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Hochschule Fulda - University of Applied Sciences

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Annahme als Doktorand:in

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorand:in ist an den Vorsitz des Promotionsausschusses zu richten. Das Annahmegesuch umfasst als erforderliche Anlagen:
      a. beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene und zur Promotion qualifizierende Hochschulstudium gemäß Abs. 2; ausländische Zeugnisse und Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen;
      b. eine Übersicht des Lebens- und Bildu...
      § 5 Annahme als Doktorand:in

      (1) Das Gesuch um Annahme als Doktorand:in ist an den Vorsitz des Promotionsausschusses zu richten. Das Annahmegesuch umfasst als erforderliche Anlagen:
      a. beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene und zur Promotion qualifizierende Hochschulstudium gemäß Abs. 2; ausländische Zeugnisse und Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen;
      b. eine Übersicht des Lebens- und Bildungsgangs;
      c. eine einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
      d. ein ausführliches, schriftliches Exposé für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben, anhand dessen die Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten erkennbar wird; das Exposé soll das Thema, den Stand der Forschung, die Ziele sowie den zu erwartenden Beitrag der Arbeit zur Wissenschaft, eine Beschreibung der methodischen Vorgehensweise und die Ressourcenplanung umfassen; weiterhin ist dem Exposé eine Erklärung beizufügen, in welcher Sprache die Dissertation verfasst werden soll;
      e. die schriftliche Zusage aller Betreuer:innen in Form einer Betreuungsvereinbarung, in der auch die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis zugesichert wird;
      f. die Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an einer anderen Hochschule die Annahme als Doktorand:in beantragt und ob ein vergleichbares Eignungsfeststellungsverfahren oder Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde.

      (2) Bedingung für die Annahme als Doktorand:in ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Angewandte Informatik mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern, ein Master-Abschluss der Fachrichtung Angewandte Informatik oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Angewandte Informatik in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss von den Bedingungen abweichen und dabei auch Auflagen aussprechen.

      § 6 Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland

      (1) Als Doktorand:in kann auch angenommen werden, wer über einen nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltenden, fachlich einschlägigen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule verfügt.

      (2) Als Doktorand:in kann auch angenommen werden, wer über einen Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 Abs. 2 vergleichbaren Studiums im Ausland verfügt, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird.

      § 7 Fachliche Eignung und Auflagen

      (1) Kann der Promotionsausschuss anhand des vorhandenen Abschlusses gemäß § 5 die fachliche Eignung nicht abschließend feststellen, kann er Auflagen für die Annahme als Doktorand:in erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Erfolgt eine Annahme mit Auflagen, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss.

      § 8 Eignungsfeststellungsverfahren

      (1) Für ein Eignungsfeststellungsverfahren formuliert der Promotionsausschuss geeignete Auflagen.

      (2) Die Dauer des Eignungsfeststellungsverfahrens beträgt maximal zwei Semester und endet mit der Beurteilung „geeignet“ bzw. „nicht geeignet“ durch den Promotionsausschuss.

      (3) Ein Anspruch auf Durchführung eines Eignungsfeststellungsverfahrens besteht nicht.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Im Falle einer englischsprachigen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorand:in mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, ...
      § 11 Dissertation

      (1) Die Dissertation muss als selbständige, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Leistung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnis liefern. Sie ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Im Falle einer englischsprachigen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

      (2) Die Dissertation ist von der Doktorand:in mit einem Verzeichnis aller benutzten Quellen und einer Erklärung zu versehen, dass sie bzw. er die Arbeit − abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen − selbstständig verfasst hat.

      (3) Arbeiten, die bereits Prüfungszwecken gedient haben, werden als Dissertation nicht zugelassen. Ergebnisse solcher Prüfungsarbeiten können jedoch für die Dissertation verwendet werden, wobei die betreffenden Arbeiten im Quellenverzeichnis anzugeben sind.

      (4) Teile einer monografischen Dissertation dürfen vorab veröffentlicht sein.

      (5) Neben einer monografischen Dissertation kann der Promotionsausschuss auch eine kumulative Promotion zulassen. Eine kumulative Promotion muss aus wissenschaftlichen Originalarbeiten der Doktorand:in bestehen, dem ein eigenständig verfasster wissenschaftlicher Text vorangestellt ist, der folgenden Anforderungen genügt: (a.) Einordnung der Ergebnisse in den aktuellen Stand der Wissenschaft, (b.) Darstellung des inneren Zusammenhangs der eingereichten Schriften, (c.) Darstellung der wesentlichen Schlussfolgerungen. Näheres regelt der Promotionsausschuss in einer Richtlinie für kumulative Promotionen.

      (6) Sobald im PZAI kumulative Promotionen zulässig sind, kann eine Doktorand:in diese Form der Dissertation beim Promotionsausschuss für das eigene Promotionsvorhaben beantragen. Der Genehmigung des Promotionsausschusses ist die für dieses Promotionsverfahren gültige Richtlinie für kumulative Promotionen beizulegen.

      (7) Die Dissertation ist einzureichen mitsamt der maßgeblichen Forschungsdaten, entsprechend dem fachspezifischen Usus in angewandter Informatik, die zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn geführt haben. Sie müssen in geeigneter Form als Anhang beigefügt werden. Um bestimmte Forschungsdaten vor der Veröffentlichung zu schützen, ist für diese Forschungsdaten ein Sperrvermerk beim Promotionsausschuss zu beantragen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Internetseite der Hochschule
  • Hochschulporträt
    „Die Hochschule Fulda steht bundesweit ganz besonders für die Themen Lebensqualität und Gesundheit. Gemeinsam arbeiten wir an praxisnahen Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.”
    Prof. Dr. Karim Khakzar
    Präsident der Hochschule Fulda
    Zentral, praxisnah, persönlich

    Wer einen Campus der kurzen Wege mit persönlicher Atmosphäre schätzt, ist bei uns richtig. Wir bieten rund 60 Studiengänge und Weiterbildungen in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel, Gesundheit, Recht, Soziales und Interkulturelles, Technik sowie Wirtschaft.

    Wir zählen zu den forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften, besonders in den Schwerpunkten „Gesundheit, Ernährung, Lebensmittel“, „Interkulturalität und soziale Nachhaltigkeit“ sowie „Informatik und Systemtechnik“.
    In Studienprojekten sammeln die Studierenden früh Praxiserfahrung, auch in der Lehre liegt der Fokus auf anwendungsorientierten Fragestellungen.

    Neben dem klassischen Vollzeitstudium bieten wir duale und berufsbegleitende Studiengänge sowie Studienmöglichkeiten in Teilzeit an. Auslandssemester und -praktika lassen sich in viele Studiengänge integrieren. 2016 wurde der Hochschule Fulda als erster Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deutschland das eigenständige Promotionsrecht verliehen.

    Icon: uebersicht
    zählt zu den forschungsstarken Hochschulen für angewandte Wissenschaften
    Icon: uebersicht
    verfügt über einen Campus mit kurzen Wegen und persönlicher Atmosphäre
    Theorie + Praxis = Wissen

    Unsere ausgezeichnete Lehre lebt von der Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden, dem gemeinsamen Arbeiten und Lernen. Hierzu tragen maßgeblich die kleinen Gruppen und der seminaristische Unterricht bei - hervorzuheben ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis.

    Der grüne Campus mit modern ausgestatteten Räumlichkeiten und Laboren bietet eine hervorragende Lernumgebung. Gut erreichbar direkt auf dem Campus stehen unseren Studierenden auch zahlreiche Beratungsangebote zur Verfügung, die das Studium unterstützen.

    Icon: studium
    unterstützt Studierende mit zahlreichen Beratungsangeboten
    Icon: studium
    Studierende arbeiten und lernen in kleinen Gruppen
    Angewandte Forschung zu Lebensqualität und Gesundheit

    Lebensqualität und Gesundheit prägen das Forschungsprofil an der Hochschule Fulda. Dies wird in drei Forschungsschwerpunkten umgesetzt:
    1. Gesundheit, Ernährung, Lebensmittel
    2. Interkulturalität und soziale Nachhaltigkeit
    3. Informatik und Systemtechnik

    Die angewandte Forschung an der Hochschule Fulda entwickelt in ihren Themenfeldern praxisrelevante Lösungen zu aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen - auch unter Einbindung von Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
    Unsere Forschungsaktivitäten finden Raum in unseren wissenschaftlichen Zentren und Forschungsverbünden. Hier werden die Forschungsschwerpunkte mit Leben gefüllt.

    Seit 2016 übt die Hochschule Fulda als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften das eigenständige Promotionsrecht aus. In unseren fünf Promotionszentren setzt sich der wissenschaftliche Nachwuchs in den Promotionsprojekten auf höchstem Niveau mit aktuellen Forschungsfragen auseinander.

    Icon: forschung
    verfügt über ein eigenständiges Promotionsrecht mit fünf Promotionszentren
    Icon: forschung
    entwickelt praxisrelevante Lösungen zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen
    Foto: Studierende sitzen auf einer Bank auf dem Campus der Hochschule Fulda und lernen gemeinsam
    Foto: Studentinnen in weißen Kitteln stehen an einer Kochstation in einem Labor und arbeiten mit Lebensmitteln
    Foto: Zwei Studentinnen und ein Student sitzen an einem Tisch auf dem Campus der Hochschule Fulda und blicken in einen Laptop
    Foto: Drei Studentinnen und ein Student des Bereichs Physiotherapie studieren die Knochen eines Skeletts

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