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Universität Paderborn

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Paderborn
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Kulturwissenschaften
  • Promotionsfach / fächer
    ... Anglistik und Amerikanistik; Erziehungswissenchaft; Evangelische Theologie; Geographie; Germanistik; Geschichte; Katholische Theologie; Kulturwissenschaftliche Anthropologie; Kunst; Medienwissenschaften; Musik; Philosophie; Politische Wissenschaft; Psychologie; Romanistik; Soziologie; Textilgestaltung; Vergleichende Literaturwissenschaft
    Anglistik und Amerikanistik; Erziehungswissenchaft ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsstudium hat – unbeschadet der weiteren Voraussetzungen dieser Ordnung – Zugang, wer
      1. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern nachweist, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      2. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließend...
      § 7 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Zum Promotionsstudium hat – unbeschadet der weiteren Voraussetzungen dieser Ordnung – Zugang, wer
      1. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern nachweist, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird,
      2. einen Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer generellen Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien im Promotionsfach nachweist oder
      3. den Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 S. 2 HG nachweist.

      (2) Für den Fall, dass ein einschlägiger Abschluss nach Absatz 1 Nr. 1 oder 3 die Inhalte des Promotionsfaches nicht in hinreichendem Umgang enthält, oder ein Abschluss nicht einschlägig ist, aber wesentliche Inhalte des Promotionsfachs umfasst, hat die*der Bewerber*in weitere Studienleistungen nachzuweisen, die die Eignung für die Promotion gewährleisten. Umfang und Inhalt der weiteren Studienleistungen werden vom Promotionsausschuss im Benehmen mit der*dem Betreuer*in festgelegt. Sie umfassen ein Studium im Promotionsfach, das einem Arbeitsaufwand von in der Regel bis zu 60 ECTS-Punkten entspricht, und sollen die Promotionsreife erkennen lassen. Der erfolgreiche Abschluss wird durch den Promotionsausschuss bescheinigt. Die Festlegung des Umfangs der weiteren Studienleistungen erfolgt unter Berücksichtigung des absolvierten Studiengangs.

      (3) Studienabschlüsse von ausländischen staatlich oder staatlich anerkannten Hochschulen werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu einem der deutschen Studienabschlüsse gemäß Absatz 1 besteht. Über das Vorliegen oder Nichtvorliegen wesentlicher Unterschiede entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen. Dazu ist von der*dem Bewerber*in eine Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vorzulegen.

      (4) Zum Promotionsverfahren wird nicht zugelassen, wer im Gebiet des Promotionsfaches zweimal ein Promotionsverfahren nicht bestanden hat.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des Promotionsfaches darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in der Regel in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Ein Antrag auf Verfassen in einer anderen Fremdsprache als Englisch, Französisch oder Spanisch ist vor Beginn der Niederschrift an den P...
      § 9 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss einen selbständig erarbeiteten und angemessen formulierten Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des Promotionsfaches darstellen.

      (2) Die Dissertation soll in der Regel in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache abgefasst sein. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss. Ein Antrag auf Verfassen in einer anderen Fremdsprache als Englisch, Französisch oder Spanisch ist vor Beginn der Niederschrift an den Promotionsausschuss zu stellen. Vorausgesetzt wird, dass alle Mitglieder der Promotionskommission über die für die Beurteilung der Dissertation notwendigen sprachlichen Kompetenzen verfügen. Bei Dissertationen, die in einer anderen Fremdsprache als Englisch abgefasst sind, ist eine Zusammenfassung von 10 bis 15 Seiten Umfang in deutscher Sprache beizufügen, welche die Fragestellung, den methodischen Ansatz und die wesentlichen Ergebnisse der Dissertation darlegt.

      (3) Die Dissertation kann auch in einem Beitrag zu einer Gruppenarbeit bestehen. Der Anteil der*des Doktorand*in muss klar erkennbar und in sich bewertbar sein. Er muss nach Umfang und wissenschaftlicher Leistung einer Dissertation entsprechen.

      (4) Eine Dissertation wird als solche nicht anerkannt, wenn sie bereits als Ganzes veröffentlicht worden ist. In Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auf Vorschlag der Promotionskommission bereits veröffentlichte Teile als Bestandteil der Promotionsleistung anerkennen.

      (5) In den Fächern Psychologie und Erziehungswissenschaft kann an Stelle einer Monographie auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden.
      Die Artikel, auf denen die kumulative Dissertation beruht, müssen in der Regel nach der Zulassung zum Promotionsstudium entstanden sein und sollen in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen.
      a) In der Psychologie müssen mehrere (mindestens drei) Zeitschriftenartikel für Fachzeitschriften mit peer review vorgelegt werden. Von den Artikeln muss zum Zeitpunkt der Eröffnung des Promotionsverfahrens mindestens ein Artikel zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Die nicht publizierten Artikel der Dissertation sind nach Abschluss des Verfahrens zu veröffentlichen. Es muss sich um Artikel in Erstautorenschaft der*des Doktorand*in handeln. Bei Mehrautorenschaft ist der eigene Anteil der*des Promovend*in darzulegen.
      b) In dem Fach Erziehungswissenschaft müssen mindestens drei Fachartikel in Erstautorenschaft in wissenschaftlichen Publikationsorganen mit Begutachtungsverfahren zum Zeitpunkt der Eröffnung des Promotionsverfahrens zur Veröffentlichung angenommen sein. Bei Mehrautorenschaft ist der eigene Anteil der*des Promovend*in darzulegen.
      c) Für beide Fächer gilt, dass ein über die Fachbeiträge hinausgehender Manteltext mit einem Umfang von mindestens 50.000 Zeichen zu erstellen ist. Dieser ist zusammen mit den Schriften einzureichen. In dem Manteltext soll dargestellt werden, wie die Fachbeiträge in theoretischer und methodischer Hinsicht in Zusammenhang stehen und welchen wissenschaftlichen Erkenntnisbeitrag sie zum Fach leisten. Nach der Veröffentlichung aller Teile der Dissertation, einschließlich des Manteltextes und der Abgabe der Pflicht- bzw. Belegexemplare, ist der Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 1 genüge getan. Das Recht der Promotionskommission zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung einer publikationsbasierten Dissertation bleibt von der Erfüllung vorgenannter Anforderungen unberührt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Binationale Promotionen

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      1. die*der Bewerber*in die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt,
      2. die ausländische Hochschule nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt oder der von ihr zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Hochschulgesetzes NRW anzuerkennen wäre.

      (2) Die Durchführung der binatio...
      § 2 Binationale Promotionen

      (1) Das Promotionsverfahren kann gemeinsam mit einer ausländischen Hochschule durchgeführt werden, wenn
      1. die*der Bewerber*in die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren erfüllt,
      2. die ausländische Hochschule nach ihren nationalen Rechtsvorschriften das Promotionsrecht besitzt oder der von ihr zu verleihende akademische Grad im Geltungsbereich des Hochschulgesetzes NRW anzuerkennen wäre.

      (2) Die Durchführung der binationalen Promotion soll für den Einzelfall oder generell zwischen den beteiligten Fakultäten geregelt werden. Die vertraglichen Regelungen gelten neben den Bestimmungen dieser Promotionsordnung. Bei ihrer Vereinbarung sind für Anforderungen und Verfahren zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit die Regelungen dieser Promotionsordnung zu berücksichtigen.

      § 25 Promotion in Kooperation mit Fachhochschulen

      (1) Im Fall von kooperativen Promotionen mit Fachhochschulen ist ein*e Hochschullehrer*in der Fachhochschule an der Betreuung der Promotionsstudien beteiligt. Die*der Promotionskandidat*in wird in der Regel neben einer*einem Betreuer*in der Universität von einer*einem Hochschullehrer*in der Fachhochschule als weiterer*m Betreuer*in in Kooperation betreut. Die*der Hochschullehrer*in der Fachhochschule ist in der Regel Zweitgutachter*in der Promotion und Mitglied der Promotionskommission.

      (2) Umfang und Inhalt der gegebenenfalls nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 noch zu absolvierenden Studienleistungen und der zu erbringenden Prüfungsleistungen einschließlich der Wiederholungsmöglichkeiten werden vom Promotionsausschuss im Benehmen mit der*dem Betreuer*in zusammen mit der*dem weiteren Betreuer*in der Fachhochschule bestimmt und in einer Vereinbarung zwischen den betreuenden Hochschullehrer*innen geregelt.

      (3) Näheres zur Ausgestaltung des Promotionsverfahrens kann in einer Kooperations-vereinbarung geregelt werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 2020, Ausgabe 35.20
  • Hochschulporträt
    „Die Kombination von Wirtschaft und Wissenschaft setzt bundesweit Akzente. Studierende profitieren von ausgezeichneter Vernetzung und besten Karrierechancen.”
    Prof. Dr. Birgitt Riegraf
    Präsidentin der Universität Paderborn
    Studieren, um etwas zu bewegen

    Regional verwurzelt, national vernetzt und international eingebunden: Mitten in Ostwestfalen-Lippe, einer der stärksten Wirtschaftsregionen Deutschlands, befindet sich die Universität Paderborn (UPB), eine mittelgroße und forschungsstarke Campus-Universität. Sie setzt auf zukunftsweisende Technologien und praxisnahen Wissensaustausch. Besondere Schwerpunkte liegen in der Lehrerausbildung sowie in der angewandten Forschung für die High-Tech- und IT-Branche. Als eine der Top 10 Gründungshochschulen Deutschlands fördert die UPB die Gründungskultur durch ihren eigenen Start-up Campus und bietet Studierenden direkten Zugang zur Start-up-Welt. 
    Als Campus-Universität zeichnet sie sich durch kurze Wege und moderne sowie günstige Studierendenwohnheime direkt am Campus aus.

    Icon: uebersicht
    gehört mit über 20.000 Studierenden zu den mittelgroßen Universitäten in Deutschland
    Icon: uebersicht
    Schwerpunkte Lehrerausbildung und angewandte Forschung für High-Tech- und IT- Branche
    Chancen ergreifen, Innovationen vorantreiben, Verantwortung übernehmen

    Die Universität Paderborn unterstützt ihre Studierenden auf dem Weg, verantwortungsbewusste Expert*innen zu werden. Dies gelingt insbesondere durch die frühe Einbindung der Studierenden in die Forschungspraxis und durch die Ausrichtung der Lehre an aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen. So trägt sie zur Gestaltung einer modernen und vielfältigen Gesellschaft bei und steht für eine offene, innovative und fachübergreifende Lehrkultur.
    An der UPB werden in fünf Fakultäten – Kulturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau, Naturwissenschaften sowie Elektrotechnik, Informatik und Mathematik – rund 70 Studiengänge angeboten. Hinzu kommen bei der Auswahl von fünf Schulformen mehr als 800 Fächerkombinationen im Lehramtsbereich. Auch ein Zwei-Fach-Bachelor mit zwei gleich gewichteten Hauptfächern ist möglich. Dabei schätzen die über 16.000 Studierenden die kurzen Wege auf dem Campus, die eine enge Vernetzung und fachübergreifende Zusammenarbeit fördern.

    Icon: studium
    70 Studiengänge in Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Kulturwissenschaften
    Icon: studium
    Campus-Universität mit kurzen Wegen zwischen Hörsälen und Einrichtungen
    Gemeinsam forschen, gemeinsam Zukunft gestalten

    An der Universität Paderborn geht es nicht nur um das, was erforscht wird, sondern auch darum, wie geforscht wird. Die UPB setzt auf die Einhaltung ethischer Grundsätze, wissenschaftliche Integrität und Chancengerechtigkeit in der Forschung. 
    In interdisziplinären Teams forschen Paderborner Wissenschaftler*innen gemeinsam zu folgenden Schwerpunkten: Intelligente Technische Systeme, Nachhaltige Werkstoffe, Prozesse und Produkte, Transformation und Bildung, Optoelektronik und Photonik und Digital Humanities.
    Ergänzt wird dies durch fünf Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), acht Graduiertenkollegs und -schulen sowie fünfzehn interdisziplinäre Forschungseinrichtungen. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft fördert das Wachstum der Region Ostwestfalen-Lippe und eröffnet Studierenden ausgezeichnete Karrierechancen.

    Icon: forschung
    Forscherinnen und Forscher arbeiten hier an den Technologien der Zukunft
    Icon: forschung
    Forschungsaktivitäten zeichnen sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität und Internationalität aus
    Ein starkes Netzwerk rund um den Globus

    Die Universität Paderborn ist in Forschung und Lehre in ein weltweites Netzwerk eingebunden und trägt aktiv dazu bei, Menschen, Kulturen und Wissen zu verbinden. Durch vielfältige Kooperationen mit Unternehmen und Forschungsverbünden ist die UPB exzellent vernetzt. Sie pflegt internationale Partnerschaften mit rund 230 Hochschulen weltweit und bietet ihren Studierenden einen globalen Austausch. Etwa 15 % der über 16.000 Studierenden kommen aus dem Ausland und verteilen sich auf insgesamt zehn internationale Studiengänge, die einen interkulturellen und internationalen Studienaufenthalt ermöglichen.

    Icon: international
    In ein weltweites Netzwerk eingebunden und trägt aktiv dazu bei
    Icon: international
    Vielfältige Kooperationen mit Unternehmen und Forschungsverbünden
    Foto: Luftaufnahme vom Campus der Universität Paderborn.
    Foto: Studierende der Universität Paderborn in der Altstadt.
    Foto: Studierende der Universität Paderborn auf dem Campus.
    Foto: Studierende der Universität Paderborn auf dem Campus.
    Foto: Studierende der Universität Paderborn im Hörsaal.

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