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Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

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Steckbrief

  • Hochschule Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
  • Fakultät / Fachbereich Promotionszentrum Energietechnik (PZET) in Kooperation mit H München und OTH Regensburg
  • Promotionsfach / fächer
    ... Chemische Energietechnik (Wasserstoff und Power-to-X); Elektrische Energietechnik (Stromversorgung); Sektorenkopplung (verbindendes Element); Thermische Energietechnik (Wärmeversorgung)
    Chemische Energietechnik (Wasserstoff und Power-to-X); Elektrische Energietechnik (Stromversorgung) ...
  • Sachgebiet(e) Elektrotechnik
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Allgemeine Voraussetzungen

      (1) 1Für eine Promotion im Promotionszentrum „Energietechnik“ in einem einschlägigen Fachgebiet nach § 2 kommen in der Regel Absolventinnen und Absolventen ingenieurs- oder naturwissenschaftlicher Studiengänge in Betracht. 2Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang oder ein Studienabschluss im ausreichenden Maße einschlägig ist, obliegt dem Promotionsausschuss.

      (2) 1Die Überdurchschnittlichkeit eines Studienabschlusses im Sinne von § 18 Abs....
      § 7 Allgemeine Voraussetzungen

      (1) 1Für eine Promotion im Promotionszentrum „Energietechnik“ in einem einschlägigen Fachgebiet nach § 2 kommen in der Regel Absolventinnen und Absolventen ingenieurs- oder naturwissenschaftlicher Studiengänge in Betracht. 2Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang oder ein Studienabschluss im ausreichenden Maße einschlägig ist, obliegt dem Promotionsausschuss.

      (2) 1Die Überdurchschnittlichkeit eines Studienabschlusses im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPromO ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Abschluss mit einer Gesamtabschlussnote von 2,0 oder besser nachgewiesen werden kann.

      § 8 Promotionseignungsprüfung

      (1) Zur Promotionseignungsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer
      1. die in § 7 Abs. 1 genannten Annahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder
      2. den in § 7 Abs. 2 geforderten Abschluss nicht erreicht hat.

      (2) Dem Antrag auf Zulassung zur Promotionseignungsprüfung ist eine entsprechende Empfehlung der Betreuungsperson beizufügen, die auch einen Vorschlag hinsichtlich der aufzuerlegenden Prüfungen nach Abs. 3 Satz 2 enthalten muss.

      (3) 1In der Promotionseignungsprüfung muss die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er über mindestens gute Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung verfügt, in der sie oder er die Promotion anstrebt. 2Die Promotionseignungsprüfung besteht daher gemäß Entscheidung des Promotionsausschusses in Abstimmung mit der Betreuungsperson aus maximal drei Prüfungen in Fächern der Fachrichtung der beabsichtigten Promotion. 3Die auferlegten Prüfungen finden an einer oder mehreren der am Promotionszentrum „Energietechnik“ beteiligten Hochschulen entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnungen statt. 4Der Promo-tionsausschuss gibt die näheren Informationen über die Durchführung der Promotionseignungsprüfung bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung gegenüber der Kandidatin oder dem Kandidaten bekannt.

      (4) 1Die Meldung zu den Prüfungen hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass sie spätestens ein Jahr nach der Annahme zur Promotionseignungsprüfung abgelegt sind. 2Wird die Frist aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat zu vertreten hat, überschritten, so gilt die Promotionseignungsprüfung als nicht bestanden.

      (5) 1Die Promotionseignungsprüfung ist dann bestanden, wenn die auferlegten Prüfungen gemäß Abs. 3 Satz 2 im Durchschnitt mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurden. 2Die bestandene Promotionseignungsprüfung bestätigt die fachliche Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten zur Aufnahme des Promotionsvorhabens.


      § 5 Fachliches promotionsbegleitendes Programm

      (1) 1Die Promovierenden sind im Rahmen des fachlichen promotionsbegleitenden Programms verpflichtet, an einem zu ihrer Fachrichtung passenden Forschungskolloquium des Promotionszentums „Energietechnik“ teilzunehmen und dort in Abstimmung mit ihrer Betreuungsperson in zwei Vorträgen den Stand ihrer Forschung zu präsentieren; die Nichterfüllung ist gegenüber dem Lei-tungsgremium zu begründen. 2Das Forschungskolloquium dient den Promovierenden und den professoralen Mitgliedern des Promotionszentrums „Energietechnik“ zum fachlichen Austausch und zur Diskussion über die vorgestellten Inhalte. 3Über den Turnus und eine mögliche Einteilung des Forschungskolloquiums in thematische Untergruppen entscheidet das Leitungsgremium.

      (2) 1Die Promovierenden müssen mindestens eine akzeptierte (begutachtete/peer-reviewed) Veröffentlichung in wissenschaftlich anerkannten und zum Fachgebiet der Promotion passenden Veröffentlichungsmedien publizieren. 2Als wissenschaftlich anerkannt gelten Veröffentlichungsmedien, die zum Zeitpunkt der Publikation in den beiden oberen Quartilen (Q1+Q2) von Rankings wie Elsevier Scopus oder Scimago Journal Rank (SJR) liegen. 3Den Veröffentlichungen nach Satz 1 gleichgestellt sind im Rahmen des fachlichen promotionsbegleitenden Programms außerdem erteilte Patente; ausgeschlossen sind Abstracts und ähnliche rein veröffentlichungsbeschreibende Dokumente. 4Der Promotionsausschuss entscheidet auf Antrag der bzw. des Promovierenden bei Unklarheiten hinsichtlich fachlicher Passung und wissenschaftlicher Anerkennung. 5Die Veröffentlichungen müssen von dem oder der Promovierenden in Hauptautorenschaft erbracht werden. 6Hauptautorenschaft bedeutet die überwiegende inhaltliche Arbeit an einer wissenschaftlichen Publikation.

      (3) Die Promovierenden müssen in ein angemessenes wissenschaftliches Umfeld einer Betreuungsperson eingebunden werden.

      (4) Darüber hinaus sollen die Promovierenden in die Lehre eingebunden werden.
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Schriftliche Promotionsleistung

      (1) Das Titelblatt der Dissertation muss kumulativ folgende Angaben enthalten:
      1. den Titel der Dissertation,
      2. ggf. vorhandene Untertitel,
      3. den angestrebten Doktorgrad,
      4. den Namen des Promotionszentrums,
      5. die kooperierenden Hochschulen mit Kennzeichnung der Betreuungshochschule,
      6. den vollständigen Namen der oder des Promovierenden,
      7. das Geburtsdatum der oder des Promovierenden,
      8. den Geburtsort der oder...
      § 10 Schriftliche Promotionsleistung

      (1) Das Titelblatt der Dissertation muss kumulativ folgende Angaben enthalten:
      1. den Titel der Dissertation,
      2. ggf. vorhandene Untertitel,
      3. den angestrebten Doktorgrad,
      4. den Namen des Promotionszentrums,
      5. die kooperierenden Hochschulen mit Kennzeichnung der Betreuungshochschule,
      6. den vollständigen Namen der oder des Promovierenden,
      7. das Geburtsdatum der oder des Promovierenden,
      8. den Geburtsort der oder des Promovierenden und, sofern dieser nicht in Deutschland liegt, zusätzlich das Geburtsland,
      9. den Tag der Einreichung der Dissertation sowie
      10. die Namen der Gutachterinnen und/oder Gutachter

      (2) 1Im Falle der publikationsbasierten Dissertation besteht diese aus
      1. mindestens drei akzeptierten (begutachteten/peer-reviewed) Veröffentlichungen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2, die in Hauptautorenschaft nach § 5 Abs. 2 Satz 6 verfasst worden sein müssen, sowie
      2. einer nicht veröffentlichten Darstellung im Umfang von mindestens 40 inhaltlichen Seiten, durch die der thematische Zusammenhang der publizierten Schriften dargelegt und die be-handelte Problematik in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext eingeordnet wird.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, 50/2024
  • Hochschulporträt
    Innovationsmotor der Metropolregion Nürnberg

    Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) ist bundesweit eine der größten Hochschulen ihrer Art und liegt mitten in Nürnberg. Als eine der forschungsintensivsten und drittmittelstärksten aller bayerischen Hochschulen ist sie ein wichtiger Innovationsmotor für die Metropolregion Nürnberg. Zwölf Fakultäten bieten Bachelor- und Masterstudiengänge, Weiterbildungen und duale Studienvarianten. Die Ohm ist mit 160 Hochschulpartnern in aller Welt als „global player“ aktiv.

    Icon: uebersicht
    forschungsintensive und drittmittelstarke Hochschule in Bayern
    Icon: uebersicht
    wichtiger Innovationsmotor für die Metropolregion Nürnberg
    Praxisorientierte Lehrkonzepte

    Von A wie Angewandte Chemie bis W wie Wirtschaftsrecht – die Ohm bietet mit mehr als 60 Studienangeboten ein praxisorientiertes Studium mit einer großen Auswahl an Vertiefungsrichtungen und vielen Studienmodellen. Das breite Studienangebot widmet sich den technischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und gestalterischen Herausforderungen unserer Zeit. Praxiserfahrene Lehrende, aktuelle Projekte und praktische Studiensemester bereiten die Studierenden ideal auf ihr späteres Berufsleben vor.

    Icon: studium
    bietet ein breit gefächertes und praxisorientiertes Studienangebot
    Icon: studium
    verfügt über verschiedene Vertiefungsrichtungen und Studienmodelle
    Die Zukunft gestalten

    Mit ihren rund 150 hervorragend ausgestatteten Laboren arbeitet die Ohm eng mit Partnern aus Wirtschaft und Industrie zusammen und betreibt anwendungsorientierte Forschung. Davon profitieren auch die Studierenden, die in den Laborbetrieb eingebunden sind und die hohe Forschungs-Kompetenz der Hochschule erleben.

    Die zahlreichen Institute der Ohm forschen in den unterschiedlichsten, zukunftsweisenden Bereichen, von der Material- und Produktentwicklung bis hin zu innovativen Dienstleistungen.

    Icon: forschung
    betreibt anwendungsorientierte Forschung in zahlreichen Instituten
    Icon: forschung
    Studierende profitieren von hoher Forschungs-Kompetenz der Ohm
    Treppenhaus TH Nürnberg (Foto: Jasmin Bauer/Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)
    Studierende der TH Nürnberg (Foto: Stefan Scheller/Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)
    Absolventinnen und Absolventen der TH Nürnberg (Foto: Melanie Scheller/Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)
    Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Foto: Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)

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