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Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

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Steckbrief

  • Hochschule Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • Fakultät / Fachbereich Kulturwissenschaftliche Fakultät
  • Promotionsfach / fächer
    ... Kulturgeschichte; Literaturwissenschaften; Sprachwissenschaften; Vergleichende Sozialwissenschaften
    Kulturgeschichte; Literaturwissenschaften ...
  • Sachgebiet(e) Kulturwissenschaften
  • Doktorgrad(e) Dr. phil.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 8 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      - ein mit mindestens "gut" (2,5) bestandener Hochschulabschluss. Über Ausnahmen hinsichtlich der Note des Hochschulabschlusses entscheidet der Promotionsausschuss.
      - Der Hochschulabschluss soll in einem dem Fächerkanon der Kulturwissenschaftlichen Fakultät entstammenden Fachgebiet erfolgt sein und schwerpunktmäßig mit dem Fachgebiet übereinstimmen, das der gepl...
      § 8 Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

      (1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
      - ein mit mindestens "gut" (2,5) bestandener Hochschulabschluss. Über Ausnahmen hinsichtlich der Note des Hochschulabschlusses entscheidet der Promotionsausschuss.
      - Der Hochschulabschluss soll in einem dem Fächerkanon der Kulturwissenschaftlichen Fakultät entstammenden Fachgebiet erfolgt sein und schwerpunktmäßig mit dem Fachgebiet übereinstimmen, das der geplanten Dissertation zugrunde liegt. Liegt der Hochschulabschluss außerhalb des Fachgebiets der geplanten Dissertation, prüft der Promotionsausschuss in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer, inwiefern die Kandidatin/der Kandidat die Grundlagen des Fachs während der Promotionszeit erwerben kann. Der Promotionsausschuss kann ggf. mit entsprechenden Auflagen eine vorbehaltliche Zulassung beschließen. Die Auflagen sollen sich auf fachspezifische Studienleistungen im Umfang von bis zu 30 ECTS aus MA-Veranstaltungen beziehen, die dem Fachgebiet der geplanten Dissertation zugeordnet werden können und innerhalb einer Frist von 2 Jahren erbracht werden müssen.
      - Das Fachgebiet, das der geplanten Dissertation zugrunde liegt, muss ausreichend an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät vertreten sein.

      Als Hochschulabschluss im Sinne von Satz 1 gilt:
      a) ein Abschlussgrad als Master, Diplom, Magister, Erste Wissenschaftliche oder Künstlerisch Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Amt des Studienrats oder ein äquivalentes Examen, der an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben worden ist,

      b) ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbener gleichwertiger Hochschulabschluss. Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Sinne von Abs. 1 a) entscheidet der Promotionsausschuss.

      (2) Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorgrades können nach Durchlaufen eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. Der Promotionsausschuss verpflichtet die Kandidatin bzw. den Kandidaten im Rahmen dieses Verfahrens dazu, innerhalb einer festzulegenden Frist bestimmte Leistungsnachweise zu erbringen. Durch die Erbringung der Leistungsnachweise stellt die Kandidatin bzw. der Kandidat unter Beweis, dass sie bzw. er die fachliche Eignung für eine Promotion mitbringt.

      (3) Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind schriftlich an die Forschungsdekanin bzw. den Forschungsdekan zu richten; diese bzw. dieser leitet den Antrag an den Promotionsausschuss weiter. Dem Antragsschreiben sind beizufügen:
      a) der Nachweis des bestandenen Hochschulabschlusses gemäß Abs. 1, Buchstaben a und b bzw. Abs. 2 in beglaubigter Kopie. Liegt dieser Nachweis nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, ist zudem eine beglaubigte Übersetzung in einer dieser beiden Sprachen beizufügen. Mit dem Nachweis über den bestandenen Hochschulabschluss ist ergänzend das Diploma Supplement in einfacher Kopie einzureichen,
      b) eine von der bzw. dem Promovierenden sowie der Betreuerin bzw. dem Betreuer unterschriebene
      Promotionsvereinbarung gemäß § 9 Abs. 2,
      c) ein Exposé im Umfang von 3-5 Seiten, aus dem der Forschungsstand sowie das eigene Vorhaben ersichtlich werden,
      d) eine schriftliche Erklärung darüber, in welcher Sprache die Dissertation abgefasst (§ 11 Abs. 3) und die Disputation abgehalten wird (§ 14 Abs. 4 S. 3 bis 5),
      e) ein Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache,
      f) eine schriftliche Erklärung darüber, ob bereits ein Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule gestellt worden ist und ggf. mit welchem Ergebnis dieses Verfahren abgeschlossen wurde,
      g) bei Frauen eine schriftliche Erklärung über den gewünschten Grad (§ 1 Abs. 1 S. 2).

      (4) Von der Zulassung zur Promotion ist ausgeschlossen, wer
      - die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt,
      - die in Abs. 3 genannten Unterlagen nicht vollständig vorlegt,
      - bereits im gewählten Fach promoviert worden ist und diesen Titel in Deutschland führen darf,
      - oder bereits eine Doktorprüfung im gewählten Fach endgültig nicht bestanden hat.

      (5) Die Zulassung kann gemäß § 22 Abs. 2 versagt oder widerrufen werden. Im Fall einer Einstellung des Promotionsverfahrens nach § 22 Abs. 6 oder einer Aufhebung der Promotionsvereinbarung nach § 9 Abs. 6 erlischt die Zulassung zur Promotion.

      (6) Erfüllt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Voraussetzungen, so wird sie bzw. er vom Promotionsausschuss zum Promotionsverfahren zugelassen. Die Zulassung erfolgt während der
      Vorlesungszeit in der Regel innerhalb eines Monats und ist der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Ablehnungen und andere Entscheidungen zuungunsten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sind schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

      (7) Personen, die sich entschließen, ihr Promotionsvorhaben an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina endgültig nicht mehr weiterzuverfolgen, müssen die Aufhebung der Zulassung beantragen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 11 Dissertation

      (1) Die bzw. der Promovierende muss eine Dissertation vorlegen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen selbständigen Beitrag zur Forschung darstellt.

      (2) Die Dissertation soll vor ihrer Einreichung im Rahmen des Promotionsverfahrens als Ganzes nicht veröffentlicht sein. Bereits veröffentlichte Teile müssen in der eingereichten Dissertation deutlich gekennzeichnet werden und bei Abgabe in Kopie mit einge...
      § 11 Dissertation

      (1) Die bzw. der Promovierende muss eine Dissertation vorlegen, welche die besondere Befähigung zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen selbständigen Beitrag zur Forschung darstellt.

      (2) Die Dissertation soll vor ihrer Einreichung im Rahmen des Promotionsverfahrens als Ganzes nicht veröffentlicht sein. Bereits veröffentlichte Teile müssen in der eingereichten Dissertation deutlich gekennzeichnet werden und bei Abgabe in Kopie mit eingereicht werden. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.

      (3) Falls die Dissertation in einer anderen Sprache als der deutschen oder englischen abgefasst werden soll, muss dies beim Antrag auf Zulassung zur Promotion angezeigt werden. Andere Sprachen sind zuzulassen, wenn sie in der internationalen Literatur des Faches üblich und die Betreuung und Begutachtung an der Fakultät gewährleistet sind.

      (4) Die Dissertation ist in gebundener Form, mit Seitenzahlen versehen und in der Regel einseitig bedruckt vorzulegen.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ja
    • kumulative Dissertation Ohne Ang.
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags zwischen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Cotutelle-Verträge können von den Promotionsordnungen der Fakultät abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise nicht zu erreichen ist. W...
      § 4 Binationale Promotionsverfahren

      (1) Die Durchführung eines binationalen Promotionsverfahrens erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags zwischen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der betreffenden Hochschule aus dem Ausland (Cotutelle-Verfahren).

      (2) Cotutelle-Verträge können von den Promotionsordnungen der Fakultät abweichende Regelungen vorsehen, wenn eine Passung mit der Promotionsordnung der Partnerhochschule in anderer Weise nicht zu erreichen ist. Wesentliche Abweichungen müssen dem Promotionsausschuss im Zuge der Vertragsvorbereitung angezeigt und begründet werden. Der Promotionsausschuss gibt eine befürwortende oder ablehnende Stellungnahme dazu ab.

      (3) Alle Cotutelle-Verträge werden vom Promotionsausschuss verhandelt und genehmigt.

      § 3 Gemeinsame Promotionsverfahren mit Hochschulen im Inland und kooperative Promotion

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit anderen promotionsberechtigten Hochschulen oder von kooperativen Promotionsverfahren mit Fachhochschulen aus dem Inland erfolgt auf der Grundlage von bilateralen Vereinbarungen zwischen der Europa- Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und den betreffenden Hochschulen oder Fachhochschulen. Die von den Betreuerinnen bzw. Betreuern unterzeichnete Promotionsvereinbarung bildet die Grundlage für das Promotionsverfahren.

      (2) Vereinbarungen mit Fachhochschulen sollen vorsehen, dass die Dissertation von je einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Fachhochschule betreut wird (kooperative Promotion).
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtliche Bekanntmachungen 1/2020, S. 71 ff.
    • zuletzt geändert am 16.10.2024
  • Hochschulporträt
    „Die Viadrina ist eine besondere Universität an einem besonderen Ort. In der deutsch-polnischen Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice lebt sie als Stätte attraktiver Lehre, innovativer Forschung und internationaler Kooperation die europäische Idee im Alltag.”
    Prof. Dr. Eduard Mühle
    Präsident der Europa-Universität Viadrina
    Foto: Studierende auf dem Campus der Europa-Universität Viadrina
    An der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) individuell studieren: Weltweite Chancen nutzen. Gesellschaft von morgen gestalten.

    An der Viadrina ist es unser Anspruch, Menschen zu bilden, die wissenschaftlich fundierte Impulse für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen setzen. Dafür bieten wir Ihnen ein individuell begleitetes Studium, dass Sie aus einmaliger gesamteuropäischer Perspektive und in einem starken internationalen Netzwerk bestens vorbereitet, die Gesellschaft von morgen zu gestalten. Unsere inhaltliche Spezialisierung liegt auf den Themen Digitalisierung, Kultur, Recht und Wirtschaft. In diesen Fächern bieten wir Ihnen über 20 Studiengänge und 25 internationale Doppelabschlüsse an vier Fakultäten und Schools.

    Icon: uebersicht
    einmalige gesamteuropäischer Perspektive und starkes internationales Netzwerk
    Icon: uebersicht
    inhaltliche Spezialisierung auf die Themen Digitalisierung, Kultur, Recht und Wirtschaft
    Grenzüberschreitender Campus

    Unsere Besonderheit ist ein internationaler Campus, der sich in der europäischen Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice auf der deutschen und der polnischen Seite der Oder erstreckt – in unmittelbarer Nähe zur Hauptstadt Berlin. In dieser grenzüberschreitenden Lage an der
    Schnittstelle zwischen West- und Osteuropa manifestiert sich unser Selbstverständnis, Ort des akademischen Austausches mit Partner*innen in West- und in Osteuropa zu sein: Ein Studium an der Viadrina ermöglicht Ihnen eine bundesweit einmalige gesamteuropäische Perspektive. Europäische und internationale Aspekte von Recht, Wirtschaft und Kultur nehmen im Studium an der Viadrina eine besondere Rolle ein.

    Icon: studium
    bundesweit einmalige gesamteuropäische Perspektive
    Icon: studium
    Europäische und internationale Aspekte von Recht, Wirtschaft und Kultur
    Beste Unterstützung für ein erfolgreiches Studium – Forschung und Transfer zum Wohl der Gesellschaft

    Wir sind eine Universität der kurzen Wege und der direkten Begegnung. Unsere Studierenden stehen mit renommierten Wissenschaftler*innen in engem Kontakt. Bereits zu Beginn des Studiums führen wir an eigenverantwortliches Forschen und Handeln heran. Bei uns studieren
    Sie projektbasiert und teamorientiert mit Praxisnähe. In überschaubaren Learning Communities analysieren Sie gesellschaftliche Herausforderungen und erarbeiten Grundlagen für die Bewältigung von Zukunftsfragen. Unsere Forschung dient der Gestaltung einer friedlich-kooperativen europäischen Zukunft in globalem Kontext. In Ihrem Studium an der Viadrina erhalten Sie daher Kompetenzen, die über die Qualifikation für den beruflichen Erfolg hinaus zur Gestaltung einer gelingenden Zukunft unerlässlich sind: Sie erlernen und erleben, wie
    zukunftsrelevante Themen mit starker Stimme verantwortungsbewusst in unsere Gesellschaft eingebracht werden können.

    Icon: forschung
    Unsere Studierenden stehen mit renommierten Wissenschaftler*innen in engem Kontakt
    Icon: forschung
    Gestaltung einer friedlich-kooperativen europäischen Zukunft in globalem Kontext
    Mitten in Europa mit starkem internationalen Netzwerk

    An der Viadrina kommt fast jede*r zweite Studierende aus dem Ausland. Das macht uns zu einer internationalen Gemeinschaft, die geprägt ist von Mehrsprachigkeit, Multiperspektivität, Begegnung und Austausch – und das nicht nur vor Ort. Wir bieten Ihnen umfangreiche Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte, etwa an einer unserer weltweit über 280 Partnerhochschulen. So erhalten Sie Einblicke in andere Wissenschaftskulturen, festigen und erweitern Ihre Sprachkenntnisse und erlernen im Studienalltag, sich auch in internationalen Kontexten souverän und selbstverständlich zu bewegen. Bereits während Ihres Studiums knüpfen Sie ein internationales persönliches und berufliches Netzwerk. Unsere Absolvent*innen sind regional, national und international gefragte Expert*innen in regional und global agierenden Unternehmen, in internationalen Organisationen und in öffentlichen Einrichtungen.

    Icon: international
    internationalen Gemeinschaft, die geprägt ist von Mehrsprachigkeit, Multiperspektivität, Begegnung und Austausch
    Icon: international
    Einblicke in andere Wissenschaftskulturen, festigen und erweitern Ihre Sprachkenntnisse und erlernen im Studienalltag
    Foto: Studierende der Europa-Universität Viadrina vor dem Gräfin-Dönhoff-Gebäude, Europaplatz 1
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina
    Foto: Studierende lernen im Sprachenzentrum der Viadrina

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