Auszug aus der Promotionsordnung
Aus: Neufassung der Promotionsordnung für die Technische Universität Berlin vom 18. November 2020 und vom 12. Mai 2021
§ 2 - Ziel und Inhalt der Promotion
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(2) 1Die Dissertation ist eine von der*dem Antragsteller*in verfasste wissenschaftliche Abhandlung, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt. 2Der Schwerpunkt der Dissertation liegt bei einer Promotion zur* zum Dr.-Ing. auf ingenieurwissenschaftlichem Gebiet, zur*zum Dr. rer. nat. auf mathematis...
Aus: Neufassung der Promotionsordnung für die Technische Universität Berlin vom 18. November 2020 und vom 12. Mai 2021
§ 2 - Ziel und Inhalt der Promotion
...
(2) 1Die Dissertation ist eine von der*dem Antragsteller*in verfasste wissenschaftliche Abhandlung, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt. 2Der Schwerpunkt der Dissertation liegt bei einer Promotion zur* zum Dr.-Ing. auf ingenieurwissenschaftlichem Gebiet, zur*zum Dr. rer. nat. auf mathematischem oder naturwissenschaftlichem Gebiet, zur* zum Dr. phil. auf geistes- oder sozialwissenschaftlichem Gebiet und zur*zum Dr. rer. oec. auf wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet. 3Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. 4Sie kann mit Zustimmung des Fakultätsrates auch in einer anderen Sprache abgefasst werden. 5In jedem Fall ist eine Zusammenfassung (abstract) der Dissertation in deutscher und englischer Sprache erforderlich. 6Das Gebiet der Dissertation muss in der Fakultät durch eine*n hauptamtliche*n Professor*in, eine*n Hochschuldozent*in, eine*n Juniorprofessor*in, eine*n Nachwuchsgruppenleiter*in, oder eine*n dauerhaft hauptberuflich beschäftigte*n außerplanmäßige*n Professor*in vertreten sein.
(3) 1Die Dissertation als wissenschaftliche Abhandlung kann aus einzelnen veröffentlichten oder zur Veröffentlichung eingereichten Arbeiten bestehen (kumulative Dissertation). 2Diese müssen in einem inhaltlichen Zusammenhang zueinander stehen, der durch eine gemeinsame Einleitung sowie eine abschließende Diskussion schlüssig darzulegen ist. 3Näheres zu Art und Anzahl der Arbeiten regeln Ausführungsvorschriften der Fakultäten.
(4) 1Vorveröffentlichungen von Forschungsergebnissen, die in eine Dissertation einfließen oder die einzelnen Beiträge einer kumulativen Dissertation können in Co-Autor*innenschaft entstanden sein. 2In diesem Fall muss die*der Antragsteller*in darstellen, welchen substanziellen Beitrag zu Konzept, Inhalt und Methoden dieser Arbeiten sie oder er geleistet hat.
Aus: Ausführungsbestimmungen der Fakultät VI – Planen, Bauen, Umwelt vom 10. November 2022:
Kumulative Dissertationen (§ 2 (3) und (4) PromO)
a) Definition
Eine kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei in einem inhaltlichen Zusammenhang stehenden Arbeiten (nachfolgend als Manuskripte bezeichnet), wenn diese in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertation ent- sprechen. Die Arbeiten müssen durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sein, welche durch das Thema der Dissertation ausgewiesen wird. Der inhaltliche Zusammenhang der einzelnen Bestandteile ist im Einleitungsteil sowie in der abschließenden Diskussion schlüssig darzulegen. Die Manuskripte können veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht sein. Es kann sich um Originalarbeiten für wissen- schaftliche Fachzeitschriften, um Buchbeiträge sowie um maximal einen Übersichtsartikel handeln. Bei Manuskripten, die in Co-Autor*innenschaft entstanden sind, muss der*die Doktorand*in darstellen, welchen substantiellen Beitrag zu Konzept, Inhalt und Methoden dieser Arbeiten er*sie geleistet
hat. Eine Mischung von Manuskripten in englischer und deutscher Sprache ist zulässig. Publikationen, die vorrangig Ergebnisse vorheriger Abschlussarbeiten darstellen (z. B.
Diplom-, Masterarbeit), können nicht Bestandteil einer kumulativen Dissertation sein.
b) Formaler Aufbau
Eine kumulative Dissertation muss in gebundener Form vorgelegt werden, bei der alle Teile unabhängig vom Druckformat der Originalpublikationen auf das DIN A4-
Seitenformat angepasst wurden. Die Seiten müssen eine fortlaufende Nummerierung aufweisen, die Nummerierung von publizierten Manuskripten ist ebenfalls abzudrucken. Alternativ sind die Originalpublikationen der eingereichten Dissertation zusätzlich beizulegen. Bei allen Manuskripten muss der Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Einreichung ausgewiesen werden, wobei die folgenden Kategorien zulässig sind:
- publiziert in Zeitschrift bzw. Sammelband;
- zur Publikation angenommen bei Zeitschrift bzw. Sammelband;
- zur Publikation eingereicht und in Überarbeitung befindlich bei Zeitschrift bzw. Sammelband;
- zur Publikation eingereicht bei Zeitschrift bzw. Sammelband (Eingangsbestätigung erforderlich).
Weiteres Material aus der Promotionsarbeit, das nicht für eine Publikation vorgesehen ist, kann in gesonderten Kapiteln dar- gestellt werden (z. B. Anhänge).
c) Einleitung und Synthese der Ergebnisse
Die Einleitung bezieht sich auf die Gesamtheit aller Manu- skripte und ist für die Begutachtung einer kumulativen Dissertation von großer Bedeutung. Sie muss deutlich machen, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Manuskripte verbunden sind und welche Aspekte durch die einzelnen Manuskripte jeweils abgedeckt werden. Die
Einleitung soll in der Regel mindestens 15-20 Seiten umfassen. Auch die Synthese bezieht sich auf die Gesamtheit aller Manuskripte und Kapitel und ist für die Begutachtung einer kumulativen Dissertation von zentraler Bedeutung. Sie muss die Einzelergebnisse der Manuskripte zusammenführen und umfassend diskutieren. Insbesondere muss dabei schlüssig dargestellt werden, was die Manuskripte in ihrer Gesamtheit zur Beantwortung der in der Einleitung formulierten und durch das Thema der Dissertation ausgewiesenen Fragestellung beitragen. Weiterhin ist die verwendete Methodik übergreifend zu diskutieren. Die Gesamtdiskussion (Synthese) sollte in der Regel mindestens 8-15 Seiten umfassen.
d) Angaben zum Eigenanteil
Bei Manuskripten mit mehreren Autor*innen ist darzulegen, welchen substantiellen Beitrag zu Konzept, Inhalt und Methoden dieser Arbeiten der*die Doktorand*in geleistet hat. Eine Überprüfung der Angaben und Bewertung der Substanz des Beitrags erfolgt bei der Begutachtung. Die Aussagen zum Eigenanteil werden als Anhang der Dissertation beigefügt. Ergänzend zu Absatz d) wird empfohlen: Bei Publikationen von mehreren Autor*innen ist für die Bewertung der Dissertation der Eigenanteil des*der Doktorand*in von entscheidender Bedeutung. In diesen Fällen sollte daher für jedes Manuskript eine Autorenvereinbarung erstellt werden, die neben Titel und Literaturangabe den Arbeitsanteil aller beteiligten Autor*innen in Bezug auf Inhalt und Umfang ausweist. Die Aufteilung sollte von allen Co-Autor*innen durch Unterschrift bestätigt werden. Ggf. geschlossene Autor*innenvereinbarungen werden als Anlage zusammen mit der Dissertation eingereicht und verbleiben in der Promotionsakte