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Universität Leipzig

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Steckbrief

  • Hochschule Universität Leipzig
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Mathematik und Informatik
  • Promotionsfach / fächer Informatik; Mathematik
  • Sachgebiet(e) Informatik; Mathematik
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.; Dr. phil.; Dr. rer. nat.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen für ein Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen in einem dem Promotionsgebiet zuzuordnenden Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule erworben hat,
      2. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren nicht bestanden hat bzw. nicht in einem schwebenden Verfahren steht;
      3. gemäß § 7 einen Antrag auf Durchführung eines Promotionsverfahrens ...
      § 5 Zulassungsvoraussetzungen für ein Promotionsverfahren

      (1) Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer
      1. einen Diplom-, Master- oder Magistergrad oder das Staatsexamen in einem dem Promotionsgebiet zuzuordnenden Studiengang an einer Universität oder Fachhochschule erworben hat,
      2. nicht zuvor ein gleichartiges Promotionsverfahren nicht bestanden hat bzw. nicht in einem schwebenden Verfahren steht;
      3. gemäß § 7 einen Antrag auf Durchführung eines Promotionsverfahrens mit allen erforderlichen Unterlagen einreicht und
      4. bei der Anfertigung der Dissertation von einem Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik betreut wurde oder dessen Antrag auf Durchführung eines Promotionsverfahrens durch einen Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik befürwortet wird, der auf dem Fachgebiet des Promotionsverfahrens ausgewiesen ist. Im Falle grenzüberschreitender Verfahren muss zusätzlich die Einverständniserklärung eines Hochschullehrers der Partneruniversität vorliegen.

      (2) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wessen an einer Universität oder Fachhochschule erworbener Diplom-, Master-, Magister- oder Staatsexamensabschluss die Voraussetzung der Zuordenbarkeit des Studienganges in Abs. 1 Ziffer 1 nicht erfüllt. Dabei gilt, dass
      1. für eine Promotion in Mathematik oder Didaktik der Mathematik erfolgreich ein Eignungsfeststellungsverfahren gemäß § 6 durchlaufen worden sein muss,
      2. für eine Promotion in Informatik, Didaktik der Informatik oder Digital Humanities mit Schwerpunk Informatik die Zulassung mit der Auflage zur Erbringung zusätzlicher Studienleistungen verbunden werden kann. Hierüber entscheidet der Promotionsausschuss Informatik in Absprache mit dem Betreuer bzw. dem befürwortenden Hochschullehrer. Dabei werden auch der Inhalt und Umfang der zusätzlich zu erbringenden Studienleistungen festgelegt. Der Gesamtumfang der zusätzlichen Studienleistungen soll ein Semester nicht überschreiten. Über die Zulassung entscheidet der zuständige Promotionsausschuss.

      (3) Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer einen Bachelorgrad einer Hochschule erworben und erfolgreich ein Eignungsfeststellungsverfahren gemäß § 6 durchlaufen hat. Über die Zulassung entscheidet der zuständige Promotionsausschuss.

      (3) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. In Zweifelsfällen ist eine Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einzuholen. In Fällen, in denen Antragsteller die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades in der Form eines deutschen zur Promotion berechtigenden Grades genehmigt wurde, ist dieser Grad als gleichwertig anzuerkennen.

      § 6 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Die Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens ist schriftlich beim zuständigen Promotionsausschuss zu beantragen.

      (2) Der Promotionsausschuss legt die für die Eignungsfeststellung zuerbringenden zusätzlichen Studienleistungen und die abzulegenden Prüfungen fest. Die zusätzlichen Studienleistungen haben einen Gesamtumfang von mindestens zwei Semestern eines inhaltlich entsprechenden Masterstudienganges. Früher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag angerechnet werde.

      (3) Nicht bestandene Prüfungen können höchstens einmal wiederholt werden.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit des Kandidaten auszuweisen, selbständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien oder Methoden bedeuten, und diese korrekt darzustellen. Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse sollen dem neuesten Stand des Fachgebiets entsprechen und einen Erkenntniszuwachs darstellen. Inhalt und Darstellung der Arbeit müssen den Maßstäben für ein...
      § 8 Dissertation

      (1) Mit der Dissertation ist die Fähigkeit des Kandidaten auszuweisen, selbständig wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die einen Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftszweiges, seiner Theorien oder Methoden bedeuten, und diese korrekt darzustellen. Die mit der Dissertation vorgelegten Forschungsergebnisse sollen dem neuesten Stand des Fachgebiets entsprechen und einen Erkenntniszuwachs darstellen. Inhalt und Darstellung der Arbeit müssen den Maßstäben für eine Veröffentlichung in einem angesehenen Publikationsorgan des gewählten Fachgebietes genügen.

      (2) Die Dissertation ist als monographische Einzelschrift einzureichen. Ausnahmsweise kann die eingereichte Dissertation von mehreren Autoren verfasst sein. In diesem Falle hat jeder Autor einen eigenen Antrag auf Durchführung eines Promotionsverfahrens zu stellen und die eigenen Anteile an der Dissertation auszuweisen. Dies ist der Selbst-ständigkeitserklärung nach Anlage 2 beizufügen.

      (3) Die Dissertation enthält neben dem Textteil sowie dem Inhalts- und Literaturverzeichnis ein Titelblatt gemäß Anlage 1, eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges des Verfassers, dissertationsbezogene bibliographische Daten und eine Selbständigkeitserklärung gemäß Anlage 2.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (3) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer Fakultät einer ausländischen Universität aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. In diesem Falle setzt die Promotion in gemeinsamer Betreuung voraus, dass die Fakultät mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat, die die Grundlagen der Verleihung des binationalen Doktorgrades regelt. Die Rahmenvereinbarungen soll insbesondere Regelungen enth...
      § 1 Promotionsrecht
      ...
      (3) Die Fakultät kann gemeinsam mit einer Fakultät einer ausländischen Universität aufgrund einer gemeinsamen Betreuung einen binationalen Doktorgrad verleihen. In diesem Falle setzt die Promotion in gemeinsamer Betreuung voraus, dass die Fakultät mit der wissenschaftlichen Partnereinrichtung eine Rahmenvereinbarung geschlossen hat, die die Grundlagen der Verleihung des binationalen Doktorgrades regelt. Die Rahmenvereinbarungen soll insbesondere Regelungen enthalten über die Durchführung der Betreuung, die Promotionsprüfung einschließlich der Notengebung, den Vollzug der Promotion sowie die dabei entstehenden Kosten. Für binationale Promotionsverfahren gelten, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde, die Regelungen dieser Ordnung.

      § 9 Eröffnung des Verfahrens
      ...
      (3) Wird ein binationales Verfahren an der Fakultät für Mathematik und Informatik eröffnet, kann die Verteidigungskommission um einen Hochschullehrer der Partneruniversität erweitert werden. Die Dissertation muss zusätzlich eine Zusammenfassung in der Landessprache der ausländischen Universität enthalten.

      § 13 Annahme im binationalen Verfahren

      (1) Nach Annahme einer an der Fakultät für Mathematik und Informatik eingereichten Dissertation wird diese zusammen mit den Gutachten der ausländischen Partneruniversität zur Zustimmung über den Fortgang des Verfahrens übermittelt.

      (2) Im Falle der Versagung der Zustimmung zum Fortgang des Verfahrens durch die ausländische Partneruniversität ist das gemeinsame Verfahren beendet. Das Promotionsverfahren wird nach den Vorschriften dieser Ordnung fortgesetzt. Der Fakultätsrat entscheidet ggf. über eine veränderte Zusammensetzung der Verteidigungskommission.

      (3) Wird eine Dissertation an der ausländischen Partneruniversität ein-gereicht, entscheidet zunächst diese über Annahme und Fortführung des Verfahrens. Danach erhält die Fakultät für Mathematik und Informatik die Dissertation und die Gutachten zur eigenen Entscheidung über die Fortführung des Verfahrens. Nach erfolgter Zustimmung kann das gemeinsame Verfahren nach den Bestimmungen der Ordnung der Partneruniversität fortgesetzt werden.

      (4) Wird eine Dissertation in einem binationalen Verfahren durch die Fakultät für Mathematik und Informatik abgelehnt, ist das gemeinsame Verfahren beendet.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen Nr. 35/2013
    • zuletzt geändert am 16.10.2017
  • Hochschulporträt
    „Unsere Universität bietet ein modernes Studienangebot, das auf eine Fächervielfalt und einen lebendigen Campus trifft. Studieren Sie an einer weltoffenen Universität mitten in einer pulsierenden Stadt.”
    Prof. Dr. Eva Inés Obergfell
    Rektorin der Universität Leipzig
    Vielfalt hat Tradition

    Die 1409 gegründete Universität Leipzig gehört zu den ältesten Universitäten Europas. Mit ihrem breiten Fächerkanon und besonderen Akzenten in den Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften hat sich die weltoffene Universität Leipzig einen nationalen und internationalen Ruf erworben. Heute strebt sie als moderne Volluniversität einen führenden Platz unter den deutschen Universitäten an.

    14 Fakultäten mit über 130 Instituten und Zentren setzen auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre, auf Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft und auf weltweite Zusammenarbeit. Mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig eine in Sachsen einmalige Fächervielfalt.

    Die Universität verfügt über ein breites Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes- und Sozialwissenschaften und den Naturwissenschaften. Sie betreibt interdisziplinär Grundlagen- und angewandte Forschung und ist ein wichtiger Wissens- und Technologietransferpartner.

    Icon: uebersicht
    Universität mit langer Tradition und breitem Fächerangebot
    Icon: uebersicht
    setzt auf fächer- und fakultätsübergreifende Forschung und Lehre
    Studium und Lehre

    Als klassische Volluniversität mit rund 200 Studiengängen bietet die Universität Leipzig für Studierende aus der ganzen Welt eine in Sachsen einmalige international ausgerichtete Fächervielfalt. Neben Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss wie Amerikastudien, Informatik und Wirtschaftswissenschaften stehen Studiengänge mit Staatsprüfung wie Lehramt, Medizin und Rechtswissenschaft. Neben den großen Studiengängen tragen wie Sorabistik und Altorientalistik zu Profil und Ansehen der Universität bei. Zudem hat sich die Universität Leipzig zum Zentrum für Lehrerbildung in Sachsen entwickelt. Vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen machen Leipzig zu einem weltweit attraktiven Hochschulstandort.

    Icon: studium
    klassische Volluniversität mit international ausgerichteter Fächervielfalt
    Icon: studium
    vielfältige Kooperationsbeziehungen mit ausländischen Partnerhochschulen
    Forschung

    Die traditionelle Fächervielfalt in der Lehre korrespondiert mit interdisziplinärer Grundlagen- und angewandter Forschung auf Spitzenniveau. Das breite Forschungsspektrum in den Lebenswissenschaften, den Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften spiegelt sich in drei strategischen Forschungsfeldern mit neun Forschungsprofilbereichen, drei Sonderforschungsbereichen und drei Transregios wider, in denen mehrere Fakultäten mit Partneruniversitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.

    Die Forschungsstärken liegen insbesondere in den Bereichen Globale Interaktion, Biomedizin, Biotechnologie, Biodiversität, Intelligente Materialien und Nachhaltigkeit in denen sich die Universität Leipzig zu einem Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene entwickelt hat. Zur gegenseitigen Stärkung in Lehre und Forschung kooperiert sie seit 1995 länderübergreifend im Unibund Halle-Jena-Leipzig.

    Icon: forschung
    angesehener Wissens- und Technologietransferpartner auf internationaler Ebene
    Icon: forschung
    bietet interdisziplinäre Grundlagen- und angewandte Forschung auf Spitzenniveau
    Universität International

    Charakteristisch für die Universität Leipzig sind ihre zahlreichen Auslandskontakte, ihre hohe Mobilitätsquote und ihre international vernetzte Lehre, die besonders durch gemeinsame Studienangebote mit ausländischen Partnereinrichtungen gefördert wird. 38 internationale Studiengänge, darunter 17 integrierte und zwei im Rahmen von "Erasmus Mundus" EU-geförderte Masterstudiengänge, stehen für die Internationalisierung des Curriculums. 3 500 Studierende aus mehr als 150 Ländern beleben durch ihre kulturellen Erfahrungen den wissenschaftlichen Diskurs und das Leben auf dem Campus.

    Die Universität Leipzig pflegt Kooperationen mit rund 350 Erasmus+ Partnerhochschulen inner- und außerhalb Europas und 56 weltweite Universitätspartnerschaften. Besonders intensive Beziehungen bestehen zu den Universitäten in Stellenbosch, Graz, Breslau und Prag. Zudem ist die Universität Leipzig "Europäische Hochschule" als Teil der EU-geförderten Hochschulallianz "Arqus".

    Icon: international
    verfügt über viele Auslandskontakte, hohe Mobilitätsquote und international vernetzte Lehre
    Icon: international
    pflegt zahlreiche Kooperationen und Universitätspartnerschaften in Europa und weltweit
    Foto: Blick auf das Paulinum und den Campus Augustusplatz der Universität Leipzig.
    Foto: Blick in das Audimax der Universität Leipzig auf dem Campus Augustusplatz.
    Foto: Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus vor dem Hörsaalgebäude und lernen zusammen.
    Foto: Blick in das Innere der Universitätsbibliothek Bibliotheca Albertina der Universität Leipzig mit Foyer und Treppenhaussäulen.

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