Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Fakultät für Rechtswissenschaft

FernUniversität in Hagen

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule FernUniversität in Hagen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Rechtswissenschaft
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist
      1. die Ablegung einer juristischen Staatsprüfung in der Bundesrepublik Deutschland mit
      mindestens dem Prädikat „vollbefriedigend“
      2. oder ein von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen verliehener Titel „Master of Laws“ mit mindestens dem Prädikat „gut“ bzw. „magna cum laude“
      3. oder ein von einer anderen juristischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschla...
      § 6 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist
      1. die Ablegung einer juristischen Staatsprüfung in der Bundesrepublik Deutschland mit
      mindestens dem Prädikat „vollbefriedigend“
      2. oder ein von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen verliehener Titel „Master of Laws“ mit mindestens dem Prädikat „gut“ bzw. „magna cum laude“
      3. oder ein von einer anderen juristischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland verliehener Titel „Master of Laws“ mit mindestens dem Prädikat „gut“ bzw. „magna cum laude“, wenn das Masterstudium selbst 120
      ECTS umfasst hat oder wenn zusätzlich zum Masterstudium ein anderes rechtswissenschaftliches Studium von mindestens vier Semestern oder 120 ECTS erfolgreich absolviert worden ist
      4. oder ein von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen verliehener Titel „Master of Mediation“ mit mindestens dem Prädikat „gut“ sowie das Bestehen der juristischen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen oder an einer anderen juristischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland
      5. oder der Abschluss eines juristischen Hochschulstudiums an einer deutschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern bzw. 180 ECTS mit mindestens der Note „gut“ und die daran anschließende Absolvierung des rechtswissenschaftlich Zertifikatsstudiums der Fakultät im Masterbereich in einem Umfang von 60 ECTS mit der Durchschnittsnote „gut“.

      (2) Von den Notenerfordernissen im Sinne von § 6 Abs. 1 kann auf Antrag der Doktorandin/des Doktoranden durch Beschluss des Promotionsausschusses abgewichen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Doktorandin/der Doktorand auf andere Weise, beispielsweise durch Seminararbeiten oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, ihre/seine Qualifikation zum wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen hat. Der Antrag ist spätestens mit Einreichung der Dissertation nach §§ 8 f. zu stellen. Im Einvernehmen mit der betreuenden Person kann der Antrag bereits mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in gestellt werden. Die Befreiung vom Notenerfordernis lässt die Zulassung zur Promotion im Übrigen (§§ 6 ff.) unberührt.

      (3) Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Abschluss können zur Promotion zugelassen werden, wenn sie
      1. eine der juristischen Staatsprüfung oder dem Master-Abschluss gleichwertige Rechtsprüfung mit einer dem gehobenen Prädikat (§ 6 Abs. 1) gleichwertigen Note bestanden haben; § 6 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt,
      2. an der FernUniversität rechtswissenschaftliche Module im Umfang von bis zu 60 ECTS erfolgreich absolviert haben oder entsprechend vergleichbare Leistungen an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen
      Richtergesetzes abgelegt haben. Die Module und der ECTS-Umfang sind im Benehmen mit der betreuenden Person festzulegen. Von dem Absolvieren rechtswissenschaftlicher Module kann auf Antrag der Doktorandin/des Doktoranden durch Beschluss des Promotionsausschusses insgesamt abgesehen werden, wenn die deutschen Rechtskenntnisse anderweitig, beispielsweise durch einschlägige wissenschaftliche Veröffentlichungen, nachgewiesen werden, oder wenn die betreuende Person die Zulassung zur Promotion wegen der besonderen Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers zu wissenschaftlicher Arbeit für begründet hält und der Promotionsausschuss ein besonderes Interesse der Fakultät an der Bearbeitung des Promotionsthemas anerkennt,
      3. gute Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, die in der Regel entweder durch eine an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule abgelegte Feststellungsprüfung oder wissenschaftliche Veröffentlichungen in deutscher Sprache nachgewiesen werden können. Von dem Erfordernis guter Kenntnisse der deutschen Sprache kann nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 durch Beschluss des Promotionsausschusses abgesehen werden.

      (4) Die Feststellung der Gleichwertigkeit der Rechtsprüfung im Sinne des Abs. 3 Nr. 1 trifft der Promotionsausschuss.

      (5) Nicht zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits ohne Erfolg einer juristischen Doktorprüfung unterzogen haben oder bei denen Tatsachen vorliegen, die nach § 16 die Entziehung des Doktorgrades rechtfertigen würden.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss folgende Voraussetzungen erfüllen:1
      1. Sie muss die wissenschaftliche Erkenntnis aufgrund einer eigenständigen Forschungsleistung fördern.
      2. Sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material enthalten.
      3. Sie muss den formalen und methodischen Anforderungen ihres Faches entsprechen.
      4. Sie muss eine eigenständige Leistung der Doktorandin/des...
      § 8 Anforderungen an die Dissertation

      (1) Die Dissertation muss folgende Voraussetzungen erfüllen:1
      1. Sie muss die wissenschaftliche Erkenntnis aufgrund einer eigenständigen Forschungsleistung fördern.
      2. Sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material enthalten.
      3. Sie muss den formalen und methodischen Anforderungen ihres Faches entsprechen.
      4. Sie muss eine eigenständige Leistung der Doktorandin/des Doktoranden sein, insbesondere muss sie die Übernahme fremden Gedankenguts unmissverständlich als solche kennzeichnen.
      5. Sie muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Wenn die Dissertation in englischer Sprache abgefasst wird, muss ihr eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beigefügt werden, die einen Umfang von mindestens einem Zwanzigstel der Zeichen- zahl der Dissertation einschließlich Leerzeichen und Fußnoten exklusive Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis haben muss.

      (2) Die Dissertation soll in druckreifem Zustand eingereicht werden. Die Doktorandin/der Doktorand kann mit Genehmigung des Promotionsausschusses auch eine bereits im Druck erschienene Abhandlung als Dissertation einreichen.

      (3) Eine Dissertation, die bereits einem anderen juristischen Fachbereich/einer anderen juristischen Fakultät vorgelegen hat und nicht angenommen worden ist, oder mit der die Doktorandin/der Doktorand bereits in einer anderen Fakultät promoviert wurde, kann nicht Grundlage des Promotionsverfahrens werden.

      Fußnote 1 Bei der Auslegung des § 8 Abs. 1 sollen die jeweils gültigen Empfehlungen des Deutschen Juristen Fakultätentages zur wissenschaftlichen Redlichkeit bei der Erstellung rechtswissenschaftlicher Texte zu Grunde gelegt werden.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 17a Cotutelle-Verfahren

      (1) Das Promotionsverfahren einer Doktorandin/eines Doktoranden gemäß §§ 4 ff. kann gemeinsam mit einer ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät durchgeführt werden (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Ein solches Verfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Kooperationsvertrag über die Durchführung des Cotutelle-Projekts individuell geschlossen wird,
      2. die Zulassungsvoraussetzungen sowohl gemäß §...
      § 17a Cotutelle-Verfahren

      (1) Das Promotionsverfahren einer Doktorandin/eines Doktoranden gemäß §§ 4 ff. kann gemeinsam mit einer ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät durchgeführt werden (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Ein solches Verfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Kooperationsvertrag über die Durchführung des Cotutelle-Projekts individuell geschlossen wird,
      2. die Zulassungsvoraussetzungen sowohl gemäß § 6 als auch gemäß den Regelungen der ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät vorliegen,
      3. die Doktorandin/der Doktorand sich verpflichtet, nur einen Doktorgrad zu führen, entweder den der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen oder den der ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät.

      (3) Soweit sich aus dem Kooperationsvertrag gemäß Abs. 2 Nr. 1 nicht etwas anderes ergibt, sind die Regeln dieser Promotionsordnung anzuwenden
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen 2024
  • Hochschulporträt
    „Die FernUniversität ist die Uni für lebenslanges Lernen und das berufsbegleitende Studium. Sie bietet individuelle Bildungschancen und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die moderne Wissensgesellschaft.”
    Prof. Dr. Ada Pellert
    Rektorin der FernUniversität in Hagen
    FernUniversität in Hagen

    Die FernUniversität in Hagen ist die nach Studierendenzahl größte Universität im deutschsprachigen Raum und die einzige staatliche Fernuniversität. Das Fernstudium bietet zeitliche und örtliche Flexibilität, denn Studierende können sich ihre Zeit zum Lernen frei einteilen. So passt es sich vielen Lebenssituationen an: Studieren neben dem Beruf, mit Familie oder aus dem Ausland. Dahinter steht das Blended-Learning-System: Die Grundlagen bilden die Studienbriefe, gedruckt oder online. Dazu kommen multimediale Lehr- und Lernwerkzeuge sowie Präsenz- oder Online-Seminare. Information, Beratung und Betreuung rund ums Studium garantiert die FernUniversität über ihre bundesweit 13 Campusstandorte.

    Icon: uebersicht
    ist die einzige staatliche Fernuniversität
    Icon: uebersicht
    basiert auf dem Blended-Learning-System
    Studienangebot

    Fünf Fakultäten – Kultur- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Informatik, Psychologie, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaft – bieten mehr als 20 Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master an. Die Möglichkeiten zur Promotion und Habilitation sowie vielfältige Weiterbildungsangebote in den Fakultäten und Instituten runden das Portfolio ab. Bei beruflicher Qualifikation gelingt der Einstieg ins Studium auch ohne Abitur.

    Icon: studium
    Fünf Fakultäten mit mehr als 20 Studiengängen
    Icon: studium
    Möglichkeiten zur Promotion und Habilitation
    Digitalisierung und Diversität

    Die Forschung an der FernUniversität reicht von der Grundlagen- bis zur anwendungsbezogenen Forschung. Sie sichert auch die Qualität der Lehrinhalte und dient als Basis für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die FernUniversität beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Einsatz der Neuen Medien in Forschung und Lehre: in fakultätsübergreifenden, zukunftsorientierten Forschungsschwerpunkten wie „CATALPA” (Center of Advanced Technology for Assisted Learning and Predictive Analytics) und „Digitale Kultur”. Das interdisziplinäre „Forschungsinstitut Arbeit – Bildung – Digi­ta­li­sie­rung” widmet sich den Aus­wir­kungen und Anfor­de­run­gen digi­taler Arbeits­welten. Den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs unterstützt die FernUniversität umfänglich in Fragen der Orientierung, Qualifikation und Forschungsförderung.

    Icon: forschung
    reicht von der Grundlagen- bis zur anwendungsbezogenen Forschung
    Icon: forschung
    beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Einsatz der Neuen Medien in Forschung und Lehre
    Lehren und Lernen (Foto: Hardy Welsch/FernUniversität in Hagen)
    Studierende auf dem Campus (Foto: Hardy Welsch/FernUniversität in Hagen)
    Luftbild der FernUniversität in Hagen (Foto: Horst Pierdolla/FernUniversität in Hagen)
    Digitalisierung (Foto: Torsten Silz/FernUniversität in Hagen)

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns