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Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

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Steckbrief

  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 7 Allgemeine Voraussetzungen

      (1) 1Für eine Promotion im Promotionszentrum „Materialien und Produktionstechnik“ in einem einschlägigen Fachgebiet nach § 2 kommen in der Regel Absolventinnen und Absolventen ingenieurs- oder naturwissenschaftlicher Studiengänge in Betracht. 2Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang oder ein Studienabschluss im ausreichenden Maße einschlägig ist, obliegt dem Promotionsausschuss.

      (2) Die Überdurchschnittlichkeit eines Studienabschlusses im ...
      § 7 Allgemeine Voraussetzungen

      (1) 1Für eine Promotion im Promotionszentrum „Materialien und Produktionstechnik“ in einem einschlägigen Fachgebiet nach § 2 kommen in der Regel Absolventinnen und Absolventen ingenieurs- oder naturwissenschaftlicher Studiengänge in Betracht. 2Die Entscheidung darüber, ob ein Studiengang oder ein Studienabschluss im ausreichenden Maße einschlägig ist, obliegt dem Promotionsausschuss.

      (2) Die Überdurchschnittlichkeit eines Studienabschlusses im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPromO ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Abschluss mit einer Gesamtabschlussnote von 2,0 oder besser und – sofern beim konkreten Studienabschluss vorgesehen – außerdem einer Abschlussarbeit mit der Note 1,7 oder besser nachgewiesen werden kann.

      § 8 Promotionseignungsprüfung

      (1) Zur Promotionseignungsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer
      1. die in § 7 Abs. 1 genannten Annahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder
      2. den in § 7 Abs. 2 geforderten Abschluss nicht erreicht hat.

      (2) Dem Antrag auf Zulassung zur Promotionseignungsprüfung ist eine entsprechende Empfehlung der Betreuungsperson beizufügen, die auch einen Vorschlag hinsichtlich der Art der Promotionseignungsprüfung nach Abs. 3 Satz 2 enthalten muss.

      (3) 1In der Promotionseignungsprüfung muss die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er über mindestens gute Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung verfügt, in der sie oder er die Promotion anstrebt. 2Die Promotionseignungsprüfung besteht daher gemäß Entscheidung des Promotionsausschusses aus
      1. maximal vier fachspezifischen Eignungsprüfungen oder
      2. einer Projektarbeit mit mündlicher Prüfung.
      3Die auferlegten Prüfungen finden entsprechend der Prüfungsordnung für die Promotionseignungsprüfung des Promotionszentrums „Materialien und Produktionstechnik“ (POEI-PZMP) in ihrer jeweils geltenden Fassung statt.

      (4) 1Die Meldung zu den Prüfungen hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass sie spätestens ein Jahr nach der Annahme zur Promotionseignungsprüfung abgelegt sind. 2Wird die Frist aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat zu vertreten hat, überschritten, so gilt die Promotionseignungsprüfung als nicht bestanden.

      (5) 1Die Promotionseignungsprüfung ist dann bestanden, wenn die Eignungsprüfungen im Durchschnitt bzw. die Projektarbeit mit mündlicher Prüfung mindestens mit der Endnote „gut“ bewertet wurden. 2Die bestandene Promotionseignungsprüfung bestätigt die fachliche Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten zur Aufnahme des Promotionsvorhabens.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
    • Zulassung mit BA-Abschluss möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 10 Schriftliche Promotionsleistung

      (1) Das Titelblatt der Dissertation muss kumulativ folgende Angaben enthalten:
      1. den Titel der Dissertation,
      2. ggf. vorhandene Untertitel,
      3. den angestrebten Doktorgrad,
      4. den Namen des Promotionszentrums,
      5. die kooperierenden Hochschulen mit Kennzeichnung der Betreuungshochschule,
      6. den vollständigen Namen der oder des Promovierenden,
      7. das Geburtsdatum der oder des Promovierenden,
      8. den Geburtsort der oder...
      § 10 Schriftliche Promotionsleistung

      (1) Das Titelblatt der Dissertation muss kumulativ folgende Angaben enthalten:
      1. den Titel der Dissertation,
      2. ggf. vorhandene Untertitel,
      3. den angestrebten Doktorgrad,
      4. den Namen des Promotionszentrums,
      5. die kooperierenden Hochschulen mit Kennzeichnung der Betreuungshochschule,
      6. den vollständigen Namen der oder des Promovierenden,
      7. das Geburtsdatum der oder des Promovierenden,
      8. den Geburtsort der oder des Promovierenden und, sofern dieser nicht in Deutschland liegt, zusätzlich das Geburtsland,
      9. den Tag der Einreichung der Dissertation sowie
      10. die Namen der Gutachterinnen und/oder Gutachter

      (2) 1Im Falle der publikationsbasierten Dissertation besteht diese aus 1. mindestens vier akzeptierten (begutachteten/peer-reviewed) Veröffentlichungen, von denen mindestens drei in Hauptautorenschaft nach § 5 Abs. 2 Satz 3 verfasst worden sein müssen, sowie
      2. einer nicht veröffentlichten Darstellung im Umfang von mindestens 50 inhaltlichen Seiten, durch die der thematische Zusammenhang der publizierten Schriften dargelegt und die behandelte Problematik in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext eingeordnet wird.
      2Die Veröffentlichungen im Rahmen des promotionsbegleitenden Programms nach § 5 Abs. 2 können hierbei zur Summe der notwendigen Veröffentlichungen nach Satz 1 Nr. 1 gezählt werden.

      (3) Rechtzeitig vor Abgabe der publikationsbasierten Dissertation ist dem Promotionsausschuss zur Qualitätssicherung eine Publikationsliste zur Verfügung zu stellen, welche die in der publikationsbasierten Dissertation verwendeten Veröffentlichungen inklusive Begründung der hinreichenden Qualität der Fachzeitschriften auflistet.
    • in Englisch möglich Ohne Ang.
    • gemeinschaftliche Dissertation Ohne Ang.
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2/2024
    • zuletzt geändert am 20.02.2024
  • Hochschulporträt
    Innovationsmotor der Metropolregion Nürnberg

    Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) ist bundesweit eine der größten Hochschulen ihrer Art und liegt mitten in Nürnberg. Als eine der forschungsintensivsten und drittmittelstärksten aller bayerischen Hochschulen ist sie ein wichtiger Innovationsmotor für die Metropolregion Nürnberg. Zwölf Fakultäten bieten Bachelor- und Masterstudiengänge, Weiterbildungen und duale Studienvarianten. Die Ohm ist mit 160 Hochschulpartnern in aller Welt als „global player“ aktiv.

    Icon: uebersicht
    forschungsintensive und drittmittelstarke Hochschule in Bayern
    Icon: uebersicht
    wichtiger Innovationsmotor für die Metropolregion Nürnberg
    Praxisorientierte Lehrkonzepte

    Von A wie Angewandte Chemie bis W wie Wirtschaftsrecht – die Ohm bietet mit mehr als 60 Studienangeboten ein praxisorientiertes Studium mit einer großen Auswahl an Vertiefungsrichtungen und vielen Studienmodellen. Das breite Studienangebot widmet sich den technischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und gestalterischen Herausforderungen unserer Zeit. Praxiserfahrene Lehrende, aktuelle Projekte und praktische Studiensemester bereiten die Studierenden ideal auf ihr späteres Berufsleben vor.

    Icon: studium
    bietet ein breit gefächertes und praxisorientiertes Studienangebot
    Icon: studium
    verfügt über verschiedene Vertiefungsrichtungen und Studienmodelle
    Die Zukunft gestalten

    Mit ihren rund 150 hervorragend ausgestatteten Laboren arbeitet die Ohm eng mit Partnern aus Wirtschaft und Industrie zusammen und betreibt anwendungsorientierte Forschung. Davon profitieren auch die Studierenden, die in den Laborbetrieb eingebunden sind und die hohe Forschungs-Kompetenz der Hochschule erleben.

    Die zahlreichen Institute der Ohm forschen in den unterschiedlichsten, zukunftsweisenden Bereichen, von der Material- und Produktentwicklung bis hin zu innovativen Dienstleistungen.

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    betreibt anwendungsorientierte Forschung in zahlreichen Instituten
    Icon: forschung
    Studierende profitieren von hoher Forschungs-Kompetenz der Ohm
    Treppenhaus TH Nürnberg (Foto: Jasmin Bauer/Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)
    Studierende der TH Nürnberg (Foto: Stefan Scheller/Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)
    Absolventinnen und Absolventen der TH Nürnberg (Foto: Melanie Scheller/Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)
    Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Foto: Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm)

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