Treffer 1 von ingesamt 1 Treffer

Ihre Suchkriterien : Humanwissenschaftliche Fakultät

Universität Potsdam

Zur Merkliste hinzufügen (Bitte loggen Sie sich ein)

Steckbrief

  • Hochschule Universität Potsdam
  • Fakultät / Fachbereich Humanwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Berufliche Bildung/Arbeitslehre; Erziehungswissenchaften; Kognitionswissenschaft; Musikwissenschaft/Musikpädagogik; Psychologie; Sonderpädagogik; Sportmedizin; Sportwissenschaften; Sprachwissenschaft, allgemeine
    Berufliche Bildung/Arbeitslehre; Erziehungswissenchaften ...
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Annahme als Doktorandin oder Doktorand, Zulassung zur Promotion

      (1) Ein Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist schriftlich an das vorsitzende Mitglied des Promotionsausschusses zu richten.

      (2) Voraussetzungen für die Annahme sind:
      1. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule mit einem nachgewiesenen Leistungsumfang von 300 Leistungspunkten,
      2. ein wissenschaftliches Studium mit mindestens a...
      § 3 Annahme als Doktorandin oder Doktorand, Zulassung zur Promotion

      (1) Ein Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist schriftlich an das vorsitzende Mitglied des Promotionsausschusses zu richten.

      (2) Voraussetzungen für die Annahme sind:
      1. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule mit einem nachgewiesenen Leistungsumfang von 300 Leistungspunkten,
      2. ein wissenschaftliches Studium mit mindestens acht Semestern mit abschließender akademischer Prüfung (Magister, Diplom),
      3. ein wissenschaftliches Studium mit mindestens acht Semestern mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss (Staatsexamen),
      4. ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule mit einem nachgewiesenen Leistungsumfang von 300 Leistungspunkten.

      (3) Abweichend von § 3 Abs. 2 können Personen als Doktoranden angenommen werden, wenn sie im angestrebten Fachgebiet ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium mit einem Mindestprädikat von „gut“ mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mit abschließender akademischer Prüfung (Bachelor, 180 Leistungspunkte) absolviert haben und sie ergänzende Studienleistungen absolviert haben, deren Umfang 60 Leistungspunkte eines akkreditierten Masterstudiums entspricht. Die zusätzlichen Studienleistungen dürfen die Erlangung eines Hochschulabschlusses oder gleichwertige Anforderungen nicht umfassen.

      (4) Ausländische Bildungsabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung sind als gleichwertig anzusehen, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind.

      (5) Dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand sind beizufügen:
      1. der Nachweis der Voraussetzungen gemäß Absätze 2 oder 3,
      2. die Namen und die schriftlichen Zusagen von zwei zur Betreuung berechtigten Personen, dass sie die Betreuung übernehmen. Minde tens eine Betreuerin oder ein Betreuer muss Mitglied der Fakultät sein und im angestrebten Fachgebiet eine Professur innehaben oder darin habilitiert sein. Die zweite betreuende Person muss promoviert sein. Die Betreuung einer Dissertation durch eine Professorin oder einen Professor einer Fachhochschule wird zwischen der Universität Potsdam und der Fachhochschule im Einzelfall geregelt,
      3. eine Betreuungsvereinbarung zwischen der Doktorandin oder dem Doktoranden und den Betreuern. Diese muss mindestens enthalten:
      a) Arbeitstitel oder Thema der Dissertation;
      b) das angestrebte Fachgebiet;
      c) den Promotionszeitraum, der die Dauer von sechs Jahren nicht überschreiten darf;
      d) einen inhaltlich strukturierten Zeit- und Arbeitsplan;
      e) einen Zeitplan zur regelmäßigen Berichtspflicht und Vorlage inhaltlicher Teilergebnisse;
      f) eine Verständigung über die voraussichtliche Form der schriftlichen Leistung (publikationsbasierte Dissertation oder Monographie);
      4. vom angestrebten Promotionszeitraum kann abgewichen werden, wenn zwingende Gründe, die in der Person der Doktorandin oder des Doktoranden liegen, dies erfordern.

      (6) Die Annahme oder Ablehnung als Doktorandin oder Doktorand erfolgt schriftlich durch den Promotionsausschuss. Eine Ablehnung ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      § 4 Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

      (1) Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist schriftlich an das vorsitzende Mitglied des Promotionsausschusses zu richten.

      (2) Dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens sind beizufügen:
      1. eine Erklärung, welches Fachgebiet und welcher Grad (Dr. phil. oder Ph.D.) für die Promotion angestrebt wird,
      2. ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Lebenslauf, der insbesondere den Studienverlauf darlegt,
      3. der Nachweis über das Vorliegen der in § 3 Abs. 2 geforderten Voraussetzungen oder der Nachweis über das Vorliegen der in § 3 Abs. 3 geforderten Voraussetzungen hinsichtlich des Studienabschlusses und der zu erbringenden
      Studienleistungen,
      4. eine Erklärung, dass die Doktorandin oder der Doktorand an keiner anderen Hochschule ein Promotionsverfahren eröffnet hat; sowie eine Erklärung darüber, dass die Dissertation in der gegenwärtigen Fassung keiner anderen Hochschule zur Begutachtung vorgelegen hat oder vorliegt,
      5. die Dissertation in vier gebundenen oder gehefteten Kopien sowie eine digitalisierte Fassung,
      6. eine maximal 10 Seiten umfassende Zusammenfassung der Dissertation mit ihrer Fragestellung und wesentlichen Ergebnissen in deutscher oder englischer Sprache,
      7. eine Erklärung, dass die Arbeit selbständig und ohne Hilfe Dritter verfasst wurde und bei der Abfassung alle Regelungen guter wissenschaftlicher Standards eingehalten wurden,
      8. ein polizeiliches Führungszeugnis, welches zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 3 Monate ist,
      9. ein Verzeichnis der bisher veröffentlichten eigenen wissenschaftlichen Schriften.

      (3) Dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens kann ein Vorschlag hinsichtlich der Zusammensetzung der Prüfungskommission unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 1. beigefügt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss in einem Fachgebiet erstellt worden sein, welches in der Fakultät vertreten ist. Sie muss einen selbständig erarbeiteten Beitrag zur Forschung darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Dissertationen in anderen Sprachen können auf Antrag vom Promotionsausschuss zugelassen werden, wenn sie in der internationalen Literatur des Faches üblich sind und die Begutachtung in der Fakultät gesichert...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss in einem Fachgebiet erstellt worden sein, welches in der Fakultät vertreten ist. Sie muss einen selbständig erarbeiteten Beitrag zur Forschung darstellen.

      (2) Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Dissertationen in anderen Sprachen können auf Antrag vom Promotionsausschuss zugelassen werden, wenn sie in der internationalen Literatur des Faches üblich sind und die Begutachtung in der Fakultät gesichert ist.

      (3) Die Dissertation kann vor der Begutachtung in Teilen veröffentlicht sein, in begründeten Ausnahmefällen auch als Ganzes.

      (4) Anstelle einer Dissertationsschrift können auch in wissenschaftlich anerkannter Weise publizierte oder zu solch einer Publikation angenommene oder sich in Revision befindliche Schriften als schriftliche Promotionsleistung zugelassen werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit einer Dissertation gleichwertig Leistungen darstellen (publikationsbasierte Dissertation). Eine publikationsbasierte Dissertation muss
      1. ein Übersichtspapier enthalten, das anhand der eingereichten Veröffentlichungen ein kohärentes eigenes Forschungsprogramm darstellt,
      2. eine Erklärung enthalten, welche Beiträge die Doktorandi oder der Doktorand bei eingereichten Gemeinschaftsveröffentlichungen geleistet hat. Diese Erklärung muss von den anderen Koautorinnen oder Koautoren bestätigt werden.

      (5) Die Dissertation muss auf dem Titelblatt das Thema, den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, die Angabe „eingereicht bei der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam“ und das Jahr der Einreichung nennen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 21 Öffnungsklausel

      Die Humanwissenschaftliche Fakultät kann durch Beschluss internationalen Kooperationsvereinbarungen der Universität Potsdam zum gemeinsamen Vollzug von Promotionsverfahren beitreten. Falls einzelne Regelungen von Kooperationsvereinbarungen dieser Promotionsordnung widersprechen, können durch Beschluss des Fakultätsrates auf der Basis der abweichenden Regeln Promotionsverfahren durchgeführt werden. In dem Beschluss müssen die für die gemeinsamen Promotionsverfahre...
      § 21 Öffnungsklausel

      Die Humanwissenschaftliche Fakultät kann durch Beschluss internationalen Kooperationsvereinbarungen der Universität Potsdam zum gemeinsamen Vollzug von Promotionsverfahren beitreten. Falls einzelne Regelungen von Kooperationsvereinbarungen dieser Promotionsordnung widersprechen, können durch Beschluss des Fakultätsrates auf der Basis der abweichenden Regeln Promotionsverfahren durchgeführt werden. In dem Beschluss müssen die für die gemeinsamen Promotionsverfahren aufgehobenen Regelungen einzeln bezeichnet werden.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Uni Potsdam 13/2022, S. 460 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die UP hat sich seit ihrer Gründung hervorragend entwickelt. Wir offerieren innovative, nachgefragte Studiengänge, wir fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs und haben weltweit starke Partner.”
    Prof. Oliver Günther, Ph.D.
    Präsident der Universität Potsdam
    Foto: Blick auf den Campus „Am Neuen Palais“ der Universität Potsdam, der Teil des UNESCO Weltkulturerbes „Park Sanssouci“ ist
    Jung, modern, zukunftsorientiert

    Die Universität Potsdam hat sich einen herausragenden Platz in der nationalen und internationalen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft erarbeitet. Sie überzeugt mit einer besonderen Vielfalt an Studienmöglichkeiten und einem ausgeprägten interdisziplinären Forschungsprofil.

    Icon: uebersicht
    steht für Chancen- und Familiengerechtigkeit, Internationalität, Toleranz und Nachhaltigkeit
    Icon: uebersicht
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten und ein interdisziplinäres Forschungsprofil
    Studieren mit Profil und Zukunft

    In zahlreichen Ein-Fach- und Kombinationsstudiengängen können Studierende ihre individuellen Begabungen und Neigungen entfalten. Einige Richtungen lassen sich in dieser Form ausschließlich an der Universität Potsdam studieren: Die Jüdische Theologie gehört dazu, die Patholinguistik oder auch IT-Systems Engineering an der neu gegründeten Digital Engineering Fakultät. Zudem ist die Universität Potsdam die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg. 

    Lehre an der Universität Potsdam ist stets eingebunden in aktuelle Forschungen und wird von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen innerhalb und außerhalb der Universität vorangetrieben. Dabei profitieren die Studierenden von der Vielzahl außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in der Stadt, die das Studium bereichern, den Dialog zwischen Theorie und Praxis fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium eröffnen.

    Icon: studium
    UP ist die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg
    Icon: studium
    Studierende können individuelle Begabungen und Neigungen entfalten
    Vernetzte Forschung

    Die Forschung an der Universität Potsdam ist interdisziplinär und mit zahlreichen außeruniversitären Instituten und kulturellen Einrichtungen vernetzt. Ihr Profil wird vorwiegend durch die sieben Fakultäten geprägt.

    Schwerpunkte setzt die Universität in den datenzentrierten Wissenschaften, in Erd- und Umweltsystemen, in der Evolutionssystembiologie sowie in den Kognitionswissenschaften.

    Mit interdisziplinären Forschungsinitiativen, wie dem Netzwerk Digitale Geisteswissenschaften, setzt die Universität neue Akzente.

    Icon: forschung
    ist mit einer Vielzahl außeruniversitärer Forschungsinstitute vernetzt
    Icon: forschung
    die Innovationen aus Potsdamer Laboren werden in die Praxis überführt
    Foto: Studierende auf dem Campus Golm der Universität Potsdam
    Foto: Studierende auf dem Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam
    Foto: Studierende der Universität Potsdam auf dem Weg zur Vorlesung

Das könnte Sie auch interessieren

Hochschulen

Ein Überblick über alle deutschen Hochschulen mit umfangreicher Suchmaske und detaillierten Informationen zu jeder Hochschule.

Hochschulen

Studium

Alle Studienmöglichkeiten staatlicher und staatlich anerkannter deutscher Hochschulen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Studienwahl.

Studium

Über uns

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

Über uns