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Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover

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Steckbrief

  • Hochschule Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
  • Fakultät / Fachbereich Fakultät für Maschinenbau
  • Promotionsfach / fächer Maschinenbau; Optische Technologien
  • Sachgebiet(e) Maschinenbau, allgemein
  • Doktorgrad(e) Dr.-Ing.
  • Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion zum akademischen Grad Dr.-lng. setzt den Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums in einem Studiengang voraus, der an einer Hochschule angeboten wird und zur bestandenen Masterprüfung oder einem gleichwertigen Examen führt.

      (2) Die Bewerberin oder der Bewerber hat zunächst die Äquivalenz des Studiums mit den Lehrinhalten der im Maschinenbau, im Bauingenieurwesen und/oder der Elektrotechnik angebotenen Studiengänge u...
      § 4 Zulassung zur Promotion

      (1) Die Zulassung zur Promotion zum akademischen Grad Dr.-lng. setzt den Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums in einem Studiengang voraus, der an einer Hochschule angeboten wird und zur bestandenen Masterprüfung oder einem gleichwertigen Examen führt.

      (2) Die Bewerberin oder der Bewerber hat zunächst die Äquivalenz des Studiums mit den Lehrinhalten der im Maschinenbau, im Bauingenieurwesen und/oder der Elektrotechnik angebotenen Studiengänge unter Einschaltung der zuständigen sachkundigen Institutionen, die durch die Fakultät festzulegen sind, nachzuweisen. Ist die Äquivalenz nicht unmittelbar nachweisbar, wird weiter wie in Absatz 3) verfahren.

      (3) Der Prüfungsausschuss bzw. der LSO-Vorstand kann nach Absatz 2) zum Nachweis der Äquivalenz Auflagen in Form von Kenntnisprüfungen mit den Inhalten typischer Lehrveranstaltungen eines Bachelor- und Masterstudiengangs Maschinenbau, Optischer Technologien, Bauingenieurwesen und/oder Elektrotechnik auferlegen, deren Bestehen spätestens bis zur Einreichung der Dissertation nachzuweisen ist. Eine nicht bestandene Kenntnisprüfung kann einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungen bedürfen der Zustimmung des Dekanats.

      (4) Abweichend von § 4 Abs.1 können auch Personen, die in einem Studiengang nach Absatz 1 einen Bachelor-Abschluss mit hervorragendem Prädikat erworben haben, mit Auflagen zur Promotion zugelassen werden. Die mit den Auflagen verbundenen Kenntnisprüfungen müssen den Anforderungen eines in der Regel zweisemestrigen, zusätzlichen Studiums in der Fakultät entsprechen.

      (5) Anhand der Hochschulzeugnisse und – sofern gemäß Absatz 3) erforderlich – einer Übersicht über die abzulegenden Kenntnisprüfungen entscheidet das Dekanat über die Zulassung. Die Zulassung als Doktorandin bzw. Doktorand erfolgt zu Beginn der Promotionsphase. Der Status wird vom Dekanat auf Vorschlag der Betreuerin bzw. des Betreuers zunächst auf Probe, nach spätestens einem Jahr für die Gesamtdauer der Promotion verliehen. Der Fakultätsrat ist über die Entscheidung zu informieren.

      (6) Zu Beginn der Promotionsphase wird eine Promotionsvereinbarung geschlossen.
    • Zulassung mit FH-Diplom möglich Ja
  • Dissertation
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 3 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen sind die Dissertation, ein Fachvortrag und die mündliche Doktorprüfung.

      (2) Die Dissertation ist eine von der Bewerberin oder dem Bewerber selbständig abgefasste wissenschaftliche Abhandlung, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt und die Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers zum vertieften selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten aufzeigt. Sie muss in einer Form publiziert werden, die...
      § 3 Promotionsleistungen

      (1) Die Promotionsleistungen sind die Dissertation, ein Fachvortrag und die mündliche Doktorprüfung.

      (2) Die Dissertation ist eine von der Bewerberin oder dem Bewerber selbständig abgefasste wissenschaftliche Abhandlung, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellt und die Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers zum vertieften selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten aufzeigt. Sie muss in einer Form publiziert werden, die der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit zugänglich ist.

      (3) Dissertation, Fachvortrag und mündliche Prüfung sollen in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden. In der Regel soll mindestens eine der Prüfungsleistungen in deutscher Sprache erbracht oder abgehalten werden.

      (4) Als Dissertation können auch mehrere wissenschaftliche Arbeiten anerkannt werden, wenn sie in einem inneren Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen nach Abs. 2 entsprechen. Der innere Zusammenhang ist dann in der Zusammenfassung besonders darzulegen.

      (5) Eine von mehreren (in der Regel nicht mehr als zwei) Personen gemeinsam verfasste wissenschaftliche Arbeit kann bei geeigneter Themenstellung als Dissertation anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die für das Promotionsverfahren eines der Autoren zu berücksichtigenden Beiträge zweifelsfrei dieser Bewerberin bzw. diesem Bewerber zugerechnet werden können und die Anforderungen nach Abs. 2 erfüllen. Die Beiträge der einzelnen Mitwirkenden sind umfassend im Rahmen der Erklärung gemäß § 5 Abs. 5 darzulegen und zu beschreiben. Eine kumulative Dissertation gemäß Abs. 4 ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Eignung eines Themas für eine Gemeinschaftsarbeit ist auf Antrag und Anhörung der Bewerberinnen und der Bewerber sowie der Betreuerinnen und der Betreuer von der Fakultät förmlich festzustellen; dies sollte möglichst vor Beginn der Arbeit an der Dissertation geschehen. Sollen auf der Grundlage einer Gemeinschaftsarbeit mehrere Promotionsverfahren durchgeführt werden, so werden eine gemeinsame Promotionskommission sowie gemeinsame Referentinnen bzw. Referenten bestellt. Die Bewertung erfolgt für jeden Einzelbeitrag getrennt. Die mündlichen Prüfungen finden an verschiedenen Tagen statt.
    • in Englisch möglich Ja
    • gemeinschaftliche Dissertation Ja
    • in anderer Fremdsprache möglich Ohne Ang.
    • kumulative Dissertation Ja
  • Kooperation / Cotutelle mit ausländischer Hochschule / Fakultät
    • Auszug aus der Promotionsordnung
      § 2 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggfs. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen ohne eigenes Promotionsrecht im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Fakultät mit anderen Hochschulen über geme...
      § 2 Gemeinsame Promotion mit anderen Hochschulen

      (1) Die Durchführung von gemeinsamen Promotionsverfahren mit einer oder ggfs. mehreren anderen promotionsberechtigten Hochschulen sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen ohne eigenes Promotionsrecht im In- oder Ausland erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Fakultät und der betreffenden Hochschule bzw. den betreffenden Hochschulen.

      (2) Vereinbarungen, die die Fakultät mit anderen Hochschulen über gemeinsame Promotionsverfahren trifft, können von den §§ 1 - 17 abweichen.
  • Institutionelle Informationen
    • Informationsportal zu deutschen Forschungseinrichtungen.

      Über das Informationsportal GERiT haben Sie Zugriff auf über 25.000 deutsche Forschungseinrichtungen. Wenn Sie auf das Logo klicken, gelangen Sie direkt zu Informationen über die Forschungseinrichtungen der gerade im Hochschulkompass angezeigten Hochschule.

  • Promotionsordnung
    • Fundstelle Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover /2022
  • Hochschulporträt
    „Das Leitmotto „Leibniz leben“ heißt: vorhandene Stärken in Forschung und Lehre auszubauen, interdisziplinäre Projekte zu fördern, ein breites Studienangebot anzubieten und Kooperationen zu leben.”
    Prof. Dr. iur. Volker Epping
    Präsident der Leibniz Universität Hannover
    Foto: Namensteine der Universität vor dem Welfenschloss Hannover
    Leibniz leben – vielfältig und weltoffen

    Die Leibniz Universität Hannover (LUH) ist mit rund 27.200 Studierenden die zweitgrößte Universität in Niedersachsen. In 150 Instituten arbeiten mehr als 3.100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Unser Studienangebot ist breit gefächert. Das Spektrum reicht von Ingenieur- und Naturwissenschaften, Architektur und Umweltplanung, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften bis hin zu den Geisteswissenschaften. 
    Unsere Kernthemen in Forschung und Lehre sind Biomedizinforschung und –technik, Quantenoptik und Gravitationsphysik, Optische Technologien, Produktionstechnik, Energieforschung, Wissenschaftsreflexion und Lehrkräftebildung.
    LUH – mit Freude studieren, lehren und forschen und an der Lösung zentraler Zukunftsaufgaben mitwirken! 

    Icon: uebersicht
    zweitgrößte Hochschule in Niedersachsen
    Icon: uebersicht
    verfügt über ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten
    Lehren und Lernen in zukunftsorientierten Studiengängen

    Die Leibniz Universität Hannover (LUH) bietet ein umfangreiches und interdisziplinäres Studienangebot aus den Ingenieur- und Naturwissenschaften, den Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, sowie den Geisteswissenschaften und der Lehramtsausbildung.

    Die LUH versteht Studium und Lehre als wesentliche Kernaufgabe, die von der gesamten Universität gemeinsam verantwortet und weiter entwickelt wird. Sie setzt sich zum Ziel, forschungsnahe, inhaltlich und hochschuldidaktisch attraktive Studienprogramme zu bieten, die national und international wettbewerbsfähig sind. Beteiligung und Engagement der Studierenden stärken und Gestaltungsspielräume schaffen, ist dabei genauso zentral, wie die Kompetenzentwicklung sowie wissenschaftliche Denkweisen und Methoden auf komplexe Anforderungskontexte anzuwenden, innovative Konzepte und Problemlösungen zu entwickeln und diese sachkundig zu beurteilen.

    Icon: studium
    umfangreiches und interdisziplinäres Studienangebot
    Icon: studium
    forschungsnahe, inhaltlich und hochschuldidaktisch attraktive Studienprogramme
    Exzellente Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben

    Die LUH zählt als Mitglied der TU9 zu den neun führenden technischen Universitäten in Deutschland. Sie sieht sich dabei in der Verantwortung, zur nachhaltigen Lösung zentraler Zukunftsaufgaben beizutragen. Die Kompetenz hierfür erwächst nicht zuletzt aus dem breiten Fächerspektrum. 
    Darüber hinaus beschreibt die disziplinübergreifende Bündelung herausragender Einzelleistungen den Weg der LUH, exzellente Forschung international sichtbar zu machen. Mit ihren eigen geführten Exzellenzclustern PhoenixD und QuantumFrontiers sowie mit dem mitbeantragten Exzellenzcluster Hearing4all (gemeinsam mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Medizinischen Hochschule Hannover) ist die LUH in der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern erfolgreich vertreten.

    Icon: forschung
    ist in der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern äußerst erfolgreich vertreten
    Icon: forschung
    Kooperationen mit nationalen und internationalen Partnern
    Foto: Studierende an Arbeitstischen bei gemeinsamer Studienarbeit
    Foto: Blick auf die Front des Welfenschlosses Hannover
    Foto: Studierende auf den Campus der Universität Hannover

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