickeln und diese sachkundig zu beurteilen.

    Icon: studium
    umfangreiches und interdisziplinäres Studienangebot
    Icon: studium
    forschungsnahe, inhaltlich und hochschuldidaktisch attraktive Studienprogramme
    Exzellente Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben

    Die LUH zählt als Mitglied der TU9 zu den neun führenden technischen Universitäten in Deutschland. Sie sieht sich dabei in der Verantwortung, zur nachhaltigen Lösung zentraler Zukunftsaufgaben beizutragen. Die Kompetenz hierfür erwächst nicht zuletzt aus dem breiten Fächerspektrum. 
    Darüber hinaus beschreibt die disziplinübergreifende Bündelung herausragender Einzelleistungen den Weg der LUH, exzellente Forschung international sichtbar zu machen. Mit ihren eigen geführten Exzellenzclustern PhoenixD und QuantumFrontiers sowie mit dem mitbeantragten Exzellenzcluster Hearing4all (gemeinsam mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Medizinischen Hochschule Hannover) ist die LUH in der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern erfolgreich vertreten.

    Icon: forschung
    ist in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern äußerst erfolgreich vertreten
    Icon: forschung
    Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern
    Foto: Studierende an Arbeitstischen bei gemeinsamer Studienarbeit
    Foto: Blick auf die Front des Welfenschlosses Hannover
    Foto: Studierende auf den Campus der Universität Hannover

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