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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Steckbrief

  • Hochschule Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Fakultät / Fachbereich Neuphilologische Fakultät
  • Sachgebiet(e) Sprach- und Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.; Ph.D.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand*in in der Regel zugelassen werden, wer einen Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder einen gleichwertigen Studienabschluss an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule in einem Studiengang mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit mit einer Prüfung erlangt hat, die mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bewertet wurde.

      (2) Ist die Gesamtnote nicht min...
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Zur Promotion kann als Doktorand*in in der Regel zugelassen werden, wer einen Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder einen gleichwertigen Studienabschluss an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Fachhochschule oder einer Kunst- oder Musikhochschule in einem Studiengang mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit mit einer Prüfung erlangt hat, die mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bewertet wurde.

      (2) Ist die Gesamtnote nicht mindestens „gut“, kann die Zulassung zur Promotion erfolgen, wenn befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrer*innen oder Privatdozent*innen der Fakultät über die wissenschaftliche Qualifikation des*der Bewerber*in vorgelegt werden. Dies gilt auch bei fehlender Gesamtnote.

      (3) Über die Gleichwertigkeit von Examina und über die Zulassung bei einer Gesamtnote von nicht mindestens „gut“ sowie bei einer fehlenden Gesamtnote entscheidet der Promotionsausschuss.

      (4) Absolvent*innen von vierjährigen Bachelorstudiengängen können zur Promotion zugelassen werden, wenn der Abschluss mit der Note „sehr gut“ erworben und außerdem durch ein Kolloquium entsprechend Absatz 11 der Nachweis erbracht wurde, dass die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Absolvent*innen eines Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder eines gleichwertigen Studiengangs. Gegenstand des Kolloquiums sind Fachkenntnisse des Promotionsfaches entsprechend den Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg für die entsprechenden Masterstudiengänge in der jeweils geltenden Fassung.

      (5) Besonders qualifizierte Absolvent*innen von dreijährigen Bachelorstudiengängen können zur Promotion zugelassen werden, wenn der Abschluss mit der Note „sehr gut“ erworben wurde und wenn sie in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachweisen, dass sie in dem Promotionsfach in gleicher Weise zu wissenenschaftlicher Arbeit befähigt sind wie die promotionsfähigen Absolvent*innen eines Masterstudiengangs. Die in den mindestens zweisemestrigen Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen werden vom Promotionsausschuss festgesetzt. Auf Antrag des*der Bewerber*in stellt der Promotionsausschuss durch ein Kolloquium entsprechend Absatz 11 fest, ob das Eignungsfeststellungsverfahren mit Erfolg absolviert wurde. Wird das Eignungsfeststellungsverfahren nicht mit Erfolg absolviert, erlischt die Zulassung zur Promotion.

      (6) Besonders qualifizierte nicht unter Abs. 1 fallende Absolvent*innen von Diplomstudiengängen und Masterstudiengängen an Berufsakademien, Musikhochschulen und Kunsthochschulen können zur Promotion zugelassen werden, wenn der Studienabschluss mit der Note „sehr gut“ erworben und außerdem durch ein Kolloquium entsprechend Absatz 11 der Nachweis erbracht wurde, dass die Befä-
      higung zu wissenschaftlicher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Universitätsabsolvent*innen.

      (7) Absolvent*innen gleichwertiger ausländischer Studiengänge werden wie Absolvent*innen der Studiengänge nach Abs. 1 bis 5 zugelassen.

      8) Sprachanforderungen gemäß den Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg für die entsprechenden Bachelor-, Master-, Magister-, Diplom- oder Lehramtsstudiengänge in der jeweils geltenden Fassung sind nachzuweisen oder nachzuholen. In den Fächern Deutsch als Fremdsprachenphilologie, Germanistik im Kulturvergleich und Deutsch als Zweitsprache sind zusätzlich Grundkenntnisse der lateinischen Sprache oder äquivalente Kenntnisse in einer vergleichbaren klassischen Sprache oder äquivalente Kenntnisse in einer älteren Sprachstufe einer modernen Sprache wie zum Beispiel Alt- und Mittelhochdeutsch, Mittelenglisch, Kirchenslavisch, erworben durch den erfolgreichen Besuch von Sprachkursen im Umfang von mindestens 4 SWS, nachzuweisen. In den romanistischen Fächern sind Sprachkenntnisse im jeweiligen Promotionsfach auf dem Niveau C1, Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 und Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Im Fach Computerlinguistik sind Englischkenntnisse im Umfang des Niveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, darüber hinaus keine weiteren Sprachkenntnisse nachzuweisen

      (9) War das Promotionsfach im vorhergehenden Abschlussexamen nicht Hauptfach der Prüfung, so muss der*die Bewerber*in dem Promotionsausschuss seine Fachkenntnisse in einem Kolloquium nachweisen. Darüber hinaus können Publikationen und sonstige schriftliche Arbeiten des*der Bewerber*in berücksich-
      tigt werden.

      (10) War das Promotionsfach im vorhergehenden Abschlussexamen nicht Prüfungsfach, so muss der*die Bewerber*in dem Promotionsausschuss seine*ihre Fachkenntnisse durch Vorlage von Publikationen oder von sonstigen vergleichbaren schriftlichen Arbeiten und in einem Kolloquium nachweisen.

      (11) Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung von etwa einer Stunde Dauer. Sie wird von zwei Prüfenden, die Hochschullehrer*innen oder Privatdozent*innen der Fakultät sind und vom Promotionsausschuss bestellt werden, abgenommen. Durch das Kolloquium muss der*die Kandidat*in nachweisen, dass er*sie im Prüfungsfach über Kenntnisse verfügt, die dem Standard der Masterprüfung oder anderer üblicher Abschlussprüfungen im Hauptfach (Magister usw.) entsprechen. Das ist dann der Fall, wenn das Kolloquium mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis 2,5) bewertet wird. Die Gesamtnote ist das arithmetische Mittel der von den Prüfenden erteilten Einzelnoten, wobei die Bewertungen „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3), „ausreichend“ (4), „ungenügend“ (5), gegeben werden können.

      (12) Gegebenenfalls legt der Promotionsausschuss fachspezifische Verfahrensweisen für die Zulassung zur Promotion fest.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit des*der Doktorand*in zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem Promotionsfach nachweisen.

      (2) Die Dissertation besteht aus einer Monographie oder wissenschaftlichen Aufsätzen (kumulativ). Die Vorgaben für die kumulative Dissertation werden vom Promotionsausschuss festgelegt und auf der Homepage bekannt gegeben. Diesbezügliche Vorgaben können fächerspezifisch festgelegt ...
      § 7 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit des*der Doktorand*in zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem Promotionsfach nachweisen.

      (2) Die Dissertation besteht aus einer Monographie oder wissenschaftlichen Aufsätzen (kumulativ). Die Vorgaben für die kumulative Dissertation werden vom Promotionsausschuss festgelegt und auf der Homepage bekannt gegeben. Diesbezügliche Vorgaben können fächerspezifisch festgelegt werden.

      (3) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen. Der Promotionsausschuss kann dem*der Doktorand*in auf schriftlichen Antrag gestatten, eine in einer anderen Sprache geschriebene Dissertation vorzulegen, sofern die Begutachtung möglich ist.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Mitteilungsblatt des Rektors 12/2023, S. 1353 ff.
  • Hochschulporträt
    „Die Universität Heidelberg – weltoffen, vielfältig, der Zukunft zugewandt. Wir stehen für exzellente Grundlagenforschung, forschungsorientierte Lehre und Transfer unserer Erkenntnisse in die Gesellschaft.”
    Prof. Dr. Frauke Melchior
    Rektorin der Universität Heidelberg
    Foto: Blick auf die Alte und Neue Universität Heidelberg.
    Universität Heidelberg

    Die 1386 gegründete Universität Heidelberg ist eine Forschungsuniversität internationaler Prägung, deren Fächerspektrum die Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften sowie die Natur-, Ingenieur- und Lebenswissenschaften einschließlich der Medizin umfasst.

    Ihre Erfolge in allen Förderlinien der Exzellenzinitiative und der Exzellenzstrategie sowie in internationalen Rankings belegen die führende Rolle der Universität Heidelberg in der Wissenschaftslandschaft.

    Ziel der Universität Heidelberg ist es, hervorragende Einzeldisziplinen weiterzuentwickeln, angesichts komplexer Herausforderungen den Dialog und die Zusammenarbeit über traditionelle Fächergrenzen hinweg weiter auszubauen, und ihre Forschungsergebnisse in die Gesellschaft zu tragen.

    Eine Stärke der Universität Heidelberg ist insbesondere auch ihre enge Zusammenarbeit mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen vor Ort sowie ihre Einbindung in ein weltweites Netzwerk von Lehr- und Forschungskooperationen.

    Icon: uebersicht
    Forschungsuniversität internationaler Prägung mit breitem Fächerspektrum
    Icon: uebersicht
    enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    Studium und Lehre

    In der Ausbildung ihrer Studierenden und der frühen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses setzt die Ruperto Carola auf Schwerpunkte in der forschungsbasierten Lehre und hervorragende Bedingungen für ein interdisziplinäres Studium.
    Mit mehr als 180 Studiengängen bietet die Universität Heidelberg eine herausragende Vielfalt von Fachkombinationen, die die Ausprägung individueller Studienprofile fördert.

    Icon: studium
    bietet herausragende Vielfalt von Fachkombinationen
    Icon: studium
    hervorragende Bedingungen für ein interdisziplinäres Studium
    Forschung

    Ziel der Universität Heidelberg ist es, hervorragende Einzeldisziplinen weiterzuentwickeln, angesichts komplexer Herausforderungen den Dialog und die Zusammenarbeit über traditionelle Fächergrenzen hinweg weiter auszubauen, und ihre Forschungsergebnisse für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen.

    Ein besonderes Anliegen ist dabei die frühe Heranführung des wissenschaftlichen Nachwuchses an die eigenverantwortliche Forschung. Mit mehr als 9.000 Doktoranden qualifiziert sich die größte Zahl von Promovierenden in Deutschland an der Ruperto Carola. In der Ausbildung und Förderung ihrer Doktoranden steht die Universität Heidelberg in engem Verbund mit ihren starken außeruniversitären Partnern.

    Icon: forschung
    steht in einem engen Verbund mit ihren starken außeruniversitären Partnern
    Icon: forschung
    führt wissenschaftlichen Nachwuchs früh an eigenverantwortliche Forschung heran
    Foto: Blick auf das Gebäude der Universität Heidelberg mit großem Logo.
    Foto: Zwei Studierende der Universität Heidelberg stehen an einer Treppe.
    Foto: Zwei Studierende gehen über eine Treppe in der Universität Heidelberg.
    Foto: Studierende der Universität Heidelberg sitzen zusammen und unterhalten sich.

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