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Hochschule RheinMain

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Di...
      § 5 Voraussetzung zur Promotion

      Voraussetzung zur Promotion ist in der Regel ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis des Masterabschlusses mit mindestens der Note 2,0 oder einem ECTS-Rang der Note B, ein gleichwertiger Abschluss gem. § 5a oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung gem. § 5b. Die Lissabon-Konvention ist hierbei zu berücksichtigen.

      § 5a Gleichwertige Abschlüsse und Abschlüsse im Ausland, Aufnahme mit Auflagen

      (1) Als promovierende Person kann auch angenommen werden, wer über einen nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz als gleichwertig geltenden, fachlich einschlägigen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule verfügt; stuft der Promotionsausschuss einen dieser alternativ gleichwertigen Studienabschlüsse als nicht ausreichend gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierende Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (2) Bedingung für die Annahme als promovierende Person kann auch ein Abschluss eines mit der Qualifikation nach § 5 vergleichbaren Studiums im Ausland sein, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird; stuft der Promotionsausschuss einen ausländischen Studienabschluss als nicht gleichwertig ein, so kann er Auflagen für die Annahme als promovierend Person erteilen (z.B. zusätzliche Leistungsnachweise).

      (3) Erfolgt eine Annahme mit Auflagen, so sind die Auflagen mit einer Frist zu ihrer Erfüllung zu verbinden, die vor der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 liegen soll, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation) liegen muss. Die Auflagen müssen die allgemeine Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und somit die Promotionsbefähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers sicherstellen. Die genauen Vorgaben legt der Promotionsausschuss fest.

      § 5b Ausnahmen, Eignungsfeststellung

      Entspricht das Fachgebiet des Dissertationsthemas nicht dem abgeschlossenen Hochschulstudium, müssen zusätzliche Prüfungsleistungen aus dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet des angestrebten Doktorgrades im Umfang von 15 Leistungspunkten auf Master-Niveau erbracht werden Über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Angemessenheit der Module entscheidet der Promotionsausschuss. Die Modulprüfungen sind mit der Einreichung des Zwischenberichts gem. § 8 Abs. 3 nachzuweisen, aber spätestens vor der Einleitung des Promotionsverfahrens (Einreichung der Dissertation).

      § 9 Qualifizierungsprogramm

      Das Promotionszentrum bietet ein Qualifizierungsprogramm für die Promovierenden an. Dieses muss zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis beitragen. Die Teilnahme an einem Qualifizierungsangebot zur wissenschaftlichen Integrität ist für die promovierende Person verpflichtend; ein Nachweis über die Teilnahme ist spätestens gemeinsam mit dem Gesuch zur Einleitung des Promotionsverfahrens gemäß § 11 vorzulegen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Mitteilung 16-2025 vom 03.04.2025
  • Hochschulporträt
    „An der Hochschule RheinMain stehen die Studierenden im Mittelpunkt. Wir verstehen uns als ihre Trainer, die sie fordern und fördern gemäß unserem Motto: Wir coachen Studierende zum Studien- und Berufserfolg.”
    Prof. Dr. Christiane Jost
    Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Internationales der Hochschule RheinMain
    Foto: Blick auf den RheinMain Campus
    Die Hochschule RheinMain – Hochschule für Angewandte Wissenschaften
    Eine Vielzahl an Bachelor- und Masterstudienangebote bieten die Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen, Design Informatik Medien, Sozialwesen und Wiesbaden Business School in Wiesbaden sowie der Fachbereich Ingenieurwissenschaften in Rüsselsheim an. Die Hochschule RheinMain ist eine weltoffene Hochschule mit vielen internationalen Kontakten und Partnerhochschulen auf allen Kontinenten, darunter 80 europäischen Partnerhochschulen.
    Icon: uebersicht
    weltoffene Hochschule mit internationalen Kontakten und Partnerhochschulen
    Icon: uebersicht
    praxisnahe Ausbildung mit Laboren an allen Standorten sowie duale Studienangebote
    Die Studierenden stehen im Mittelpunkt allen Handelns
    Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften legt die Hochschule RheinMain großen Wert auf eine praxisnahe Ausbildung. Labore an allen Standorten, Lehrbeauftragte aus der Praxis, Praxisprojekte und Praxisaufenthalte im In- und Ausland sowie duale Studiengänge unterstützen dieses Ziel. Die Hochschule RheinMain ist eine offene Hochschule mit einem breiten Zugang zum Studium, die individuelle Bildungsbiografien würdigt. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler können hier ihre Sportkarriere mit einem Studium vereinbaren. Die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie wird von der Hochschule RheinMain ebenfalls gefördert.
    Icon: studium
    gewährleistet einen breiten Zugang zum Studium und würdigt individuelle Bildungsbiografien
    Icon: studium
    fördert die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie
    Forschungsschwerpunkte und Promotionsmöglichkeiten
    "Engineering 4.0", "Smarte Systeme für Mensch und Technik" sowie "Professionalität sozialer Arbeit" sind die drei profilbildenden Forschungsschwerpunkte der Hochschule RheinMain. Auch die Promotion ist an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften möglich: Seit 2017 besitzt die Hochschule RheinMain das Promotionsrecht für die Fachrichtung Soziale Arbeit zusammen mit der Frankfurt University of Applied Sciences und der Hochschule Fulda. Ausgeübt wird das Promotionsrecht zukünftig im Rahmen eines hochschulübergreifenden Promotionszentrums mit Sitz in Wiesbaden. Gemeinsam mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main werden zudem zwei Doktorandenkollegs betrieben.
    Icon: forschung
    schafft geeignete Rahmenbedingungen für anwendungsbezogene Forschung
    Icon: forschung
    unterstützt den Austausch und Transfer zwischen Wissenschaft und beruflicher Praxis
    Foto: Studierende tauschen sich in Lehrveranstaltung aus
    Foto: Außenansicht des Gebäudes des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften
    Foto: Gebäude der Hochschule RheinMain

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