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Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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Steckbrief

  • Hochschule Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Fakultät / Fachbereich Medizinische Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Medizin; Zahnmedizin
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med.; Dr. med. dent.; Dr. rer. medic.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand oder Doktorandin

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. med. und den Dr. med. dent. setzt voraus, dass:
      1. a) der Bewerber oder die Bewerberin für den Grad eines Doktors der Medizin die ärztliche Prüfung gemäß der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2002 (BGBI.I S.2405) in der jeweils gültigen Fassung oder der Bestallungsordnung für Ärzte oder Ärztinnen vom 15. September 1953 ...
      § 7 Voraussetzungen für die Zulassung als Doktorand oder Doktorandin

      (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. med. und den Dr. med. dent. setzt voraus, dass:
      1. a) der Bewerber oder die Bewerberin für den Grad eines Doktors der Medizin die ärztliche Prüfung gemäß der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2002 (BGBI.I S.2405) in der jeweils gültigen Fassung oder der Bestallungsordnung für Ärzte oder Ärztinnen vom 15. September 1953 (BGBl I S. 1354) in der jeweils gültigen Fassung bestanden hat,
      b) der Bewerber oder die Bewerberin für den Grad eines Doktors der Zahnheilkunde die zahnärztliche Prüfung gemäß der Prüfungsordnung für Zahnärzte oder Zahn-ärztinnen vom 08.07.2019 (BGBl. I S. 933) in der jeweiligen Fassung bestanden hat,
      2. der Bewerber oder die Bewerberin mindestens zwei Semester an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Studiengang Medizin oder Zahnmedizin studiert hat, oder mindestens ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Mitarbeiterin in der Fakultät tätig war,
      3. Bewerber oder Bewerberinnen, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, nachweislich ausreichende Kenntnisse in einer der beiden Sprachen besitzen.
      Von den Erfordernissen des Abs. 1 Nr. 2 und 3 kann der Promotionsausschuss ausnahmsweise absehen.
      Die Zulassung zum Promotionsverfahren für den Dr. rer. medic. setzt ein für das Fachgebiet der Gesundheitswissenschaften einschlägiges Studium voraus, das durch Master, Diplom, Magisterexamen, ein Staatsexamen oder einen anderen Abschluss, der vom Promotionsausschuss als gleichwertig anerkannt wird, abgeschlossen worden ist

      (2) Die Anerkennung anderer entsprechender im Ausland erworbener Grade unterliegt einer besonderen Prüfung durch den Promotionsausschuss, der hierzu die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen hören kann. Bewerber und Bewerberinnen, die die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgelegt haben, werden in der Regel als Doktorand bzw. Doktorandin zugelassen, wenn sie eine Ausbildung für die Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes an einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen haben, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.

      Dabei muss es sich um einen Studienabschluss handeln, der zum Erwerb des akademischen Grades Dr. med. bzw. Dr. med. dent. berechtigt.

      (3) Abweichend von Abs. 1 kann als Doktorand oder Doktorandin auch zugelassen werden, wer den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß AppO bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) gemäß ZAppO bestanden hat (vorläufige Zulassung). Das Erfordernis der Vorlage von Urkunden, welche die Erfüllung der in § 7 Abs. 1 genannten Voraussetzungen belegen, entfällt im Falle eines Antrags auf vorläufige Zulassung. Die vorläufige Zulassung als Doktorand oder Doktorandin wird unwirksam, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die Ärztliche oder Zahnärztliche Prüfung endgültig nicht besteht.

      (4) Mit Bestehen der Ärztlichen oder Zahnärztlichen Prüfung ist der Bewerber oder die Bewer-berin endgültig als Doktorand bzw. Doktorandin zugelassen. Das Bestehen ist dem Promotionsausschuss unverzüglich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises anzuzeigen.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält und durch welche der Doktorand oder die Doktorandin seine oder ihre Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch einwandfrei zu bearbeiten. Sie darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben. Eine von mehreren Autoren angefertigte Arbeit kann grundsätz...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation ist eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält und durch welche der Doktorand oder die Doktorandin seine oder ihre Fähigkeit nachweist, wissenschaftliche Probleme selbständig und methodisch einwandfrei zu bearbeiten. Sie darf nicht in gleicher, ähnlicher oder ausschnittsweiser Form bereits in anderen Prüfungsverfahren vorgelegen haben. Eine von mehreren Autoren angefertigte Arbeit kann grundsätzlich nicht als Dissertation zugelassen werden.

      (2) Die Dissertation soll in zweifacher schriftlicher Ausfertigung im Format DIN A 4, doppelsei-tig gedruckt und in elektronischer Form als PDF-Datei in deutscher oder mit Einwilligung des Betreuers oder der Betreuerin in englischer Sprache vorgelegt werden. Sie muss gebunden, ab der ersten Seite der Einleitung fortlaufend nummeriert, mit einem Titelblatt und Referentenblatt gemäß Vorgabe der Fakultät und einem Inhaltsverzeichnis versehen sein. Die benutzte Literatur sowie sonstige Hilfsmittel sind vollständig anzugeben. Genauso sind alle Anteile, die nicht selbständiger Arbeit entsprechen, ausdrücklich zu kennzeichnen. Wörtliche Wiedergaben müssen als Zitate gekennzeichnet werden, fast wörtliche oder sinngemäße Wiedergaben müssen entsprechend belegt werden. Vor Abgabe der Dissertationsschrift muss durch den Betreuer oder die Betreuerin mittels der von der Medizinischen Fakultät vorgegebenen Plagiatssoftware eine Plagiatsprüfung erfolgen. Die vom Betreuer oder von der Betreuerin und vom Doktoranden oder der Doktorandin unterschriebene Freigabeerklärung inklusive Prüfbericht müssen zusammen mit der Dissertationsschrift abgegeben werden. Soweit Krankengeschichten oder sonstige Unterlagen aus Kliniken oder Instituten Verwendung finden, bedarf es des Einverständnisses durch den Direktor oder die Direktorin oder den Vorstand der entsprechenden Institution. Dabei sind die strikte Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht sowie weitere für das jeweilige Promotionsvorhaben geltende Vorgaben der Ethik- bzw. Tierversuchskommission sowie des behördlichen Datenschützers zu beachten und dies im Abschnitt „Material und Methoden“ der Dissertationsschrift ausdrücklich zusammen mit dem jeweiligen Aktenzeichen zu dokumentieren.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Nein
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Bi-nationale Promotionsverfahren (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Promotionen können auch als gemeinsame Promotionen mit ausländischen Fachbereichen, Fakultäten oder Universitäten (bi-nationale Promotionsverfahren / Cotutelle-Verfahren) durchgeführt werden.

      (2) Ein bi-nationales Promotionsverfahren wird auf der Grundlage einer schriftlichen Cotutelle-Vereinbarung der Julius-Maximilians-Universität und der beteiligten ausländischen Institution für das individuelle Promotionsvorh...
      § 2 Bi-nationale Promotionsverfahren (Cotutelle-Verfahren)

      (1) Promotionen können auch als gemeinsame Promotionen mit ausländischen Fachbereichen, Fakultäten oder Universitäten (bi-nationale Promotionsverfahren / Cotutelle-Verfahren) durchgeführt werden.

      (2) Ein bi-nationales Promotionsverfahren wird auf der Grundlage einer schriftlichen Cotutelle-Vereinbarung der Julius-Maximilians-Universität und der beteiligten ausländischen Institution für das individuelle Promotionsvorhaben durchgeführt.

      (3) Durch die jeweilige Vereinbarung kann von einzelnen Regelungen der vorliegenden Promotionsordnung abgewichen werden, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Verfahrens unerlässlich ist und die Anforderungen der Fakultät an die Qualität der Promotionsverfahren gewahrt bleiben. Soweit die jeweilige Vereinbarung von der vorliegenden Promotionsordnung abweicht, wird die Vereinbarung nur wirksam, wenn die Abweichung zuvor per Beschluss durch den Fakultätsrat oder per Eilentscheid durch den Dekan bzw. die Dekanin der Medizinischen Fakultät für das konkrete Promotionsverfahren angenommen wird.

      (4) Bei binationalen Promotionen wird nur ein Doktorgrad verliehen; die Verleihung erfolgt durch beide beteiligte Universitäten gemeinsam.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Veröffentlichungen der Universität Würzburg 2021
    • zuletzt geändert am 12.07.2023
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Würzburg ist dem Motto "Wissenschaft für die Gesellschaft" verpflichtet. Unseren Studierenden bieten wir exzellente Forschung und Lehre; sie lernen hier aktuelles Wissen und kritisches Denken.”
    Prof. Dr. Paul Pauli
    Präsident der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Allgemeines

    Forschung und Lehre an der JMU beruhen auf sechs Schwerpunkten: Moleküle, Zellen und Organismen / Molekulare Chemie, Neue Materialien und Quanteneffekte / Digitalität, Datenwissenschaften und Algorithmen / Globale Herausforderungen / Kulturelle Sphären / Institutionen, Normen und Verhalten. In all diesen Bereichen legt die JMU großen Wert auf Kooperationen mit der Wirtschaft und auf den Transfer von Wissen in die Gesellschaft – ganz im Sinne ihres Leitspruchs „Science for Society“.

    Icon: uebersicht
    Kooperationen mit der Wirtschaft und Transfer von Wissen in die Gesellschaft
    Icon: uebersicht
    moderne Lehre mit neuen Formaten wie "Invertred Classrooms"
    Studium und Lehre

    Neben Klassikern wie Jura, Medizin, Philosophie und Theologie gibt es an der JMU viele innovative Studiengänge, etwa Informatik und Nachhaltigkeit oder KI und Data Science. Dazu kommen Lehramtsstudiengänge für fast alle Schularten. Ihre Lehre entwickelt die JMU mit neuen Formaten laufend weiter. Damit das Studium glatt anlaufen kann, bietet die JMU in den Naturwissenschaften Vorkurse in Informatik, Mathematik und Physik, Biologie und Chemie an. Auch in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wird niemand allein gelassen: Hier werden die Lehrveranstaltungen oft von Tutorien begleitet, in denen ältere Studierende mit den Erstis in Kleingruppen arbeiten.

    Icon: studium
    bietet vielfältige und innovative Studiengänge
    Icon: studium
    in der Studieneingangsphase werden Uni-Neulinge intensiv unterstützt
    Forschung

    Ihre Forschungserfolge verdankt die JMU ihren hochkarätigen und weltweit vernetzten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie ihren fächerübergreifenden Forschungszentren in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften und der Medizin. Im bundesweiten Wettbewerb „Exzellenzstrategie“ 2018 hat die JMU mit der TU Dresden einen Exzellenzcluster in Physik eingeworben. Internationale Rankings bestätigen die Spitzenstellung der Uni Würzburg immer wieder aufs Neue. Regelmäßig gehen renommierte Auszeichnungen an die JMU – etwa Leibniz-Preise der DFG oder Grants des Europäischen Forschungsrates. In den vier Graduiertenschulen der Universität promovieren junge Leute aus über 60 Nationen.

    Icon: forschung
    strebt nach neuen Erkenntnissen in zukunftsrelevanten Forschungsbereichen
    Icon: forschung
    das breitgefächerte Forschungsspektrum bietet WissenschaftlerInnen viele Möglichkeiten zu fruchtbarer Zusammenarbeit
    Foto: Studierende vor dem Gebäude der Alten Universität in der Neubaustrasse
    Foto: Studierende unterhalten sich im zentralen Hörsaalgebäude
    Foto: Studierende bei der Konstruktion des Mini-Satelliten UWE-2 im Reinraum

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