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Universität Potsdam

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Potsdam
  • Fakultät / Fachbereich Juristische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kirchenrecht; Kirchliche Rechtsgeschichte; Rechtswissenschaften; Staatskirchenrecht
    Kirchenrecht; Kirchliche Rechtsgeschichte ...
  • Sachgebiet(e) Rechtswissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. iur.; Dr. iur. utr.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung von Bewerberinnen oder Bewerbern mit inländischem juristischem Staatsexamen

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand setzt das Bestehen der ersten oder der zweiten juristischen Staatsprüfung mit mindestens der Note "vollbefriedigend" und die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar voraus. Eine Bewerberin oder ein Bewerber mit der Note "befriedigend" wird zugelassen, wenn sie oder er einen weiteren, mindestens mit "gut" bewerteten Seminarschein vorlegt; die be...
      § 4 Zulassung von Bewerberinnen oder Bewerbern mit inländischem juristischem Staatsexamen

      (1) Die Zulassung als Doktorandin oder Doktorand setzt das Bestehen der ersten oder der zweiten juristischen Staatsprüfung mit mindestens der Note "vollbefriedigend" und die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar voraus. Eine Bewerberin oder ein Bewerber mit der Note "befriedigend" wird zugelassen, wenn sie oder er einen weiteren, mindestens mit "gut" bewerteten Seminarschein vorlegt; die beiden Seminarleistungen müssen in verschiedenen rechtswissenschaftlichen Fächern erbracht worden sein. Ein Seminarschein kann durch einen gleichwertigen ausländischen Leistungsnachweis oder durch eine gleichwertige rechtsgeschichtliche Quellenexegese ersetzt werden.

      (2) Die Bewerberin oder der Bewerber muss mindestens zwei Semester Studierender der Rechtswissenschaft, wissenschaftliche Assistentin oder wissenschaftlicher Assistent, wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam gewesen sein.

      § 5 Bewerberinnen oder Bewerber mit anderen inländischen juristischen Abschlüssen

      (1) Bei besonders qualifizierten Fachhochschulabsolventinnen oder -absolventen kann vom Erfordernis eines juristischen Staatsexamens abgesehen werden. Gleiches gilt für Bewerberinnen oder Bewerber mit anderen juristischen Universitätsabschlüssen als dem Staatsexamen.

      (2) Voraussetzung für die Zulassung der Bewerberin oder des Bewerbers ist ferner der Nachweis ihrer oder seiner Befähigung zur vertieften rechtswissenschaftlichen Arbeit. Der Nachweis wird durch zwei an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam erworbene Seminarscheine erbracht; § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Fachhochschulabsolventinnen oder -absolventen sollen Gutachten zweier Professorinnen oder Professoren ihrer Fachhochschule über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers vorlegen.

      § 6 Bewerberinnen oder Bewerber mit inländischem nichtjuristischem Studienabschluss

      Bewerberinnen oder Bewerber, die ein anderes Hochschulstudium als das der Rechtswissenschaft mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen haben, können vom Erfordernis eines juristischen Staatsexamens befreit werden, wenn die bisherige Studienanlage der Bewerberin oder des Bewerbers und das gewählte juristische Dissertationsthema über den Bereich der Rechtswissenschaften hinaus neue übergreifende Erkenntnisse erwarten lassen.

      § 7 Bewerberinnen oder Bewerber mit ausländischen Abschlüssen

      Bewerberinnen oder Bewerber mit ausländischen Studienabschlüssen können zugelassen werden, wenn ihr Abschluss einem inländischen Examen, das die Promotion ermöglichen würde, gleichsteht. Voraussetzung für die Zulassung der Bewerberin oder des Bewerbers sind hinreichende deutsche Rechts- und Sprachkenntnisse; diese sind insbesondere nachgewiesen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber ein inländisches rechtswissenschaftliches Magisterstudium (LL.M.) erfolgreich abgeschlossen hat.


      Für den akademischen Grad des Doktors beider Rechte (Doctor iuris utriusque)

      Aus: Vereinbarung über die Durchführung von Promotionsverfahren zum Doctor iuris utriusque (Bekanntmachungen: Nr. 1 vom 27. Februar 2004 - 13. Jahrgang S. 8)

      Zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, vertreten durch den Dekan, im folgenden "Fakultät" genannt sowie dem Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführenden Leiter, und dem Evangelischen Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam, vertreten durch den Vorstand, im folgenden "Institute" genannt, wird folgendes vereinbart:


      Präambel
      In den Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen der Universität Potsdam und den Instituten für Kirchenrecht wurde die Basis für die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren gelegt. Im Rahmen dieser Vereinbarung soll die Durchführung gemeinsamer Promotionsverfahren der Fakultät und der Institute zum Doktor beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr.iur.utr.) und die gemeinsame Verleihung des Doktors beider Rechte ehrenhalber (Doctor iuris utriusque honoris causa - Dr.iur.iutr.h.c.) geregelt werden.
      ...
      § 3 Besondere Zulassungsvoraussetzungen

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus, dass der Bewerber im Studium an der Universität Potsdam den Wahlbereich Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht belegt, die hierfür erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und die abschließende Klausur mindestens mit der Note „vollbefriedigend" abgeschlossen hat.

      (2) Zum Promotionsverfahren kann ebenfalls zugelassen werden, wer mindestens vier mit der Note ausreichend benotete Leistungsnachweise aus dem Bereich des Kirchenrechts (Seminare, Übungen, Exegesen, Klausuren) erworben hat. Diese Leistungsnachweise können im Rahmen des Studiums erworben werden; sie müssen eine Beschäftigung sowohl mit dem evangelischen als auch mit dem katholischen Kirchenrecht ausweisen.

      (3) Die Zulassung setzt zusätzlich den Nachweis von Lateinkenntnissen voraus.

      (4) Von einer einzelnen besonderen Zulassungsvoraussetzung kann auf Antrag aus wichtigem Grund befreit werden. Über den Antrag auf Befreiung entscheiden die Institute. Befreiungsanträge können schon vor dem Antrag auf Zulassung gestellt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotion erfolgt aufgrund einer schriftlichen Dissertation und einer nachfolgenden mündlichen Disputation.

      (2) Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der Rechtswissenschaft zum Gegenstand haben und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung erkennen lassen. Sie soll einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (3) Ist eine frühere Arbeit...
      § 2 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotion erfolgt aufgrund einer schriftlichen Dissertation und einer nachfolgenden mündlichen Disputation.

      (2) Die Dissertation muss ein Thema aus dem Gebiet der Rechtswissenschaft zum Gegenstand haben und die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung erkennen lassen. Sie soll einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern.

      (3) Ist eine frühere Arbeit (Magisterarbeit, Diplomarbeit o. ä.) der Doktorandin oder des Doktoranden, die Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens war, oder ein Teil einer solchen Arbeit in die Dissertation eingegangen, so muss die Dissertation eine neue selbständige Leistung darstellen.

      (4) Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Datum aktuelle Fassung 20.11.1997
    • Homepage Internetseite zur Promotionsordnung (teilw. pdf)
    • Fundstelle Satzung zur Ergänzung der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät vom 20. November 1997 zur Durchführung von Promotionsverfahren zum Doctor iuris utriusque vom 31. März 2004
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1998 S. 2
    • zuletzt geändert am 31.03.2004
  • Hochschulporträt
    „Die UP hat sich seit ihrer Gründung hervorragend entwickelt. Wir offerieren innovative, nachgefragte Studiengänge, wir fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs und haben weltweit starke Partner.”
    Prof. Oliver Günther, Ph.D.
    Präsident der Universität Potsdam
    Foto: Blick auf den Campus „Am Neuen Palais“ der Universität Potsdam, der Teil des UNESCO Weltkulturerbes „Park Sanssouci“ ist
    Jung, modern, zukunftsorientiert

    Die Universität Potsdam hat sich einen herausragenden Platz in der nationalen und internationalen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft erarbeitet. Sie überzeugt mit einer besonderen Vielfalt an Studienmöglichkeiten und einem ausgeprägten interdisziplinären Forschungsprofil.

    Icon: uebersicht
    steht für Chancen- und Familiengerechtigkeit, Internationalität, Toleranz und Nachhaltigkeit
    Icon: uebersicht
    bietet vielfältige Studienmöglichkeiten und ein interdisziplinäres Forschungsprofil
    Studieren mit Profil und Zukunft

    In zahlreichen Ein-Fach- und Kombinationsstudiengängen können Studierende ihre individuellen Begabungen und Neigungen entfalten. Einige Richtungen lassen sich in dieser Form ausschließlich an der Universität Potsdam studieren: Die Jüdische Theologie gehört dazu, die Patholinguistik oder auch IT-Systems Engineering an der neu gegründeten Digital Engineering Fakultät. Zudem ist die Universität Potsdam die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg. 

    Lehre an der Universität Potsdam ist stets eingebunden in aktuelle Forschungen und wird von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen innerhalb und außerhalb der Universität vorangetrieben. Dabei profitieren die Studierenden von der Vielzahl außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in der Stadt, die das Studium bereichern, den Dialog zwischen Theorie und Praxis fördern und Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Studium eröffnen.

    Icon: studium
    UP ist die größte lehrerbildende Einrichtung im Land Brandenburg
    Icon: studium
    Studierende können individuelle Begabungen und Neigungen entfalten
    Vernetzte Forschung

    Die Forschung an der Universität Potsdam ist interdisziplinär und mit zahlreichen außeruniversitären Instituten und kulturellen Einrichtungen vernetzt. Ihr Profil wird vorwiegend durch die sieben Fakultäten geprägt.

    Schwerpunkte setzt die Universität in den datenzentrierten Wissenschaften, in Erd- und Umweltsystemen, in der Evolutionssystembiologie sowie in den Kognitionswissenschaften.

    Mit interdisziplinären Forschungsinitiativen, wie dem Netzwerk Digitale Geisteswissenschaften, setzt die Universität neue Akzente.

    Icon: forschung
    ist mit einer Vielzahl außeruniversitärer Forschungsinstitute vernetzt
    Icon: forschung
    die Innovationen aus Potsdamer Laboren werden in die Praxis überführt
    Foto: Studierende auf dem Campus Golm der Universität Potsdam
    Foto: Studierende auf dem Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam
    Foto: Studierende der Universität Potsdam auf dem Weg zur Vorlesung

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