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Ludwig-Maximilians-Universität München

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Steckbrief

  • Hochschule Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Fakultät / Fachbereich Tierärztliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer Tiermedizin (Veterinärmedizin)
  • Sachgebiet(e) Medizin
  • Doktorgrad(e) Dr. med. vet.; Dr. rer. biol. vet.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen und Antragsverfahren

      (1) 1Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist beim geschäftsführenden Ausschuss der Fakultät einzureichen. 2Für den Erwerb der Doktorgrade nach § 1 Abs. 1 sind folgende Unterlagen im Original oder in Form amtlich beglaubigter Abschriften beizufügen:

      2. Eine elektronische Version der Dissertationsschrift, die sich zur Prüfung eines Plagiats eignet. Der Antragsteller muss eine Erklärung abgeben, dass die elektronische Versio...
      § 4 Zulassungsvoraussetzungen und Antragsverfahren

      (1) 1Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist beim geschäftsführenden Ausschuss der Fakultät einzureichen. 2Für den Erwerb der Doktorgrade nach § 1 Abs. 1 sind folgende Unterlagen im Original oder in Form amtlich beglaubigter Abschriften beizufügen:

      2. Eine elektronische Version der Dissertationsschrift, die sich zur Prüfung eines Plagiats eignet. Der Antragsteller muss eine Erklärung abgeben, dass die elektronische Version mit der Druckausgabe nach Abs. 1 Satz 2 Nr 1. identisch ist.
      3. Eine Versicherung an Eides Statt darüber, dass der Bewerber die Dissertation
      selbstständig angefertigt, sich außer der angegebenen keiner weiteren Hilfsmittel
      bedient und alle Stellen, die aus dem Schrifttum ganz oder annähernd
      übernommen sind, als solche kenntlich gemacht und nach ihrer Herkunft unter
      Bezeichnung der Fundstelle einzeln nachgewiesen hat.
      4. Erklärung über früher bestandene oder nicht bestandene Doktorprüfungen unter
      Angabe der betreffenden Fakultät bzw. Hochschule sowie Thema, Ort und
      Zeitpunkt der Prüfung; entsprechendes gilt auch für zurückgenommene
      Promotionsgesuche.
      5. Erklärung darüber, ob die vorliegende Dissertation oder Teile davon schon in
      gleicher oder ähnlicher Form bei einer anderen Stelle zur Erlangung eines
      akademischen Grades vorgelegen hat oder noch vorliegt.
      6. Im Falle einer Arbeit, die in einer nicht zur Fakultät gehörenden Einrichtung
      angefertigt wurde, eine schriftliche Erklärung des Mentors, dass die Arbeit vom
      Bewerber selbständig angefertigt wurde und der Mentor mit der Einreichung an
      der Tierärztlichen Fakultät einverstanden ist.
      7. Lebenslauf.
      8. Amtliches Führungszeugnis neuesten Datums.
      9. Der Nachweis, dass der Bewerber - falls Deutsch nicht seine Muttersprache ist -
      die deutsche oder englische Sprache mündlich und schriftlich ausreichend
      beherrscht. Hierzu genügt eine Erklärung des Betreuers.

      (2) 1Dem Antrag auf Zulassung für die Promotion zum Dr. med. vet ist zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Unterlagen das Zeugnis über die bestandene tierärztliche
      Prüfung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes beizufügen. 2Bewerber müssen die tierärztliche Prüfung mit mindestens der Note 3,00 bestanden haben. 3Kann diese Note nicht nachgewiesen werden, ist eine schriftliche Befürwortung des Betreuers erforderlich, in der nach einer Probezeit die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit bestätigt wird.

      (3) Dem Antrag auf Zulassung für die Promotion zum Dr. rer. biol. Vet. Sind zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Unterlagen beizufügen:
      1. a) das universitäre Diplom, das Staatsexamen, der Magister oder der Master aufgrund eines Hochschulstudiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes; die in Absatz 2 genannte Mindestnote sowie die entsprechende Ausnahmeregelung gelten sinngemäß, wobei andere Benotungsstufen analog bewertet werden. Wer die tierärztliche Prüfung abgelegt hat, kann sich um die Promotion zum Doktor der Veterinärbiologie nur bewerben, wenn er ein zusätzliches Studium abgeschlossen hat.
      b) das Diplom einer Fachhochschule oder der Bachelor aufgrund eines Hochschulstudiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit mindestens der Note 1,5. Buichst. A) Satz 2 gilt entsprechend.
      2. der Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit an einer Einrichtung der
      Tierärztlichen Fakultät an der Ludwig-Maximilians-Universität München; als
      Beginn der Tätigkeit gilt der Eingangsstempel des Dekanats auf der Anzeige
      nach § 3 Abs. 2 Satz 2. Im Einzelfall kann der Promotionsausschuss Ausnahmen
      von der vorgenannten Regelung zulassen, wenn gesichert ist, dass eine
      vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wurde.
      3. der Nachweis über die bestandene Promotionsvorprüfung nach § 9.

      (4) 1Eine tierärztliche Prüfung oder ein in Abs. 3 Nr. 1 genannter Abschluss welche bzw. welche bzw. welcher nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemacht wurde, ist anzurechnen, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse). 2Zeugnissen, die nicht in
      deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen.3Die in Abs. 2 und 3 genannten Regelungen bezüglich der Mindestnote gelten sinngemäß. 4Ob eine nachgewiesene Prüfung im Ausland der entsprechenden Prüfung im Geltungsbereich des Grundgesetzes gleichzusetzen ist, entscheidet der geschäftsführende Ausschuss. 5Er kann dabei die Unterlagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn heranziehen. 6Diese Entscheidung kann schon vor der Antragstellung eingeholt werden.

      (5) Die Zulassung ist zu versagen, wenn
      1. die Voraussetzungen der Zulassung gemäß Abs. 1 bis 4 nicht gegeben sind,
      2. die Unterlagen unvollständig oder unrichtig sind,
      3. ein Grund für die Entziehung des Doktorgrades nach den gesetzlichen Bestimmungen vorliegt,
      4. der Bewerber eine Doktorprüfung endgültig nicht bestanden hat.

      (6) Die Ablehnung ist dem Bewerber schriftlich mitzuteilen und zu begründen; der
      Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      § 9 Promotionsvorprüfung

      (1) 1Für jedes Promotionsverfahren zum Doktor der Veterinärbiologie findet eine
      Promotionsvorprüfung statt, die frühestens sechs Monate nach der Anzeige des
      Promotionsvorhabens nach § 3 Abs. 2 abgeleistet werden kann. 2Sie muss den
      wissenschaftlichen Bezug des Promotionsvorhabens zur Tiermedizin darlegen. 3Der
      Bewerber stellt den Antrag auf Durchführung der Promotionsvorprüfung an den
      Vorsitzenden des geschäftsführenden Ausschusses. 4Der Betreuer nach § 3 Abs. 1 kann nach Eingang des Antrags Prüfer vorschlagen. 5Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses bestimmt nach Anhörung des Bewerbers den Hauptprüfer und zwei Nebenprüfer. 6Der Hauptprüfer muss Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Fakultät sein. 7Ein Nebenprüfer kann einer anderen Fakultät oder anderen Hochschule angehören.

      (2) Die Promotionsvorprüfung findet als Kollegialprüfung statt.

      (3) 1Unmittelbar nach der Promotionsvorprüfung stimmen die drei Prüfer darüber ab, ob der Bewerber zum Promotionsverfahren zugelassen werden kann. 2Die Prüfer bewerten die Leistung des Bewerbers mit dem Urteil „bestanden“ oder „nicht bestanden“. 3Votieren wenigstens zwei Prüfer für „bestanden“, wird der Bewerber zum Promotionsverfahren zugelassen.

      (4) Nach nicht bestandener Promotionsvorprüfung ist eine einmalige Wiederholung
      frühestens nach drei Monaten, spätestens nach einem Jahr, möglich.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 6 Dissertation

      (1) 1Als Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit vorzulegen, die der
      Doktorand, abgesehen von der Verwendung angegebener Hilfsmittel, selbstständig
      angefertigt hat, und die geeignet ist, die tiermedizinische Wissenschaft zu fördern; sie
      darf in gleicher oder ähnlicher Form weder zum Zwecke der Anerkennung als
      Promotionsleistung an anderer Stelle vorliegen oder vorgelegen haben noch als
      Promotionsleistung abgelehnt worden sein. ...
      § 6 Dissertation

      (1) 1Als Dissertation ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit vorzulegen, die der
      Doktorand, abgesehen von der Verwendung angegebener Hilfsmittel, selbstständig
      angefertigt hat, und die geeignet ist, die tiermedizinische Wissenschaft zu fördern; sie
      darf in gleicher oder ähnlicher Form weder zum Zwecke der Anerkennung als
      Promotionsleistung an anderer Stelle vorliegen oder vorgelegen haben noch als
      Promotionsleistung abgelehnt worden sein. 2Die Dissertation ist in deutscher oder
      englischer Sprache abzufassen. 3Jede Dissertation muss mit einem Titel, einer
      Zusammenfassung in deutscher und in englischer Sprache, einem Schriftenverzeichnis
      und einem Lebenslauf versehen sein.

      (2) 1Die Dissertationsschrift kann eine bereits im Druck erschienene oder zum Druck
      angenommene wissenschaftliche Arbeit enthalten, wenn diese in einer wissenschaftlichen
      Zeitschrift mit Gutachtersystem zum Druck angenommen oder bereits publiziert ist. 2Der
      Nachweis hierüber ist bei Einreichung der Dissertationsschrift beizufügen. 3Der Doktorand
      muss Erstautor sein; eine „combined first-authorship“ ist nicht möglich. 4Dem Manuskript der Publikation ist in der Dissertationsschrift eine gegenüber dem entsprechenden Abschnitt in der Publikation weiter gefasste Literaturübersicht über den Stand der Forschung auf dem in der Dissertationsschrift angesprochenen Wissenschaftsgebiet voranzustellen. 5Zusätzlich muss eine Diskussion angefügt werden, in der die Ergebnisse der Publikation entsprechend der weiter gefassten Literaturübersicht erörtert werden.

      (3) 1Als schriftliche Leistung im Promotionsverfahren kann auch eine so genannte
      Medien-Dissertation anerkannt werden. 2Diese besteht aus einem schriftlichen Teil und
      dem Programmteil, der, in der Regel als CD-ROM, jedem Exemplar der Dissertationsschrift beigefügt ist.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle KWMBl II 5/2004, S. 478 ff.
    • zuletzt geändert am 19.03.2014
  • Hochschulporträt
    Anspruchsvolle akademische Ausbildung

    Die Ludwig-Maximilians-Universität München steht für anspruchsvolle akademische Ausbildung und herausragende Forschung. Die LMU begreift sich als echte „universitas“: Als solche will sie für die komplexer werdenden Zukunftsfragen um Mensch, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Technologie fächerübergreifend problemorientierte Lösungsansätze entwickeln. Diese Leitidee steht auch für umfassende Bildung der Studierenden, die soziale Kompetenzen sowie kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein einschließt.

    Icon: uebersicht
    umfassende Bildung, soziale Kompetenzen, kritisches Werte- und Geschichtsbewusstsein
    Icon: uebersicht
    anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug
    Ein breit gefächertes Studienangebot

    Die LMU bietet ihren Studierenden eine anspruchsvolle akademische Ausbildung mit vielfältigem Praxisbezug. Die Studienmöglichkeiten an der Münchner Universität bilden das ganze Spektrum der Wissenschaften ab: Von der Ägyptologie bis zur Zahnmedizin bietet die Universität eine Vielzahl von Studiengängen mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten an.
    Die LMU strebt danach, für ihre Studentinnen und Studenten ein inspirierendes Lernumfeld und für den wissenschaftlichen Nachwuchs hervorragende Forschungsbedingungen zu schaffen. Dazu vernetzt sich die Universität mit vielen Forschungsinstitutionen, Universitäten, Stiftungen und Unternehmen in München.

    Icon: studium
    mehr als 300 Studiengänge in allen Gebieten des Wissens
    Icon: studium
    strebt danach, Studierenden ein inspirierendes Lernumfeld zu schaffen
    Beste Bedingungen für den Forschungsnachwuchs

    Die kreative Intelligenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist für eine zukunftsorientierte Universität unverzichtbar. Deshalb schafft die LMU günstige Forschungs- und Qualifikationsbedingungen für Graduierte sowie Doktorandinnen und Doktoranden: Neben zahlreichen internationalen Masterprogrammen bietet die Universität zusätzlich zur traditionellen Individualpromotion auch immer mehr Promotionsprogramme in den verschiedensten Fachbereichen an. Darüber hinaus schafft die LMU verlässliche Karriereperspektiven für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, etwa durch Angebote zur gezielten Förderung in der Postdoc-Phase und auch durch das Tenure-Track-Modell, das die LMU seit Langem erfolgreich umsetzt.

    Icon: forschung
    gehört zu den forschungsstärksten Universitäten Europas
    Icon: forschung
    pflegt über 600 Kooperationen mit Partneruniversitäten auf der ganzen Welt
    Foto: Brunnen vor dem Hauptgebäude
    Foto: Blick in die Lesehalle der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Foto: Studierende feiern das Sommerfest

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