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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Steckbrief

  • Hochschule Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fakultät / Fachbereich Juristische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Rechtswissenschaften
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Für den Zugang zur Promotion ist die Erste Juristische Prüfung oder die Zweite Juristische Staatsprüfung nachzuweisen, die mindestens mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ bestanden wurde.

      (2) Bewerberinnen und Bewerber mit einem rechtswissenschaftlichen Masterabschluss, der nach einem entsprechenden rechtswissenschaftlichen Bachelorabschluss erworben wurde, oder mit einem Diplomabschluss in deutschem Recht einer Universität oder Fachhochschule...
      § 6 Zugangsvoraussetzungen

      (1) Für den Zugang zur Promotion ist die Erste Juristische Prüfung oder die Zweite Juristische Staatsprüfung nachzuweisen, die mindestens mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ bestanden wurde.

      (2) Bewerberinnen und Bewerber mit einem rechtswissenschaftlichen Masterabschluss, der nach einem entsprechenden rechtswissenschaftlichen Bachelorabschluss erworben wurde, oder mit einem Diplomabschluss in deutschem Recht einer Universität oder Fachhochschule können, wenn sie mit ihrer Abschlussnote zu den besten zehn Prozent der jeweiligen Absolventinnen und Absolventen gehören, unter der Voraussetzung von § 7 Abs. 2 zur Promotion zugelassen werden.

      (3) Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland ein mindestens dreijähriges rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität oder einer vergleichbaren Hochschule mit einem Ergebnis abgeschlossen haben, welches dem Prädikat „vollbefriedigend“ entspricht, können unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 zur Promotion zugelassen werden.

      (4) Der Promotionsausschuss kann auf Antrag einer zur Betreuung berechtigten Hochschullehrerin oder eines zur Betreuung berechtigten Hochschullehrers Bewerberinnen und Bewerbern den Zugang zur Promotion eröffnen, die ein nicht rechtswissenschaftliches Studium mit zur Promotion berechtigendem Erfolg abgeschlossen haben (fachfremde Promotion), wenn ein besonderes Interesse an der Bearbeitung gegeben ist und das gewählte Promotionsthema mit dem fachfremden Studium in Beziehung steht.

      (5) Bei ausländischen Studienabschlüssen gilt regelmäßig die Umrechnung nach der modifizierten bayerischen Formel zur Umrechnung ausländischer Prüfungsleistungen; das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet.

      § 7 Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Für die Zulassung zur Promotion wird vorausgesetzt, dass die Doktorandin oder der Doktorand gemäß § 5 angenommen wurde und für mindestens zwei Semester in einem rechtswissenschaftlichen Studium oder in einem rechtswissenschaftlichen Promotionsstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität immatrikuliert war, es sei denn der Promotionsausschuss erkennt stattdessen ein Gaststudium an oder verzichtet ganz oder teilweise auf die Voraussetzung der Immatrikulation.

      (2) Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss nach § 6 Abs. 2 können zur Promotion zugelassen werden, wenn sie mindestens ein Seminar der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Gesamtnote von 13 Punkten oder besser absolviert haben.

      (3) Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss nach § 6 Abs. 3 können zur Promotion zugelassen werden, wenn sie an einer juristischen Fakultät im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Magisterstudium im deutschen Recht mit einer Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern mindestens mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ abgeschlossen haben. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag einer zur Betreuung berechtigten Hochschullehrerin oder eines zur Betreuung berechtigten Hochschullehrers von der Voraussetzung eines Magisterstudiums im deutschen Recht befreien.

      (4) Im Fall einer fachfremden Promotion im Sinn von § 6 Abs. 4 müssen die Bewerberinnen oder Bewerber bis zur Einreichung der Dissertation die Klausuren für die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft in den Hauptfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht erfolgreich ablegen. Die Prüfungs- und Studienordnung der Ludwigs-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung gilt entsprechend. Über die Anerkennung gleichwertiger Qualifikationsnachweise entscheidet der Promotionsausschuss.

      (5) Die vorgelegte Dissertation darf nicht Gegenstand eines abgeschlossenen oder laufenden Promotionsverfahrens sein. Es darf auch kein anderes rechtswissenschaftliches Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen oder endgültig nicht bestanden sein. Es dürfen keine Gründe für die Entziehung des Doktorgrades gemäß Art. 69 BayHSchG vorliegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Dissertation

      (1) Die Dissertation, deren Thema aus einem der Lehrfächer der Fakultät zu wählen ist, muss eine vertiefte, selbstständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein.

      (2) Das Thema der Dissertation soll mit der Betreuerin oder dem Betreuer vereinbart sein.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss in seiner Entscheidung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 zul...
      § 10 Dissertation

      (1) Die Dissertation, deren Thema aus einem der Lehrfächer der Fakultät zu wählen ist, muss eine vertiefte, selbstständige wissenschaftliche Leistung der Doktorandin oder des Doktoranden sein.

      (2) Das Thema der Dissertation soll mit der Betreuerin oder dem Betreuer vereinbart sein.

      (3) Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss in seiner Entscheidung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 zulassen, dass die Dissertation in einer anderen Sprache abgefasst wird. In diesem Fall muss sich noch eine weitere Hochschullehrerin oder ein weiterer Hochschullehrer der Fakultät bereit erklären, die Dissertation in der betreffenden Sprache zu bewerten und der Dissertation muss eine ausführliche Zusammenfassung in deutscher Sprache hinzugefügt werden.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotion

      (1) Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad einer Doktorin der Rechte oder eines Doktors der Rechte („Dr. iur.“). Der Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät auf Grund eines nach Maßgabe des im Anhang geregelten gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahrens verliehen werden.
      ...

      Anhang „Cotutelle“

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Univers...
      § 1 Promotion

      (1) Die Juristische Fakultät verleiht für die Ludwig-Maximilians-Universität München den akademischen Grad einer Doktorin der Rechte oder eines Doktors der Rechte („Dr. iur.“). Der Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität bzw. Fakultät auf Grund eines nach Maßgabe des im Anhang geregelten gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahrens verliehen werden.
      ...

      Anhang „Cotutelle“

      I. Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes Promotionsverfahren setzt voraus, dass
      1. mit der ausländischen Universität/Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende Betreuung (cotutelle) der Promotion abgeschlossen wird,
      2. die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin oder als Dokto-rand, eine Betreuungszusage und die Zugangsvoraussetzungen sowohl an der ausländischen Universität/Fakultät als auch nach Maßgabe der §§ 5 bis 7 Abs. 2 bis 5 dieser Promotionsordnung an der Ludwig-Maximilians-Universität München vorliegen und
      3. die Doktorandin oder der Doktorand sich verpflichtet, jeweils nur einen Doktorgrad, entweder den der ausländischen Universität/Fakultät oder denjenigen der Ludwig-Maximilians-Universität München, nicht aber beide gemeinsam, zu führen.

      II. Die Vereinbarung wird von der Dekanin oder dem Dekan, im Einvernehmen mit dem Promotionsausschuss, mit der ausländischen Universität/Fakultät getroffen. Sie ist sowohl von der Dekanin oder dem Dekan der ausländischen Fakultät als auch von der Betreuerin oder dem Betreuer und der Dekanin oder dem Dekan der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians Universität München zu unterschreiben.

      III. Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens erhält die Doktorandin oder der Doktorand den Doktorgrad der ausländischen Universität/Fakultät und den akademischen Grad einer Doktorin der Rechte oder eines Doktors der Rechte („Dr. iur.“) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Doktorandin oder der Doktorand erhält darüber hinaus einen Bescheid, der die gemeinsame Betreuung bestätigt und auf die Verpflichtung nach Nr. I. 3. hinweist.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen der Ludwig-Maximilians-Universität München 2017
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

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