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Universität Siegen

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Siegen
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät V: Lebenswissenschaftliche Fakultät (LWF)
  • Promotionsfach / fächer
    ... Biomedizin/Biomedical Technologie; Digital Public Health und Psychologie/Psychology; Medizinische Informatik/Digital Medical Technology
    Biomedizin/Biomedical Technologie; Digital Public Health und Psychologie/Psychology ...
  • Sachgebiet(e) Gesundheitswissenschaften, Medizin; Medieninformatik; Psychologie, allgemeine
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.; Dr. rer. medic.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Promotion ist ein Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, psychologischen, sozialwissenschaftlichen oder medizinischen Studiengang, welcher eine erkennbare Fachrelevanz für das angestrebte Promotionsfach in der Lebenswissenschaftlichen Fakultät besitzt
      a) nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“...
      § 2 Promotionsvoraussetzungen

      (1) Voraussetzung für die Promotion ist ein Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, psychologischen, sozialwissenschaftlichen oder medizinischen Studiengang, welcher eine erkennbare Fachrelevanz für das angestrebte Promotionsfach in der Lebenswissenschaftlichen Fakultät besitzt
      a) nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
      b) nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
      c) eines Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 2 des Hochschulgesetzes.
      Der Abschluss muss mit der Note „gut“ oder besser bewertet worden sein. Voraussetzung für die Promotion ist ebenfalls eine vertiefte Kenntnis der Inhalte des Fachs, in dem die Promotion durchgeführt werden soll. Diese Kenntnis wird durch die während des Studiums erfolgreich abgeschlossenen Module oder Kurse nachgewiesen. Sollten die vertieften Kenntnisse nicht erworben worden sein, so kann die Zulassung mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen versehen werden. Näheres regelt Absatz 3.

      (2) Ausländische Examina werden anerkannt, sofern sie einem deutschen Abschlussexamen gemäß Absatz 1 entsprechen. Die Gleichwertigkeit ausländischer Examina wird aufgrund der KMK und HRK gebilligten Äquivalenz-Vereinbarungen vom International Office festgestellt. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören. Die endgültige Entscheidung trifft der Promotionsausschuss der Lebenswissenschaftlichen Fakultät. Die Zulassung kann mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen versehen werden. Näheres regelt Absatz 3.

      (3) Die Erbringung zusätzlicher Leistungen dient dem Nachweis der Eignung für das Promotionsverfahren. Diese werden vom Promotionsausschuss nach § 6 Absatz 4 Buchstabe c auf der Grundlage der Kenntnisse der Kandidatin oder des Kandidaten festgelegt und der Kandidatin oder dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. Die Leistungen sollen einen Umfang von 30 Kreditpunkten, im Falle von Bewerberinnen und Bewerbern nach § 2 Absatz 1 Buchstabe b 60 Kreditpunkten, nicht überschreiten. Näheres kann durch Kooperationsvereinbarungen zwischen der Universität Siegen und einer anderen Hochschule geregelt werden, wenn der Promotionsausschuss dieser Vereinbarung zugestimmt hat.

      (4) Stimmt das Studienfach des Abschlusses nach Absatz 1 oder 2 nicht mit dem angestrebten Doktorgrad überein, ist die Promotion nur möglich, wenn es sich bei dem Studienfach um dem Promotionsfach verwandte Fächer handelt. Ist dies der Fall, so hat der Promotionsausschuss das Recht, den angestrebten Doktorgrad zu korrigieren oder die Zulassung mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen zu versehen. Näheres regelt Absatz 3.

      (5) In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein mit „befriedigend“ bewerteter Abschluss nach Absatz 1 als Promotionsvoraussetzung anerkannt werden. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Promotionsausschuss. Die Zulassung kann mit Auflagen über die Erbringung zusätzlicher Leistungen versehen werden. Näheres regelt Absatz 3.

      (6) Über die Zulassung von bereits promovierten Bewerberinnen und Bewerbern entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät im Einzelfall. Mehrfachpromotionen mit demselben Doktorgrad sind nicht zulässig.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion sollen besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden. Die Promotionsleistungen bestehen aus einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung.

      (2) Die Dissertation muss einen selbständigen, weiterführenden, fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen Forschungsbeitrag darstellen und die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers erkenn...
      § 5 Promotionsleistungen

      (1) Durch die Promotion sollen besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen werden. Die Promotionsleistungen bestehen aus einer Dissertation und einer mündlichen Prüfung.

      (2) Die Dissertation muss einen selbständigen, weiterführenden, fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen Forschungsbeitrag darstellen und die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers erkennen lassen, ein wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten und das Ergebnis angemessen darzustellen. Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

      (3) Für die Dissertation können auch Bestandteile einer Gruppenarbeit verwendet werden. In diesem Falle muss die Dissertation der Doktorandin oder des Doktoranden ihren bzw. seinen Anteil an der Gruppenarbeit klar erkennen lassen und den in Absatz 2 genannten Kriterien genügen.

      (4) Die Dissertation kann auch eine kumulative Arbeit sein; Absatz 5 findet dann keine Anwendung. Die kumulative Dissertation muss dem wissenschaftlichen Qualitätsanspruch entsprechen und neue Erkenntnisse im Rahmen eines komplexen und anspruchsvollen Forschungsthemas auf der Basis selbständiger Forschung erbracht haben. Zu den näheren Anforderungen siehe fachspezifische Anhänge (Anlage 1).

      (5) Die Dissertation darf noch nicht veröffentlicht sein; eine vorherige Veröffentlichung von Teilen der Arbeit steht der Annahme als Dissertation nicht entgegen.

      Anhang 1
      Fachspezifische Anhänge zu § 5 Absatz 4 (kumulative Dissertation) der Promotionsordnung der Fakultät V

      Biomedical Technology / Biomedizin
      Anstelle einer Einzelarbeit kann auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden. Die kumulative Dissertation muss dem wissenschaftlichen Qualitätsanspruch entsprechen und neue Erkenntnisse im Rahmen eines komplexen und anspruchsvollen Forschungsthemas auf der Basis selbständiger Forschung erbracht haben.
      Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
      1. Es sind mindestens drei wissenschaftliche Abhandlungen vorzulegen, die in englischer Sprache verfasst wurden und für die Publikation in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Peer-Review-System geeignet sind:
      a) Mindestens zwei Abhandlungen müssen unter Erstautorenschaft geschrieben worden sein.
      Bei der dritten bzw. den weiteren Abhandlungen ist eine Erstautorenschaft zwar erwünscht, aber nicht erforderlich, dann aber muss der substanzielle Beitrag der Promovendin oder des Promovenden eindeutig beschrieben sein.
      b) Zwei der unter Erstautorenschaft geschriebenen Abhandlung müssen bereits publiziert oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Eine weitere Abhandlung muss zumindest eingereicht worden sein (Beleg durch Bestätigung der Herausgeberin oder des Herausgebers, dem der Titel und die Autorinnen und Autoren und deren Reihenfolge zu entnehmen sind).
      c) Ist eine Publikation unter Erstautorenschaft geschrieben und in einem internationalen mit einem Impact Factor >10 zur Publikation angenommen worden, so kann auch mit weniger als 3 Abhandlungen eine kumulative Dissertation vorgelegt werden.
      d) der Promotionsausschuss entscheidet darüber, ob die Abhandlungen für eine kumulative
      Dissertation ausreichen.
      2. Sind wissenschaftliche Abhandlungen von zwei oder mehr Autorinnen und Autoren verfasst worden, so muss in einer Anlage zur Dissertationsschrift von der Doktorandin oder dem Doktoranden angegeben werden, welchen Eigenanteil sie bzw. er hatte in Bezug auf: die Formulierung der Fragestellung, die Konzeption der Studie(n), die Durchführung und Auswertung der Studie(n) sowie das Verfassen des Textes. Alle separaten wissenschaftlichen Abhandlungen bilden zusammen mit dem Einleitungs- und Diskussionsteil die Dissertation.
      3. Falls einer der beiden Gutachterinnen und Gutachter im Promotionsverfahren Mitautorin oder Mitautor einer oder mehrerer der vorgelegten Abhandlungen sein sollte, muss als andere Gutachterin oder anderer Gutachter eine Person gewählt werden, die nicht Autorin bzw. Autor von Teilen des Kumulus ist.
      4. Den gesammelten Abhandlungen muss ein einleitender, substantieller Beitrag vorangestellt werden. Eine Orientierung für den Umfang des Beitrags ist etwa 50.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Dieser übergreifende Beitrag soll das theoretische und methodische Programm umreißen und Erläuterungen der Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abhandlungen sowie eine integrierende Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse und Erkenntnisse enthalten. Darüber hinaus kann die Betreuerin oder der Betreuer einen allgemeinen Material- und Methodenteil verlangen.

      Digital Medical Technology / Medizinische Informatik
      Anstelle einer Einzelarbeit kann auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden. Die kumulative Dissertation muss dem wissenschaftlichen Qualitätsanspruch entsprechen und neue Erkenntnisse im Rahmen eines komplexen und anspruchsvollen Forschungsthemas auf der Basis selbständiger Forschung erbracht haben.
      Die kumulative Dissertation muss mindestens vier Manuskripte umfassen, davon zumindest zwei in Erstautorenschaft.
      Eine der Erstautorenschaften sowie insgesamt zwei der vier Manuskripte müssen in englischer Sprache verfasst sein. Die Beiträge dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Die Manuskripte müssen unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung entstanden sein. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen alle Manuskripte nachweislich in einer begutachteten und in einschlägigen wissenschaftlichen Datenbanken gelisteten Zeitschrift zur Publikation angenommen sein. Der Anteil der Kandidatin oder des Kandidaten an den Manuskripten in gemeinschaftlicher Autorenschaft muss aus der Abhandlung ersichtlich sein. Die Urheberschaft an den einzelnen Teilen ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten sowie den Koautorinnen bzw. - autoren schriftlich zu bestätigen. Für die kumulative Dissertation ist der wissenschaftliche Zusammenhang der einzelnen Manuskripte von der Kandidatin oder dem Kandidaten in einer Synopse von 20 bis 40 Seiten zu jeweils 2000 Zeichen darzulegen. Die Synopse soll eine gemeinsame Diskussion der Ergebnisse beinhalten, die den Mehrwert der Zusammenstellung gegenüber den einzelnen Teilen darstellt. Falls einer der beiden Gutachterinnen und Gutachter im Promotionsverfahren Mitautorin oder Mitautor einer oder mehrerer der vorgelegten Abhandlungen sein sollte, muss als andere Gutachterin oder anderer Gutachter eine Person gewählt werden, die nicht Autorin bzw. Autor von Teilen des Kumulus ist.

      Digital Public Health
      Anstelle einer Einzelarbeit kann auch eine kumulative Dissertation vorgelegt werden. Die kumulative Dissertation muss dem wissenschaftlichen Qualitätsanspruch entsprechen und neue Erkenntnisse im Rahmen eines komplexen und anspruchsvollen Forschungsthemas auf der Basis selbständiger Forschung erbracht haben. Die kumulative Dissertation muss mindestens vier Manuskripte umfassen, davon zumindest zwei in Erstautorenschaft. Eine der Erstautorenschaften sowie insgesamt zwei der vier Manuskripte müssen in englischer Sprache verfasst sein. Die Beiträge dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Die
      Manuskripte müssen unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung entstanden sein. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen alle Manuskripte nachweislich in einer begutachteten und in einschlägigen wissenschaftlichen Datenbanken gelisteten Zeitschrift zur Publikation angenommen sein. Der Anteil der Kandidatin oder des Kandidaten an den Manuskripten in gemeinschaftlicher Autorenschaft muss aus der Abhandlung ersichtlich sein. Die Urheberschaft an den einzelnen Teilen ist von der Kandidatin oder dem Kandidaten sowie den Koautorinnen bzw. -autoren schriftlich zu bestätigen. Falls einer der beiden Gutachterinnen und Gutachter im Promotionsverfahren Mitautorin oder Mitautor einer oder mehrerer der vorgelegten Abhandlungen sein sollte, muss als andere Gutachterin oder anderer Gutachter eine Person gewählt werden, die nicht Autorin bzw. Autor von Teilen des Kumulus ist. Für die kumulative Dissertation ist der wissenschaftliche Zusammenhang der einzelnen Manuskripte von der Kandidatin oder dem Kandidaten in einer Synopse von 20 bis 40 Seiten zu jeweils 2000 Zeichen darzulegen. Die Synopse soll eine gemeinsame Diskussion der Ergebnisse beinhalten, die den Mehrwert der Zusammenstellung gegenüber den einzelnen Teilen darstellt.

      Psychology / Psychologie
      Unter der Voraussetzung, dass die Erstgutachterin oder der Erstgutachter zustimmt, besteht die Möglichkeit zur kumulativen Promotion. Die kumulative Dissertation muss dem wissenschaftlichen Qualitätsanspruch entsprechen, neue Erkenntnisse im Rahmen eines komplexen und anspruchsvollen Forschungsthemas auf der Basis selbständiger Forschung erbracht zu haben.
      In einer Anlage zu Betreuungsvereinbarung werden – je nach Schwierigkeit der geplanten Arbeiten – Details zur Anzahl der zu erstellenden Abhandlungen sowie ihres Annahmestatus festgelegt. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
      1. Es sind mindestens drei separate, jedoch inhaltlich zusammenhängende wissenschaftliche Abhandlungen vorzulegen, die für die Publikation in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Peer-Review-System geeignet sind:
      a) Mindestens zwei Abhandlungen müssen unter Erstautorenschaft geschrieben worden sein. Bei der dritten bzw. den weiteren Abhandlungen ist eine Erstautorenschaft zwar erwünscht, aber nicht erforderlich, dann aber muss der substantielle Beitrag der Promovendin oder des Promovenden eindeutig beschrieben sein.
      b) Mindestens eine der unter Erstautorenschaft geschriebenen Abhandlung muss bereits publiziert oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Die weiteren Abhandlungen müssen zumindest eingereicht worden sein (Beleg durch Bestätigung der Herausgeberin oder des Herausgebers, dem der Titel und die Autorinnen und Autoren und deren Reihenfolge zu entnehmen sind).
      2. Falls einer der beiden Gutachterinnen und Gutachter im Promotionsverfahren Mitautorin oder Mitautor einer oder mehrerer der vorgelegten Abhandlungen sein sollte, muss als andere Gutachterin oder anderer Gutachter eine Person gewählt werden, die nicht Autorin bzw. Autor von Teilen des Kumulus ist.
      3. Sind wissenschaftliche Abhandlungen von zwei oder mehr Autorinnen und Autoren verfasst worden, so muss in einer Anlage zur Dissertationsschrift von der Doktorandin oder dem Doktoranden angegeben werden, welchen Eigenanteil sie bzw. er hatte in Bezug auf: die Formulierung der Fragestellung, die Konzeption der Studie(n), die Durchführung und Auswertung der Studie(n) sowie das Verfassen des Textes. Alle separaten wissenschaftlichen Abhandlungen bilden zusammen mit dem Einleitungs- und Diskussionsteil die Dissertation.
      4. Den gesammelten Abhandlungen muss ein einleitender, substanzieller Beitrag vorangestellt werden. Eine Orientierung für den Umfang des Beitrags ist etwa 50.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Dieser übergreifende Beitrag soll das theoretische und methodische Programm umreißen und Erläuterungen der Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abhandlungen sowie eine integrierende Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse und Erkenntnisse enthalten. Darüber hinaus kann die Betreuerin oder der Betreuer einen allgemeinen Material- und Methodenteil verlangen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 16 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor. D...
      § 16 Gemeinsame Promotion mit einer ausländischen Hochschule

      (1) Die Promotion an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Universität Siegen kann zusammen mit einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule in einem gemeinsamen Promotionsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Organen der ausländischen Hochschule und dem Promotionsausschuss geleitet. Es sieht an beiden Hochschulen jeweils eine Betreuerin oder einen Betreuer der Dissertation vor. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion beider Hochschulen müssen erfüllt werden.

      (2) Das gemeinsame Promotionsverfahren muss in einer Vereinbarung zwischen der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Universität Siegen und der ausländischen Hochschule geregelt werden. Die Vereinbarungen sind durch den Promotionsausschuss zu genehmigen. Die Vereinbarung regelt insbesondere die Prüfungsleistungen, die Zusammensetzung der Prüfungskommission und die Art der Beurkundung. Sie soll sich an den Bestimmungen zur
      Promotion an der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der Universität Siegen orientieren, kann aber in Details davon abweichen. Sie kann zusätzliche Anforderungen stellen, wie etwa zu erbringende Studienleistungen. Des Weiteren muss aus der Vereinbarung hervorgehen, dass nur ein einziger Doktorgrad verliehen werden kann.
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilungen 59/2022
  • Hochschulporträt
    Zukunft menschlich gestalten

    Die Universität Siegen ist eine mittelgroße, interdisziplinär ausgerichtete Forschungsuniversität. Sie ist in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt. Mit ihrer Forschung und Lehre möchte sie zu einer Zukunft beitragen, die am Menschen ausgerichtet und von Verantwortung für die Gesellschaft geprägt ist. Dies drückt sich in der Leitidee der Universität Siegen aus: Zukunft menschlich gestalten.

    Icon: uebersicht
    in der Region Südwestfalen fest verwurzelt und national wie international weit vernetzt
    Icon: uebersicht
    Studienangebot mit individueller Betreuung und Möglichkeit, Gelerntes zu erproben
    Studium und Lehre

    An der Universität Siegen können Sie aus einem breiten Fächerspektrum von Bachelor- und darauf aufbauenden Masterstudiengängen wählen, das durch exzellente Lehre, eine starke Forschung und herausragende Kooperationen bereichert wird. Für Ihr Studium bedeutet dies ein spannendes Lernen durch forschungs- und praxisnahe Lehre.

    Es gehört zum Selbstverständnis der Universität Siegen, ihre Studierenden optimal auf eine wissenschaftliche Karriere und auf den außeruniversitären Arbeitsmarkt vorzubereiten.

    Als international ausgerichtete Hochschule bietet die Universität außerdem eine Reihe englischsprachiger Studiengänge an.

    Wir wollen Sie daher ermutigen, sich für ein Studium an der Universität Siegen zu entscheiden.

    Icon: studium
    bietet ein breites Fächerspektrum mit forschungs- und praxisnaher Lehre
    Icon: studium
    bereitet auf wissenschaftliche Karriere und außeruniversitären Arbeitsmarkt vor
    Forschung

    Exzellente Kultur- und Medienforschung hat in Siegen seit vielen Jahren Tradition. Im DFG-Sonderforschungsbereich „Medien der Kooperation“ wird untersucht, wie und mit welchen gesellschaftlichen Konsequenzen digitale Entwicklungen unseren Alltag bestimmen.

    Ein weiteres Kompetenzfeld ist die Sensorik- und Nanoforschung. Im Graduiertenkolleg „Imaging New Modalities“ wird an der bildgebenden Sensorforschung gearbeitet, zentrales Anwendungsgebiet ist die zivile Sicherheit.

    Seit einigen Jahren hat sich die Mittelstandsforschung als Schwerpunkt etabliert. In interdisziplinärer Zusammenarbeit werden die Auswirkungen einer digitalisierten, globalisierten Welt auf mittelständische Unternehmen untersucht.

    Das Thema Inklusion wird an der Universität Siegen multiperspektivisch erforscht: Über kulturelle Bildung, mittels Förderpädagogik und als (sozial-) räumliche Strategie, zum Beispiel in der Stadtentwicklung. 

    Icon: forschung
    verfügt über vier thematisch fokussierte Profilbereiche
    Icon: forschung
    Forschungsschwerpunkte sind interdisziplinär ausgerichtet
    Livable and Lovable - eine international vernetzte Universität im Herzen Deutschlands

    Die Universität Siegen bietet vielfältige Möglichkeiten, sowohl Auslandsaufenthalte als auch internationales Engagement vor Ort zu realisieren. Mit über 250 Partnerschaften im Erasmus-Raum und weltweit haben Studierende und Promovierende viele Optionen für Studium, Praktikum, Kurzzeitprogramme oder Forschung im Ausland. Das International Office (IO) unterstützt und berät ausführlich zu Stipendien. Zudem ist Siegen im Rahmen von ATHENA an den Europäischen Hochschulen beteiligt und baut, für eine besonders enge Zusammenarbeit, ein Netzwerk an fokussierten Partnerschaften auf.

    Mit einem Dutzend englischsprachiger Masterstudiengängen hat Siegen ein internationales Veranstaltungsangebot, ein Sprachenzentrum sowie exzellente Betreuungsstrukturen, die die Internationalization@home mit vielen Aktivitäten und Formaten wie Stammtischen, Buddy-Programmen und dem jährlich stattfindenden International Day unterstützen.
    Die Universität ist zudem mit NRW-Allianzbüros in China und in Ghana aktiv.

    Icon: international
    unterhält viele Partnerschaften und ist international stark vernetzt
    Icon: international
    bietet vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln
    Foto: Studierende während eines Seminars
    Foto: Studierende diskutieren über eine Versuchsanordnung
    Foto: Blick auf den Campus Adolf-Reichwein-Straße der Universität Siegen

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