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Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

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Steckbrief

  • Hochschule Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Grenzgebiete der Medizin
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften; Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. rer. medic.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein Universitätsstudium erfolgreich mit einem Diplom- oder einem Masterabschluss beendet hat und vor Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Bereich der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, in der Regel in dem Institut/der Klinik, in dem die Pr...
      § 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein Universitätsstudium erfolgreich mit einem Diplom- oder einem Masterabschluss beendet hat und vor Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Bereich der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, in der Regel in dem Institut/der Klinik, in dem die Promotionsleistung erbracht werden soll, oder an einer äquivalenten Einrichtung nachweisen kann.

      (2) Fachhochschulabsolventinnen oder Fachhochschulabsolventen mit einem Diplom- oder Masterabschluss werden zur Promotion zugelassen, wenn die Betreuerin oder der Betreuer der Promotionsarbeit vor Beginn der Bearbeitung des Promotionsthemas in Form einer Empfehlung die Annahme der Bewerberin oder des Bewerbers als Promovendin oder Promovend feststellt. Die Promotionskommission kann weitere Stellungnahmen zu dem Promotionsvorhaben einholen. Vor Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen Fachhochschulabsolventinnen oder Fachhochschulabsolventen eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Bereich der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, in der Regel in dem Institut/der Klinik, in dem die Promotionsleistung erbracht werden soll, oder an einer äquivalenten Einrichtung nachweisen.

      (3) Vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit an der Promotion muss die Bewerberin oder der Bewerber einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an die Promotionskommission stellen, dazu muss die Erfüllung der in § 3 (1) bzw. (2) genannten Forderungen nachgewiesen werden.

      (4) Die Promotionskommission befindet aufgrund der eingereichten Unterlagen und der abgegebenen Stellungnahmen über die Zulassung zur Promotion und wird die Bewerberin oder den Bewerber schriftlich informieren.

      (5) Über Fragen der Äquivalenz von Studienabschlüssen entscheidet die Promotionskommission. Dabei sind die Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Bonn, zu beachten. Eine Überprüfung der Äquivalenz ist von der Bewerberin oder dem Bewerber rechtzeitig vor dem Zulassungsantrag bei der Fakultät zu beantragen. Das Ergebnis ist der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. Eine Ablehnung ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist der Nachweis der Befähigung der Kandidatin oder des Kandidaten entsprechend § 1 Abs. 2 zu erbringen.

      (2) Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die in gedruckter Form einzureichen ist. Sie stellt eine auf selbstständiger wissenschaftlicher Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Als Dissertation können in Ausnahmefällen mehrere Einzelleistungen gleicher oder zusammenhängender Thematik ...
      § 6 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist der Nachweis der Befähigung der Kandidatin oder des Kandidaten entsprechend § 1 Abs. 2 zu erbringen.

      (2) Die Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit, die in gedruckter Form einzureichen ist. Sie stellt eine auf selbstständiger wissenschaftlicher Forschungsarbeit beruhende wissenschaftliche Leistung dar. Als Dissertation können in Ausnahmefällen mehrere Einzelleistungen gleicher oder zusammenhängender Thematik in der für den Wissenschaftszweig spezifischen Form oder Ergebnisse auf der Grundlage von Forschungsleistungen oder erfinderischen Leistungen anerkannt werden. Werden Lehrbücher, Monographien oder andere wissenschaftliche Arbeiten, die für den Druck als Ganzschrift vorgesehen sind, als Grundlage für ein Promotionsverfahren eingereicht, ist eine Darstellung der theoretischen Grundlagen, der eigenen Leistungen und ihre Einbindung in das Wissenschaftsgebiet vorzulegen. Als Dissertation kann in Ausnahmefällen auch eine wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit eingereicht werden, wenn der einzelne Beitrag als individuelle wissenschaftliche Leistung der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors deutlich abgrenzbar und bewertbar ist. Die Dissertation darf als Ganzes nicht schon vor dem Abschluss des Verfahrens veröffentlicht sein.

      (3) Eine früher abgelehnte Dissertation darf nicht erneut vorgelegt werden; es sei denn, die Zurückweisung erfolgte aus Gründen der Nichtzuständigkeit einer anderen wissenschaftlichen Hochschule oder Fakultät.

      (4) Die Dissertation soll in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung durch die Promotionskommission. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen.

      (5) Das Titelblatt der Dissertation ist nach Anlage 1 zu gestalten.

      (6) Die einzureichenden gebundenen Exemplare der Dissertation müssen eine unterschriebene Darstellung des Bildungsweges enthalten.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle i.d.F. vom 14.05.2018; Amtliche Bekanntmachungen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 40/2018
  • Hochschulporträt
    Weiterkommen an der Universität Magdeburg

    Die OVGU ist eine Profiluniversität. Sie strebt eine scharf konturierte und schlanke Struktur an, die in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin einen traditionellen Schwerpunkt hat und in den Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften für eine moderne Universität unerlässliche Disziplinen sieht. Die Universität umfasst 9 Fakultäten, die Universitätsverwaltung, das Rektorat und zentrale Einrichtungen.
    Entsprechend dem Leitbild der OVGU ist es die vorrangige Aufgabe, den Stand der Bildung und Wissenschaft durch Lehre und Forschung voranzutreiben. Gemäß dem Namen fühlt sich die Universität der Person Otto von Guericke verpflichtet. Sein Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für heutige und künftige Generationen.

    Icon: uebersicht
    traditioneller Schwerpunkt in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin
    Icon: uebersicht
    Name steht für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, das Streben nach Innovation und neuen Erkenntnissen
    Technische, soziale, kulturelle und politische Entfaltung und Gestaltung von Lebensräumen

    Die Lehre an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg orientiert sich an dem Ziel, Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen auszubilden, sie mit Problemlösungskompetenz, Teamfähigkeit, interkulturellem Wissen und Verantwortungsbewusstsein auszustatten. Der Freiheit der Lehre verpflichtet, legt sie den Fokus auf eine wissenschaftliche Fundierung von Lösungen und eine damit verbundene kritische und dauerhaft lernbereite Haltung.
    Die Lehre der Universität ist geprägt von vielfältigen Formen der Kommunikation, die selbständigen Wissenserwerb und Umgang mit Problemen und Aufgaben möglich macht und herausfordert. Als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt bietet die Universität Magdeburg Leistungssportlerinnen und -sportlern ideale Studienbedingungen.

    Icon: studium
    Studierende zu kreativen und kritikfähigen Menschen ausbilden
    Icon: studium
    als Kooperationspartner für den Olympiastützpunkt des Landes Sachsen-Anhalt für ideale Studienbedingungen
    Forschung & Transfer

    Die OVGU setzt sich mit der Vielfalt sowohl nationaler, aber auch globaler gesellschaftlicher Herausforderungen auseinander. Das betrifft technische, gesundheitliche und ökologische Fragestellungen; aber auch ethische, kulturelle, soziale und ökonomische Probleme sind Gegenstand wissenschaftlich-methodischer Betrachtung, Konzeptionierung und Reflexion.
    Als Vorreiter technologischer Entwicklung wird die Universität Magdeburg mehr und mehr zur Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beraten und unterstützen mit ihrer Expertise wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen. Sie sind als Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler, Soziologen, Mediziner oder Informatiker mit ihrem Wissen unverzichtbare Partner in regionalen und überregionalen Netzwerken und so an der gedeihlichen Entwicklung der Landeshauptstadt maßgeblich beteiligt.

    Icon: forschung
    die Universität Magdeburg ist Vorreiter technologischer Entwicklung
    Icon: forschung
    unterstützt wichtige und zukunftsweisende Vorhaben der Stadt, des Landes oder regionaler Unternehmen
    Weltoffene Universität

    Im Geist einer weltoffenen Universität unterhält die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern auf Universitäts-, Fakultäts- und Institutsebene. Die Universität Magdeburg verfolgt das Ziel, ihre internationale Sichtbarkeit und Attraktivität zu erhöhen, um für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Studierende aus aller Welt ein attraktiver Lern- und Arbeitsort zu bleiben. Die Universität Magdeburg liegt mit einem Anteil rund einem Viertel an ausländischen Studierenden aus mehr als 100 Nationen über dem Bundesdurchschnitt. Auch ein Teil der Lehrenden kommt aus dem Ausland.

    Icon: international
    über 300 Partnerschaften mit 245 Institutionen in 60 Ländern
    Icon: international
    ein attraktiver Lern- und Arbeitsort für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
    Universität Magdeburg (Foto: OVGU / Hannah Theile)
    Studierende der OVGU Magdeburg (Foto: OVGU / Jana Dünnhaupt)

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